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Mein Abmeldeschreiben
(und die Bestätigung durch die GEZ)

Im Folgenden nun mein Abmeldeschreiben, wie ich es am 28. Februar 2005 per Einschreiben mit Rückschein an die GEZ geschickt habe. Lediglich die Zusätze "mutmaßlich", "möglicherweise" oder Einschränkungen wie etwa "könnten" sind hier zum Zwecke der Veröffentlichung eingefügt (jeweils mit Stern* gekennzeichnet), um juristische Probleme von vorn herein zu vermeiden.

 

Abmelden meiner Rundfunkgeräte
Teilnehmernummer 151 806 585

28. Februar 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich alle meine Rundfunkgeräte, also Fernsehen und Radio bei Ihnen ab. Nehmen Sie diese Abmeldung bis 31. März 2005 vor.

Begründung:

Als sog. „Teilnehmer“ habe ich bisher durch die Mitfinanzierung Ihres Systems an (mutmaßlichen*) Straftaten und anderen für mich unvertretbaren Handlungen „teilgenommen“.

Ich habe mittlerweile sehr viele Sachverhalte gesammelt, auf die Straftatbestände zutreffen (könnten*): Insbesondere handelt es sich dabei um Hausfriedensbruch (§123 StGB) und Nötigung (§240 StGB) durch (über-)eifrige Gebührenbeauftragte. Die Taktik Ihrer Fahnder (scheint zu sein*): Täuschen, drohen, einschüchtern und dann so schnell und so viel wie möglich Beute machen! Hierfür liegen mir schriftliche Zeugenaussagen vor.

Aber nicht nur Ihre freiberuflichen Beauftragten stehen im Verdacht, strafbare Handlungen begangen zu haben. Mir liegen diverse Fälle vor, in denen der Anfangsverdacht besteht, dass die GEZ selbst in betrügerischer Absicht Geräteabmeldungen (endgültige und befristete) fälschlicherweise für rechtswidrig erklärt. Auf diese Weise soll der Bürger entweder ganz von seinem Vorhaben, die Geräte abzumelden abgebracht, oder zumindest ein Zeitaufschub erreicht werden. Wenn überhaupt, wird die Kündigung dann erst Monate später vollzogen, wodurch die GEZ (möglicherweise*) unrechtmäßig das Vermögen der Bürger schädigt. Dieses mutmaßlich kriminelle Vorgehen (§ 263 StGB) wird nicht nur gelegentlich praktiziert, sondern, nach meinen Unterlagen zu urteilen, im ganz großen Stil. Da es hier insgesamt um große Summen und viele Geschädigte geht, liegen auch hier polizeiliche Ermittlung und Strafverfolgung im öffentlichen Interesse.

Auch die Beihilfe zu solchen Taten ist strafbar (§ 27 StGB). Sollten Sie durch ein deutsches oder europäisches Gericht zur Rechenschaft gezogen werden, sitzen auch diejenigen zusammen mit der GEZ auf der Anklagebank, die sie finanziell unterstützen oder unterstützt haben - also die sog. Rundfunkteilnehmer, in diesem Fall also ich.  

Ich möchte Sie nicht länger darin unterstützen, Behinderte, ehemalige Obdachlose, Hilflose und verarmte Menschen auszunehmen. Ihre Methoden entsprechen weder unserer demokratischen Kultur noch meinen persönlichen ethischen Vorstellungen.

Auch wenn eine gerichtliche Aufarbeitung ausbleiben sollte (weil z.B. gar nicht erst gegen Sie ermittelt wird...!), kann mir eine (finanzielle) Beteiligung an Ihren Machenschaften nicht mehr zugemutet werden. Ich berufe mich dabei u.a. auf das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2, Abs. 1 GG) „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass ich mich nicht an Handlungen zu beteiligen brauche, die die Rechte anderer verletzen, gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen.

Ferner berufe ich mich auf Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch hier sind Umkehrschlüsse zulässig: Jede Person hat demnach auch das Recht, sich NICHT aus den genannten Quellen zu unterrichten und sich NICHT zu äußern und sich NICHT an der (finanziellen) Unterstützung von Äußerungen zu beteiligen. Außerdem verbietet die EMRK behördliche Eingriffe in das freie Informationsrecht und die Meinungsfreiheit.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich Strafanzeige gegen mich selbst wegen Beihilfe an den o.g. Straftaten bei der zuständigen Staatanwaltschaft erstatten werde, wenn Sie die hiermit von mir an Sie übermittelte Geräte-Abmeldung nicht vornehmen. Was ich von Ihnen erwarte, ist eine schlichte Bestätigung meiner Geräteabmeldung. Sie wissen ja: Abmelden ist nicht genehmigungspflichtig!

Meine Rundfunkgeräte habe ich im Übrigen verschenkt.

Bernd Höcker

PS.: Sie werden froh sein, wenn Sie mich als Teilnehmer los sind. Das können Sie mir glauben.

* Im Originalbrief jeweils ohne Einschränkung

 

Meine Abmeldung wurde von der GEZ akzeptiert. Hier das Antwortschreiben im Original:

Abmeldebestätigung Seite 1

 

Abmeldebestätigung Seite 2

Gelegentlich werde ich gefragt, ob man diese Abmeldung für sich selber verwenden darf. - Dürfen schon, aber es wäre sinnlos, denn die Abmeldung würde höchstwahrscheinlich bei anderen so nicht akzeptiert werden. Verwenden Sie die Formulierungen und die Form, wie ich es in Kap. 8 meines Buches beschrieben habe.

Nachtrag: Seit Januar 2007 versucht die GEZ wieder, mich erneut als "Teilnehmer" zu akquirieren: Ich habe eine Zwangsanmeldung erhalten!

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