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GEZ "beleidigt": Gefängnis!

Ist Deutschland noch eine Demokratie?

 

Nachdem ich kürzlich selbst zu spüren bekam, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Kritikern umzugehen pflegt, habe ich nun noch viel heftigere Beispiele bekommen. Bei mir versuchte man es noch mit zivilrechtlichen Mitteln und ich dachte, dass dies schon der Gipfel dessen war, was eine Landesrundfunkanstalt bereit ist, gegen die Bürger aufzubringen. Jetzt bekam ich jedoch zweimal relativ kurz hinter einander Fälle, in denen sogar Gefängnisstrafen verhängt werden sollen.

 

Erster Fall:

Im ersten Fall geht es um den Selbstständigen, Herrn G., der sowohl für seine privaten Rundfunkgeräte als auch zusätzlich für seine nicht ausschließlich privat benutzten Geräte Rundfunkgebühren bezahlt. Er hat also alles getan, was man tun muss, um dem System gerecht zu werden. Trotzdem wurden er und seine Frau wiederholt von einem Rundfunkgebührenbeauftragten aufgesucht und nach seinen Angaben schwer belästigt. Ich habe mir den Sachverhalt schildern lassen und bin vor allem entsetzt darüber, dass die zuständige Rundfunkanstalt (NDR) ihrem Beauftragten keinen Einhalt gebot. Es entwickelte sich daraufhin stattdessen ein emotionsgeladener Schriftwechsel zwischen Herrn G. und der Anstalt. In Anbetracht des mir geschilderten Sachverhaltes kann ich die Wut des Herrn G. vollkommen nachempfinden. Insgesamt geht es um ein Martyrium, das sich seit über 10 Jahren hinzieht.

Aufgrund des im Schriftwechsel von Herrn G. gemachten Äußerungen erstattete der NDR mit Datum vom 12. Januar 2009 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft.

Hier der entscheidende Auszug daraus, verfasst von einem Mitarbeiter der Rundfunkanstalt:

 

 

Auch wenn dieser Satz auf den ersten Blick zum Schmunzeln einläd - der Strafantrag gegen Herrn G. ist alles andere als ein Spaß. Was praktisch nie vorkommt, wenn ein Bürger Strafantrag gegen Anstaltsmitarbeiter oder Gebührenbeauftragte erstattet, hier klappte es wie geschmiert: Die Staatsanwaltschaft reagierte tatsächlich und nahm sich dieses schaurigen Verbrechens an: Wegen "Beleidigung" bekam Herr G. vom Amtsgericht einen Strafbefehl über 60 Tagessätze von je 30 Euro, ersatzweise 60 Tage Haft. Da Herr G. nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt, hätte er tatsächlich auf Antrag des Norddeutschen Rundfunks ins Gefängnis müssen! Man darf dabei nicht vergessen, dass solche Anträge immer  vom Behördenchef zu stellen sind. Es ist also kein Ausrutscher eines kleinen Mitarbeiters (deshalb nenne ich auch keinen Namen, obwohl der Mitarbeiter vielen Lesern sehr wohl bekannt sein dürfte), sondern ein Vorgehen das, gesetzlich vorgeschrieben, von ganz oben initiiert worden sein muss: vom Intendanten: von Herrn Lutz Marmor.

Herr G. nahm sich eine Anwältin und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Es kam zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung, die zwei Stunden gedauert haben soll. Sie endete ohne Ergebnis.

Mittlerweile wurde das Verfahren ohne weiteren Gerichtstermin eingestellt. Die Kosten hatte Herr G. zu tragen.

 

 

 

Zweiter Fall:

Betroffener ist diesmal ein Herr Schmidt aus Baden Württemberg und die Rundfunkanstalt ist diesmal eine andere, und zwar der SWR (das Ganze hat also System). Auch in diesem Fall geht es um einen lang andauernden Streit mit der Landesrundfunkanstalt und der GEZ. Hintergrund ist, dass Herr Schmidt  wegen einer genetisch bedingten Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig ist und über kein eigenes Einkommen verfügt. So musste er immer wieder Befreiungsanträge stellen, die mal genehmigt wurden und mal auch nicht. Einmal hatte er weder Harz 4 noch Sozialhilfe, weil die Behörden sich nicht einig waren. Höhepunkt des Streites war dann die Ablehnung seines Antrages mit der Begründung, dass ein geringes Einkommen nach der Neufassung des RfGebStV kein Befreiungsgrund mehr darstellt. D.h., selbst wenn jemand überhaupt kein Einkommen hat, muss er Rundfunkgebühren zahlen (dazu weiter unten mehr). Da Herr Schmidt zwischenzeitlich kostenpflichtige anwaltliche Beratung in Anspruch genonmmen hatte, stellte er dem zuständigen Mitarbeiter der GEZ per gerichtlichem Mahnbescheid eine entsprechende Rechnung über 45 Euro zu und forderte ihn auf, diese innerhalb von vier Wochen zu begleichen. Den Mahnbescheid schickte Herr Schmidt an die Privatadresse des GEZ-Mitarbeiters.

Insgesamt lässt sich nach Durchsicht der Akte sagen, dass auch dieser Schriftwechsel  nicht immer kühl und sachlich verlief. Die Rundfunkanstalt stellte auch in diesem Fall Strafanzeige und Strafantrag und zwar wegen Beleidigung und wegen versuchter Nötigung weil er den GEZ-Mitarbeiter mit der Geldforderung wegen seiner Anwaltskosten konfrontiert hat.

Auch hier war die Staatsanwaltschaft fleißig: entgegen den sonstigen Gepflogenheiten wurde ermittelt und Anklage erhoben.

Hier nun der Strafbefehl über 50 Tagessätze, den das zuständige Amtsgericht an ihn gerichtet hat (Eingang 3. August 2009):

 

 

 

Da Herr Schmidt über kein Einkommen verfügt, müsste er 50 Tage ins Gefängnis. Er hat fristgerecht Einspruch erhoben und erhielt nun die Vorladung zur Hauptverhandlung. Übrigens: Der Strafbefehl wurde per Einwurf-Einschreiben, also ohne persönliche Übergabe und Unterschrift, zugestellt.  Hätte sich der Postbote am Briefkasten geirrt, wäre Herrn Schmidt das Gefängnis sicher gewesen. Und Schmidts gibt es bekanntlich mehr als einen.

Hier nun die Ladung, datiert vom 18.8.09:

 

Selbstverständlich ist das Verfahren öffentlich. Es wird gebeten, zahlreich zur Verhandlung zu kommen!

Hier nochmal Termin und Ort:

 

Amtsgericht Mannheim

Freitag, 11. September 2009
um 13.15 Uhr
Zimmer 208, 1. Obergeschoss

Die Adresse ist 68159 Mannheim Bismarckstr. 14 (Schloß, Westflügel)

 

......

21. September 2009
Es scheint so zu sein, dass aus der Sache von Herrn Schmidt noch ein richtiger Blog wird, der so schnell nicht zum Ende kommt!

Zunächst einmal zur Verhandlung vor dem Strafgericht vom 11. September 2009: Das Urteil lautet: 50 Tagessätze, also genausoviel wie im Strafbefehl angegeben. Allerdings wurde die Höhe der Tagessätze deutlich verringert. Ein schriftliches Urteil liegt bis heute nicht vor, obwohl Herr Schmidt nur eine Woche Zeit hatte, um Berufung einzulegen. Das hat er nun auch getan. Wieso gibt es eigentlich keine schriftliche Urteilsbegründung bevor die Berufungsfrist abgelaufen ist? Ich bin jedenfalls sehr gespannt darauf, wie das Gericht den Schuldspruch und das Strafmaß begründet!

Man kann an diesem Fall aber schon jetzt erkennen, wie unsere Justiz ihre Prioritäten setzt. Schwere Körperverletzungen werden oft erst nach mehreren Jahren vor Gericht verhandelt - wegen angeblichem Personalmangel. Und wenn dann mal ein Täter verurteilt wird, gibt es meist eine Bewährungsstrafe. Unter Jugendlichen kursiert ja bereits die realjuristische Wahrheit, dass man "einen Schuss frei" hat. Einmal darf man also einen Menschen zum Krüppel hauen, erst danach *könnte* es passieren, dass man echten Ärger kriegt. Bewährungsstrafen sind für viele Jugendliche und Heranwachsende in ihren Gangs wie Orden, mit denen man prahlen kann, für die man geachtet wird. Ein GEZ-Verunglimpfer hingegen bekommt keine Bewährung, sondern bekommt stattdessen die ganze Härte unseres Staates zu spüren: 50 Tagessätze oder Gefängnis - ohne Bewährung. Für diese "Tätergruppe" steht auch anscheinend immer genügend Personal zur Verfügung, da wird nicht lange gefackelt, sondern ratz-fatz abgeurteilt.

Übirigens war auch ein Kamerateam von Sat.1 "Akte 09 " dabei und Akte wird dies wahrscheinlich in der Sendung am 29. September 2009 ausstrahlen. Ob dieses Kamerateam nun die angebliche "Drohkulisse" im folgenden Schreiben gewesen ist oder generell die Öffentlichmachung des Falles, kann ich nicht sagen. Das folgende Schreiben des SWR an das Verwaltungsgericht Karlsruhe bezieht sich auf das streitige Verfahren des Herrn Schmidt mit dem SWR wegen Gebührenbefreiung. Die mündliche Verhandlung sollte übrigens (morgen) am Dienstag, den 22. September 2009 stattfinden. Nun gibt der SWR jedoch überraschend auf. Allerdings nicht wegen der "Drohkulisse", wie ausdrücklich betont wird, sondern wegen einem lange zuvor eingereichten Sozialleistungsbescheid und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Das soll nun mal einer verstehen...

 

 

Besonders interessant finde ich, dass der SWR schon jetzt bereits *weiß*, dass "weitere Verurteilungen" folgen werden, sofern Herr Schmidt so weitermacht, wie bisher. Der SWR braucht dafür demnach gar nicht erst die Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes abzuwarten! Er *weiß* es einfach! Das bestärkt mich in meiner Vermutung, dass Exekutive und Judikative besonders im "Ländle" nicht nur geradezu perfekt zusammenarbeiten, sondern dass die Baden Württembergischen Gerichte bereits schon jetzt weisungsgebundene Unterabteilungen von SWR und GEZ  sein könnten! So wie mittlerweile das Grundgesetz zu einem Untergesetz des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RfGebStV) verkommen ist: Erst kommen die Rechte der Rundfunkanstalten, dann kommt lange Zeit nichts und wenn es dann den Rundfunkanstalten genehm ist, gibt's ein paar abgespeckte Menschenrechte für's Volk.

Und so interpretiere ich nach der obigen Aussage das neue Strafsystem gegen die GEZ-Beleidiger und -Verunglimpfer: Dem Strafantrag des SWR wird gleich ein von den Rundfunk-Justitiaren fix und fertig ausgearbeitetes Schuld-Urteil beigelegt. Das erspart den Staatsanwälten und  Richtern eine Menge Arbeit und ist in Zeiten knapper Kassen schon aus ökonomischen Gründen zu begrüßen!

Jetzt werden mir auch schlagartig einige Urteile so mancher Verwaltungsgerichte und -gerichtshöfe verständlich, die ich vorher überhaupt nicht nachvollziehen konnte...! Ich war früher einfach nur zu blöd dazu, sie zu verstehen...!

 

.....

27. September 2009
Mittlerweile liegt mir die schriftliche Urteilsbegründung für die Geld-, bzw. Gefängnisstrafe des GEZ-Verunglimpfers, Herrn Schmidt, vor. Wer den Fall noch nicht kennt, hier geht's noch mal zurück zum Beginn.

 

 

Auch auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole: Mich ärgert immer besonders, dass solche Urteile mit "Im Namen des Volkes" überschrieben sind. Das bedeutet nämlich, dass dieses Volk einen Menschen finanziell ruinieren oder ins Gefängnis stecken möchte, der aufgrund (mutmaßlich) schikanösen Verhaltens der GEZ und der Landesrundfunkanstalt seiner Wut verbalen Ausdruck verliehen hat.

Bevor ich das Urteil kommentiere, möchte ich noch den Kostenbeschluss des Verwaltungsgerichts vorstellen, da dieser mittelbar mit der Strafsache zu tun hat. Wie weiter oben dokumentiert, hat der SWR ja den Befreiungsantrag nach der mündlichen Verhandlung in der Strafsache mit dem Hinweis anerkannt, dass die noch fehlenden Unterlagen ja nun nachgereicht wurden. Herr Schmidt hatte dies aber schon vor ca. einem *halben Jahr* bereits getan, so dass diese späte Einsicht auch hätte früher erfolgen können. Das wird auch vom Verwaltungsgericht so gesehen worden sein und  hat es mit einem entsprechenden Beschluss zugunsten von Herrn Schmidt gewürdigt: Die Kosten hat der SWR zu tragen.

 

 

So, nun möchte ich in wenigen Worten meine Meinung zu dem Strafverfahren und zur Urteilsbegründung sagen. Ich hatte mich ja schon letzte Woche kurz dazu geäußert, nun aber doch noch etwas präziser:

1.) Wie man aus dem obigen Kostenbbeschluss des Verwaltungsgerichts indirekt entnehmen kann (gelb markierte Stelle), hätte die GEZ, bzw. der SWR bereits viel früher den Befreiungsantrag genehmigen müssen. Die Sachlage war sonnenklar. Stattdessen wurde nach alt bekanntem Muster das *Ding* gnadenlos durchgezogen. Oftmals geben die Bürger dann nämlich entnervt auf, was dann einen satten Gewinn für die Anstalten bringt. Dieses Vorgehen scheint nach meinen Informationen System zu haben. Ein solches Anstaltsverhalten nennen manche Menschen "Schikane" oder "Willkür" und empfinden es als grob rechtsstaatswidrig. Ich kann es verstehen, dass Herr Schmidt während der ganzen Prozedur, die sich über eine sehr lange Zeit hinzog und während der er keine vernünftige Kommunikation mit irgend einem der Mitarbeiter führen konnte, sich zu wütenden Worten und zur Versendung von Auslagen-Rechnungen, bzw. -Mahnungen hinreißen lies.

2.) Wie soll eigentlich ein Nicht-Jurist wissen, dass eine ausgewiesen nicht rechtsfähige Organisation wie die GEZ eine Behörde sein soll? Im Gegenteil: Ein braver Bürger glaubt seinen Politikern, die ihm frech vorgaukeln, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei "staatsfern"! Und was staatsfern ist, kann eigentlich auch keine Behörde sein! Selbst einige Juristen, mit denen ich über den Fall sprach, kamen bei dieser Frage leicht ins Wanken. Für den Behördenbegriff spricht § 1 Abs. 4 VwVfG: "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt." - Wer kannte diesen Paragrafen? Mal eben Finger heben!

3.) Die Verwendung eines gerichtlichen Mahnbescheides, wie ihn Herr Schmidt an den ihn nach seinem Empfinden drangsalierenden GEZ-Mitarbeiter wegen der mittlerweile angelaufenden Anwaltskosten zugesandt hatte, ist ein rechtsstaatliches, formalisiertes Verfahren. Wie soll Herr Schmidt davon ausgehen, dass er eine versuchte Nötigung begeht, wenn er davon Gebrauch macht? Wenn so ein gerichtlicher Mahnbescheid unberechtigt ist, kann man ihn ganz einfach mit einem  Einspruch zunichte machen, der nicht einmal begründet werden muss. Außerdem hat Herr Schmidt nicht die Anschrift des GEZ-Mitarbeiters im Internet veröffentlicht, was in der Begründung überhaupt nicht ausreichend klar herausgestellt wurde.

4.) Herr Schmidt wusste nicht, dass er mit seinem Anruf bei der Exfrau des GEZ-Mitarbeiters landen würde. Er wollte nur herausbekommen, wohin er seine Mahnung schicken sollte. Er hat die Frau weder bedroht noch beleidigt. Er wusste nichts von seinen familiären Belangen.

5.) Merkwürdig ist, dass das Gericht auf Seite 4 der Urteilsbegründung einen Auszug aus einer Email (vom 15.7.2009 um 14.19 Uhr) von Herrn Schmidt an die GEZ nur "sinngemäß" wiederzugeben bereit ist, obwohl diese ganz offensichtlich dem Gericht vorliegt. Wenn dort tatsächlich stehen würde, "dass man den 'Verbrecherladen in die Luft jagen' werde", hätte das Gericht dies auch mit einem originalen Zitat belegen können oder sogar belegen müssen! Herr Schmidt hat mir indessen versichert, dass diese Bemerkung niemals gefallen wäre; dass er zwar mal das Wort "Verbrecherladen" gebraucht habe, aber in anderen Zusammenhängen. Eine Äußerung, die irgendwas mit "in die Luft jagen" zu tun gehabt hätte, wäre niemals so gefallen, sondern er habe ganz allgemein auf Revolutionen und Aufstände aufmerksam machen wollen, wo auch solche Dinge vorkommen könnten. - Sobald Akteneinsicht gewährt wird, müsste diese ominöse Email ja auftauchen, dann werden wir mehr wissen.

6.) Strafschärfend hat Richterin Völker die "Hartnäckigkeit und Unbelehrbarkeit" des Herrn Schmidt gewertet. War es nicht aber vielmehr die Hartnäckigkeit und Unbelehrbarkeit der GEZ und des SWR, die ihm konsequent eine ihm zustehende Gebührenbefreiung verweigert haben? Hätte sich Herr Schmidt etwa "belehren" lassen sollen, dass man gegen "DIE" sowieso keine Chance hat und er gefälligst zu tun und zu unterlassen hat, was "DIE" ihm vorschreiben? Wie in Punkt 1.) bereits erwähnt, liegt es für mich auf der Hand, dass Herrn Schmidt mutmaßlich seine legitimen Rechte durch rigoroses Vorgehen von Seiten der Behörde vorenthalten werden sollten. Und wer sich dagegen wehrt soll in den Knast, das scheint mir zumindest das Ergebnis dieses Strafprozesses zu sein.

 

 

.....

Neuer Termin für das Strafverfahren gegen Herrn Schmidt in 2. Instanz:

Herr Schmidt sollte ja nach dem Ergebnis der ersten Verhandlung für 50 Tage ins Gefängnis. Dagegen hatte er Berufung eingelegt, was nun zum Landgerichtsverfahren führt. An diesem unwürdigen Strafverfahren kann man gut erkennen, dass unsere Justiz nicht mehr dazu bereit oder fähig ist, die Bürger zu schützen, sondern die Aufgabe zu haben scheint, die Bevölkerung zu drangsalieren und einzuschüchtern. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fallen mit ihren vom Gesetzgeber zugebilligten Sonderrechten und Freibriefen nahezu totalitäre Macht zu und die Justiz setzt diese Ungerechtigkeiten in die Praxis um. Zum direkten Vergleich: Eine Staatsanwaltschaft im selben Bundesland, Baden Württemberg, lässt im Gegensatz zum hier vorliegenden Fall  Ermittlungen solange hängen, bis die angezeigten Taten verjährt sind - wenn es Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalt sind, die beschuldigt wurden.

Hier geht es aber um ein Strafverfahren gegen einen Bürger, der vom SWR angezeigt wurde. Da ist Härte angesagt. Mittlerweile wurde dieses Strafverfahren für die Verhandlung in der 2. Instanz ein Termin festgesetzt:

 

 

 

Es wird sehr um Anwesenheit im Gericht gebeten,

damit die Justiz nicht im Verborgenen den Herrn Schmidt ins Gefängnis werfen kann!

 

Hier nochmal Ort und Termin der Verhandlung:

Landgericht Mannheim
A1    (das ist tatsächlich der Straßenname)
Gerichtsgebäude A 1, 1
68159 Mannheim

Am Dienstag, den 8. Juni 2010
um 13:30 Uhr
Saal erfragen nach Aktenzeichen:

15 Ns 404 Js 10378/09 AK 91/09

 

Ich erhalte Nachricht von Herrn Schmidt, falls sich der Termin ändert und werde dies hier bekannt geben.

 

...

26. Juni 2010

Warum habe ich so lange nichts berichtet? Ich durfte lange Zeit nicht! Herr Schmidt bat mich dringend nach dem Termin vom 8. Juni 2010 zunächst nichts mehr über den Fall zu berichten. Es würde für ihn Ärger geben, wenn die Öffentlichkeit weiter unterrichtet würde. Was genau in der Verhandlung geschehen ist, weiß ich zwar, werde mich aber hüten, davon hier zu berichten. Gibt es weitere Zeugen, die mir vielleicht bestätigen können, was mir Herr Schmidt über den Ablauf der Verhandlung geschildert hat? Bitte melden!

Es wurde nach einer gewissen Zeit die Verhandlung unterbrochen und ein neuer Termin vereinbart, nämlich der 17. Juni (den ich ja nicht veröffentlichen durfte). Kurz vor der Verhandlung haben seine Rechtsanwältin und der Richter miteinander telefoniert und der Richter sagte wohl, dass Herr Schmidt auf jeden Fall verurteilt werden würde. Daraufhin hat Herr Schmidt seine Berufung zurückgezogen, um weitere Prozesskosten zu verhindern.

Das Ergebnis ist nun, dass er für 50 Tage ins Gefängnis gehen muss sowie Anwaltskosten von 905,71 Euro zu tragen hat. Wie hoch die Gerichtsgebühren für die beiden Instanzen ausfallen, weiß er noch nicht. Auch die gehen zu seinen Lasten.

Der SWR hat sich also voll durchgesetzt!

Man kann es bei diesem Staat allmählich mit der Angst kriegen! Wir alle kennen die Fälle, wo Schwerstkriminelle nicht abgeurteilt werden, weil die Justiz überlastet ist oder sie erhalten selbst bei schweren Körperverletzungen immer wieder Bewährungsstrafen und dürfen gleich wieder nach Hause gehen. Ich habe auch noch nie erfahren, dass unsere Justiz in nachvollziehbarer Weise gegen GEZ-Mitarbeiter vorgegangen ist. GEZ-Beleidiger haben bei der deutschen Justiz dagegen scheinbar absoluten "Vorrang"!

Ich hatte mich ansonsten ja schon in meinem Blog am 20. Juni dazu geäußert.

 

....

17. August 2010

Wie bereits in meinem Blog am 23. Juli berichtet, hat Herr Schmidt mittlerweile Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) eingereicht. Begründet hatte er die Zulässigkeit seiner Beschwerde u.a. mit dem Verlauf der Gerichtsverhandlungen. Normalerweise wird die Beschwerde nur dann angenommen, wenn alle inländischen Instanzen durchlaufen sind. In diesem Fall könnte evtl. die Beschwerde angenommen werden, obwohl Herr Schmidt noch in der Landgerichtsverhandlung seine Berufung zurückgezogen hat. Es sind nämlich nach seiner Aussage gravierende Verfahrensmängel zu beklagen.

Hier zunächst die Empfangsbestätigung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs:

 

 

Da ich ja gerade erst vom NDR einen kostspieligen  "Privatunterricht" in Sachen Pressefreiheit bekommen hatte, möchte ich den Inhalt der Beschwerde hier erstmal nicht drucken, sondern möchte das lieber anderen überlassen, die mehr Geld haben als ich. Es ist einfach zu krass, was vorgefallen ist und wofür Herr Schmidt auch Zeugen vorweisen kann. Sobald ich weiß, wo der Inhalt zu finden ist, schreibe ich es hier auf.

 

7. Januar 2011

Warum ich erst jetzt wieder sende, habe ich ja in meinem Hauptblog bereits erleutert. Hier geht es also gleich weiter mit dem Fall des Immanuel Schmidt, mit dem ich kürzlich besprochen habe, dass ich jetzt seinen vollen Namen nennen darf.

Hier nun der Haftbefehl gegen ihn:

 

 

Die Haft hat er gemäß dieser Anweisung auch am 2. November 2010 angetreten. In der Haftanstalt wurde ihm dann auch noch folgendes Dokument überreicht:

 

 

Wie man erkennen kann, war für ihn als GEZ-Beleidiger kein vorzeitiges Ende der Haftzeit bei guter Führung vorgesehen. Zunächst dachte ich, dass dies daran lag, dass er eine sog. "Ersatzfreiheitsstrafe" verbüsst, aber Herr Schmidt versicherte mir, dass andere Ersatzfreiheits-Häftlinge alle eine Option auf ein vorzeitiges Ende der Haftzeit zugebilligt bekommen hatten. Da es seine Mutter nicht ertragen konnte, dass er länger im Gefängnis sitzt, hat sie ihn nach 6 Tagen freigekauft. Schon wegen seiner Erkrankung.

Übrigens: Seine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde nach seiner Haft endgültig nicht zur Entscheidung angenommen, weil noch nicht alle innerstaatlichen Instanzen durchgangen worden sind. Wie kann dann ein Mittelloser überhaupt vor staatlicher Willkür geschützt werden?

Hier nun das von mir vollkommen unzensierte Gefängnistagebuch des Immanuel Schmidt:

 

Gefängnis -Tagebuch
von Immanuel Schmidt

2.11.10

Heute ist also der letzte Tag an dem ich mich selbst stellen kann. Ich habe alles probiert. Dass ich vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erhoben habe, scheint die Staatsanwaltschaft nicht zu interessieren. Wenn ich jetzt nicht gehe, bekomme ich keine Hafterleichterung. Also packe ich meine Kleidung, ein paar Bücher und sonstiges ein. Meine Eltern fahren mich in den Knast. Dort geht es erst einmal durch mehrere Sicherheitstüren und einen Metalldetektor. Danach werden meine Personalien aufgenommen. Dort erklärt man mir, dass ich den Rasierapparat abgeben muss, es könne ja etwas darin versteckt sein. Jetzt bekomme ich Anstaltskleidung und mein Ausweis wird mir abgenommen und gegen einen Gefängnisausweis einge- tauscht. Das Geld aus meinem Geldbeutel wird auf ein virtuelles Konto gutgeschrieben, Gefangene dürfen kein Bargeld besitzen. Jetzt werde ich in den Keller geführt, wo ich eine Matratze aus dünnem Schaumstoff und Kleidung bekomme. Danach werde ich gefragt, ob ich lieber eine Einzel- oder Doppelzelle will. Weil ich nicht weiß was mich erwartet, wünsche ich mir eine Einzelzelle. Anschließend geht es zum Doktor, der den Blutdruck misst und nach gefährlichen Infektionen fragt. Dort lerne ich einen alten Mann kennen, der 16 Monate bekam. Seine Lebensgefährtin sei Jugoslawin. Ihre Schwester leidet in ihrer Heimat ohne Krankenversicherung an Krebs. Er hat, um sie zu retten, Urkunden gefälscht um 12000€ abheben zu können. Da er schon wegen zwei Kleinigkeiten vorbestraft war, bekam er keine Bewährung. Des- halb muss er nun zusehen, wie die Frau an Krebs stirbt. Nachdenklich werde ich nun in meine Zelle gebracht, in der schon jemand lebt. Es wäre gerade keine Einzelzelle frei. Der Mann hier besitzt eine Firma. Weil seine Kunden nicht zahlten, ging er insolvent. Darum gründete er eine neue Firma. Doch der Insolvenzverwalter kürzte ihm das Geld so sehr, das er seine Unkosten nicht mehr decken konnte. Er zahlte trotzdem seine Miete und wurde deshalb wegen Unterschlagung verurteilt. Er besitzt jetzt eine Firma, sitzt ein und ist obdachlos. So läuft das also, dachte ich mir. Mittagessen gibt es an diesem Tag leider keines mehr. Als Getränk gibt es hier nur Leitungswasser. So geht mein erster Tag im Gefängnis mit Wasser und Brot zu Ende. Glücklicherweise gibt es ein kleines in die Wand eingelassenes Radio mit 3 Sendern und das Licht kann man auch ausschalten wann man will. Außerdem ist hier gut geheizt, ich bin nämlich ziemlich verfroren.

3.11.

Morgens um 6 ist Lebendkontrolle. Die Tür geht auf und gleich wieder zu, man kann also weiter schlafen. Frühstück gibt es leider keines außer kaltes Leitungswasser, mit dem man sich auch waschen muss. Von 10-11 ist Hofgang. Dort gibt es eine Tafel mit einer ausgebreiteten Tageszeitung. Der Wärter bringt mir nun den Haft- Plan. Dieser wird vom Staatsanwalt ausgefüllt. Dort sind Dauer und Art der Haft vermerkt. Anfangs hieß es, dass ich nach der Hälfte der Haft auf Bewährung frei käme. Doch davon war hier nichts vermerkt, bei meinem Zellengenossen schon. Ob die Staatsanwaltschaft wohl sauer ist , weil ich bei dem Europäischen Gerichtshof Klage erhoben habe oder weil der Richter sich aufregte, weil ich die Presse informiert habe? Ich bekam zwar ein paar Informationsblätter, aber vieles muss man sich hier mühevoll erfragen. Beispielsweise kann man Taschengeld beantragen und damit alle 2 Wochen in einem virtuellen Supermarkt einkaufen. Dies ist auch nötig, weil die Nahrung viel zu knapp bemessen ist. Bis dahin müssen wir beide wohl hungern. Im Laufe des Tages wird ein Behälter mit heißem Wasser in den Gang gestellt, sodass sich jeder Tee kochen kann. Die Küche wurde zu dieser Zeit leider gerade renoviert. Morgens ist wieder Hofgang für eine Stunde und abends ist Freizeit d.h. die Zellen bleiben für eine gewisse Zeit offen, man kann sich im Gang frei bewegen und bei den anderen fernsehen.

4.11.

So langsam erfahre ich warum die anderen hier sind. Einer hat eine Geldstrafe wegen Alkohol am Steuer. Da er in der Ausbildung zu wenig verdient, musste er schwarz zur Arbeit fahren. Weil er erwischt wurde und natürlich nicht zahlen konnte, bekam er vom Gericht Tagessätze aufgebrummt. Weil er diese logischerweise auch nicht zahlen konnte, hat man ihn vor der ganzen Kundschaft auf der Arbeit verhaftet. Deshalb hat er seine Ausbildung verloren. Viele sind in Deutschland wegen Schwarzfahrens in Haft, aber keiner wegen eines Schwarzgeldkontos. Ein Mann hat gut verdient und sich ein Leben aufgebaut. Plötzlich wird er arbeitslos und beginnt deshalb zu dealen. Er bekam fast 4 Jahre. Ein junger Ausländer war obdachlos. Als er wieder eine Wohnung hatte, unterstellte ihm die G.E.Z. einen DSL-Anschluss. Er solle für die Zeit auf der Strasse rückwirkend Gebühren bezahlen. Es geht ihm also genauso wie mir, nur das er wegen Schwarzfahrens erwischt wurde.

Die nächsten Tage kann man zusammenfassen in Routine und Langeweile. Ich bemerkte am Aushang, dass in der Fußballmannschaft fast nur Ausländer sind. Ich Lernte, wie man aus dem Deckel einer länglichen Konservendose mit Fisch ein Messer biegt, das wirklich schneidet. Bedauerlich ist, dass viele ihren Müll einfach aus dem Fenster werfen. Nachts kann man dann auf dem Hof die Ratten beobachten, bis morgens der Reinigungsdienst kommt. Trotzdem habe ich nur eine Kakerlake entdeckt.

Wir haben 2 Neuzugänge. Einer bekam 9 Jahre für 9 Kg. Der andere hat jemanden geschlagen, dies wurde ihm als versuchter Totschlag ausgelegt. Ein Mann berichtet, das sein Bruder mit vielen Vorstrafen eine Bank überfallen hat. Der Richter meinte, er sei der Drahtzieher des Überfalls. Er wurde verurteilt. Wegen dieser Vorstrafe bekam er keine Arbeit mehr und das seit 20 Jahren. Weil er das nicht verkraftet, griff er zu Drogen. Jetzt sitzt er wieder und ist kurz vorm durchdrehen. Man erkennt ,dass viele Leute eigentlich harmlos sind . Als es tatsächlich einmal zu einem Konflikt kommt, wurde dieser friedlich gelöst. Eigentlich ist es hier gar nicht so schlimm wie man denkt, bis auf das versalzene Essen. Beim Hofgang lerne ich einen Mann kennen, der ganz sympathisch wirkt. Wir kommen ins Gespräch, weil wir beide einen Elektroberuf erlernt haben. Plötzlich sagt er, dass er ein psychopathischer Massenmörder mit Sicherungsverwahrung ist. Man hätte ihn zwangsweise mit Psychopharmaka behandelt, bis es ihm schlecht wurde und kein Anwalt hätte ihm geholfen. Er würde heute niemandem mehr schaden, aber der Staat würde ihm das nicht glauben. Deshalb werde er das Gefängnis nie wieder verlassen. Es kam auch das Thema zur Sprache, das man sich im Knast nicht nach der Seife bücken darf. Dies sei aber nur ein Gerücht. Niemand ist in Haft wegen seiner Veranlagung. Problematisch ist im Gefängnis die Langeweile. Wer keine Arbeit hat und das sind hier die meisten entwickelt manchmal psychische Störungen. Dafür bekommt man Medikamente, besonders Schlafmittel. Aus Sicherheitsgründen bekommt man die Medikamente täglich ausgehändigt. Tauschgeschäfte unter Gefangenen sind verboten, um Wuchergeschäfte zu verhindern. Deshalb hilft man sich gegenseitig aus.

5. 11.

Heute bekomme ich Post von meinen Eltern. Sie hatten im Gefängnis angerufen, um zu fragen, wie das mit dem Besuchen funktioniert und erfahren, dass ich das beantragen muss. Außerdem waren sie besorgt darüber, wie es mir wohl geht, ich durfte nämlich nicht anrufen. Dafür muss man erst einen Antrag stellen. Meine Eltern bieten mir an, mich sofort zu holen, wenn ich das möchte. Ich setze mich hin und schreibe einen Brief nach Hause.

7.11.

Glücklicherweise finden wir am Abend noch einen kleinen Ball im Schrank, wir Ziehen unsere Schuhe aus und spielen damit Tischtennis.

8. 11.

Durch die Sprechanlage höre ich meinen Namen und den Hinweis, ich sei frei. Jetzt geht die Prozedur in umgekehrter Reihenfolge los, d.h. ich bringe meine Matratze wieder zurück, bekomme meine eigene Kleidung und meinen Ausweis und werde zum Ausgang gebracht. Dort erwarten mich meine Eltern. Sie hatten nach meinem Brief die restliche Strafe bezahlt. So konnte ich also wieder auschecken.

Es war wirklich interessant , die Welt einmal von dieser Seite zu sehen. Eigentlich sind alle Opfer ihrer Umstände. Es wäre wohl sinnvoller ,die Missstände zu beseitigen als die Leute einfach einzusperren. Ich hatte den Eindruck, dass es den Wärtern selbst etwas unangenehm ist die Leute einzusperren.

 

Wer seine Meinung darüber mitteilen möchte, dass Menschen, wie Immanuell Schmidt in den Knast gesteckt werden, kann sich an den Intendanten des SWR wenden. Jemand wie Immanuel Schmidt, der sich zu Recht über die GEZ ärgert und diesen Ärger auch noch in oben genannter Weise kundtut, findet sich irgendwann mit Drogenhändlern und Serienmördern im gleichen Gewahrsam. Das ist nicht mehr zu akzeptieren!

Für Strafanzeigen im Namen der Behörde ist immer der Behördenleiter, also in diesem Fall der Herr Intendant Peter Boudgoust, zuständig.

Persönlich
Peter Boudgoust
Intendant des SWR
Neckarstr. 230
70190 Stuttgart

Die Email beim SWR besteht meines Wissens nach aus:
"Vorname" "Punkt" "Nachname" @swr.de

oder an info@swr.de

Ich denke mal, die Meinung seiner Untertanen wird ihn interessieren!

Für Immanuel Schmidt bedeutet das ganze noch: Er hat nun eine Menge Schulden!

Und für den Steuerzahler bedeutet das: Jeder Hafttag kostet ca. 150 bis 200 Euro, die der Staatshaushalt zu tragen hat, den wiederum wir Bürger bezahlen. Man sieht an diesem Beispiel wieder einmal sehr gut, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur durch die  Rundfunkgebühr der Volkswirtschaft schadet, sondern dass er von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt in vielen weiteren Bereichen erhebliche *Nebenkosten* verursacht. Insbesondere dann, wenn wie hier mal wieder über die Stränge geschlagen wird.

 

 

Warum nun dieses bizarre Strafverfahren gegen Immanuell Schmidt?

Man sollte bei dieser Frage immer im Auge behalten, weshalb die Rundfunkgebühr so wichtig ist und warum ARD und ZDF absolut unverzichtbare Medien für unsere Kultur und unser gesellschaftliches Zusammenleben darstellen: Hier ist der Grund: - Harald Schmidt züngelt am Bauchnabel von Oliver Pochers Ex-Freundin"   Schöne öffentlich-rechtliche Fernsehwelt! Da weiß man doch, warum man ins Gefängnis muss!

Jetzt mal ganz ohne jede Ironie und Polemik: Wollen wir Deutschen das eigentlich wirklich?! Sind wir echt schon so verblödet?!

Abmelden macht frei!

 

 

 

Meine Frage: Ist Deutschland noch eine Demokratie?

Diese Fälle haben bei mir eine philosophische Frage aufkommen lassen:

 

Wann ist genau die Grenze zwischen
Demokratie und Diktatur überschritten,
wenn es um einen schleichenden Prozess
und nicht um einen gewaltsamen Putsch geht?
Kurz: Wo hört Demokratie auf und wo fängt Diktatur an?

 

Ich möchte mal ein paar Sachverhalte darstellen, welche diese Frage am Beispiel Deutschlands und speziell am Beispiel des öffentlich-rechtlichen Rundfunk(un)wesens und der GEZ erhellen soll:

 

Freiwilligkeit kontra Zwang
Diese zwei Extreme bilden die wesentlichen Unterschiede zwischen Demokratie und Diktatur. In einer Demokratie sollte Zwang nur das aller letzte Mittel sein, was auch nur dann eigesetzt werden darf, wenn die legitimen Rechte Anderer gefährdet sind. Der Rundfunkgebühr steht aber kein legitimes Recht Anderer zur Seite. Sie ist schlicht das Resultat eines Menschenbildes, welches die Individuen als unmündige, betreuungsbedürftige Personen begreift. Das war auch in der DDR so. Man wollte natürlich nur das *Beste* für die Bürger und musste sie zu ihrem Glück zwingen...

 

 

Wir werden belogen

Uns wird eingebläut, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei *objektiv*, *staatsfern* und *billigier* als der private Rundfunk, weil wir den ja durch teurere Verbraucherpreise finanzieren, die durch die Werbung entstehen.

*Objektiv* ist niemand. Jeder Mensch sieht die Welt mit seinen eigenen Augen und nimmt sie nur selektiv wahr. Dies tun auch die Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Weil sie normale Menschen und keine Übermenschen sind (hoffentlich ist dies jetzt keine Beleidigung...). Schlimm, dass uns Objektivität vorgegaukelt wird, denn dies soll unsere Kritikfähigkeit untergraben!

*Staatsfern* ist nun wirklich was anderes. Ich habe diesem Thema in meinem neuen Buch ein ganzes Kapitel gewidmet, daher an dieser Stelle nur der Verweis auf eine Leseprobe zum Sachverhalt.

*Billiger* soll die Rundfunkgebühr für ARD und ZDF sein, weil die Privaten viel Werbung bringen, welche die Waren teurer macht. Das ist Quatsch. Wer viel Werbung macht, kann höhere Stückzahlen absetzen und damit geringere Preise pro Stück veranschlagen. Man sieht das auch an den viel werbenden Elektro- und Baumärkten. Und letztendlich: Wir brauchen Waren nicht zu kaufen, wenn sie uns zu teuer erscheinen. Damit sind wir wieder bei der Freiwilligkeit.

 

 

Wir werden geschröpft

Dazu hier nur zwei Beispiele:

Beispiel 1:

Selbstständige müssen für jedes Gerät extra bezahlen, was im nicht ausschließlich privatem Bereich steht. Beispiel:
Büroradio:  69,12 Euro
Bürofernseher:       215,76 Euro
Büro-Videorecorder:       215,76 Euro
Autoradio:   69,12 Euro
Privates Radio inkl. Fernseher:          215,76 Euro
Alles zusammen für 1 Person:  785,52 Euro

Beispiel 2:

Es gibt keine Gebührenbefreiung mehr wegen geringen Einkommens. Hier ein Auszug aus einer neueren Gerichtsentscheidung:

· Leitsatz des Urteils 2 A 13/06 des VG Göttingen vom 30.11.2006: „Ein geringes Einkommen, hohe Schulden und der Umstand, dass die zum Haushalt gehörende Tochter mit einem Grad von 100 schwerbehindert ist und der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF enthält rechtfertigen weder einzeln noch in der Gesamtschau die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht- Und weiter im selben Urteilstext: Sie ist alleinstehend und hat zwei Kinder. Ihre Tochter M. lebt mit in ihrem Haushalt. M. ist schwerbehindert mit einem anerkannten Grad von 100. Ihr sind die Merkzeichen RF, G, H und B zuerkannt. Tagsüber hält sich die Tochter im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim auf und kommt abends nach hause. Nach Angaben der Klägerin sieht ihre Tochter viel fern. Die Klägerin hat einen Nettoverdienst aus unselbständiger Tätigkeit in Höhe von ca. 600,00 Euro; zugleich hat sie hohe Schuldverpflichtungen. Diese Frau wurde zur Zahlung der Rundfunkgebühren verurteilt. Die Befreiung wurde abgelehnt!   Quelle:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0580020060000132%20A

 

 

So profitieren die "Macher" von der Beute

Hier ein paar Beispiele, was mit dem eingetriebenen Geld passiert:

Gottschalks Vermögen wird auf 85 bis 130 Millionen Euro geschätzt. Quelle:
http://www.welt-des-wissens.com/wissen/person_thomasgottschalk.htm

Laut Morgenpost (mopo.de) werden die ansonsten geheimen Einkommen wie folgt geschätzt: Claus Kleber, Chefmoderator vom ZDF-"heute journal", soll 600.000 Euro pro Jahr verdienen. Sportmoderatorin Monica Lierhaus soll ab 2009 jährlich 875.000 Euro erhalten.
Harald Schmidt 9 Millionen. Anne Will 7,85 Mio. Johannes B. Kerner 3 Mio..  Quelle:
http://archiv.mopo.de/archiv/2008/20081222/hamburg/politik/das_haben_sie_gezahlt.html

Jörg Pilawa bekommt von der ARD 1 Million Euro *mehr* geboten, wenn er bleibt (wohlgemerkt: *mehr*!). Quelle:
http://www.welt.de/fernsehen/article4101060/Joerg-Pilawa-soll-Talkshow-im-ZDF-bekommen.html

Hier noch ein Referenzeinkommen zum Vergleich: Das Bundeskanzlergehalt beträgt rund 250.000 Euro im Jahr. Für Komiker Harald Schmidt und seine Kollegen ein Witz. - Mir ist nicht klar, warum uns als Gesellschaft die Arbeit eines Bundeskanzlers oder einer Bundeskanzlerin nur ein Bruchteil soviel Wert ist, wie die der öffentlich-rechtlichen Wichtigtuer und ihrer Intendanten.

 

 

So werden wir gejagt

Provisionsabhängige Rundfunkgebührenbeauftragte, die sich als "Beamte" ausgeben und unerlaubt in Wohnungen und Geschäftsräume eindringen.

 

 

Kritiker werden attakiert

Ich selbst wurde schon zweimal Ziel von Zensurangriffen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Einmal wegen Äußerungen, die ich im Privatfernsehen gemacht hatte (allerdings wurde nicht ich, sondern der Privatsender verklagt). Das zweite mal wurde ich selbst erst kostenpflichtig abgemahnt und dann auch verklagt.

Akademie.de wurde der Gebrauch von bestimmten Wörtern verboten!

Und nun auch noch Strafanzeigen gegen zornige Rundfunkteilnehmer (siehe oben).

 

 

So wird mit unseren Daten umgegangen

Hierzu hatte ich erst kürzlich einen Artikel verfasst. Thema "Rasterfahndung".

 

 

Mehr zu diesem Themenkomplex in meinem Buch "Blockwart-TV"
(jetzt kostenlos als PDF):
"Blockwart-TV - Wie sehr uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk schadet"

 

 

 

Wie ist das alles zu beurteilen?

Wenn wir uns diese Liste angucken, müssen wir uns fragen, wo wir gerade stehen. Sind wir gerade live dabei, wie ein demokratischer Staat in eine Diktatur übergeht? Gibt es noch ein Zurück oder ist es schon Schluss mit lustig? Meinen eigenen Beobachtungen zufolge hat sich die politische Situation in Deutschland etwa seit einem halben Jahrzehnt nach dem Mauerfall Stück für Stück verschlechtert. Es ist so, als ob zwar die Wiedervereinigung überwiegend nach westlichen Vorstellungen von statten ging, dass sich aber so etwas, wie der *Geist* der DDR-Stasi nun über ganz Deutschland ausbreitet. Dieses Land ist zumindest nicht mehr das, was es mal war.

Vielleicht tue ich der GEZ ja sogar einen Gefallen mit diesem Artikel. Denn dieses öffentlich-rechtliche Rundfunksystem lebt ja von dem Ruf, quasi unbesiegbar zu sein. Die Leute sollen sich klar machen: "Gegen *die* kommt man sowieso nicht an!"

Das hat nun aber wirklich nichts mehr mit Demokratie zu tun!

Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz!

 

 

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