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Der neue Rundfunkbeitrag

RBStV - Die beschlossene Sache

Kommentar

Am Freitag, den 16. Dezember 2011 war es soweit: Das letzte Landesparlament hat in Schleswig Holstein den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert und damit auch dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) zugestimmt, der den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ablöst. Verstieß bereits der RfGebStV in vielen Punkten gegen unsere freiheitliche Grundordnung, so hebelt der neue Staatsvertrag die Grundrechte der Bürger noch weitgehender aus und stellt sich in der Hierarchie über das Grundgesetz - erst kommt die „Beitrags“-Pflicht und dann erst - sofern möglich - die Grundrechte. Unerträglich dabei ist, dass uns dies unsere Politiker auch noch als gerecht und fortschrittlich verkaufen wollen. In Wirklichkeit ist der RBStV ein Sklavenvertrag, den wir Bürger ab dem 1. Januar 2013 gegenüber den Machern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erfüllen haben.

 Kurz zusammengefasst haben wir ab dem Jahr 2013 die folgende rechtliche Situation:

 1. Privatleute werden von den Sendern abgezogen

 Jeder Mensch, der irgendwie wohnt, muss monatlich einen sog. Beitrag in Höhe von 17,98 Euro an die öffentlich-rechtlichen Sender entrichten - auch wenn weder Radio, noch Fernseher, noch ein sog. Neuartiges Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit gehalten wird. Der Begriff der Wohnung ist wie folgt definiert:

§ 3 Wohnung

(1) Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und

2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.

 

Hier steckt der Teufel gleich in mehreren Formulierungen, welche die Rundfunkanstalten sicherlich zu ihren Gunsten auslegen werden und wodurch eine ganze Welle von Klagen zu erwarten ist: Es sind zunächst die beiden Oder-Definitionen „Wohnen oder Schlafen“ sowie „geeignet ist oder genutzt wird“. Wenn jemand beispielsweise eine Party veranstaltet und ein Gast nicht mehr in der Lage ist, den Weg nach Hause zu finden, wäre der Geräteschuppen sicherlich „geeignet“, diesen Menschen seinen Rausch ausschlafen zu lassen. Die neuen „Beitragsbeauftragten“ haben bald sehr viel Schnüffelarbeit zu leisten und viele peinliche Verhöre durchzuführen. 400 neue Mitarbeiter hat die GEZ schon jetzt dafür eingestellt.

 2. Auch Firmen müssen Schutzgeld zahlen

 Betriebe werden nach Anzahl der Mitarbeiter und der ihrer Fahrzeuge beitragspflichtig. Es nützt dann nichts mehr, die Radios aus den Firmenwagen auszubauen oder sämtliche Rundfunkgeräte aus den Büros zu entfernen, um Kosten zu sparen und den Betrieb so möglicherweise am Leben zu erhalten. Denn eine Beitragsbefreiung ist für Betriebe nicht möglich - eine Insolvenz wird billigend in Kauf genommen.

 3. Das Antisolidaritätsprinzip

 Es gibt auch für Privatleute kaum Befreiungsmöglichkeiten. Wer durch seine Arbeit wenig verdient, muss trotzdem zahlen. Befreien lassen können sich lediglich Menschen, die eine der im Vertrag aufgelisteten staatlichen Hilfen bekommen oder die taubstumm sind. Blinde oder Gehörlose müssen nach dem neuen Vertrag an die Sender zahlen. Ein Geringverdiener, der etwa exakt den Hartz4-Satz bekommt, kann nicht befreit werden, ebensolches gilt für Empfänger anderer, z.B. Europäischer Beihilfen. Um es nochmal zu sagen: Künftig nützt es auch nichts, seine Geräte zu verschrotten, um überhaupt überleben zu können. Bezahlen müssen alle, die „wohnen“. Großzügig geht der Sklavenvertrag allerdings mit den Multimillionären um: Für ihre 30-Zimmer-Villa zahlen sie genauso viel, nämlich 17,98 Euro, wie ein vollkommen verarmter Mensch für seine 1-Zimmer-Dachgeschosswohnung. Für Gutverdiener macht der Rundfunkbeitrag kaum 1 Promille ihres Medienbudgets aus, für Geringverdiener sind 17,98 Euro möglicherweise schon mehr, als sie sich überhaupt für Medien leisten können. Für selbstausgesuchte (!!!) Medien, wie etwa Bücher oder CDs bleibt nichts mehr übrig. Geringverdiener sind die wahren Verlierer dieses - ich muss es nochmal sagen - Sklavenvertrages.

 4. Begräbnis des Datenschutzes

 Daten, aus denen  die Landesrundfunkanstalten die Beitragspflicht ableiten möchten, können sowohl vom Betroffenen erhoben, als auch von staatlichen und privaten Datenanbietern angefordert, bzw. angemietet werden. Dies darf gem. § 11 Abs. 4 RBStV gemacht werden, ohne dass der Bürger oder die Bürgerin etwas davon erfährt.

Wir müssen außerdem von uns aus aktiv werden und den Anstalten alles melden: die Wohnung, das neu erworbene Auto oder wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird.

§ 8 Anzeigepflicht

(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr. 7 ist jeweils bis zum 31. März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1. April des jeweiligen Jahres.

 

Darüber hinaus kann die Rundfunkanstalt selbst aktiv werden und sich mit Befragungen an uns richten, auf die wir dann Auskünfte zu geben haben...

Insgesamt steht der Bürger gleich dreifach unter der Kontrolle der Landesrundfunkanstalten:

  1. Er muss aktiv Selbstanzeige erstatten.
  2. Er muss auf Anfragen wahrheitsgemäß antworten.
  3. Über öffentliche Datenquellen und private Adresshändler können ohne sein Wissen Informationen über ihn eingeholt werden.

Wer diesen Zwängen nicht oder nur unzureichend nachkommt, begeht nach § 12 RBStV eine Ordnungswidrigkeit.

Wer bekommt das viele Geld eigentlich?

 Viele von uns können sich den Reichtum der öffentlich-rechtlichen Wichtigtuer überhaupt nicht ausmalen. Der Reichtum ist einfach galaktisch, also so weit von unserem Vorstellungsvermögen entfernt, dass wir ihn kaum wahrnehmen können. Es ist so, wie bei Obdachlosen, die in ihrem Schlafsack frierend unter der Brücke schlafen und einen funkelnagelneuen, wohlig beheizten Mercedes vorbeifahren sehen. Dieser Luxus ist für sie so weit weg und unerreichbar, dass sie ihn nicht als solchen wahrnehmen. Wahrnehmen tun sie aber ihren Brückennachbarn, der vielleicht einen wärmeren Schlafsack hat oder sich vielleicht sogar mit einem Zelt schützen kann. Da kommt Neid auf - gegenüber dem Mercedesfahrer nicht.

 Ich übertreibe nicht. Hier geht es zu den Zahlen:

Wen vertreten unsere sog. Volksvertreter?

 Glühlampenverbot, E10-Zwang und Rundfunkbeitragspflicht. Der Staat hat uns voll im Griff. Wir Bürger werden immer mehr in die Zange genommen. Schon Niccolò Machiavelli wusste, wie man das Volk in Schach halten muss. Mit Nettigkeiten und der Gewährung von Freiheiten macht man sich vielleicht kurzfristig Freunde, die Macht kann auf diese Weise jedoch nicht gesichert werden. Die Bürger müssen beschäftigt werden; das Leben muss mit Zwängen und Verboten strukturiert werden und die Regeln dafür müssen eng gefasst sein. Der RBStV ist so ein Zwangsmittel, wie es von Machiavelli gemeint war. Dieser RBStV ist weder gerecht noch vereinfacht er die Rechtslage. Er zementiert, dass wir es in Deutschland kaum mehr mit einer Demokratie, sondern mit einem totalitären Staat feudalistischer Ausrichtung zu tun haben, unter dem allerdings vor allem - und fast nur - die Armen leiden. Die Reichen juckt es wenig, 17,98 Euro sprichwörtlich für „Nichts“ aus dem Fenster zu werfen. Sie ärgern sich ein wenig, aber sie leiden nicht. Und ich schätze, dass dies Teil der Strategie ist, da Reiche als Gegner zu gefährlich wären...

Und wie reagieren die Bürger in diesem Land?

Sie werden sich wundern: Ich freue mich über dieses Pamphlet namens „RBStV“! Es zeigt doch eindrucksvoll die ganze Verkommenheit unserer politischen Kaste! Niemand in diesem Land kann nun mehr sagen, es nicht gemerkt zu haben, was hier gerade passiert! Für mich beginnt nun eine politisch-soziologische Studie! Ich werde beobachten, wie sich ein Volk verhält, dem Schritt für Schritt seine Freiheiten genommen werden - in einem Staat, der sich in einer Übergangssituation von einer Demokratie zu einer waschechten Feudaldiktatur befindet. Die Frage lautet für mich: Hat dieses Volk die Kraft und den Willen, die Demokratie zurückzugewinnen oder liebt es zu sehr die Gemütlichkeit und die vielfältigen Ablenkungen, die dieses System zur Verfügung stellt: Fußball, „Wetten dass?“ und Musikantenstadl? Ich bin jedenfalls gespannt!