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Vorsicht Zwangsanmeldungen!
Fast jeden kann es treffen!

Jetzt hat es auch mich kalt erwischt! Ich habe eine Zwangsanmeldung erhalten! Am 25. Januar 2007 flatterte sie mir ins Haus. Ich sage ganz bewusst nicht, dass ich "Opfer" einer Zwangsanmeldung wurde, denn eine Opferrolle liegt mir nicht sonderlich. Ich werde mich auf meine Art dagegen wehren. Mein eigenes Verfahren können Sie [hier] verfolgen.

Wie so ein Zwangsanmeldeverfahren abläuft und wie Sie sich dagegen erfolgreich zur Wehr setzen können, lesen Sie hier auf dieser Seite. Schreiben Sie mir auch Ihre eigenen Erfahrungen mit Zwangsanmeldungen, damit ich diese Fälle hier aufgreifen und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten kann.

Was ist eine Zwangsanmeldung
Was geschieht bei und nach einer Zwangsanmeldung?
Welche Strategie steckt dahinter?
Wie kann man sich dagegen wehren?
Anfrage: Ich suche Fälle!
Mein Kommentar zur Zwangsanmeldung
Öffentliche Musterklage gegen Zwangsanmeldungen

 

Was ist eine Zwangsanmeldung?

Wenn ein Bürger nicht freiwillig Geräte bei der GEZ anmeldet, wird er neuerdings immer öfter zwangsangemeldet. Man bekommt also ganz frech die "Bestätigung" einer "Anmeldung", so als hätte man selbst eine Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben. Die Anmeldung wird also "freundlicherweise" von jemand anderem durchgeführt. In den weitaus meisten Fällen wird dies von den Gebührenbeauftragten erledigt (die ja runde 45% der Beute bei Nachzahlungen bekommen). Es kann aber auch sein, dass, wie vermutlich in meinem Fall, die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalt selbst zum Anmeldebogen greift und diesen bizarren Service am Bürger durchführt. Theoretisch könnte es aber auch sein, dass Ihr verschmähter Liebhaber oder Ihre verschmähte Liebhaberin eine solche Anmeldung über das Internet durchführt. Die GEZ stellt nämlich auf ihrer Seite Onlineanmeldungen zur Verfügung.

Wer auch immer es war: Sie haben damit erstmal ein Problem!

 

Was geschieht bei und nach einer Zwangsanmeldung?

In den Fällen, die ich bisher kennengelernt habe, läuft das im wesentlichen so ab:

Es gibt mit der ersonnenen Anmeldebestätigung noch keinen Gebührenbescheid.  Möglicherweise gibt es aber einen Kontoauszug mit einer Zahlungsaufforderung. Meistens wird Bezug genommen auf die Anmeldung durch den Gebührenbeauftragten XY.

Und so geht kann es im Prinzip weitergehen:

Der Bürger versucht sich dagegen zu wehren und widerruft die Anmeldung. Daraufhin kommt zur Antwort, dass ein Widerruf unmöglich sei.

Beispiel:

Die GEZ betrachtet nämlich den Zettel, den ein Beauftragter auch gegen Ihren Willen als "Anmeldung" bezeichnet hat, als "Öffentliche Urkunde" und noch dazu als unwiderlegbar.

Zitat:

Das sehen die Gerichte allerdings anders (siehe weiter unten).

Kleiner Hinweis noch hierzu: In dem von der GEZ zitierten § 415 Abs. 2 ZPO heißt es: "Der Beweis, dass der Vorgang unrichtig beurkundet ist, ist zulässig." - Also reine Einschüchterung... Möglicherweise sogar Schlimmeres...

Hier noch einmal das GEZ-Zitat: "Die Folge ist, dass der beurkundete Vorgang voll bewiesen und einer anderen Beweiswürdigung entzogen ist."

Es folgen diverse Zahlungsaufforderungen, gegen die sich der Bürger mit einem Widerspruch zur Wehr zu setzen versucht. Wieder vergebens!

Beispiel:

Nun folgen weitere Zahlungsaufforderungen (alle ohne Rechtsmittelbelehrung - also nicht widerspruchsfähig), einige aber schon mit einer Säumnisgebühr versehen. Viele Bürger geben schon hier auf und zahlen, weil sie sich einer staatlichen Allmachtsbehörde ausgeliefert sehen, gegen die man ohnehin nichts machen kann.

Dann, irgendwann, kommt er aber doch, der Gebührenbescheid mit ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung und Widerspruchsmöglichkeit.

Einen Monat hat man also Zeit, Widerspruch einzulegen, danach ist Schluss.

Sie legen also rechtzeitig Widerspruch ein (Einschreiben mit Rückschein!) und teilen mit, dass die Zwangsanmeldung nicht auf Tatsachen beruht, sondern falsch ist. Sie werden daraufhin möglicherweise aufgefordert, eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass Sie keine (oder weniger) Geräte  zum Empfang bereithalten. Garniert mit einem Zusatz innerhalb der Eidesstattlichen Versicherung, jederzeit einen Kontrolleur ins Haus zu lassen.

Original-Zitat (Bestandteil einer vom SWR geforderten Eidesstattlichen Versicherung!):

Nochmal in anderen Worten: "Ich schwöre, dass ich jederzeit, also 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche, einen unangemeldet auftauchenden GEZ-Beauftragten zu mir reinlasse, damit er meine Wohnung nach Rundfunkgeräten durchstöbern kann."

 

Welche Strategie steckt dahinter?

Im öffentlichen Recht (und darum handelt es sich hierbei) funktionieren viele Dinge anders, als im Privatrecht. Die Behörde braucht sich z.B. keinen Vollstreckungstitel vor Gericht erstreiten, sondern sie kann sich ihre Titel selber ausstellen. Die Rundfunkanstalt darf hier wie eine Behörde handeln. Die Gebühren, die sie verlangt, kann sie also (fast) ohne weiteres auch abkassieren. Es sei denn, der Bürger ergreift die Initiative und wehrt sich auf dem vorgeschriebenen Weg. Wenn er da Fehler macht, ist sein Geld allerdings in der Regel weg. Diese Möglichkeit des Staates ist im Prinzip sinnvoll. Problematisch wird es allerdings, wenn so ein Verfahren missbraucht wird. Bei den mir vorliegenden Fällen von Zwangsanmeldungen wurde zudem mit Täuschungen und Drohungen gearbeitet, scheinbar um die Bürger zu verwirren und ihnen ihre letzten Kräfte zu rauben (siehe z.B. den Fitness-Fall).

Wenn der Staat behauptet, jemand habe Rundfunkgeräte, trägt er natürlich die Beweislast. Das haben das VG Hamburg und das OVG Niedersachsen so gesehen. Ein Urteil des VG Göttingen  stellt zudem klar, dass  es sich bei einer Anmeldung durch Gebührenbeauftragte nicht um eine Öffentliche Urkunde handelt.

Okay, also was steckt nun für eine Strategie hinter so einer frechen Zwangsanmeldung? Warum hat sie so oft Erfolg?

Zunächst einmal lassen sich viele Leute gewaltig einschüchtern, wenn sie auf diese Weise angegangen werden. Sie zahlen dann nach kurzem Widerstand (siehe oben). Sie kriegen es mit der Angst und wollen den "Kram" einfach nur wieder loswerden. Oft geht es um Tausende von Euro Nachzahlungen. Mit unserem Staat sind viele damit durch. Einige fangen an zu hassen. Manche werden dabei auch körperlich krank. Auf diese Weise entsteht die Fraktion der Politikverdrossenen, der Nichtwähler, der Rechtswähler... Das alles ist der Anstalt vollkommen egal. Sie haben abkassiert und sind zufrieden.

Andere Menschen versuchen sich zu wehren und stoßen, wie oben beschrieben, auf taube Ohren, weil noch gar kein Widerspruch möglich ist. Dann ärgern sie sich so sehr, dass sie den Vorgang komplett ignorieren und die Post von der GEZ einfach in den Müll werfen. Auch das Schreiben mit dem tatsächlichen Bescheid und der Rechtsmittelbelehrung wird entsorgt - oftmals ungelesen!

-> Dann folgt, was folgen muss: Frist verpasst, Verfahren verloren!!!

 

Wie kann man sich dagegen wehren?

Das Verfahren läuft normalerweise zwischen einer "mächtigen Behörde", nämlich der Landesrundfunkanstalt auf der einen Seite und dem "ohnmächtigen Bürger" auf der anderen Seite ab. Auf der Seite der Rundfunkanstalt sitzen hartgesottene Justiziare, die diese Verfahren mit sehr viel "Geschick", man könnte auch sagen Hinterhältigkeit, durchführen. Wenn sie es geschafft haben, einem Bürger sein Geld wegzunehmen, freuen sie sich, wenn nicht, finden sie es zwar schade, aber nicht so wirklich schlimm. Denn nur der Bürger leidet in diesem Verfahren oft Höllenqualen, während sich die Amtsträger in den Anstalten bequem in ihren Sesseln aalen. Auch die freiberuflichen Gebührenbeauftragten fühlen sich in der Regel sicher. Dieses Ungleichgewicht muss man bei seinem Vorgehen unbedingt durchbrechen.

Natürlich muss man das normale Verfahren gewissenhaft fortführen (siehe hierzu ausführlich "Nie wieder Rundfunkgebühren!"), sonst verliert man doch am Ende. Je nach Eigenart eines Falles kann man aber mit etwas Phantasie nach guter alter Ninja-Art einen solchen normalen Verlauf verlassen und die beteiligten Personen auf vollkommen unerwartete Weise angreifen. Angreifbar machen sie sich z.B. dadurch, dass sie von Ihnen möglicherweise nicht geschuldete Gebühren verlangen (§ 352 StGB) oder bei der Vorgehensweise insgesamt etwas ruppig waren (§ 240 StGB). Ich habe Ihnen ein paar Paragrafen zusammengestellt, die je nach Sachverhalt anwendbar sein könnten. Lesen Sie hierzu auch noch meine Extraseite zum Thema Strafanzeigen.

Wenn Sie so einen Tatbestand haben, könnten Sie wie folgt vorgehen:

Schreiben Sie Ihren Widerspruch direkt an die Landesrundfunkanstalt (nicht an die GEZ). Legen Sie diesem Widerspruch eine fertig vorformulierte Strafanzeige und ggf. zusätzlich einen Strafantrag gegen den Sachbearbeiter, der Ihren Widerspruch bearbeiten wird, bei. Adressiert wird diese Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft am Ort der Anstalt. Schreiben Sie so, dass nur noch der Name des Sachbearbeiters eingesetzt werden muss (den Sie ja jetzt noch nicht kennen). Geben Sie zu verstehen, dass Sie diese Strafanzeige sofort an die Staatsanwaltschaft versenden, sobald der Sachbearbeiter auf seiner Gebührenforderung beharrt. Bei den meisten Straftaten die in Frage kommen, ist nämlich schon der Versuch strafbar und ein Rücktritt kann weitgehend vor Strafe bewahren. Schicken Sie zusätzlich Kopien des Vorgangs an den Intendanten und den Datenschutzbeauftragten der Anstalt.  Wie sensibel Amtsträger auf Strafanzeigen reagieren, sehen Sie u.a. [hier].

Beschweren Sie sich außerdem beim Petitionsausschuss Ihres Bundeslandes und in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen und Bremen beim Beauftragten für Datenschutz (und Informationsfreiheit) des jeweiligen Bundeslandes.

Wenden Sie sich z.B. auch an Ihre Zeitung und berichten darüber, schalten Sie Annoncen, in denen Sie weitere Betroffene suchen u.s.w.. - Tun Sie alles, um den "normalen" Verwaltungsweg um eine kreative Ergänzung zu bereichern! Machen Sie klar, dass es der Rundfunkanstalt keine Freude machen wird,   Sie als Teilnehmer mittels einer Zwangsanmeldung "zu gewinnen".

 

Anfrage: Ich suche Fälle!

Da die Unsitte der Zwangsanmeldungen scheinbar überhand nimmt, möchte ich die verschiedenen Aspekte hier dokumentieren. Wenn Sie betroffen sind, senden Sie mir bitte Ihren Fall. Fassen Sie sich dabei unbedingt so kurz wie möglich (maximal eine Seite!). Hängen bitte auf gar keinen Fall irgendwelche Datei-Anhänge an! Also nur Text! Sollte ich weitere Fragen dazu haben, melde ich mich. Sie müssten damit einverstanden sein, dass ich Teile Ihrer Mail auch ohne Rücksprache in einer Rubrik veröffentliche und zwar vollkommen anonymisiert.

Bitte nennen Sie unbedingt die Landesrundfunkanstalt, um die es geht!

Bitte nur Fälle, in denen es wirklich um Zwangsanmeldung geht!

  Schreiben Sie an:

  In die Betreff-Zeile bitte unbedingt schreiben: "Zwangsanmeldung (plus Anstalt; zB. NDR)"

 

Mein Kommentar zur Zwangsanmeldung

Die Rundfunkgebühr verliert rapide an Akzeptanz. Schließlich geht es dabei heute auch nicht mehr um Schulfunk als Nachhilfe für unsere Schüler, Deutschkurse für Migranten-Kinder oder Telekollegs zur beruflichen und privaten Weiterbildung. - Es geht zunehmend um die Finzierung eines überschwänglichen Lebensstils der Macher und Gestalter. Gelder für geschätze doppelte Bundeskanzlergehälter der Intendanten und für prunkvolle Paläste und Schlösser der Showmaster können nur mit perfiden und aggressiven Mitteln eingetrieben werden. Freiwillig gibt dafür kaum jemand sein Erspartes und Verdientes her. Seit April 2005 besteht noch nicht einmal mehr die Befreiungsmöglichkeit bei geringem Einkommen. Statt dessen gibt es eine Härtefallregelung, die diesen Namen nicht verdient. Die neue Härtefallregelung ist schlicht eine Farce!

Mir ist aufgefallen, dass die GEZ und die Landesrundfunkanstalten in solchen Bundesländern besonders hemmungslos gegen die Bürger vorgehen, in denen sie nicht im wirtschaftlich-administrativen Bereich vom jeweiligen Beauftragten für den Datenschutz des entsprechenden Bundeslandes kontrolliert werden. Absolute "Spitzenreiter" in meiner Beschwerdeliste sind die Anstalten MDR, SWR, BR und NDR. Um hier eine genauere Analyse zu machen, benötige ich daher auch von Ihnen bezüglich meiner oben gemachten Anfrage die Angabe der Rundfunkanstalt. Übrigens unterliegen bisher nur die Anstalten RBB, RB und HR im wirtschaftlich-administrativen Bereich (nicht im journalistischen! - und das ist auch richtig so!) der Kontrolle des Datenschutzes des Landes. Die anderen Anstalten kontrollieren sich weitestgehend selbst durch einen hauseigenen Datenschutzbeauftragten.

Zwangsanmeldungen sind m.E. eine Verhöhnung unseres Rechtssystems. Trickserei und Bangemacherei gehören nicht zum Instrumentarium eines demokratischen Staates. Diese Methoden sind vielmehr scheinbar das letzte taktische Aufgebot einer untergehenden Medien-Macht, die sich bislang fast ungestört vom Geld der Bevölkerung bedient hat und nur das Ziel verfolgt, sich und seine Protagonisten zu bereichern und uns Bürger mit ihren oft unterirdischen Programmen zu verblöden.

"Erst wenn das Abmelden von Rundfunkgeräten zur Massenbewegung geworden ist, werden wir auf ein demokratisches, funktionierendes und für die Menschen sinnvolles öffentlich-rechtliches Rundfunksystem hoffen können."   (...nur eine Meinungsäußerung von Bernd Höcker, kein Boykott-Aufruf)

Öffentliche Musterklage gegen Zwangsanmeldung

Aus der Vielzahl von Fällen, die ich zum Thema „Zwangsanmeldung“ erhielt, habe ich einen x-beliebigen herausgegriffen und daraus eine Musterklage entworfen. Da ich nach dem Rechtsberatungsgesetz jedoch keinen persönlichen Rechtsrat geben darf, konnte ich den Schriftsatz also nicht direkt der betroffenen Bürgerin geben, bzw. ihre Prozessvertretung übernehmen, sondern lediglich eine anonymisierte „Studie“ daraus machen, die ich hiermit online stelle. Wenn Sie daraus Teile für Ihre eigene Klage verwenden können und möchten, hätte ich nichts dagegen. Ich rate weder dazu, noch davon ab - ich darf wie gesagt, überhaupt keinen persönlichen Rat geben ;-)

Sie können auf jeden Fall davon ausgehen, dass ich den gesamten Schriftsatz sauber recherchiert habe und die zitierten Urteile tatsächlich unter den genannten Aktenzeichen existieren.

Hier geht es zur Musterklage!

 

 

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