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Reisewarnung für Deutschland!

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Achtung: Die GEZ-Gebühr ist auch von Ausländern zu bezahlen! Wie ich kürzlich erfuhr, werden etwa ausländische Gaststudenten zur (rückwirkenden) Zahlung aufgefordert:

 

Sehr Geehrter Herr Höcker,
Mein Name ist Xxxx Xxxx, ich komme aus Xxxxxx und studiere seit dem Wintersemester 09/10 Medizin in Berlin. Von GEZ habe ich nicht viel gehört da ich sowieso seit einem Jahr in Deutschland wohne. Ich wohne in einem Studentenwohnheim, wo der Eintritt ohne schlüssel unmöglich ist. Trotzdem haben wir der traurige Besuch von GEZ vor einer Woche bekommen ! Sie haben die Hälfte der ausländischen studierenden angemeldet obwohl die meisten kein Deutsch können. Persönlich wollte ich keine Fehler machen gegen Deutsche Arbeiter machen, weil als Emigrant, man immer das Risiko hat, Deutschland zu verlassen !! Also sie haben mich für ein Radio angemeldet und jetzt muss ich auch die Gebühren von den letzten 6 Monaten zahlen !!!! Wenn sie das gesamte Betrag vom Konto ausbuchen werden, werde ich mit Hunger Mai erleben, da meine Finanzielle Situation sehr kritisch ist !

 

Dieses Vorgehen der GEZ ist rechtlich vollkommen konform mit dem deutschen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RfGebStV). Dort steht nämlich geschrieben:

§1 Abs. 2: "Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält."

Das Entscheidende an diesem Satz ist das "wer". Es heißt dort nicht "alle Deutschen", sondern eben die für jeden geltende Formulierung "wer" und damit auch jeder Ausländer, wie die Email und meine Nachfrage bei den zuständigen Offiziellen zeigt.

Ich halte es daher für dringend geboten, diese Reisewarnung herauszugeben:

 

 

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Reisewarnung für die Bundesrepublik Deutschland!

Achtung! Warnung vor dem Begehen einer Ordnungswidrigkeit gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 RfGebStV bei Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland! Ausländer, die in Deutschland Urlaub machen, hier arbeiten oder studieren, müssen ihr Rundfunkgerät innerhalb eines Monats bei der GEZ anmelden, da sonst bis zu 1.000 Euro Bußgeld drohen. Beim Verlassen des Landes müssen die gemeldeten Geräte wieder mit "Einschreiben Rückschein" bei der GEZ oder der am Urlaubsort, bzw. Arbeits- oder Studienplatz ansässigen Landesrundfunkanstalt wieder abgemeldet werden, da sonst bei der nächsten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland eine Nachzahlung für die Dauer der zwischenzeitlich nicht ordnungsgemäß entrichteten Rundfunkgebühren fällig ist. Auch durchfahrende Autofahrer oder Zuggäste können von der GEZ zwangsangemeldet werden, wenn sie etwa von einem Rundfunkgebührenbeauftragten mit einem Rundfunkempfangsgerät erwischt werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Alternativ sollte Deutschland mit dem Flugzeug überflogen oder außerhalb der Hoheitsgewässer mit einem Schiff weiträumig umfahren werden, sofern eine direkte Einreise in die Bundesrepublik vermieden werden kann. Bitte unterrichten Sie Freunde und Bekannte!

 

Anmerkung: Diese Reisewarnung kommt nicht vom Auswärtigen Amt und hat keine rechtlichen Auswirkungen
auf (kostenlose) Umbuchung oder Stornierung von Reisen!

 

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Travel Warning for the Federal Republic of Germany!

Attention! Warning of committing an infringement of rules according to § 9 Abs. 1 Satz 1 RfGebStV while staying in or travelling through the Federal Republic of Germany! Foreigners who operate a Rundfunkempfangsgerät when staying, working or studying in the Federal Republic of Germany are obliged to register the Rundfunkempfangsgerät with the Gebühreneinzugszentrale (GEZ) within one month from the date of entry into the Federal Republic of Germany or from the date of commencement of the operation of the Rundfunkempfangsgerät. Non-residents who fail to do so may be subject to a fine of up to 1.000 Euro. On leaving the Federal Republic of Germany the licence for the operation of a Rundfungempfangsgerät is to be canceled with the Gebühreneinzugszentrale (GEZ) or the Landesrundfunkanstalt in charge at the place of work, study or holiday using a registered letter with reply to show receipt. In the case of non-compliance the bearer of the licence for the operation of a Rundfunkempfangsgerät will be entitled to back payment of the fees not paid in accordance with the regulations stipulated in § 1 Abs. 1, 2, 3; § 2 Abs. 1, 2, 3 RfGebStV upon re-entering the Federal Republic of Germany.

The aformentioned rules equally apply to foreigners who travel through the Federal Republic of Germany by train, car, other means of transport or on foot. Failing to do so may result in forced licensing with the Gebühreneinzugszentrale (GEZ) by the Rundfunkgebührenbeauftragten in charge at the place of detection of the infringement of rules. Ignorance is no excuse.

Transit passengers carying Rundfunkempfangsgerät and seeking to avoid an infringement of rules of the kind mentioned above should cross the Federal Republic of Germany by air or circumvent the Federal Republic of Germany by seagoing vessel outside German territorial waters.

Please inform friends and aquaintances!

 

Notice: This is not a Travel Warning by Auswärtiges Amt. This Travel Warning does not give legal reasons for the cancellation
of  bookings free of  charge with travel agencies, tour operators or carriers!