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GEZ und RBB jagen
85-jährige schwerstbehinderte Frau!

 

Beginn dieses neuen Blogs: 4. April 2009

Wer immer geglaubt haben mag, dass es schlimmer nicht mehr werden könne mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der GEZ, den muss ich enttäuschen. Es geht nach wie vor ums Geld und nur ums Geld und das ohne jede Rücksicht und ohne jedes Mitleid, wie dieser Fall leider wieder sehr anschaulich zeigt:

Die Geschädigte, Frau Schoen, eine geistig ausgesprochen rege, 85-jährige Frau, körperlich aber zu 100% behindert und auf den Rollstuhl angewiesen, seit 1998 mit dem unbefristet geltenden "RF"-Zeichen in ihrem Behindertenausweis ausgestattet, wird aktuell mit Forderungen konfrontiert, die zu einem Zeitpunkt aufgelaufen sein sollen, wo sie ihren festen - und einzigen - Wohnsitz in Spanien hatte. Ihre Beschwerden wurden bisher nach bekanntem Muster ignoriert. Stattdessen wird sie weiterverfolgt. Warum ich in der Überschrift von "jagen" spreche, liegt auch daran, dass man selbst während ihrer Spanienzeit aufwendig überall nach ihr fahndete und sie nun nicht mehr in Ruhe gelassen wird, wo man sie hier in Deutschland wieder dingfest machen konnte. Dass dieser Fall eigentlich ganz einfach liegt und man nur mal ein bißchen seinen Verstand einsetzen muss, um dies zu erkennen, liegt wiederum nicht im Interesse der Rundfunkanstalt. Die will nur Geld.

Frau Schoen will sich diese Ungerechtigkeit definitiv nicht gefallen lassen. Da sie mit ihrem Gerichtsverfahren nur schleppend vorwärts kommt und die Rundfunkanstalt die altbekannten Spielchen mit ihr treibt, wandte sie sich an mich. Ich habe in unseren Gesprächen erlebt, wie die Machenschaften der GEZ und des RBB sie aufwühlen und wie sehr sie darunter leidet, was mit ihr getrieben wird. Sie denkt praktisch Tag und Nacht an diese Sache, bei der bereits ein dicker Aktenberg entstanden ist, welcher mir hier vorliegt. Die Forderungen des RBB sind mit 256,43 Euro zwar verhältnismäßig gering, wenn man das mit anderen Fällen vergleicht. Aber darauf kommt es auch gar nicht an. Es geht darum, dass die Forderungen ungerechtfertigt und unsinnig sind. Frau Schoen hat bereits einen Anwalt "verschlissen", wie man so sagt, und dafür schon alleine 350 Euro bezahlt. Jetzt hat sie einen neuen Anwalt, für den sie weitere 350 Euro bezahlen musste und da sie aktuell eine Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht erhoben hat, musste sie noch 250 Euro Gerichtskosten vorschießen. Macht alles zusammen 950 Euro, die sie bereits für diese Sache ausgelegt hat. Man kann sich vorstellen, was sie seelisch z.Zt. durchmacht. Ihr wird das Leben vom RBB regelrecht vermiest! Ich denke, dass es ihr nicht zuzumuten ist, diese Belastung noch weitere Jahre zu ertragen, vielleicht sogar bis zu ihrem Tode, denn so ein Prozess kann sich viele Jahre hinziehen und besonders gesundheitsförderlich ist ein derartig negativer Stress ebenfalls nicht gerade! Für mich ist es unverkennbar, dass Frau Schoen nicht gebührenpflichtig ist. Trotzdem lässt der RBB nicht locker.

Aus den folgenden Gründen ist der Fall meines Erachtens klar:

In der Zeit, wo angeblich Gebühren aufgelaufen sein sollen, wohnte sie gar nicht in Deutschland, sondern schon jahrelang in Spanien. In der Akte finden sich dem entsprechend auch immer wieder Hinweise darauf, dass Frau Schoen nirgends auffindbar gewesen sei. Wie auch? Sie wohnte ja nicht im GEZ-Land, sondern in Spanien.

Ihr Behindertenstatus mit dem ihr zuerkannten "RF"-Merkmal für den Anspruch auf Rundfunkbefreiung macht die ganze Sache ohnehin widersinnig.

Sie ist offenbar Opfer einer gefälschten Fremdanmeldung geworden, wie ich sie auch in meinem neuen Buch beschrieben habe: Es werden nämlich Anmeldungen, die per Post oder Fax an die GEZ gesandt werden, *ungeprüft* übernommen und die Geschädigten ohne Rücksprache als "Teilnehmer" in die GEZ-Datei eingepflegt. - Mit allen entsprechenden Problemen, die sich daraus ergeben! Hinzu kommt noch, dass die eingehenden Anmelde-Urkunden, nachdem sie technisch erfasst wurden, standardmäßig *vernichtet* werden. Sie stehen also als Beweismittel nicht mehr zur Verfügung! Frau Naujock, die "unabhängige" Datenschutzbeauftragte des RBB, die in dieser Sache auch den RBB vor Gericht vertritt, hat diese Tatsache in einem ihrer Schriftsätze für diesen individuellen  Fall ausdrücklich bestätigt: Die Urkunde wurde definitiv vernichtet. Ohne Originalurkunde ist es aber nun nicht mehr möglich etwa herauszufinden, ob beispielsweise die Unterschrift eingescannt und ins Formular eingedruckt oder auch einfach fotokopiert wurde. Ebenso können Fingerabdrücke oder sonstige Spuren so nun nicht mehr gesichert und ausgewertet werden. Der RBB vertritt nun allerdings die Auffassung, dass es Frau Schoen zu beweisen hätte, dass die Anmeldung gefälscht sei. Wie sollte sie dies aber tun, wenn alle Beweismittel von der GEZ vorsätzlich vernichtet wurden?

Um die Sache noch vor dem Ende eines jahrelangen Prozesses zu einem würdigen Ende zu bringen, habe ich mit folgendem Schreiben an Frau Naujock appelliert, die Klage von Frau Schoen anzuerkennen:

 

 

Vorab per Fax: 030 - 97993 601 09

Rundfunk Berlin-Brandenburg
z.Hd. Frau Anke Naujock
Masurenallee 8-14

14057 Berlin

 

Hamburg, den 3. April 2009

 

Ihre Gebührenforderungen gegen Frau
XXX Schoen, XXXXXX, XXXXX XXXXX,

 

Sehr geehrte Frau Naujock,

 

wie ich der Akte entnehmen kann, vertreten sie den RBB bei seinen Forderungen gegen Frau Schoen vor dem Verwaltungsgericht Berlin, Az VG 27 K 30.09.

 

Ich teile Ihnen nun mit, dass ich diesen Fall journalistisch bis zu seinem Ende begleiten werde und dabei nicht tatenlos zusehe, wie Sie meiner Einschätzung nach vollkommen ungerechtfertigte Gebühren von Frau Schoen zu erheben versuchen. Sie wissen so gut wie ich, dass Frau Schoen 85 Jahre alt, und dauerhaft an den Rollstuhl gefesselt ist. Das allein begründet zwar nach heutigem Recht noch keine Rundfunkgebührenfreiheit, initiiert jedoch mein journalistisches Eingreifen, da ich der festen Meinung bin, dass Frau Schoen eine jahrelange Schlacht vor den Verwaltungsgerichten nicht zugemutet werden darf. Durch meine Berichterstattung unter der Domain www.gez-abschaffen.de möchte ich zumindest meinen Teil dazu beitragen, dass es hier zu einem hoffentlich sehr baldigen, glücklichen Ende kommt und Sie Frau Schoen künftig nicht mehr behelligen werden (ähnlich auch schon im sog. Fitness-Fall, dessen gutes Ende Sie unter www.gez-abschaffen.de/Faelle/Fitness/Fitnessfall.htm#GutesEnde nachlesen können).

 

Frau Schoen ist bereit, notfalls alle Instanzen zu durchlaufen, um dieser Ungerechtigkeit letztlich erfolgreich entgegenzutreten. Sie hat bereits mehr Geld für Anwälte und Gerichtskosten ausgegeben, als Ihre Forderungen ausmachen. Die Entschlossenheit von Frau Schoen, diese Sache auf jeden Fall durchzukämpfen, finde ich sehr bewundernswert!

 

Im Folgenden werde ich Ihnen erläutern, warum ich nach meinem Gespräch mit Frau Schoen und der Durchsicht der Akte zu dem Schluss gekommen bin, dass die Forderungen des RBB unbegründet sind:

 

  1. Frau Schoen hat Ihnen mehrfach mitgeteilt, dass der Ihnen vorliegende Befreiungsantrag, der ja faktisch eine Anmeldung darstellt, nicht von ihr unterschrieben worden ist, sondern eine Fälschung darstellt. Dies wurde zwar von Ihnen zur Kenntnis genommen, jedoch ohne dass Sie darauf substantiell eingegangen wären. Ich weiß aus einem aktuellen Bericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht (LDA Brandenburg), dass Anmeldevorgänge, die bei Ihnen per Post oder Fax eingehen, keiner weiteren Prüfung unterzogen werden. Ohne weitere Rückfragen münden derartige (Fremd)-Anmeldungen in Gebührenforderungen und -bescheiden. Der oder die Angemeldete ist einer solchen Vorgehensweise nahezu schutzlos ausgeliefert.  Diese Praxis eröffnet dem Missbrauch Tür und Tor: Jede/r kann jede/n anschwärzen und - wie in diesem Fall - in ganz erhebliche Schwierigkeiten bringen. Es ist daher auch dringend geboten, dass Sie das Teilnehmerkonto von Frau Schoen umgehend löschen und auch keine weiteren Befreiungsanträge mehr von ihr verlangen. Frau Schoen hat mir dazu erklärt, dass sie nicht bereit ist, dieses Spiel weiterzuspielen, da sie nie etwas angemeldet hat.

 

  1. Frau Schoen hielt sich im von Ihnen aufgeführten Erhebungszeitraum gar nicht in Deutschland auf. Sie hatte zu der Zeit ihren festen Lebensmittelpunkt in Spanien. Aus diesem Grunde konnten Sie sie auch postalisch nicht erreichen, wie Sie selbst ja betonen. Sie war nicht hier und damit auch von der Post nicht ausfindig zu machen. In ihrer in Deutschland vorhandenen Eigentumswohnung wurden entweder keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit gehalten oder die Wohnung war vermietet, wobei Frau Schoen sodann natürlich keinen Einfluss auf das Verhalten der Mietpartei haben konnte. Um diesen Tatbestand zu beweisen, habe ich Frau Schoen um eine Eidesstattliche Versicherung gebeten, die ich Ihnen diesem Schreiben beigefügt habe. (Siehe Anlage 1).

 

  1. Frau Schoen besitzt einen Behindertenausweis, der ihr neben weiteren anderen Merkmalen auch das Merkzeichen „RF“ zuerkennt, und zwar seit dem 11.08.1998 ohne Zeitbegrenzung. Sie hat also seit 1998 einen unbegrenzten Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung. Dieser Tatbestand allein zeigt schon, wie widersinnig Ihre Forderungen sind. (Siehe Anlage 2).

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend ein Mensch, außer Ihren eigenen Kollegen, Verständnis dafür aufbringt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer 85-Jährigen, mit einer dauerhaften körperlichen Behinderung von 100% mit „RF“-Merkzeichen nachjagt, die sich zum Zeitpunkt der angeblich angefallenen Gebühren mit festem Wohnsitz in Spanien aufhielt. Sie sollten bitte die Akte noch einmal sehr genau untersuchen und die Ihnen jetzt vorliegende Eidesstattliche Versicherung mit in Ihre Entscheidung einbeziehen.

 

Damit dieser Fall für Frau Schoen endlich ein Ende haben kann, bitte ich Sie, die Klage umgehend anzuerkennen und Ihre Gebührenforderung endgültig fallen zu lassen. Außerdem muss ihr Teilnehmerkonto natürlich geschlossen werden.

 

Ich notiere mir für Ihre hoffentlich positive Antwort den 17. April 2009.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Höcker

Anlagen

 

 

 

Anlage1:

 

Anlage2:

(Die persönlichen Angaben wurden für die Veröffentlichung geschwärzt)

 

Das Merkzeichen "RF" hat Frau Schoen übrigens bekommen, weil sie nicht mehr ohne fremde Hilfe das Haus verlassen kann und somit keine Möglichkeit mehr hat, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ich finde, es ist eine Mogelpackung, wenn unser Staat erst so tut, als würde er für seine Bürger sorgen und Unheil von ihnen abwenden wollen. Hier also in Form der Gewährung der Rundfunkgebührenfreiheit. Dann aber durch sein *tatsächliches* Verhalten Menschen in die Verzweiflung treibt, denn *Staat* ist auch die angeblich so staatsferne Rundfunkanstalt, die hier mit staatlichen Machtmitteln von Frau Schoen Geld einzutreiben versucht. Trotz "RF" und allem, was ich oben beschrieben habe!

Ich habe also eine Frist bis zum 17. April 2009 gesetzt. Falls der RBB weiter auf seinen Forderungen besteht, tritt automatisch Plan B in Kraft. Und dann sehen wir mal, wie es weitergeht. In diesem Fall ist ein Warten auf eine Antwort des RBB -  irgendwann wann's denen passt - jedenfalls nicht angesagt.

 

 

..........

29. April 2009
Mit Datum vom 16. April erhielt ich von Frau Naujock ein Schreiben, in dem sie angab, dass die Angelegenheit zu gegebener Zeit vor dem Verwaltungsgericht geklärt werde. Sie korrespondiere in dieser Angelegenheit ausschließlich mit Frau Schoen und ihrem Rechtsanwalt. - Also hat meine Anfrage bisher noch überhaupt nichts gebracht. Nochmal an sie zu schreiben - diesmal vielleicht mit einer *offenen Email*, die auch als CC an verschiedene Behördenvertreter gleichzeitg gehen, so wie ich das bei Prof. Herb gemacht hatte, schien mir erstmal noch nicht angebracht. Vielmehr will ich jetzt mal das Kontrollorgan der Anstalt - den *Rundfunkrat* - mit einbeziehen. Ich sehe diesen zwar eher als Feierabendverein von Politikern und anderen Machtstrategen, die sich regelmäßig zu Hummer und Sekt zusammenfinden, um sich vortragen zu lassen, wie toll der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist. Daher habe ich auch nicht irgendwen angeschrieben, sondern zwei Mitglieder des Rundfunkrates, die die Kirche vertreten und nach Definition ihres Amtes zur Mitmenschlichkeit angehalten sind.

Hier die Email, die ich gestern Nachmittag, am 28.4.09, abgeschickt habe:

 

PER EMAIL UND PER FAX

Domkapitular Monsignore Tobias Przytarski
Katholische Kirche:

Kommissariat der Bischöfe
Katholisches Büro Berlin- Brandenburg
Msgr. Tobias Przytarski
Chausseestr. 128/129
10115 Berlin
Fax: (030) 28 09 44 37
katholischesbuero@erzbistumberlin.de

 

Pröpstin Friederike von Kirchbach
Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg

Pröpstin Friederike von Kirchbach
Georgenkirchstraße 69
10249 Berlin
Fax 030 24 344 272
f.vonkirchbach@ekbo.de

 

Sehr geehrte Frau von Kirchbach, sehr geehrter Herr Przytarski,

hiermit bitte ich Sie um Hilfe für eine 85 jährige Frau, Frau Schoen, die seit 2007 vom Rundfunk Berlin-Brandenburg regelrecht gejagt wird. Anders lässt sich der Sachverhalt kaum umschreiben. Die Frau leidet unter einer schlimmen, multiplen Krankheit, so dass sie dauerhaft an den Rollstuhl gefesselt ist und auch am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilnehmen kann Aus diesem Grund hat sie neben der 100%igen Behinderung auch das "RF"-Merkmal für den Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung zuerkannt bekommen. Das Absurde an der ganzen Sache ist, dass sie während des Forderungszeitraumes zum großen Teil ihren Wohnsitz gar nicht in Deutschland, sondern in Spanien hatte. Außerdem wird ihr vom RBB eine Anmeldung vorgehalten, die jemand anderes getätigt haben muss. Das Beweismittel selbst wurde vom RBB vernichtet, so dass nicht mehr nachweisbar ist, ob ihre Unterschrift z.B. eine Fotokopie war.

Den kompletten Sachverhalt können Sie auf meiner Webseite nachlesen, wo ich in einem Blog den Werdegang dieses Falles und weitere Einzelheiten dokumentiere:

http://www.gez-abschaffen.de/Faelle/Schoen/Schoen.htm

Ich schreibe Ihnen deshalb, weil sie sowohl jeweils eine leitende Position in der Kirche innehaben, als auch Mitglieder des Rundfunkrates des RBB sind. Ich bitte Sie in Ihrer Eigenschaft als Kontrollorgan des RBB, Ihren Einfluss geltend zu machen und dem unwürdigen Treiben der Rundfunkgebührenabteilung ein Ende zu machen. Ich bitte Sie als führende Mitglieder der Kirche Jesu Christi, das zu tun, was wohl Jesus getan hätte, wenn er an Ihrer Stelle wäre.

Waren Sie schon einmal krank oder (vielleicht zeitlich begrenzt) behindert und wissen Sie, wie man sich fühlt, wenn man in dieser Situation auch noch von außen angegriffen wird? Ich kenne das und ich weiß, dass einem so etwas das Leben zur Hölle machen kann! Frau Schoen denkt seit Monaten Tag und Nacht nur an diese Sache! Dieses Verfahren kann noch *viele Jahre* dauern, wenn der normale Rechtsweg weiter beschritten wird! Dieser Stress, den Frau Schoen z.Zt. mitmacht, kann durchaus lebensverkürzend sein!

Ich weiß, dass Sie jetzt unglaublich verärgert sein werden, weil ich mich gerade an Sie mit dieser *Offenen Email* gewandt habe. Wahrscheinlich werden Sie jetzt auch denken: „Das, was der von uns will, werden wir schon aus Prinzip nicht tun.“ Wahrscheinlich haben Sie auch schon eine passende Antwort im Kopf: „Wir würden Frau Schoen ja gerne helfen, aber wir dürfen leider nicht in laufende Verfahren eingreifen.“

Ich *weiß* aber, dass Sie es könnten, wenn Sie nur wollen würden! Sie brauchten einfach nur Ihren Telefonhörer zur Hand nehmen und ein sehr ernstes Wort mit Frau Naujock reden. Sie könnten von ihr *moralisch verlangen*, dass sie ohne Zeitverzögerung die Klage von Frau Schoen anerkennt und ihr die gemachten Auslagen ersetzt. Die Sache wäre in wenigen Minuten durch.

Wie gesagt, glaube ich nicht, dass Sie ausgerechnet auf *mich* hören wollen. Fragen Sie einfach Jesus und fragen Sie ihn auch gleich, ob Sie bei einer 85 jährigen, schwerstbehinderten Frau *sofort* handeln sollen oder vielleicht erst in 10 Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

PS: Ich werde Ihnen zwar die Illusion einer heilen Welt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht ohne weiteres nehmen können, aber werfen Sie einmal einen kurzen Blick in das Dunkelreich dieser Institution unter:

http://www.gez-abschaffen.de/twilight/Twilight.htm

 

 

Ich werde jetzt erstmal eine Woche warten, bis ich einen nächsten Schritt gehe. Mal gucken, viielleicht sind die beiden ja tatsächlich bereit, zu helfen!

.....

19. Juni 2009
Leider haben sich die beiden Kirchenvertreter nicht als hilfreich erwiesen. Ich bin auch vor Jahren aus der evangelischen Kirche ausgetreten, weil viele *Amts*-*träger* scheinbar das *Amt* mehr als ein Privileg genossen haben, als dass sie das *tragen* zu schätzen gewusst hätten. *Tragen* heißt auch: das Tragen von Verantwortung. Aber vielleicht kommt "träger" ja auch von "träge", keine Ahnung. - Hier also wieder eine Enttäuschung.

Der Anwalt von Frau Schoen hat vor einem Monat über das Gericht einen weiteren Schriftsatz an den RBB geschickt, in dem er nochmal auf die Rechtslage verwies und die Unsinnigkeit der Forderungen plausibel gemacht  hat. Auf die Beantwortung dieses Schreibens seitens des RBB möchte ich erstmal warten, bevor ich mich z.B. direkt an die Intendantin wende.

 

......

9. Juli 2009
Frau Schoen hat jetzt einen Ombudsmann hinzugezogen, um ihr bei der Abwehr der Angriffe des RBB zu helfen. Derartige Hilfe kann man sich bei solchen Behörden holen, die irgendwie eine Art "Aufsicht" über die Anstalten haben (auch wenn bei dieser "Aufsicht" kaum Saktionen möglich sind). In diesem Fall war es der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, da diese Behörde in Berlin den RBB kontrollieren darf. Diese Kontrollfunktion des Landesdatenschutzes gegenüber den Rundfunkanstalten gibt es jedoch nur in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen und Bremen. In anderen Bundesländern sollte man sich an die Staats-, bzw. Senatskanzleien wenden und sich dort erkundigen, wer die Rechtsaufsicht über die Anstalten innehat. Auch in Frage kommen aktive Landtagsabgeordnete für diese Ombudstätigkeit.

Hintergrund dessen, warum gerade dieser Personenkreis als Ombudsleute in Frage kommen: Sie alle haben, wenn auch nur geringen, Einfluss auf das Sosein einer Anstalt. Sie müssen von den Rundfunkanstalten *bei Laune* gehalten werden, damit die nächste Kontrolle glatt läuft und bei der nächsten Landtagsabstimmung wieder brav für die Rundfunkgebührenerhöhung und für mehr Drangsal für die Menschen gestimmt wird. Meine Gespräche mit einzelnen Vertretern dieser Art zeigten: Sie hatten bisher *immer* die Erfahrung gemacht, dass, wenn sie einspringen, alles glatt läuft. Nach dem Motto: Herr Höcker, was haben Sie denn bloß? Man muss nur auf einen Missstand aufmerksam machen und schon ist die Welt wieder in Ordnung!

Also: Wer Ärger mit der Anstalt hat - Ombudsmann suchen!

In diesem Fall hatte ich vorher mit dem zuständigen Referenten telefoniert:

 

 

Xxx Schoen, Xxxxxxxx, xxxx Xxxxx

 

 

 

 

Per Fax: 030/ 215 5050

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Z.Hd. Herrn von Petersdorff
An der Urania 4-10
10787 Berlin

Telefon: 030/ 13889 0
Telefax: 030/ 215 5050

 

Berlin, den  6. Juli 2009.

 

 

 

 

Ihr Telefonat mit Herrn Höcker

 

Sehr geehrter Herr von Petersdorff,

 

wie mir Herr Höcker mitteilte, darf ich mich hiermit direkt an Sie wenden, um von Ihnen möglicherweise Hilfe zu erhalten. Der RBB möchte von mir Gebühren für einen Zeitraum, wo ich überhaupt nicht in Deutschland gelebt habe, sondern in Spanien. Außerdem habe ich im Behindertenausweis unwiderruflich das RF-Merkmal anerkannt bekommen, schon lange vor dem Forderungszeitraum. Eine angebliche „Anmeldung“ ist gefälscht und die dazu gehörigen Unterlagen sind durch die GEZ vernichtet worden.

 

Eine genauere Schilderung können Sie unter folgender Adresse finden:

 

www.gez-abschaffen.de/Faelle/Schoen/Schoen.htm

 

Ich bin 85 Jahre alt und möchte nicht die nächsten Jahre damit verbringen, mich mit dem RBB zu duellieren. Die Sache befindet sich z.Zt. vor Gericht und kann sehr lange dauern. Bitte versuchen Sie, die Angelegenheit für mich außergerichtlich klarzustellen.

 

Wenn Sie Fragen an mich haben, schreiben Sie mir bitte mit der normalen Post, da mein Faxgerät i.d.R. nicht auf Autoempfang gestellt ist.

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schoen

 

 

 

.....

Vom Anwalt verraten und von der GEZ weitergejagt

Hier geht's zum guten Schluss

12. März 2010
Es ist lange Zeit vergangen seit meinem letzten Eintrag in diesem Blog vom 9. Juli 2009. Ich fasse jetzt die Geschehnisse zusammen, die sich seither zugetragen haben:

Die Einschaltung eines Ombudsmanns, wie hier geschildert, lief komplett ins Leere. Er konnte (oder wollte?) nicht helfen, weil das "kein Datenschutzproblem" sei.

Es kam dann am 17. September 2009 zum Gerichtstermin, zu dem Frau Schoen wegen ihrer Behinderung nicht erscheinen konnte und dem Anwalt daher mit ihrer Vollmacht ihre Vertretung überlies. Laut Protokoll dauerte die Verhandlung gerade mal eine viertel Stunde und endete mit einer Klagerücknahme(!?!?!) seitens ihres Anwalts - ohne Frau Schoen dafür telefonisch um ihr Einverständnis gebeten zu haben. Außerdem hatte er nicht abgewendet, dass der RBB weitere Forderungen an Frau Schoen richten würde.  Aus meiner Sicht ist er vom RBB aus Unkenntnis ganz kräftig über den Tisch gezogen worden.

Und so wollte der Anwalt seine Kapitulation schönreden, nach dem Motto: Die alte Dame merkt schon nix:

 

 

Aufgrund dieser Klagerücknahme hatte Frau Schoen also auch noch die Gerichtskosten zu tragen und würde weiter vom RBB gejagt werden. Ihr Anwalt hatte sie also verraten und verkauft (Achtung! =Meinungsäußerung (!!) von mir und von Frau Schoen).

Und dann kam es, wie es kommen musste: Die GEZ schickte wieder Briefe an Frau Schoen! Zuerst einen Kontoauszug vom 2. Oktober 2009:

 

 

Es ging also weiter und Frau Schoen war vollkommen aus dem Häuschen! Wegen ihrem Anwalt, der ohne ihre Zustimmung die Klage zurückgenommen hatte und wegen der Frechheit des RBB, sie immer weiter mit ungerechtfertigten Forderungen zu behelligen. Ich selbst war zu der Zeit ebenfalls gerade vollkommen von der Rolle und bereitete mich auf eine 6-wöchige Kur am Toten Meer vor. Ich glaube mein Blutdruck pegelte sich bei über 200 ein, wegen des Falles Schoen und des hautnahem Erlebens derartiger Schikanen. Während meiner Kur kamen dann weitere GEZ-Briefe und Frau Schoen rief mich in ihrer Verzweiflung auf meinem Anrufbeantworter an. Ich beruhigte sie telefonisch und versprach ihr, mich bei meiner Rückkehr wieder um die Sache zu kümmern. Jetzt sei noch alles im grünen Bereich, erst wenn der Gerichtsvollzieher vor ihrer Tür stehe, werde es ernst.

Hier der GEZ-Brief mit Kontoauszug vom 6. November 2009, der sie während meiner Kur erreichte:

 

 

Und es ging Schlag auf Schlag mit verwirrenden Briefen und Forderungen weiter! In einem Schreiben vom 12. November 2009, in dem dann ein Teil der Gebührenforderungen (warum bloß nicht alle?) erlassen wurden, war ein "PS" am Ende des Briefes. Wie gesagt, war ich zu der Zeit noch zur Kur und riet ihr von dort, die Ruhe zu bewahren:

 

 

 

 

Dann ging's weiter. Sie erhielt wieder Post von der GEZ. Diesmal einen Kontoauszug vom 4. Dezember 2009 mit Zahlungsziel 15.12.09 über ebenfalls 203,44 Euro, aber mit Forderungszeiträumen, die nur äußerst schwer zu entschlüsseln sind. Hier Auszüge aus den Seiten 1 und 2 dieses Schreibens:

 

 

 

Steigt da eigentlich irgend jemand noch durch? Alles vollkommen wirr und wie ich meine (Achtung: Meinungsäußerung!): vorsätzlich verwirrend, damit die alte Dame zahlen soll, einfach nur um ihre Ruhe zu bekommen!

 

 

Jetzt kommt der gute Schluss!

Ich hatte schon kurz vor meiner Kur, Ende September, mit der Redaktion der Zeitschrift BILD DER FRAU telefoniert und gebeten, sich des Falles anzunehmen. Der Redakteur hat sich daraufhin akribisch um den Fall gekümmert und eine eindringliche Korrespondenz mit dem RBB geführt, von wo aus man anfangs nur zögerlich geantwortet hat. Doch dann hat man wohl kapiert, dass sich dieses skrupellose Vorgehen gegen eine schwerstbehinderte 86-jährige Dame schlecht auf das Image des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auswirken würde....

Wo alles andere nichts genutzt hat - jetzt endlich klappte es! Der RBB ließ endlich von Frau Schoen ab, die ohnehin keine Rundfunkgeräte besaß, zum fraglichen Zeitraum gar keinen Wohnsitz in Deutschland hatte und seit 1998 das RF-Zeichen in ihrem Behindertenausweis trägt.

Hier nun das Abschlussschreiben des RBB:

 

 

So schlimm dieser Fall auch ist - er ist typisch! Ich habe es in meiner Abhandlung über Zwangsanmeldungen ja schon beschrieben: Das Motto bei den Zwangsanmeldungen lautet "Zupacken und dann nie wieder loslassen! Von Kampfhunden lernen, heißt siegen lernen"! Manch eine/r wird sich hier wohl mit dem eigenen Fall wiedererkennen. Fast alle bleiben mit ihrem Fall auf sich allein gestellt, weil die Zahl der GEZ-Opfer einfach zu groß ist, als dass man jeden Fall so gründlich bearbeiten kann.

 

PS: Frau Schoen ist vor wenigen Tagen ausgewandert. Sie lebt jetzt in einem anderen europäischen Land.

 

"In Deutschland kann man nicht mehr leben!", sagt sie.

 

 

 

Ich wurde kürzlich gefragt, wie Menschen einem anderen nur soetwas antun können. Ich sehe hierfür eine Erklärung durch das sog. Milgram-Experiment, ein psychologisches Experiment, mit dem erstmalig 1961 die Bereitschaft getestet wurde, anderen Menschen sogar gegen ihr Gewissen Schaden zuzufügen, wenn sie dazu durch eine Autorität gedrängt werden. Getestet wurden in verschiedenen Staaten, unter verschiedenen Kulturen, gesellschaftlichen Schichten, ganz normale Menschen, Männer und Frauen. Mit immer dem gleichen Ergebnis: Über 60% der Probanden waren bereit, den Stromschlag, den sie einem anderen Menschen zufügten bis auf über 400 Volt zu steigern. Dass ihnen alles nur vorgegaukelt wurde, wussten sie dabei nicht. Der Stromschlag wäre tötlich gewesen.

Ich werde demnächst versuchen, den Zusammenhang zwischen dem Handeln der Rundfunkjustitiare und diesem Experiment deutlicher darzustellen und würde mich freuen, vorher mit einem Aussteiger oder einer Aussteigerin darüber zu sprechen.