[Zurück zu den Themen] [Zurück zur Homepage]
Die "Schere im
Kopf":
Wie die ARD die Redefreiheit angreift!
Bis zu zwei Jahre Haft für eine Äußerung!
Während eines Live-Interviews bei einem
Privatsender im September 2006 wurde mir folgende Fragestellung bezüglich eines
internetfähigen Handys unterbreitet.
DIESE AUSSAGE IST AUF BETREIBEN DER ARD VERBOTEN WORDEN. Hier der Wortlaut der Einstweiligen Verfügung: ....... (zwei weitere Verbote)...
Diese Einstweilige Verfügung ist in einer mündlichen Verhandlung vom 15.12.06 mit Tenor vom 19.12.06 bestätigt worden. Die Begründung des Gerichts liegt mir noch nicht vor (Stand 25.4.07)
Warum soll die gemachte Aussage falsch sein?
Warum ein VERBOT? Ich bin nach wie vor der MEINUNG (= Meinungsäußerung!!!), dass diese Aussage gleichwohl richtig ist, da ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" analog zu normalen Empfangsgeräten zu behandeln ist. Und dieser Meinung ist auch die GEZ! O-Ton GEZ.de von der Homepage der GEZ (Stand April 2007):
(Unterstreichungen durch Bernd H.) Das heißt also, dass man noch nicht einmal
sagen darf, was auch die GEZ sagt! Wenn der Privatsender bei dem ich zu Gast war, 250.000,- Euro oder eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren!
Mich wundert sehr, dass das Gericht nicht das Rechtsgut Redefreiheit ausreichend gewürdigt hat. Dieses Gut ist das wohl wichtigste für einen demokratischen Rechtsstaat überhaupt. Ohne Redefreiheit gäbe es nämlich bald auch andere Grundrechte nicht mehr. Das Argument der ARD, sie sei (ausgerechnet!) in ihren "Wettbewerbsrechten" behindert worden, finde ich ausgesprochen merkwürdig. Welcher Wettbewerb denn? Bei 7,12 Milliarden Euro Rundfunkgebühren und einem vollkommen anderen gesetzlichen Auftrag der privaten und öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Ich verstehe dieses Verbot nicht! Trotzdem eine DANKSAGUNG: Ich danke Herrn Intendant Prof. Dr. Thomas Gruber (der den Prozess in Vertretung für die ARD geführt hat), bzw. der ARD selbst, dafür, dass nicht ich, sondern der private Fernsehsender mit der Einstweiligen Verfügung und solch unglaublichen Drohungen angegriffen wurde. Der Streitwert wurde auf 60.000 Euro festgesetzt und ein solches Verfahren, das vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts stattfand, ist nicht gerade billig. Also dafür erst einmal "Danke", Herr Prof. Gruber! - Wie Sie derartig peinliche Versuche, die Redefreiheit zu behindern, allerdings mit Ihrem journalistischen Selbstverständnis vereinbaren können, bleibt Ihr ureigendstes Geheimnis... Obwohl nicht ich Ihr eigentliches Opfer bin, fühle ich mich durch diese Attacke auch persönlich angegriffen und sehe dieses Vorgehen der ARD als einen Angriff auf meine Redefreiheit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte eigentlich den Artikel 5 des Grundgesetzes verteidigen und nicht das Recht der Bürger, sich frei zu äußern, auf diese Weise beschädigen! Was darf man denn überhaupt noch sagen in diesem Land? Wieso kann man hier wegen des oben genannten Zitates auf Ihren Antrag hin für bis zu zwei Jahren im Gefängnis weggesperrt werden? Wahrscheinlich soll niemand mehr öffentlich irgend etwas Kritisches über ARD und ZDF irgendwo sagen dürfen. Ich fühle mich zutiefst verunsichert! Soll ich überhaupt noch Interviews geben? Das nächste mal erwischt es vielleicht mich, inkl. finanziellem Ruin und Knast! Solche Verbote sind dazu geeignet, bei den Bürgern eine "Schere im Kopf" entstehen zu lassen. Ich merke an mir, dass ich vorsichtiger geworden bin, was Äußerungen gegen den sog. öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeht. Und das möchte und werde ich nicht zulassen! Mit 7,12 Milliarden Euro jährlicher Rundfunkgebühr im Hintergrund ist es leicht, derartige Gerichtsverfahren anzuzetteln. Prozesse mit dem Ziel, Redeverbote und Einschüchterungen zu erreichen, werden mit den anvertrauten, zwangseingetriebenen Rundfunkgebühren der Rundfunkteilnehmer losgetreten. Rundfunkteilnehmer stehen sozusagen mit ihrer Rundfunkgebühr für solche Prozesse finanziell gerade. Ich habe u.a. auch deshalb alle Rundfunkgeräte abgemeldet und werde es auch nicht zulassen, dass mich irgend ein NDR-Mitarbeiter wieder zwangsanmeldet!
PS: Es ist bei der ganzen Sache auch sehr skurril, dass ausgerechnet besonders krasse Beschuldigungen, die ich gegen GEZ-Beauftragte und die Rundfunkanstalten ausgesprochen hatte, nicht gerichtlich angegriffen wurden. Ich hatte in der Sendung nämlich die Fälle 1-3 von Seite 31 ff in meinem Buch "GEZ abschaffen!" in Kurzform beschreiben. Die Beweise, dass diese Aussagen den Tatsachen entsprechen, waren wohl allzu offensichtlich.
|