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Neues aus dem Gurkenstaat!

[3. Juni 2010]  [20. Juni 2010]  [23. Juli 2010]   [7. Januar 2011]

 

Was ist ein Gurkenstaat? Ein Gurkenstaat ist eine Bananenrepublik, in der sich ein Mitesserstaat festgesetzt hat, der von seinem Wirtsstaat mit allen Freibriefen und Sonderrechten ausgestattet wurde, die er benötigt, um die Bewohner ungehindert ausnehmen zu können. Der Mitesserstaat nimmt sich das letzte Geld auch von den Ärmsten der Armen des Landes und verteilt die Beute großzügig unter seinen eigenen Leuten. Alle Institutionen des Wirtsstaates schützen den Mitesserstaat. Das höchste Gericht des Wirtsstaates gibt dem Mitesserstaat sogar eine „Bestandsgarantie“, so dass es auf „normalen“ Wege nicht mehr möglich ist, den Mitesserstaat wieder los zu werden. Vielmehr versuchen die Mächtigen des Wirtsstaates, den Mitesser immer weiter zu päppeln und den Bewohnern vorzugaukeln, dass dies für sie das Beste sei. Der Mitesserstaat hat sich die Grundrechte, die eigentlich Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind, als seinen alleinigen Besitz vereinnahmt. Den Bürgern eines Gurkenstaates bleibt dagegen nur noch ein Recht: Sie haben das Recht, die Mitesser zu bezahlen!

Ob ein Staat ein Gurkenstaat ist, erkennt man nicht an seinem Namen. Gurkenstaaten nennen sich nicht „Gurkenstaat soundso“, genauso, wie sich Schurkenstaaten nicht „Schurkenstaat soundso“ nennen und Bananenrepubliken nicht „Bananenrepublik soundso“. Gebräuchliche, offizielle Bezeichnungen für Schurkenstaaten und Bananenrepubliken sind etwa „Volksrepublik“, „Demokratische Republik“ o.ä.. Niemand darf in einem Schurkenstaat, einer Bananenrepublik oder einem Gurkenstaat dieses Wort im Zusammenhang mit dem eigenen Staat laut sagen oder öffentlich schreiben. [Hier] habe ich aber schon mal eine ähnliche Frage aufgeworfen.

 

 

3. Juni 2010

Nachdem mir mein [Zwangsanmelde-Blog] ja vom NDR-Justitiar zensiert worden ist, habe ich mich nun wieder entschlossen, einen neuen Blog zu beginnen. Ich werde künftig in gewissen Abständen an dieser Stelle über meine Erlebnisse als Betreiber dieser Webseite berichten. Beginnen möchte ich mit einer kurzen Nachschau auf die Ereignisse im letzten Jahr und Anfang dieses Jahres, denn die lassen mich nicht los! Ich hatte vor diesem Angriff des Justitiars schon so etwas wie Altersmilde entwickelt, wie man auch an der Berichterstattung über meine Zwangsanmeldung (vor der Abmahnung!) sehen konnte. Ich war zwar kritisch und pointiert, aber nicht aggressiv. Dieser Ansatz von Altersmilde ist mir verloren gegangen. Eigentlich schade.

Viele haben diesen Blog gemocht und waren regelmäßige Besucher, wie man an der [Statistik] der letzten Jahre sehen kann. Das schönste Kompliment, das ich bekam, war dass er lehrreich war. Und genau das war auch meine Absicht: Zu lehren, wie man sich wehrt! Dies dürfte dem NDR nicht gefallen haben, zumal für den Justitiar so manches schief lief und er bereits ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen mich verloren hatte. Mir kann niemand erzählen, dass der Justitiar selbst so unter seiner Namensnennung oder meinen Abwehrmaßnahmen gelitten hat, dass er nur einen Ausweg sah: eine 50.000 Euro-Abmahnung ohne Vorwarnung und dann eine teure und aufwendige Presseklage vor dem Landgericht. Ich glaube vielmehr, dass der neue Intendant, Herr Lutz Marmor (der die Sache nach gesicherter Erkenntnis ja auch aus NDR-Geldern vorfinanzieren lies), die volle Verantwortung dafür trägt und er auf diese Weise einen Weg gefunden hat, die freie Berichterstattung zu unterbinden: nämlich durch die juristische Inanspruchnahme von „Persönlichkeitsrechten“ einzelner Mitarbeiter. So schlägt man das Verfassungsrecht der Bürger, für welche die Grundrechte ja eigentlich gemacht wurden! Eine vollkommen [harmlose Email], die der Justitiar von einem kritischen Leser bekam, war nach Ansicht des Gerichts Grund genug, in meine Rechte als Journalist eingreifen zu dürfen. Das kann ich bis heute nicht begreifen! Es darf einfach keine Zensur mehr in Deutschland geben!

 

Mittlerweile habe ich eine Erkenntnis, an die ich täglich denke, wenn ich zu meinem Briefkasten gehe:

 

„Jeder Tag ohne neue Abmahnung
und ohne Einstweilige Verfügung
ist ein guter Tag!“

 

Wenn sich eine Situation derartig zugespitzt hat wie diese, gibt es nur zwei Möglichkeiten der Reaktion: Kämpfen oder Unterordnen! Ich bin Jahrgang 1953 und bin sehr traurig und auch sehr zornig darüber, wie sich dieses Land in den letzten 20 Jahren zum Negativen verändert hat. Wenn noch nicht mal mehr die unzensierte Berichterstattung über Verwaltungsakte der angeblich staatsfernen Rundfunkanstalten möglich ist, dann wird es auch bald in diesem Land wieder politische Gefangene geben! Die beiden dokumentierten [Strafverfahren] sind dafür schon die unheilvollen Vorboten. Diktaturen kündigen sich nicht an, indem sie rufen: „Hurra, hier bin ich! Ich bin jetzt Eure neue Diktatur! Jetzt kuscht mal schön!“, sondern indem sie schleichend ein Land unterwandern und den Menschen ganz langsam die Luft zudrücken.

 

Soweit möchte ich es erstmal mit der Einleitung meines neues Blogs belassen. Wer will, kann ja noch mal auf den [verbotenen Blog] klicken, wo ich über die Zensur und ihr Zustandekommen berichtet habe. Außerdem habe ich ja [Hier] und [Hier] über weitere Zensurmaßnahmen der Anstalten berichtet.

 

 

 

Demnächst erscheint in diesem Blog auch die Fortsetzung meiner eigenen Prozesse vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht wegen der Zwangsanmeldung. Diese Verfahren ruhen z.Zt., weil die Gerichte zuwarten wollen, was irgend ein Obergericht zur PC-Gebühr sagen wird. Ich prophezeie: Das Obergericht wird *selbstverständlich* die Rundfunkgebühr für die Email-Knechte bejahen, weil nur so die GEZ abkassieren kann und ihr so fast niemand mehr durch die Lappen geht. Es ist nur noch eine Frage der feinsinnigen, juristischen *Begründung*, wie derartiges Unrecht zu rechtfertigen sein wird... Aber ich will hier keine Vorurteile gegen Richter breit treten. Vielleicht kommt ja auch alles anders...

 

Ich bekomme täglich mehrere Emails von Menschen, die mich verzweifelt um Hilfe bitten, nur kann ich in den meisten Fällen nicht helfen! Es ist schrecklich mit ansehen zu müssen, wie diese Organisation mit Menschen umgeht und man keine oder kaum Möglichkeiten hat, einzugreifen. Das, was ich aber machen kann, ist das was zu meinem Beruf gehört - zumindest gelegentlich darüber zu berichten.

 

So auch über den Fall des [GEZ-Beleidigers Schmidt], der am kommenden

 

Dienstag, den 8. Juni 2010

 

seinen zweiten Strafprozess hat. In erster Instanz wurde er zu 50 Tagen Haft verurteilt. Er hatte in einer Email an info@gez.de geschrieben: „Sie sind ja keine Behörde, sondern ein privater Erpresserverein ohne jegliche Rechte“. - Das ist in der Tat falsch. Nach § 1 Abs. 4 VwVfG ist die GEZ leider doch eine Behörde und eben leider auch nicht privat (sonst würde die Staatsanwaltschaft nämlich Jagd auf die und nicht auf Herrn Schmidt machen). Außerdem nimmt sich die GEZ ja jede Menge „Rechte“ heraus. Der Satz von Herrn Schmidt hat also tatsächlich schwere sachliche Mängel...! Merkwürdig finde ich allerdings, dass ein Wort wie „privat“ in diesem Lande als Beleidigung gilt! Genauso lächerlich ist der Vorwurf der Nötigung, weil er einem GEZ-Mitarbeiter einen „Gerichtlichen Mahnbescheid“ wegen seiner Anwaltskosten zugeschickt hatte. Seit wann sind Gerichtliche Mahnbescheide Nötigung? Es sind vielmehr rechtsstaatlich einwandfreie Mittel um säumige Zahler von der Ernsthaftigkeit von Forderungen zu überzeugen. Gegen ungerechtfertigte Mahnbescheide legt man Einspruch ein und damit fertig! Leider kann ich nicht zu seinem Prozess nach Mannheim kommen, da Hamburg doch ziemlich viel weiter nördlich liegt. Ich hoffe aber, dass die Öffentlichkeit zahlreich dabei ist!

 

 

Nochmal zu meinem Zwangsanmelde-Blog: Es gab doch so viele Leute, die den Blog gerne gelesen haben. Es waren immerhin 136 Din-A-4 Seiten (und wie mir versichert wurde: lehrreicher) Text, der nun nicht mehr gezeigt werden darf. Vielleicht gibt es ja Leser/innen von früher, die den Blog gerne wieder sehen möchten oder Neuhinzugekommene, die (jetzt erst recht) neugierig geworden sind. Wer möchte, könnte deshalb den Intendanten bitten, seinen Justitiar (dessen Namen ich ja nicht nennen darf) zu überreden, dass er das Verbot zurücknimmt. Der Gewinner eines Zivilverfahrens kann nämlich selbstverständlich sein Begehren, das er juristisch durchgesetzt hat, wieder zurücknehmen. Das wäre doch super, oder?

Wäre das öffentliche Interesse groß genug, könnte man den Intendanten vielleicht überzeugen! Ich schätze auch, dass er großen Einfluss auf seinen Justitiar hat, um wiederum auch ihn zu überzeugen!

Herrn Intendant Lutz Marmor erreicht man per Email unter:

L.Marmor@ndr.de

 

oder per Post:

Persönlich
Herrn Lutz Marmor
Intendant
NDR
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

 

Wahrscheinlich wird er auf die Anfrage antworten, dass ich ja doch sehr wohl den Blog weiterhin veröffentlichen dürfte, nur eben nicht mit dem Namen des Justitiars und auch nicht mit meiner Abwehraktion. Das Problem dabei ist, dass das Ausmerzen des Namens kaum sauber möglich ist, da dieser auch und vor allem in den jpg-Dateien der eingescannten Schriftsätze vorkommt. Auch meine Abwehraktion ist so gut wie nicht zu eliminieren, da später auch öfter darauf Bezug genommen wird (nicht zuletzt auch in der Abmahnung!). Ich dürfte bei der Veränderung des Blogs keinen einzigen Fehler machen, da ich sonst bis zu zwei Jahren Haft absitzen oder bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld/Vertragsstrafe zahlen müsste. Und das ist es mir wirklich nicht wert. Außerdem lasse ich mir von einer Landesrundfunkanstalt nicht vorschreiben, was oder wie ich zu berichten habe. Die können mir das Schreiben zwar verbieten - nicht aber bestimmen, was ich aus einem Verbot mache. Ich werde nämlich so lange immer wieder über das Verbot berichten, bis es aufgehoben wird! Ich hatte wahrheitsgetreu berichtet und niemanden beleidigt. Das muss erlaubt sein. So ein Verbot ist eine Blamage für dieses Land und für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowieso. - Vielleicht lässt sich der Intendant Marmor ja erweichen...
...trotz seines hartklingenden Namens ;-).

 

So, nun habe ich für heute erstmal wieder genug getan. Immerhin habe ich ja eben noch eine wichtige [Reisewarnung] veröffentlicht.

 

 

 

 

 

20. Juni 2010

[Nach oben] Bin im Moment etwas (schreib)-faul, daher habe ich die Rubriken "Gefaengnis.htm" und "/Faelle/Fitness/Fitnessfall.htm" noch nicht auf den neuesten Stand gebracht. Mir fallen dazu im Moment nur Kommentare ein, die ich so noch nicht veröffentlichen sollte. Ich muss mich erstmal darüber beruhigen...!

Also: Der GEZ-Beleidiger Schmidt muss nun tatsächlich ins Gefängnis und zwar für 50 Tage. In dem Fitnessfall, wo es ebenfalls um die selbe Rundfunkanstalt ging, ist die Sache eingestellt worden: Die mutmaßlichen Straftaten der Amtsträger des SWR werden also nicht vor ein Gericht kommen. Der Generalstaatsanwalt hält das Vorgehen der Mitarbeiter nach wie vor für rechtens, ohne auch nur mit einem Wort auf den versuchten "Deal" mit der Rücknahme der Strafanzeige und der Eliminierung der Veröffentlichung gegen den großzügigen Erlass von über 2.000 Euro angeblich zu zahlender Rundfunkgebühren einzugehen.

Herrn Schmidt sind bisher 905,71 Euro (geändert) Anwaltskosten entstanden, dazu kommen noch die Gerichtskosten für Amtsgericht und Landgericht. Hierfür wird er in Kürze noch die Rechnung bekommen. Da Herr Schmidt kein Geld hat, auch noch die Strafe zu bezahlen, wird er diese absitzen müssen. Ich werde ihn bei seinem Gefängnisaufenthalt publizistisch unterstützen und das staatliche Vorgehen gegen ihn entsprechend anprangern. Er wird ein Gefängnistagebuch schreiben. Man muss sich das mal vorstellen: Der Mann hat sich über die - vom Verwaltungsgericht bestätigte - fehlerhafte Arbeitsweise der GEZ beschwert und muss nun in den Knast! Vielleicht sollten die Juristen in diesem Lande einmal darüber nachdenken, warum in einem Rechtsstaat das Prinzip der "Verhältnismäßigkeit" einen hohen Stellenwert haben sollte. Ein unverhältnismäßiges Vorgehen des Staates schadet nämlich nicht nur den Bürger. Er schadet sich selbst damit!

Es ist übrigens immer der Intendant, der sowas zur Anzeige bringt. Im Falle von Herrn Schmidt also Herr Intendant Boudgoust vom SWR.

Im Falle von Herrn G., der ebenfalls wegen GEZ-Beleidigung vor Gericht stand, ist der Anzeigende der NDR-Intendant Marmor, auch wenn der Ausfertigende der Anzeige wiederum ein gewisser Justitiar, Herr Abcdefg, war, der ja schon bekannt sein dürfte und der nicht genannt werden darf. Dem Herrn G. sind ebenfalls erhebliche Kosten entstanden, obwohl das Verfahren eingestellt wurde. Seine Anwaltskosten belaufen sich auf 2.610,47 Euro, die er aus eigener Tasche bezahlen muss.

Da können sich Herr Boudgoust und Herr Marmor doppelt freuen. Die eigenen Mitarbeiter sind (wieder mal) gut davon gekommen und die Bürger sind bestraft! Da wird wieder Champager und natürlich sehr viel Käse verzehrt...!

 

Was mir noch auffiel in diesen Tagen: Mir scheint, dass unsere Politiker ganz bewusst Grand Prix und Fußball-WM darür ausnutzen, uns neue, einengende Gesetze unterzujubeln: Jetzt soll JEDE/R die exorbitanten Gagen und Gehälter der öffentlich-rechlichen Rundfunkleute bezahlen, auch wenn er nichts weiter hat, als eine Bleibe. Kurt Beck nennt diese "HAUSHALTSABGABE" oder "Medienabgabe" eine "zeitgemäße Grundlage" der Rundfunkfinanzierung. Meint er damit, dass so eine Gesetzgebung "zeitgemäß" für einen Gurkenstaat ist? Das passt doch: Wenn ein System keine Akzeptanz bei den Bürgern mehr findet, müssen die Zwänge einfach erhöht und Fluchtmöglichkeiten versperrt werden - so wie am Ende der DDR. Man sprach damals auch vom "Kessel DDR". - Jetzt gab es gegen die Medienabgabe ein kurzes Aufbäumen in den Medien, dann begann aber auch schon die WM und die Aufmerksamkeit war umgeleitet. Nach der WM kommen die Sommerferien und wenn wir alle wieder aus dem Urlaub zurück sind, haben die Landesparlamente die Haushaltsabgabe ab 2013 bereits durchgewunken. So einfach geht das in einem Gurkenstaat.

 

Was das sog. "Internetfernsehen" angeht, denke ich, dass ARD und ZDF uns dies nur vorgaukelt. In dem Moment, wo sich tatsächlich mal ein paar Leute dieses Briefmarkenfernsehen angucken wollen, fängt es entweder an wie blöd zu ruckeln oder die Zuschauer werden komplett ausgesperrt. Da "Internetfernsehen" eigentlich nichts weiter zu sein scheint, als eine Täuschung um damit Geld einzutreiben, würde etwa ein Geschäftsführer einer GmbH zu einer Gefängnisstrafe wegen Betruges angeklagt werden. Den öffentlich-rechtlichen Abkassierern wird dagegen der Weg für weitere Taten geebnet. - Verehrte Justitiare und Abmahnanwälte: Ich meine natüüürlich keine Straf-Taten, sondern einfach "Taten". Also Taten im Sinne von: Die tun was. Ich denke, das darf man sagen, oder?

 

Ich werde in Kürze umfangreicher über die Fälle des GEZ-Beleidigers Schmidt sowie über den Ausgang des Fitnessfalls berichten. Bis dahin erstmal tschüß.

 

 

 

 

 

 

23. Juli 2010

[Nach oben]      GEZ-Beleidiger Schmidt hat sich dazu entschlossen, seinen Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu tragen und dort eine Beschwerde gegen seine bevorstehende Haft einzulegen. Der EGMR mit Sitz in Straßburg darf nicht verwechselt werden mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg.

Der EGMR ist auch kein Organ der Europäischen Union, sondern des Europarats, dem auch Länder wie etwa die Türkei oder die Russische Föderation angehören. Die Zuständigkeit des EGMR umfasst alle die Auslegung und Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit denen er befasst wird.

Die EMRK kann man hier herunterladen:

http://www.echr.coe.int/NR/rdonlyres/F45A65CD-38BE-4FF7-8284-EE6C2BE36FB7/0/GER_CONV.pdf

Ich habe keine Ahnung, ob er mit seiner Beschwerde Erfolg haben wird, ich weiß nur, dass es Zeit wird in diesem Land, dass wir uns Hilfe von außen suchen! - Auch bei weiteren vermuteten Menschenrechtsverletzungen durch die GEZ.

Das Beschwerdeverfahren ist sehr stark formalisiert und wird auf einem speziellen Formular eingereicht. Wir haben jetzt erstmal die für die Beschwerde notwendigen Unterlagen heruntergeladen:

Das eigentliche Beschwerdeformular:

http://www.echr.coe.int/NR/rdonlyres/9D52AE6A-1538-4868-AC63-1FEA0640ECE3/0/FormulaireGER.pdf

und die Erläuterung und Anleitung zum Ausfüllen des Formulars:

http://www.echr.coe.int/NR/rdonlyres/B8000A53-37FE-4435-9356-6474A0508EFE/0/NoteGER.pdf

Die Beschwerde beim EGMR ist kostenfrei und darf auch ohne die Inanspruchnahme eines Anwalts erfolgen. Allerdings besteht immer die Gefahr, dass sie etwa wegen Formfehler abgelehnt wird. Herr Schmidt muss daher sehr akribisch beim Ausfüllen der Formulare vorgehen. Von der Sache her glaube ich, dass er mit seiner Beschwerde Erfolg haben wird. Es kann nicht sein, dass jemand, der seinem Ärger über die nachweislich falsche Ablehnung seines Befreiungsantrags Luft macht, dafür in Deutschland ins Gefängnis wandern muss!

 

 

Was meinen zensierten Zwangsanmeldeblog angeht, hat der NDR jetzt auf entsprechende Beschwerdebriefe geantwortet. Hier zunächst einer der Beschwerdebriefe, der mir als Blindkopie (BCC) zugesandt wurde:

 

 

Persönlich
Herrn Lutz Marmor
Intendant NDR
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

Sehr geehrter Herr Marmor,

mit heftigem Erschrecken muß ich das Ergebnis Ihrer Anstrengungen gegen Herrn Bernd Höcker zur Kenntnis nehmen. s.a.: http://www.gez-abschaffen.de

Dieses Ergebnis betrachte ich nicht nur als einen sehr zweifelhaften "Erfolg" gegen Herrn Bernd Höcker persönlich, sondern gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Nicht nur, daß Sie mit äußerst zweifelhaften Methoden, nämlich der Keule der Prozesskosten, einen freien Journalisten, der zwar etwas ironisch, aber durchaus sachlich über unglaubliche Zustände in diesem unserem Staate berichtet, mundtot gemacht haben. Nein Sie verwehren ihm auf diese Weise auch einen fairen Prozess. Denn es ist ja wohl ohne Frage, daß ein derartig zweifelhaftes Urteil spätestens vor dem BVG gekippt worden wäre.

Ich fordere Sie daher, als freier und verantwortlicher Bürger dieses Staates erst- und letztmalig dazu auf, entweder, das erwirkte Urteil gegen Bernd Höcker UNVERZÜGLICH fallen zu lassen, oder als nichtig zu deklarieren, oder Herrn Bernd Höcker die Mittel zur Verfügung zu stellen, daß er einen fairen Prozess bis in die letzte Instanz erhält. Da letzteres aus Termin- bzw. Frist-Gründen offensichtlich bereits nicht mehr möglich ist, bleibt Ihnen wohl leider nur noch der erstere Weg.

Geben, oder nehmen oder was auch immer, Sie daher das Urteil gegen Herrn Bernd Höcker zurück, machen Sie es UNWIRKSAM, da es in seiner Wirksamkeit einer ZENSUR gleichkommt. Zeigen GERADE SIE, als Repräsentant dieser ?eigenartigen? bundesrepublikanischen Informations-Gesellschaft, daß SIE entschieden GEGEN jegliche ZENSUR sind!

Anderenfalls sind Sie für mich persönlich erledigt und ich sehe mich gezwungen Sie für meine private Meinung, in die Reihe diverser anderer zweifelhafter Galionsfiguren dieser Republik einzureihen.

Auf Ihre demokratische Einsicht hoffend verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Xxxx Xxxxx

 

 

Und der NDR hat geantwortet! Hier, aus vermeintlichen Urheberrechtsgründen, nur ein Kurzzitat aus der Antwort des NDR (in Wirklichkeit darf man zwar aus solchen Schriftsätzen vollständig zitieren, aber die Schere im Kopf sagt mir: "tu's lieber nicht!"). Wer den gesamten Antwortbrief lesen möchte, muss eine entsprechende Beschwerde an den Intendanten richten [siehe weiter oben]. Hier also der kurze Auszug:

"Bei diesem Gerichtsverfahren ging es also - entgegen den Behauptungen von Herrn Höcker - nicht ansatzweise darum, Zensur auszuüben oder Meinungsäußerungen des Herrn Höcker zu unterbinden, sondern die Unterlassung der insbesondere durch die Namensnennung erfolgten Verletzung von Persönlichkeitsrechten des NDR Mitarbeiters zu erlangen, "Zensur" ist daher weder durch den Mitarbeiter noch durch den NDR selbst ausgeübt worden."

Aha! Das ist es also gewesen: "...insbesondere durch die Namensnennung erfolgten Verletzung von Persönlichkeitsrechten..."

So schnell begeht man in diesem Land eine "Persönlichkeitsverletzung"! Durch Nennung des Namens eines öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Justitiars! Und "Zensur" ist das Ganze auch nicht, sondern "Unterlassung". Toll! Einfach ein anderer Name für Zensur gefunden und schon hat man den freien Journalismus und die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG wieder fest im Würgegriff...! Ich glaube übrigens, dass es kein Land auf der Welt gibt, in dem Zensur "Zensur" genannt wird. Das wird überall, ob nun in Burma, Nordkorea oder dem Iran, mit hübschen, rechtsstaatlich klingenden Wörtern umschrieben und von den jeweiligen Gerichten ordnungsgemäß abgesegnet.

 

Übrigens gab es in der DDR auch einen Artikel zur Meinungsfreiheit:

Artikel 27
1 Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
2 Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.

(Aus der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik)

 

Wer die Geschichte kennt, weiß dass Meinungsfreiheit nur dann funktioniert, wenn sie die Machthaber auch zulassen. Wenn der Staat einfach keine Meinungsfreiheit will, ist so ein Artikel wertlos und wirkt sogar lächerlich.

Dass sich ausgerechnet der Intendant einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt als der eigentlich Verantwortliche dieses unwürdigen Abmahn- und Gerichtsverfahrens hervortat, spricht Bände über dieses Rundfunkzwangssystem. Herr Marmor hätte als NDR-Intendant eigentlich alles tun müssen, um die Schutzrechte des Artikel 5 GG auch anderen zu gewähren! Dieser Artikel ist schließlich auch der Ast, auf dem er selber sitzt.

Übrigens: Etwa einen Monat nachdem ich von der Hamburger Pressekammer auf Unterlassung verurteilt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Sache entschieden, die sehr viele Parallelen zu meinem Fall aufwies (Az 1 BvR 2477/08).

Diese Entscheidung kann unter dieser Adresse heruntergeladen werden:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html

 

Hier ein paar der wichtigsten Aussagen:

"(1) Vor dem Hintergrund, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl.BVerfGE 82, 236 <269>; 97, 125 <149> ), begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken.

(2) Ebenfalls verfassungsrechtlich zu beanstanden sind die Erwägungen, auf die die Gerichte ihre Abwägung zwischen dem ihrer Auffassung nach betroffenen allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers gestützt haben. Insoweit heben die angegriffenen Entscheidungen wesentlich darauf ab, dass das öffentliche Informationsinteresse an der streitgegenständlichen Äußerung gering sei. Diese Erwägung lässt befürchten, dass die Gerichte den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben. Zwar handelt es sich bei dem - hier als gering erachteten - öffentlichen Informationsinteresse um einen wesentlichen Abwägungsfaktor in Fällen einer Kollision der grundrechtlich geschützten Äußerungsinteressen einerseits und der Persönlichkeitsbelange des von der Äußerung Betroffenen andererseits. Dies bedeutet aber nicht, dass die Meinungsfreiheit nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre und von dem Grundrechtsträger nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt würde. Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen stellt es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung dar, wenn die Gerichte dem Kläger vorliegend allein deshalb einen Unterlassungsanspruch zuerkannt haben, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.

Hierbei werden sie gegebenenfalls zu berücksichtigen haben, dass die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss (vgl.BVerfGE 97, 391 <403>; 99, 185 <196 f.>)."

 

Mein Urteil war vom 15. Januar 2010, diese BVG-Entscheidung kam leider erst am 18. Februar 2010. Hätte mir diese Entscheidung schon damals vorgelegen, wäre ich selbstverständlich in Berufung gegangen! Aber der NDR *spielt* ja geradezu mit seinem Machtinstrument *Geld*: Prozessieren, bis der Gegner kein Geld mehr hat. So gewinnt man immer! Und woher kommt dieses Machtinstrument des NDR? Von den Rundfunkgebühren!

Aber Herr Marmor kann auch anders. Unter [dieser Adresse] kann man bei finanznachrichten.de lesen, mit welchen hehren Ansichten er sich am 10. Juli 2010 in der Öffentlichkeit präsentierte:

Hier ein Auszug:

"NDR Intendant Lutz Marmor hat an die Journalistinnen und Journalisten in Deutschland appelliert, sich bei ihrer investigativen Arbeit nicht von juristischen Gegenmaßnahmen einschüchtern zu lassen. Bei der Jahrestagung Netzwerk Recherche in Hamburg wies Marmor am Sonnabend, 10. Juli, darauf hin, dass Firmen oder Privatpersonen immer öfter versuchten, mit juristischen Mitteln unliebsame Berichterstattung zu vereiteln. "Oft geht es dabei nicht um den Kern der Sache, sondern um Nebensächlichkeiten", so Marmor."

Man muss sich das ganze mal klar machen: NDR-Intendant Lutz Marmor lässt durch einen seiner Mitarbeiter einen Blog zensieren, der nach verfassungsmäßigen Grundsätzen gar nicht zensiert hätte werden dürfen. Herr Marmor spricht sich nur ein halbes Jahr später in der Öffentlichkeit dafür aus, dass sich investigative Journalisten nicht von juristischen Gegenmaßnahmen einschüchtern lassen sollten. Er redet mit Engelszungen, wenn er vor anderen spricht und tut meiner Meinung nach genau das Gegenteil. Mein Blog war fehlerfrei, ohne falsche Tatsachenbehauptungen und ohne Beleidigungen. Wie Herr Marmor selbst in seiner Rede sagt, geht es bei solchen Prozessen mehr um Nebensächlichkeiten. So wie etwa in meinem Fall die Namensnennung seines Justitiars. Der eigentliche Grund für die Zensur dürfte ganz einfach gewesen sein: Der Blog lies den NDR ziemlich schlecht dastehen und musste weg, fertig! Vielleicht hatte Herr Marmor diesen Fall sogar im Kopf, als er seine Rede schrieb.

Ich wüsste nicht, wie ich mit so einer Diskrepanz leben könnte!

Natürlich kann jeder mal einen Fehler machen. Gerade dann, wenn man ganz frisch im Amt ist, wie Intendant Marmor. Ein Intendant sollte aber auch die Größe besitzen, Fehler zu korrigieren. Und dieser Fehler ist zum Glück korrigierbar!

Es ist nicht allein *Mein Blog*, der zensiert wurde - es ist *Unser Blog*. Er gehört nämlich nicht nur dem Autor, sondern auch seinen Lesern! Der NDR hat den Blog vor allem den (künftigen) Lesern entzogen! Ich selbst habe ja nach wie vor jederzeit Zugang. Geschädigt wurde die Demokratie!

 

 

 

Nochmal zum Thema meiner Zwangsanmeldung. Ich habe jetzt vom Verwaltungsgericht einen Termin für die Mündliche Verhandlung wegen des Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahrens bekommen.

Es ist der

15. September 2010 um 12:00 Uhr
Saal 3.01 im 3. Stock,
Lübeckertordamm 4 in Hamburg

Den Termin werde ich später noch einmal im Zusammenhang mit einer Kurzbeschreibung des ganzen Falles bekannt geben. Es geht im Prinzip darum, dass ich ja das erste Gerichtsverfahren wegen der Zwangsanmeldung gewonnen hatte. Daraufhin beantragte der Justitiar des NDR die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht. Gleichzeitig startete er jenes Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahren. Dieses wird also am 15. September vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gegen mich wird ebenfalls in Kürze stattfinden. In beiden Verfahren will der NDR von mir detaillierte Informationen über Aufbau und Arbeitsweise meiner Redaktion.

Das Ganze wird jetzt deswegen sehr schwierig verständlich darzustellen, weil ich ja den Original-Blog nicht mehr bringen darf. Ich muss mir also überlegen, wie ich es hinbekomme, die Sache trotz Zensur einigermaßen verständlich wiederzugeben, ohne die angedrohte Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren antreten zu müssen. Vielleicht sollte ich mich mal mit Burmesen oder Iranern unterhalten, wie die das machen, wenn etwas eigentlich zensiert wurde und man es dennoch veröffentlichen möchte oder muss.

 

 

7. Januar 2011

Lange war ich abgetaucht, um ein wenig Erholung zu suchen. Wenn man sich so intensiv mit der GEZ beschäftigt, ist es, als würde man in der Vorhölle recherchieren, was auch in diesem Update wieder deutlich werden dürfte. Sechs Wochen in dieser Auszeit war ich zur Kur, während der ich quasi mal  das GEZ-Elend fast ganz ausgeblendet hatte. Aber umso schlimmer ist dann das Zurückkommen, wenn man wieder mit der Realität konfrontiert wird!

Das, was ich weiter oben als "Gurkenstaat" beschrieben habe, wird immer mehr die normale deutsche Realität. Wie sehr der "Wirtsstaat" und der "Mitesserstaat" mittlerweile zusammengewachsen sind, zeigt das folgende Beispiel:

Der Arbeitslose Frank P. aus dem WDR-Rundfunkfürstentum wurde von einer GEZ-Justitiarin wegen Beleidigung angezeigt, so wie wir das ja schon von Fällen aus Fürstentümern des SWR und des NDR kennen. Das Besondere an diesem Fall hat jedoch selbst mich überrascht. Das Besondere ist nämlich: Der Richter, welcher den Fall bearbeitet hatte, ist der Ehemann der GEZ-Justitiarin, welche den Strafantrag gestellt hatte!

Ich habe die Akte eingesehen und auch den Strafantrag der GEZ-Mitarbeiterin gelesen, die Namen verglichen u.s.w.. Erst ein Jahr nach der Strafanzeige bzw. dem Strafantrag wurde auf Antrag von Frank P. die Ablehnung  des Richters wegen Befangenheit beschlossen.

Hier nun der Gerichtsbeschluss dazu:

 

 

Ich bin ja schon lange zu der Erkenntnis gekommen, dass die drei Staatsgewalten Legislative (die das Gesetz macht), Exekutive (wie etwa die Rundfunkanstalten) und Judikative (etwa das Gericht) mittlerweile sehr *eng zusammenarbeiten*. Dass sich diese Zusammenarbeit mittlerweile aber jetzt sogar schon innerhalb von *Familien* abspielt, war mir bisher neu.  Im übertragenen Sinne bedeutet dies: Exekutive und Judikative teilen sich Bett und Tisch - das versteht man in diesem Lande mittlerweile unter Gewalten-Teilung! - Was wohl nie zu ergründen sein wird: Wie oft hat wohl dieser Richter unbemerkt GEZ-Fälle entschieden? Kann  jemand überhaupt unbelastet GEZ-Fälle aburteilen, der mutmaßlich täglich von einem geliebten Menschen am Frühstückstisch zu hören bekommt, was für kriminelle Menschen diese GEZ-Gegner doch sind...? Und warum sind Richter mit eindeutigem GEZ-Hintergrund nicht per se von GEZ-Fällen ausgenommen? Fragen über Fragen...

 

 

Jetzt zu dem anderen Fall des GEZ-Beleidigers Immanuel Schmidt aus dem Machtbereich des SWR, der ja bereits bekannt ist. Er hatte am 2. November 2010 tatsächlich seine Haft antreten müssen. Mehr dazu (inkl. sein Gefängnistagebuch) auf der entsprechenden Seite.

 

Was meinen eigenen Zwangsanmeldefall angeht, habe ich auch wieder die neuesten Informationen, insbesondere aus dem Gerichtsverfahren vom 15. September 2010. In dem Verfahren war ja, wie im Blog zu lesen, der Richter erst auf meiner Seite und forderte den NDR-Justitiar auf, endlich die "tatsächlichen Anhaltspunkte" vorzulegen, was dem Justitiar überhaupt nicht gepasst hatte. Wie sich das Blatt gewendet hat? Der Richter wurde ausgetauscht und der neue sah die Sache genau umgekehrt. Weitere Informationen im Blog.

 

Von der Schwäbischen Zeitung wurde ich kürzlich als der größte Feind der GEZ bezeichnet. Ich denke aber, das bin ich nicht! Wenn ich mir meine Emails von Betroffenen so ansehe, gibt es noch viel zornigere Bürger als mich! Ich hoffe, dass sich immer mehr "Wut-Bürger" (das Wort des Jahres 2010!) auch aktiv gegen die hiesigen Zustände zur Wehr setzen! Auch dann, wenn sie nicht (mehr) direkt betroffen sind!

 

Dem NDR-Justitiar scheint es mittlerweile gelungen sein, sämtliche Spuren des gesamten Zwangsanmelde-Blogs aus dem Internet zu eliminieren. Er scheint sich wohl sehr viel Mühe gemacht zu haben, um seine Zensur ganz konsequent und auf allen Ebenen durchzusetzen. Wieder mal ein negatives Beispiel für die sprichwörtliche "Deutsche Gründlichkeit"! Diese Leute bringen mehr und mehr das gesamte Internet unter ihre Kontrolle! So gibt es auch keinen Streisandeffekt mehr, der bewirkt, dass eine zensierte Webseite anschließend auf ganz vielen verschiedenen Webservern gespiegelt wird und so das Gegenteil von dem eintritt, was ein Verbot eigentlich bewirken sollte. Ich empfehle daher, dass man sich die wichtigsten Seiten komplett auf seinen eigenen Rechner runterläd, um sie dann wirklich ungestört auch nach einem weiteren Verbot lesen zu können. Dazu geht man in seinem Browser auf den Befehl "Datei" und dann "speichern unter" und wählt dann die Option "Webseite komplett". Leider kenne ich keinen Trick, wie man die gesamte Webpräsenz auf einmal runterladen kann - wer weiß, wie das geht, sollte das machen.   Vorsorglich erlaube ich Jedem - nach weiteren Verboten - meine *verschwundenen* Webseiten dann im Netz zu verbreiten, bzw. zu spiegeln. Allerdings auf eigene Gefahr, was eventuelle Abmahnungen und Klagen durch die Anstalten betrifft. Diese Erlaubnis dürfte ich nach einem bestehenden Verbot nicht mehr aussprechen und werde sie dann auch gezwungenermaßen hier wieder löschen, was dann aber keinen moralischen Einfluss auf meine erteilte Erlaubnis haben würde.

Zensur ist das Ende der freien Demokratie, daher gehört sie mit allen Mitteln bekämpft!

 

„Neues aus dem Gurkenstaat“ gibt’s an dieser Stelle wieder in Kürze.
Ich hoffe, meine Altersmilde kehrt bis dahin endlich wieder zurück -
ich glaube aber nicht wirklich dran...

 

 

 

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