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"Ich bin Beamter von der GEZ!"
Keine Strafe für diese Lüge im Dienst!

Der hier dokumentierte Fall basiert auf mehreren Zeugenaussagen, die mir unterschrieben vorliegen. Die GEZ sowie die Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft haben nichts gegen den mutmaßlichen Täter unternommen. So bleibt nur der logische Schluss: Die freiberuflich tätigen Gebühenbeauftragten "dürfen" sich scheinbar neuerdings "Beamte" nennen, da sie mit keinen Sanktionen zu rechnen haben. Es ist ihnen zwar nicht explizit erlaubt, aber eben auch nicht strafbar!

GEZ und Justiz decken auf diese Weise den groben Mißbrauch des Begriffs "Beamter" und verweigern darüber hinaus ernsthafte Ermittlungen und die Strafverfolgung der angezeigten Nötigung (§ 240 StGB). Eine solche Tat wird mit Freiheitsentzug bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. - Kein Grund für die Justiz ernsthafte Ermittlungen aufzunehmen (s. Dokumente weiter unten). Auch wenn es sich bei der Verwendung des Begriffs "Beamter" rechtlich tatsächlich nicht um den Tatbestand "Amtsanmaßung" (§ 132 StGB) handelt, so ist in diesem Fall doch von der Vermutung auszugehen, dass der mutmaßliche Täter genau diesen Begriff verwendet hat, um die Nötigung erfolgreich zu vollenden.

Die einzelnen unten aufgeführten Tatbestände habe ich mir von den Zeugen schriftlich bestätigen und unterschreiben lassen. Alle Zeugen sind ohne den geringsten Zweifel glaubhaft. Hier nun der Sachverhalt in meinen Worten, wie er mir mitgeteilt worden ist:


„Schönen guten Tag, ich bin Beamter von der GEZ!
Sie sind zur Auskunft verpflichtet!“

Schlagartig vorbei war es mit der Beschaulichkeit in einem kleinen Ort im Landkreis Uelzen, als ein bärtiger, groß gewachsener imposanter Herr namens Hannes G. (der Name ist geändert) hier begann, Jagd auf Schwarzseherinnen und Schwarzseher zu machen. Erst vor drei Monaten war Jasmin F. in ihr kleines Häuschen gezogen. „Ich bin Beamter von der GEZ! Sie sind zur Auskunft verpflichtet, ob und wie lange Sie Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halten!“, herrschte sie Hannes G. an. Hannes G. ist einer der berüchtigten, freiberuflichen Kopfgeldjäger der GEZ, bzw. der Landesrundfunkanstalten, die prozentual an den eingetriebenen Rundfunkgebühren verdienen. Völlig verdutzt lies Jasmin F. den dominanten „Rundfunkgebührenbeauftragten“ in ihre Wohnung, wo er gleich ihr Radio inspizierte. Einen Fernseher besitzt Jasmin F. nicht. „Wie lange haben Sie das Gerät?“ „Seit meinem Einzug vor drei Monaten, vorher habe ich in Wohngemeinschaften gelebt.“ Hannes G. füllt schon mal ein Anmeldeformular aus. „Sie haben doch ein Auto - seit wann fahren Sie Auto?“ „Seit 1990 etwa.“ „So“, freut sich Hannes G., „dann müssen Sie 13 Jahre die Gebühren für Ihr Autoradio nachbezahlen. Ohne Einzugsermächtigung läuft übrigens gar nichts. Wenn Sie das nicht unterschreiben, bekommen Sie ein Gerichtsverfahren und 2.000 € Bußgeld. Vollkommen eingeschüchtert unterschreibt Jasmin F.


Auch in einem Nachbardorf, bei Familie S., wütete der Beauftragte. Carola S. sitzt gerade vor dem Fernseher im Wohnzimmer, Olaf S. arbeitet hinten im Garten. Plötzlich sieht Carola S., wie ein imposanter, bärtiger Mann vor ihrer Terrassentür steht, beide Hände links und rechts als Sichtblende, die Nase an die Scheibe drückend, in ihr Wohnzimmer glotzt.

Carola S. demonstriert mir, wie der Gebührenbeauftragte in ihr Wohnzimmer guckt

Auf Nachfrage antwortet Hannes G.: „Ich bin von der GEZ, ich habe die Haustür gesucht.“ Carola S. holt entsetzt und genervt ihren Mann. Ohne Umschweife holt der Gebühreneintreiber aus: „Wenn wir uns nicht gütlich einigen, geht das auch anders. Ich habe soeben Ihren Fernseher gesehen! Meine Aussage wiegt sowieso schwerer auf Grund meines Status’!“ Das Ehepaar S. ließ daraufhin den GEZler in ihr Haus. Dort wurden die Fakten erhoben: Olaf S. hatte seine Rundfunkgeräte im Nov. 1999 abgemeldet, weil er als Soldat in den Kosovo ging, seine Frau zog derweil zu ihren Eltern. „Die Abmeldung war rechtswidrig!“, belehrt ihn der Rundfunkmann, „Sie müssen die Zeit nachzahlen, denn Ihre Frau hätte ja Ihre wo auch immer gelagerten Rundfunkgeräte weiter benutzen können! Sie zahlen also rückwirkend bis 11/99 oder Ihnen droht ein Bußgeld von 2.000 €!

Der Beauftragte hat laut Aussage von Olaf und Carola S. das DM-Symbol einfach mit dem Euro-Symbol überschrieben:

Das gefälschte Dokument mit drüber gemaltem €-Zeichen

Sie müssen auch eine Einzugsermächtigung unterschreiben - ohne läuft hier gar nichts! Auf Rechnung geht das nur bei Leuten, die unter der Brücke wohnen!“

„Uns geht es im Moment finanziell ziemlich mies, können Sie uns nicht ganz von den Gebühren befreien?“ Der Gebührenmann rechnet kurz und verneint dann. „Ich mache Ihnen aber ein faires Angebot: Sie zahlen nur rückwirkend bis 01/2001 nach - ich schenke Ihnen also über ein Jahr!

(Anmerkung: Ein solcher Rabatt ist verboten! - s.u.)

Das gilt aber nur, wenn Sie jetzt gleich hier unterschreiben, sonst verfällt mein Angebot!“ Familie S. unterschrieb zähneknirschend. Als Dank von der GEZ bekam Familie S. von dem Gebührenbeauftragten noch ein Werbegeschenk: Einen Kugelschreiber, der nicht funktioniert!

Der tolle Kugelschreiber für 480 Euro - der nicht funktioniert.

Übrigens: Sowohl Jasmin F. als auch Familie S. haben Widerspruch und Beschwerde gegen die jeweiligen Nachzahlungen und dem Verhalten von Herrn B. eingelegt. Außerdem haben beide Parteien Strafanzeige gegen Herrn G. gestellt.

Das müssen Sie noch wissen:

·          Gebührenbeauftragte sind keine Beamte, sondern Freiberufler. Die Behauptung „Ich bin Beamter von der GEZ“ ist natürlich erlogen!

·          Sie dürfen kein Grundstück, keine Wohnung und keine Geschäftsräume ohne Einwilligung des Besitzers oder Mieters betreten, sonst ist es Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).

·          Sie dürfen die Bürger nicht bedrohen oder täuschen. Dies wäre strafbar (Nötigung nach § 240 StGB). Außerdem würde die Anmeldung unwirksam (lt. Dienstanweisung).

·          Das angedrohte Bußgeld ist nicht 2.000 €, sondern 1.000 €. Hannes G. hat hier „geschummelt“. Seine flapsige Aussage, „durch den Euro wird alles teuro“, ist zumindest beim Bußgeld falsch.

·          Natürlich braucht man keine Einzugsermächtigung unterschreiben. Nur hieran verdient die GEZ mehr und der Beauftragte versucht deshalb die Bürger zu „überreden“.

·          Den „Rabatt“ im Fall S. hätte der Beauftragte gar nicht gewähren dürfen. Er ist nämlich lt. Dienstanweisung nicht berechtigt, „auf Rundfunkgebühren ..... zu verzichten.“ Dieses Gemauschel diente nur der leichteren Durchsetzung seiner Forderung. Trotz des dienstrechtlichen Verbotes von Verzicht auf Rundfunkgebühren antwortete die GEZ folgendes:

·          Bei Nachzahlungen erhalten die Beauftragten satte 40% der Rundfunkgebühren. Daher versuchen sie auch so viele Jahre wie irgend möglich Nachzahlungen zu erwirken.

Familie S. als auch Jasmin F. haben unabhängig von einander Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Außerdem wurde Beschwerde bei der GEZ eingereicht.

Trotz der laufenden Verfahren verlangt die GEZ nun von den Parteien, die Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Ein entsprechender Vollstreckungsbescheid ist Familie S. bereits von der Vollstreckungsbehörde zugestellt worden.  Eingehende Zahlungen, die eigentlich für die Begleichung der laufenden Gebühren gedacht waren, werden von der GEZ gegen den Willen von Familie S. als Nachzahlungen für die strittigen Zeiträume verbucht.

Hier die Original-Protokolle:

Bei der Strafanzeige von Jasmin F. geht es vor allem um die Behauptung des Beauftragten, er sei Beamter, sowie um Nötigung:

 

Bei der Anzeige der Familie S. geht es ebenfalls u.a. um Nötigung:

 

Beide Parteien bekamen kurze Zeit später ein identisches Schreiben, in dem die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt wird. Obwohl sich beide Anzeigen inhaltlich unterscheiden, scheinen für die Staatsanwaltschaft Anzeigen gegen Rundfunkbeauftragte immer nach dem gleichen Schema (vorgefertigte Textbausteine?) abgewiegelt zu werden:

Schreiben an Jasmin F.:

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Und hier das identische Schreiben an Olaf S.:

Einstellung1a.jpg (70088 Byte)

Nach diesen Einstellungsbescheiden, die auf vollkommen unterschiedlichen Anzeigen gegen die selbe Person erfolgten, haben Familie S. und Jasmin F. am 7. Juni dieses Jahres eine gemeinsam verfasste Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt:

Beschwerde.jpg (65573 Byte)

Nun sind die Antworten da. Hier zunächst der erneute Einstellungsbescheid an Jasmin F.:

Antwort2a.jpg (67500 Byte)

Die Behauptung des Oberstaatsanwaltes, die 2.000 Euro seien dadurch zustande gekommen, dass diese beide Parteien (als Summe aus 2 x 1.000 Euro) beträfen, ist wie ich finde, ungeheuerlich.

Und: Die Verwendung des Begriffs "Beamter" hätte meiner Meinung nach bei einer Person, die als selbstständiger Unternehmer so viele Rechte zugewiesen bekommen hat, wie ein Rundfunkgebührenbeauftragter, zu weiteren Ermittlungen führen müssen! Wie oben schon angedeutet, sollte der Vorwurf der Nötigung insbesondere im Zusammenhang mit der Selbstbezeichnung "Beamter" nun tatsächlich gerichtlich geklärt werden müssen.

In der Rechtsbelehrung steht, dass Frau F. ohne einen eigenen Anwalt keine weiteren Mittel einlegen kann. Sie müßte also viel Geld investieren, damit ihr Fall juristisch verfolgt wird.

Dies ist der Brief an Herrn S.. In seinem Fall wird nun doch scheinbar weiterermittelt:

Antwort1.jpg (41790 Byte)

 

Mittlerweile ist Olaf S. gerichtlich aus formalen Gründen unterlegen und musste die geforderten Gebühren nachzahlen. Die formalen Gründe bestanden darin, dass er zwar gegen die Zahlungsaufforderungen der GEZ Widerspruch eingelegt hatte, aber nicht gegen den eigentlichen Gebührenbescheid des NDR.

Zusammengefasst heißt das: Ein Soldat wurde in den Kosovo geschickt, wo er sein Leben aufs Spiel setzen musste. Seine RF-Geräte meldete er für die Zeit seines Einsatzes ab. Als er zurückkam wurde er vom NDR gezwungen, Rundfunkgebühren für die Zeit, wo er im Kosovo stationiert war, nachzubezahlen.

Müssen unsere Soldaten, die jetzt in Afganistan oder im Kongo ihren Dienst tun, auch mit einer solchen Abzocke rechnen? Wahrscheinlich ja! "Wetten, dass...!"