GEZ und RBB jagen
85-jährige schwerstbehinderte Frau!
Beginn dieses neuen Blogs: 4. April 2009 Wer immer geglaubt haben mag, dass es schlimmer nicht mehr werden könne mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der GEZ, den muss ich enttäuschen. Es geht nach wie vor ums Geld und nur ums Geld und das ohne jede Rücksicht und ohne jedes Mitleid, wie dieser Fall leider wieder sehr anschaulich zeigt: Die Geschädigte, Frau Schoen, eine geistig ausgesprochen rege, 85-jährige Frau, körperlich aber zu 100% behindert und auf den Rollstuhl angewiesen, seit 1998 mit dem unbefristet geltenden "RF"-Zeichen in ihrem Behindertenausweis ausgestattet, wird aktuell mit Forderungen konfrontiert, die zu einem Zeitpunkt aufgelaufen sein sollen, wo sie ihren festen - und einzigen - Wohnsitz in Spanien hatte. Ihre Beschwerden wurden bisher nach bekanntem Muster ignoriert. Stattdessen wird sie weiterverfolgt. Warum ich in der Überschrift von "jagen" spreche, liegt auch daran, dass man selbst während ihrer Spanienzeit aufwendig überall nach ihr fahndete und sie nun nicht mehr in Ruhe gelassen wird, wo man sie hier in Deutschland wieder dingfest machen konnte. Dass dieser Fall eigentlich ganz einfach liegt und man nur mal ein bißchen seinen Verstand einsetzen muss, um dies zu erkennen, liegt wiederum nicht im Interesse der Rundfunkanstalt. Die will nur Geld. Frau Schoen will sich diese Ungerechtigkeit definitiv nicht gefallen lassen. Da sie mit ihrem Gerichtsverfahren nur schleppend vorwärts kommt und die Rundfunkanstalt die altbekannten Spielchen mit ihr treibt, wandte sie sich an mich. Ich habe in unseren Gesprächen erlebt, wie die Machenschaften der GEZ und des RBB sie aufwühlen und wie sehr sie darunter leidet, was mit ihr getrieben wird. Sie denkt praktisch Tag und Nacht an diese Sache, bei der bereits ein dicker Aktenberg entstanden ist, welcher mir hier vorliegt. Die Forderungen des RBB sind mit 256,43 Euro zwar verhältnismäßig gering, wenn man das mit anderen Fällen vergleicht. Aber darauf kommt es auch gar nicht an. Es geht darum, dass die Forderungen ungerechtfertigt und unsinnig sind. Frau Schoen hat bereits einen Anwalt "verschlissen", wie man so sagt, und dafür schon alleine 350 Euro bezahlt. Jetzt hat sie einen neuen Anwalt, für den sie weitere 350 Euro bezahlen musste und da sie aktuell eine Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht erhoben hat, musste sie noch 250 Euro Gerichtskosten vorschießen. Macht alles zusammen 950 Euro, die sie bereits für diese Sache ausgelegt hat. Man kann sich vorstellen, was sie seelisch z.Zt. durchmacht. Ihr wird das Leben vom RBB regelrecht vermiest! Ich denke, dass es ihr nicht zuzumuten ist, diese Belastung noch weitere Jahre zu ertragen, vielleicht sogar bis zu ihrem Tode, denn so ein Prozess kann sich viele Jahre hinziehen und besonders gesundheitsförderlich ist ein derartig negativer Stress ebenfalls nicht gerade! Für mich ist es unverkennbar, dass Frau Schoen nicht gebührenpflichtig ist. Trotzdem lässt der RBB nicht locker. Aus den folgenden Gründen ist der Fall meines Erachtens klar: In der Zeit, wo angeblich Gebühren aufgelaufen sein sollen, wohnte sie gar nicht in Deutschland, sondern schon jahrelang in Spanien. In der Akte finden sich dem entsprechend auch immer wieder Hinweise darauf, dass Frau Schoen nirgends auffindbar gewesen sei. Wie auch? Sie wohnte ja nicht im GEZ-Land, sondern in Spanien. Ihr Behindertenstatus mit dem ihr zuerkannten "RF"-Merkmal für den Anspruch auf Rundfunkbefreiung macht die ganze Sache ohnehin widersinnig. Sie ist offenbar Opfer einer gefälschten Fremdanmeldung geworden, wie ich sie auch in meinem neuen Buch beschrieben habe: Es werden nämlich Anmeldungen, die per Post oder Fax an die GEZ gesandt werden, *ungeprüft* übernommen und die Geschädigten ohne Rücksprache als "Teilnehmer" in die GEZ-Datei eingepflegt. - Mit allen entsprechenden Problemen, die sich daraus ergeben! Hinzu kommt noch, dass die eingehenden Anmelde-Urkunden, nachdem sie technisch erfasst wurden, standardmäßig *vernichtet* werden. Sie stehen also als Beweismittel nicht mehr zur Verfügung! Frau Naujock, die "unabhängige" Datenschutzbeauftragte des RBB, die in dieser Sache auch den RBB vor Gericht vertritt, hat diese Tatsache in einem ihrer Schriftsätze für diesen individuellen Fall ausdrücklich bestätigt: Die Urkunde wurde definitiv vernichtet. Ohne Originalurkunde ist es aber nun nicht mehr möglich etwa herauszufinden, ob beispielsweise die Unterschrift eingescannt und ins Formular eingedruckt oder auch einfach fotokopiert wurde. Ebenso können Fingerabdrücke oder sonstige Spuren so nun nicht mehr gesichert und ausgewertet werden. Der RBB vertritt nun allerdings die Auffassung, dass es Frau Schoen zu beweisen hätte, dass die Anmeldung gefälscht sei. Wie sollte sie dies aber tun, wenn alle Beweismittel von der GEZ vorsätzlich vernichtet wurden? Um die Sache noch vor dem Ende eines jahrelangen Prozesses zu einem würdigen Ende zu bringen, habe ich mit folgendem Schreiben an Frau Naujock appelliert, die Klage von Frau Schoen anzuerkennen:
Anlage1:
Anlage2: (Die persönlichen Angaben wurden für die Veröffentlichung geschwärzt)
Das Merkzeichen "RF" hat Frau Schoen übrigens bekommen, weil sie nicht mehr ohne fremde Hilfe das Haus verlassen kann und somit keine Möglichkeit mehr hat, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ich finde, es ist eine Mogelpackung, wenn unser Staat erst so tut, als würde er für seine Bürger sorgen und Unheil von ihnen abwenden wollen. Hier also in Form der Gewährung der Rundfunkgebührenfreiheit. Dann aber durch sein *tatsächliches* Verhalten Menschen in die Verzweiflung treibt, denn *Staat* ist auch die angeblich so staatsferne Rundfunkanstalt, die hier mit staatlichen Machtmitteln von Frau Schoen Geld einzutreiben versucht. Trotz "RF" und allem, was ich oben beschrieben habe! Ich habe also eine Frist bis zum 17. April 2009 gesetzt. Falls der RBB weiter auf seinen Forderungen besteht, tritt automatisch Plan B in Kraft. Und dann sehen wir mal, wie es weitergeht. In diesem Fall ist ein Warten auf eine Antwort des RBB - irgendwann wann's denen passt - jedenfalls nicht angesagt.
29. April 2009 Hier die Email, die ich gestern Nachmittag, am 28.4.09, abgeschickt habe:
Ich werde jetzt erstmal eine Woche warten, bis ich einen nächsten Schritt gehe. Mal gucken, viielleicht sind die beiden ja tatsächlich bereit, zu helfen! 19. Juni 2009 Der Anwalt von Frau Schoen hat vor einem Monat über das Gericht einen weiteren Schriftsatz an den RBB geschickt, in dem er nochmal auf die Rechtslage verwies und die Unsinnigkeit der Forderungen plausibel gemacht hat. Auf die Beantwortung dieses Schreibens seitens des RBB möchte ich erstmal warten, bevor ich mich z.B. direkt an die Intendantin wende.
9. Juli 2009 Hintergrund dessen, warum gerade dieser Personenkreis als Ombudsleute in Frage kommen: Sie alle haben, wenn auch nur geringen, Einfluss auf das Sosein einer Anstalt. Sie müssen von den Rundfunkanstalten *bei Laune* gehalten werden, damit die nächste Kontrolle glatt läuft und bei der nächsten Landtagsabstimmung wieder brav für die Rundfunkgebührenerhöhung und für mehr Drangsal für die Menschen gestimmt wird. Meine Gespräche mit einzelnen Vertretern dieser Art zeigten: Sie hatten bisher *immer* die Erfahrung gemacht, dass, wenn sie einspringen, alles glatt läuft. Nach dem Motto: Herr Höcker, was haben Sie denn bloß? Man muss nur auf einen Missstand aufmerksam machen und schon ist die Welt wieder in Ordnung! Also: Wer Ärger mit der Anstalt hat - Ombudsmann suchen! In diesem Fall hatte ich vorher mit dem zuständigen Referenten telefoniert:
Vom Anwalt verraten und von der GEZ weitergejagt 12. März 2010 Die Einschaltung eines Ombudsmanns, wie hier geschildert, lief komplett ins Leere. Er konnte (oder wollte?) nicht helfen, weil das "kein Datenschutzproblem" sei. Es kam dann am 17. September 2009 zum Gerichtstermin, zu dem Frau Schoen wegen ihrer Behinderung nicht erscheinen konnte und dem Anwalt daher mit ihrer Vollmacht ihre Vertretung überlies. Laut Protokoll dauerte die Verhandlung gerade mal eine viertel Stunde und endete mit einer Klagerücknahme(!?!?!) seitens ihres Anwalts - ohne Frau Schoen dafür telefonisch um ihr Einverständnis gebeten zu haben. Außerdem hatte er nicht abgewendet, dass der RBB weitere Forderungen an Frau Schoen richten würde. Aus meiner Sicht ist er vom RBB aus Unkenntnis ganz kräftig über den Tisch gezogen worden. Und so wollte der Anwalt seine Kapitulation schönreden, nach dem Motto: Die alte Dame merkt schon nix:
Aufgrund dieser Klagerücknahme hatte Frau Schoen also auch noch die Gerichtskosten zu tragen und würde weiter vom RBB gejagt werden. Ihr Anwalt hatte sie also verraten und verkauft (Achtung! =Meinungsäußerung (!!) von mir und von Frau Schoen). Und dann kam es, wie es kommen musste: Die GEZ schickte wieder Briefe an Frau Schoen! Zuerst einen Kontoauszug vom 2. Oktober 2009:
Es ging also weiter und Frau Schoen war vollkommen aus dem Häuschen! Wegen ihrem Anwalt, der ohne ihre Zustimmung die Klage zurückgenommen hatte und wegen der Frechheit des RBB, sie immer weiter mit ungerechtfertigten Forderungen zu behelligen. Ich selbst war zu der Zeit ebenfalls gerade vollkommen von der Rolle und bereitete mich auf eine 6-wöchige Kur am Toten Meer vor. Ich glaube mein Blutdruck pegelte sich bei über 200 ein, wegen des Falles Schoen und des hautnahem Erlebens derartiger Schikanen. Während meiner Kur kamen dann weitere GEZ-Briefe und Frau Schoen rief mich in ihrer Verzweiflung auf meinem Anrufbeantworter an. Ich beruhigte sie telefonisch und versprach ihr, mich bei meiner Rückkehr wieder um die Sache zu kümmern. Jetzt sei noch alles im grünen Bereich, erst wenn der Gerichtsvollzieher vor ihrer Tür stehe, werde es ernst. Hier der GEZ-Brief mit Kontoauszug vom 6. November 2009, der sie während meiner Kur erreichte:
Und es ging Schlag auf Schlag mit verwirrenden Briefen und Forderungen weiter! In einem Schreiben vom 12. November 2009, in dem dann ein Teil der Gebührenforderungen (warum bloß nicht alle?) erlassen wurden, war ein "PS" am Ende des Briefes. Wie gesagt, war ich zu der Zeit noch zur Kur und riet ihr von dort, die Ruhe zu bewahren:
Dann ging's weiter. Sie erhielt wieder Post von der GEZ. Diesmal einen Kontoauszug vom 4. Dezember 2009 mit Zahlungsziel 15.12.09 über ebenfalls 203,44 Euro, aber mit Forderungszeiträumen, die nur äußerst schwer zu entschlüsseln sind. Hier Auszüge aus den Seiten 1 und 2 dieses Schreibens:
Steigt da eigentlich irgend jemand noch durch? Alles vollkommen wirr und wie ich meine (Achtung: Meinungsäußerung!): vorsätzlich verwirrend, damit die alte Dame zahlen soll, einfach nur um ihre Ruhe zu bekommen!
Jetzt kommt der gute Schluss! Ich hatte schon kurz vor meiner Kur, Ende September, mit der Redaktion der Zeitschrift BILD DER FRAU telefoniert und gebeten, sich des Falles anzunehmen. Der Redakteur hat sich daraufhin akribisch um den Fall gekümmert und eine eindringliche Korrespondenz mit dem RBB geführt, von wo aus man anfangs nur zögerlich geantwortet hat. Doch dann hat man wohl kapiert, dass sich dieses skrupellose Vorgehen gegen eine schwerstbehinderte 86-jährige Dame schlecht auf das Image des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auswirken würde.... Wo alles andere nichts genutzt hat - jetzt endlich klappte es! Der RBB ließ endlich von Frau Schoen ab, die ohnehin keine Rundfunkgeräte besaß, zum fraglichen Zeitraum gar keinen Wohnsitz in Deutschland hatte und seit 1998 das RF-Zeichen in ihrem Behindertenausweis trägt. Hier nun das Abschlussschreiben des RBB:
So schlimm dieser Fall auch ist - er ist typisch! Ich habe es in meiner Abhandlung über Zwangsanmeldungen ja schon beschrieben: Das Motto bei den Zwangsanmeldungen lautet "Zupacken und dann nie wieder loslassen! Von Kampfhunden lernen, heißt siegen lernen"! Manch eine/r wird sich hier wohl mit dem eigenen Fall wiedererkennen. Fast alle bleiben mit ihrem Fall auf sich allein gestellt, weil die Zahl der GEZ-Opfer einfach zu groß ist, als dass man jeden Fall so gründlich bearbeiten kann.
PS: Frau Schoen ist vor wenigen Tagen ausgewandert. Sie lebt jetzt in einem anderen europäischen Land.
"In Deutschland kann man nicht mehr leben!", sagt sie.
Ich wurde kürzlich gefragt, wie Menschen einem anderen nur soetwas antun können. Ich sehe hierfür eine Erklärung durch das sog. Milgram-Experiment, ein psychologisches Experiment, mit dem erstmalig 1961 die Bereitschaft getestet wurde, anderen Menschen sogar gegen ihr Gewissen Schaden zuzufügen, wenn sie dazu durch eine Autorität gedrängt werden. Getestet wurden in verschiedenen Staaten, unter verschiedenen Kulturen, gesellschaftlichen Schichten, ganz normale Menschen, Männer und Frauen. Mit immer dem gleichen Ergebnis: Über 60% der Probanden waren bereit, den Stromschlag, den sie einem anderen Menschen zufügten bis auf über 400 Volt zu steigern. Dass ihnen alles nur vorgegaukelt wurde, wussten sie dabei nicht. Der Stromschlag wäre tötlich gewesen. Ich werde demnächst versuchen, den Zusammenhang zwischen dem Handeln der Rundfunkjustitiare und diesem Experiment deutlicher darzustellen und würde mich freuen, vorher mit einem Aussteiger oder einer Aussteigerin darüber zu sprechen.
|