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Die "Schere im Kopf":
Wie die ARD die Redefreiheit angreift!

Bis zu zwei Jahre Haft für eine Äußerung!

Während eines Live-Interviews bei einem Privatsender im September 2006 wurde mir folgende Fragestellung bezüglich eines internetfähigen Handys unterbreitet.

 

Die Moderatorin (an mich gerichtet): "Das heißt, immer wenn ich mein Handy mit in die Arbeit nehme, was ja eigentlich fast täglich passiert, (...) weil ich erreichbar sein möchte für meine Familie, dann muss ich zahlen." (Dies hatte ich bejaht)

DIESE AUSSAGE IST AUF BETREIBEN DER ARD VERBOTEN WORDEN.

Hier der Wortlaut der Einstweiligen Verfügung:

....... (zwei weitere Verbote)...

 

Diese Einstweilige Verfügung ist in einer mündlichen Verhandlung vom 15.12.06 mit Tenor vom 19.12.06 bestätigt worden. Die Begründung des Gerichts liegt mir noch nicht vor (Stand 25.4.07)

 

Warum soll die gemachte Aussage falsch sein? Warum ein VERBOT
Hier die Begründung aus dem Verbotsantrag der ARD:

Ich bin nach wie vor der MEINUNG (= Meinungsäußerung!!!), dass diese Aussage gleichwohl richtig ist, da ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" analog zu normalen Empfangsgeräten zu behandeln ist. Und dieser Meinung ist auch die GEZ!

O-Ton GEZ.de von der Homepage der GEZ (Stand April 2007):

"1. Arbeitsplatz

Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Stellt das Unternehmen Rundfunkgeräte wie Radios, Radiorekorder oder Fernsehgeräte zur Verfügung, so hat das Unternehmen die Rundfunkgeräte anzumelden und die Gebühren zu zahlen.

Stellen Mitarbeiter ihre eigenen Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz auf, müssen die Mitarbeiter diese Geräte selbst anmelden und Gebühren zahlen. Dies gilt unabhängig von den in der Wohnung zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten.

Auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Zu den tragbaren Rundfunkgeräten zählen auch neuartige Geräte wie ein Laptop oder ein PDA (Personal Digital Assistant), mit denen Rundfunkprogramme über Angebote aus dem Internet empfangen werden können. Rundfunkgeräte müssen unter der Anschrift (Ort, Straße) der Arbeitsstätte auf den Namen des Rundfunkteilnehmers angemeldet werden."

(Unterstreichungen durch Bernd H.)
Falls die GEZ ihren Text nicht mittlerweile geändert hat, können Sie ihn [HIER] nachlesen.

Das heißt also, dass man noch nicht einmal sagen darf, was auch die GEZ sagt!
Nur weil es unangenehm ist!

Wenn der Privatsender bei dem ich zu Gast war,
künftig die genannte Aussage wiederholt,
droht ein Ordnungsgeld von bis zu

250.000,- Euro oder eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren!

 

Mich wundert sehr, dass das Gericht nicht das Rechtsgut „Redefreiheit“ ausreichend gewürdigt hat. Dieses Gut ist das wohl wichtigste für einen demokratischen Rechtsstaat überhaupt. Ohne Redefreiheit gäbe es nämlich bald auch andere Grundrechte nicht mehr. Das Argument der ARD, sie sei (ausgerechnet!) in ihren "Wettbewerbsrechten" behindert worden, finde ich ausgesprochen merkwürdig. Welcher Wettbewerb denn? Bei 7,12 Milliarden Euro Rundfunkgebühren und einem vollkommen anderen gesetzlichen Auftrag der privaten und öffentlich-rechtlichen Anstalten.

 

Ich verstehe dieses Verbot nicht!
Darf man nach Ansicht der ARD nicht mal mehr die GEZ sinngemäß zitieren?

Trotzdem eine DANKSAGUNG:

Ich danke Herrn Intendant Prof. Dr. Thomas Gruber (der den Prozess in Vertretung für die ARD geführt hat), bzw. der ARD selbst, dafür, dass nicht ich, sondern der private Fernsehsender mit der Einstweiligen Verfügung und solch unglaublichen Drohungen angegriffen wurde. Der Streitwert wurde auf 60.000 Euro festgesetzt und ein solches Verfahren, das vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts stattfand, ist nicht gerade billig. Also dafür erst einmal "Danke", Herr Prof. Gruber! - Wie Sie derartig peinliche Versuche, die Redefreiheit zu behindern, allerdings mit Ihrem journalistischen Selbstverständnis vereinbaren können, bleibt Ihr ureigendstes Geheimnis...

Obwohl nicht ich Ihr eigentliches Opfer bin, fühle ich mich durch diese Attacke auch persönlich angegriffen und sehe dieses Vorgehen der ARD als einen Angriff auf meine Redefreiheit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte eigentlich den Artikel 5 des Grundgesetzes verteidigen und nicht das Recht der Bürger, sich frei zu äußern, auf diese Weise beschädigen! Was darf man denn überhaupt noch sagen in diesem Land? Wieso kann man hier wegen des oben genannten Zitates auf Ihren Antrag hin für bis zu zwei Jahren im Gefängnis weggesperrt werden? Wahrscheinlich soll niemand mehr öffentlich irgend etwas Kritisches über ARD und ZDF irgendwo sagen dürfen. Ich fühle mich zutiefst verunsichert! Soll ich überhaupt noch Interviews geben? Das nächste mal erwischt es vielleicht mich, inkl. finanziellem Ruin und Knast!

Solche Verbote sind dazu geeignet, bei den Bürgern eine "Schere im Kopf" entstehen zu lassen. Ich merke an mir, dass ich vorsichtiger geworden bin, was Äußerungen gegen den sog. öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeht. Und das möchte und werde ich nicht zulassen!

Mit 7,12 Milliarden Euro jährlicher Rundfunkgebühr im Hintergrund ist es leicht, derartige Gerichtsverfahren anzuzetteln. Prozesse mit dem Ziel, Redeverbote und Einschüchterungen zu erreichen, werden mit den anvertrauten, zwangseingetriebenen Rundfunkgebühren der Rundfunkteilnehmer losgetreten.  Rundfunkteilnehmer stehen sozusagen mit ihrer Rundfunkgebühr für solche Prozesse finanziell gerade. Ich habe u.a. auch deshalb alle Rundfunkgeräte abgemeldet und werde es auch nicht zulassen, dass mich irgend ein NDR-Mitarbeiter wieder zwangsanmeldet!

 

PS: Es ist bei der ganzen Sache auch sehr skurril, dass ausgerechnet besonders krasse Beschuldigungen, die ich gegen GEZ-Beauftragte und die Rundfunkanstalten ausgesprochen hatte, nicht gerichtlich angegriffen wurden. Ich hatte in der Sendung nämlich die Fälle 1-3 von Seite 31 ff in meinem Buch "GEZ abschaffen!" in Kurzform beschreiben. Die Beweise, dass diese Aussagen den Tatsachen entsprechen, waren wohl allzu offensichtlich.

 

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