[Zur Homepage]     [Zum Editorial]

Originalzitate aus der Dunkelwelt der GEZ

Hier finden Sie zusammengefasst einige Original-Dokumente der GEZ, der Landesrundfunkanstalten sowie anderer staatlicher Institutionen, die teilweise mittelbar mit der Beschaffung von Rundfunkgebühren betraut sind. Die Zitate sind aus unterschiedlichen Fällen zusammengestellt. Den Beginn macht aber eine Reaktion des Datenschutzbeauftragten des SWR auf eine Offene Email an ihn.

Reaktion von Professor Dr. Armin Herb vom SWR auf meine Offene Email an ihn vom 16. April 2007
(Beschrieben im Focus Nr. 17 vom 23. April 2007)

Focus Nr. 17 vom 23.4.07 Seite 13

Und dies sind die 12 Straftaten die er mir vorgeworfen hat (die Mail selbst darf ich aus rechtlichen Gründen nicht zitieren):

öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)
Volksverhetzung (§ 130 StGB),
falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
üble Nachrede (186 StGB)
Verleumdung (§ 187 StGB) jeweils in erschwerter Form des § 188 StGB -, § 202 a StGB
Anstiftung zur Bedrohung (§ 241 StGB),
Nötigung (§ 240 StGB)
Anstiftung zur Computersabotage (§ 303 b StGB)
Verstoß gegen die Strafbestimmung des § 44 BDSG
Verstoß gegen § 17 Abs. 2 UWG
Außerdem sandte er mir einen "Hinweis" auf § 238 StGB (BGBl. 2007, S. 354), also den neuen Stalking-Paragrafen...!
Zudem zivilrechtlich "Hinweis" auf die Möglichkeit, von mir Schmerzensgeld zu erhalten.

Und alles wegen dieser offenen Email!

Hätte diese Drohungen (als solche habe ich das wenigstens verstanden) ein Jurastudent im 1. Semester verfasst, hätte ich herzlich gelacht. Prof. Dr. Armin Herb ist jedoch der Datenschutzbeauftragte des Südwestrundfunks und Autor zahlreicher Artikel zum Thema Datenschutz. Da bleibt mir doch das Lachen im Halse stecken...!


Statt 2.435,03 Euro nur noch 96,90 Euro!
Aber nur wenn Strafanzeigen und Veröffentlichungen zurückgezogen werden!

An diesem Beispiel lässt sich auch erkennen, dass es sich lohnt, gegen das Verhalten der Rundfunkanstalten mit Hilfe von Strafanzeigen und Veröffentlichungen vorzugehen: Statt 2.435,03 Euro gibt sich die Anstalt mit 96,90 Euro zufrieden, sofern allerdings die Strafanzeigen zurückgenommen werden und die Veröffentlichung unterbleibt.

Aus einem Schreiben der Vertreterin der Rundfunkanstalt:

 


Versicherungsmitarbeiter als GEZ-Spitzel:
Datenschutzkontrolle nach Art einer sich
selbst kontrollierenden Institution:

Dies war die Antwort der anstaltseigenen Datenschützerin des Bayerischen Rundfunks auf meine Anfrage, was man beim BR davon hielte, dass ein Gebührenbeauftragter, der auch Autoradios nachmeldet, gleichzeitig für eine KFZ-Versicherung arbeitet. Der BR-Datenschutzbeauftragten reichte es aus, dass er "nach eigenen Angaben" keinen Zugriff auf Kundendaten habe (s.o.). Wenn ein Versicherungsmitarbeiter aber tatsächlich keinen Zugriff auf solch wichtige Daten hätte, könnte er auch nicht arbeiten (er wäre wie ein Maurer ohne Steine). Für den BR war die Tatsache, dass ein Gebührenbeauftragter eine solche Doppelfunktion innehat, mit dieser "Kontrolle" (die nichts mit einer Kontrolle im wirklichen Sinne zu tun hatte!) vollkommen in Ordnung. - Das alles blieb, zumindest nach Aktenlage, auch ohne Konsequenzen.

Übrigens: Auch für die (oben geschwärzte) Versicherungsgesellschaft war die Doppeltätigkeit ihres Mitarbeiters ebenfalls kein Problem. - Wenn das die Kunden wüssten...!

 


Die Rundfunkanstalt verlangt von einer Geschädigten den Verzicht
auf die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung:

Dieser Satz ist Bestandteil einer Eidesstattlichen Versicherung, die eine Geschädigte dem SWR gegenüber unterschreiben sollte, um zu widerlegen, dass die Phantasie-Geräte, welche ein Gebührenbeauftragter für sie zwangsangemeldet hatte, tatsächlich vorhanden waren.

 

Und so sollte sie zur Unterschrift genötigt werden:

Mit diesem Hinweis sollte die Geschädigte dazu gezwungen werden, diese grundrechtswidrige Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Hätte sie unterschrieben, würde sie sich bereits strafbar machen, wenn sie den GEZ-Beauftragten einmal nicht hereinlassen sollte, wenn er unangemeldet kommt. Sie hätte auf ihr Grundrecht aus Art. 13 GG verzichten müssen, was von Seiten des SWR m.E. zumindest eine grob sittenwidrige Forderung ist. Soetwas verstößt gegen alle Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit!

 


"Öffentliche Urkunde" - Einschüchterung und Vorgaukeln falscher Tatsachen:
Der Beauftragte hat immer Recht:

In einem Schriftsatz an einen Geschädigten behauptet der NDR frech, dass es sich bei dem Anmeldeformular eines Rundfunkgebührenbeauftragten um eine "Öffentliche Urkunde" handele. Öffentliche Urkunden können aber nach dem Gesetz nur von Personen ausgestellt werden, die mit "öffentlichen Glauben" ausgestattet sind, wie etwa Notare oder Gerichtsvollzieher. Nicht aber provisionsabhängige Geldeintreiber, die runde 50% der Beute für sich behalten dürfen.

Dies sieht auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht so:

"Eine Urkunde ist nur dann eine öffentliche, wenn sie von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen; sie begründet, wenn sie über eine von der Behörde oder der Urkundsperson abgegebene Erklärung errichtet ist, vollen Beweis des durch die Behörde oder die Urkundsperson bekundeten Vorgangs. Die genannte Norm ist hier schon deswegen nicht einschlägig, weil der Rundfunkgebührenbeauftragte gemäß § 9 der Satzung des Beklagten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren vom 17.12.1993 (Nds. MBl. Seite 1329) in der Fassung vom 06.12.1996 (Nds. MBl. Seite 1866) - NDR - Satzung - nur insoweit mit einem öffentlichen Amt beliehen ist, als er die Anzeige im Sinne von § 3 Abs. 1 RGebStV entgegennimmt. Er selbst kann über diesen Vorgang hinaus keine Erklärung im Sinne von § 415 Abs. 1 ZPO abgeben."

Außerdem steht im Gesetz (§ 415 Abs. 2  ZPO): "Der Beweis, dass der Vorgang unrichtig beurkundet sei, ist zulässig". - Also selbst, wenn es denn tatsächlich eine Öffentliche Urkunde wäre, könnte der Gegenbeweis angetreten werden.

Der NDR will mit seiner Behauptung die Bürger also nur einschüchtern! Ohne solche Einschüchterungen bräche das gesamte System der sog. "Rundfunkgebühren" in sich zusammen.

Im Übrigen: hätte die Anmeldung eines Beauftragten tatsächlich die Eigenschaft einer "Öffentlichen Urkunde", wäre es eine Straftat nach § 271 StGB, die mit bis zu fünf Jahren geahndet werden kann, wenn diese nicht der Wahrheit entspricht. - Ich meine, der NDR sollte schon deshalb vorsichtiger mit solchen Begriffen umgehen!

 


So können die Beauftragten runde 45% Beute machen:

Ausschnitt aus der Vergütungsvereinbarung des rbb mit seinen Beauftragten. 40% der Beute sind schon mal sicheres Geld. Für "gute" Eintreiber gibt's noch mal 10% Nachschlag. Da lohnt sich die "Arbeit"...

 


Da Sie uns nicht Recht gegeben haben, haben wir erst recht Recht:

Brief des SWR an eine Geschädigte... ...mit der Logik eines totalitären Staates im Staat...

 


 

Der Trick mit den nicht versandten (rechtsmittelfähigen!) Bescheiden:

Die Rundfunkanstalten und die GEZ arbeiten u.a. mit diesem Trick: Sie versenden Zahlungsaufforderungen, gegen die der Bürger keinen Widerspruch einlegen und keine Anfechtungs-Klage erheben kann, weil sie keinen Rechtsmittelbehelf enthalten. Teilweise sogar mit Säumniszuschlägen. Versucht der Bürger, dagegen anzugehen, kommt dies:

oder dies:

Warum dies so gemacht wird, erfährt man aus einem Brief der GEZ-Außenstelle Hamburg:

KeinBescheid-Mahnprinzip.jpg (12337 Byte)

Nirgends steht, dass ein "Mahnweg" eingehalten werden muss, bevor ein rechtsmittelfähiger Bescheid ergeht. Das ist blanker Humbug! Eigentlich sollte Verwaltungshandeln nach dem Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 Abs. 3  funktionieren und das heißt in seiner Ausformung u.a. Bestimmtheit, Vorhersehbarkeit und Messbarkeit des Verwaltungshandelns. Das was die Rundfunkanstalten hier machen, ist schlicht eine Irreführung der Bürger. Oft hat dies den Effekt, dass die Bürger entnervt aufgeben und bezahlen (weil man sich ja sowieso nicht wehren kann) oder die Fristen versäumen, weil sie den irgendwann eintreffenden (echten) Gebührenbescheid als solchen nicht erkennen.

 


So wird mit Behinderten umgegangen:

Dies ist der Bescheid eines Versorgungsamtes an einen Bürger mit 80%iger Behinderung, der die Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt hatte. Hierzu benötigte er das RF-Zeichen in seinem Behindertenausweis. Er hat folgende Behinderungen:
1. Zungenkarzinom (Zungenkrebs)
2. Chronische Bronchitis
3. Schwerhörigkeit beidseitig mit Ohrgeräuschen
4. Eingepflanzte Kunstlinse beidseits

 


Ein Angriff auf die Presse- und Informationsfreiheit durch den rbb:

Brief der rbb-eigenen Datenschutzbeauftragten an den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin, mit dem mir die Veröffentlichung legal erhaltener Informationen verboten werden sollte. - Erfolglos, wie man auf dieser Website und in meinen Büchern sieht.

 


Nur positive Berichterstattung ist zugelassen:

Für meine Recherchen zu meinem ersten Buch über Rundfunkgebühren habe ich mich an die Landesrundfunkanstalten und die GEZ gewandt, um Informationen zu den Bereichen Honorare und Verhaltensregeln der Gebührenbeauftragen zu erhalten. Hier sind einige der Antworten, die alle nach dem gleichen Tenor klingen: Wer nicht positiv über uns berichtet, sollte lieber gar nicht über uns berichten:

Antwort des rbb:

Antwort des mdr:

Antwort des rundfunkeigenen "unabhängigen" Datenschutzbeauftragten von Radio Bremen:

Letzendlich habe ich alle gewünschten Informationen unter Bezug auf der Berliner Informationsfreiheitsgesetzes unter Mithilfe des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erhalten. Aber es hat lange gedauert...


Einschränkung der Redefreiheit

Per Einstweiliger Verfügung wurden Aussagen von mir aus einem Live-Interview gerichtlich verboten. Hier der Antrag der ARD:

EV-Begruendung.jpg (44274 Byte)

Was die ARD verbieten lies, lesen Sie hier.

 


Ankläger und Richter sind Ehepartner

Eine Mitarbeiterin der GEZ stellt Strafantrag wegen "Beleidigung" und der Richter ist ihr Ehemann: Auf Antrag des Betroffenen wird der Richter entbunden:

 

Hier der Fall ganz kurz beschrieben

 


Sich mit Recht geärgert und schon geht's ab in den Knast!

Er hatte geschrieben: "Sie sind ja keine Behörde, sondern nur ein privater Erpresserverein ohne jede Rechte" und er hatte von einem GEZ-Mitarbeiter seine Auslagen per Gerichtlichen Mahnbescheid zurückverlangt:

Hier wird der Fall ausführlich beschrieben

 

 

[Nach oben]