[Zurück zur Homepage]

Offene Email an den Petitionsausschuss Baden Württemberg
wegen seiner negativen Beschlussempfehlung (Seite 32) im Fitnessfall

Der Petitionsausschuss BW hatte die Petition von Frau Burgmaier-Münchbach öffentlich zurückgewiesen
und dabei die wichtigsten Punkte einfach verschwiegen oder verdreht!

Wer den Fitnessfall nicht kennt, kann sich [hier] ein Bild davon machen.

Es gab schlicht und einfach keine nicht angemeldeten Rundfunkgeräte
und der SWR hat schließlich auch die Forderung von über 2.400 Euro fallen gelassen!
Möglicherweise waren der öffentliche Druck und die Blamage des Herrn Prof. Herb zu groß...

Hier nun meine Offene Email an die einzelnen Ausschussmitglieder zunächst als reinen Text
und weiter unten gescannt mit allen An- und CC-Adressaten.
Einige Blindkopien gingen auch an meinen kleinen aber feinen Presseverteiler.

 

Petition von Frau Burgmaier-Münchbach vom 20.12.05

Ihre Drucksache 14 / 1147 / Ihre Beschluss-Empfehlung, 21. Petition 13/6192: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“

 

An die einzelnen Mitglieder des Petitionsausschusses:

Sehr geehrter Herr Behringer, sehr geehrter Herr Döpper, sehr geehrte Frau Krüger, sehr geehrter Herr Mack, sehr geehrter Herr Nehmeth, sehr geehrte Frau Razavi, sehr geehrter Herr Schätzle, sehr geehrter Herr Scheffold, sehr geehrte Frau Schütz, sehr geehrter Herr Schwehr, sehr geehrter Herr Zimmermann, sehr geehrter Herr Buschle, sehr geehrte Frau Grünstein, sehr geehrter Herr Haas, sehr geehrte Frau Haller-Haid, sehr geehrter Herr Sakellariou, sehr geehrter Herr Zeller, sehr geehrte Frau Neuenhaus, sehr geehrter Herr Oelmayer, sehr geehrter Herr Woelfle, sehr geehrter Herr Ehret, sehr geehrte Frau Fauser, sehr geehrter Herr Wetzel,

Ihre Beschluss-Empfehlung und die Entscheidung des Landtages Baden-Württemberg habe ich nun auch erhalten und zur Kenntnis genommen. Aus einem Schreiben Ihres Herrn Döpper geht hervor, dass diese einstimmig gefasst wurde und daher klar ist, dass jedes einzelne Mitglied des Petitionsausschusses für diese Entscheidung die Verantwortung trägt, also auch Sie. Ich schreibe Ihnen daher auch persönlich unter Ihrer im Internet genannten Dienst-Emailadresse und nicht unter der allgemeinen Adresse des Petitionsausschusses.

Ich selbst bin Fachjournalist und Buchautor, habe Sonderpädagogik (1. Staatsexamen) und Rechtswissenschaft (B.A.) studiert, bin 54 Jahre alt und seit über 15 Jahren Mitglied einer der beiden großen (westdeutschen) Volksparteien. Ich schreibe Ihnen, weil ich Ihnen diese Entscheidung so nicht durchgehen lassen werde.

Frau Burgmaier-Münchbach hatte sich am 20.12.05 hilfesuchend an Sie gewandt, weil sie sich von bestimmten Praktiken des SWR massiv bedroht fühlte. Sie hatte gehofft, bei Ihnen Gehör zu finden und Sie gebeten, sich für sie gegenüber dem SWR einzusetzen, um das Verfahren in eine rechtsstaatliche Bahn zu lenken, die ihrer Meinung nach (und auch meiner Meinung nach) von den verantwortlichen Mitarbeitern verlassen wurde. Statt ihr jedoch zu helfen oder zumindest fair ihr gegenüber zu sein, stellen Sie Frau Burgmaier-Münchbach (wenn auch anonymisiert) in Ihrem veröffentlichten Bericht als trotzige Querulantin hin, die nicht bereit gewesen sei, die normalsten Dinge der Welt zu tun. Dabei werden von Ihnen die entscheidenden Sachverhalte verschwiegen.

Es ist ein "guter" und erfolgreicher Trick, andere Menschen als Querulanten zu brandmarken, da es fast aussichtslos ist, sich dagegen zu wehren. Je mehr man sich wehrt, desto fanatischer erscheint man - es ist, wie das Strampeln im Moor, mit dem man sich immer tiefer eingräbt... In diesem Fall nehme ich daher stellvertretend für Frau Burgmaier-Münchbach Stellung. Sie hat mich dazu nicht beauftragt, stimmt dem aber dankbar zu.

Ich werde Ihnen jetzt noch einmal die Sachverhalte vortragen, die Sie ja bereits kennen, aber in Ihrer Darstellung nicht berücksichtigen zu brauchen glaubten. Ich beschränke mich hierbei auf die unstrittigen Sachverhalte, die Ihnen und mir schriftlich vorliegen.

Frau Burgmaier-Münchbach in ihrer Petition: "Des weiteren soll ich mit dieser Eidesstattlichen Versicherung auf eines meiner Grundrechte verzichten. Der SWR hat in die Versicherung den folgenden Satz eingebaut: 'Ihr GEZ-Beautragter kann sich zu jeder Zeit unangemeldet vor Ort davon überzeugen.' Ich soll also per Eidesstatt zustimmen, dass jederzeit bei mir Hausdurchsuchungen durchgeführt werden dürfen - zu jeder Tages- und Nachtzeit, wann immer es der GEZ beliebt, kann sie mir einen Beauftragten im meine Geschäftsräume schicken und der darf dann jede Ecke inspizieren. Ich hatte ja oben erwähnt, dass ich ein Fitnessstudio für Frauen betreibe"

Daraus haben Sie gemacht: "Auf ihren Widerspruch hin habe der SWR die Petentin gebeten, die konkreten Bereithaltezeiträume der Geräte mitzuteilen und nachzuweisen, unter anderem auch durch eine eidesstattliche Versicherung. Dies habe die Petentin jedoch mit der Begründung abgelehnt, der SWR sei beweispflichtig..... Entgegen der Auffassung der Petentin ist mithin die Aufforderung des SWR, ihre Angaben z. B. durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt nachzuweisen, nicht zu beanstanden."

Kein Wort darüber, dass hier die Grundrechte des Art. 13 GG massiv angegriffen wurden! Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und diese sollten auch von Ihnen als Politiker respektiert werden.

Sie haben aber noch weitere massive Verfehlungen begangen. Beispiel:

Zitat aus Ihrer Drucksache:
"Vorliegend macht die Petentin geltend, dass die Gebührenbeauftragten des SWR bzw. der GEZ gebührenpflichtige Geräte ohne tatsächliche Anhaltspunkte schlicht erfunden hätten, während der SWR darlegt, die Gebührenbeauftragten hätten das Vorhandensein an einem "Tag der offenen Tür" tatsächlich festgestellt."

Auch hier verschweigen Sie Wesentliches in Ihrem Dokument: Im Besuchsbericht der Beauftragten stand nämlich folgendes ("BD" bedeutet vermutlich Beauftragtendienst):

"BD ermittelte am Sonntag, ohne sich zu outen, im Studio von Frau Burgmaier-Münchbach und hat folgende Geräte gesehen und gehört. (... es folgt eine Aufzählung ...) Leider konnte BD wegen der verdeckten Ermittlung nicht alle Geräte mit Namen nennen". (Hervorhebungen durch mich)

Es wurden also "verdeckte Ermittlungen" durchgeführt, was selbst nach der Satzung des SWR nicht zulässig ist. Nach § 110 a Abs. 1 StPO dürfen Verdeckte Ermittler nur zur Aufklärung bestimmter, schwerwiegender Straftaten eingesetzt werden und dies auch nur mit schriftlicher Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 110 b Abs. 1 StPO). Die Beauftragten hätten sich stattdessen nach § 10 Abs. 1 der "Satzung des Südwestrundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren" durch Dienstausweis auszuweisen müssen. Bitte besorgen Sie sich diese Satzung!

Regelrecht bizarr scheint mir Ihre Einlassung zu dem so genannten "Vergleichsangebot".

Das schreiben Sie dazu: "In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat der SWR der Petentin ein Vergleichsangebot unterbreitet, das auf einen nahezu vollständigen Verzicht der geltend gemachten Rundfunkgebühren hinausgelaufen wäre. Dieser Vergleichsvorschlag des SWR wurde von der Petentin abgelehnt, sodass die Angelegenheit nach wie vor rechtshängig ist."

Sie stellen das so dar, als ob hier ein zum Rechtsfrieden führendes, rechtsstaatlich unbedenkliches Angebot gemacht worden wäre, was jedoch von der (unausgesprochen: "Querulantin") Frau Burgmaier-Münchbach (unausgesprochen: "dreist") abgelehnt worden sei.

Und so lautet das von Ihnen aufgeführte "Vergleichsangebot" des SWR tatsächlich:
"Um die Sache zum Abschluss zu bringen, möchte ich Ihrer Mandantin folgenden Vergleich vorschlagen:
1. Ihre Mandantin zahlt auf ihr Teilnehmerkonto mit der Teilnehmernummer xxx xxx xxx einen Betrag in Höhe von € 96,90
(Anmerkung von mir: statt 2.410,92 Euro).
2. Ihre Mandantin nimmt die gestellten Strafanzeigen zurück und stellt ihre Angriffe gegen meinen Mandanten im Internet ein.
3. Sobald das Geld auf dem Teilnehmerkonto eingegangen ist, die Strafverfahren eingestellt und die Angriffe Ihrer Mandantin gegen meinen Mandanten im Internet eingestellt wurden, wird das Teilnehmerkonto geschlossen.
4. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben."

Frau Burgmaier-Münchbach hätte mich also (per Abmahnung oder gerichtlich - wie hatte sich der Südwestrundfunk das eigentlich vorgestellt?) zwingen müssen, die Veröffentlichungen auf meiner Webseite zu unterlassen (Relevanz: Art. 5 GG) und selbst auf das Recht verzichten müssen, sich Hilfe bei den Strafverfolgungsbehörden zu suchen. Man könnte es auch umgekehrt formulieren: "Wenn Sie nicht tun, was wir von Ihnen verlangen, zahlen Sie 2.314,02 Euro Straf-Gebühren!" - Finden Sie das rechtsstaatlich?

Überhaupt nicht eingegangen sind Sie beispielsweise auf Ihnen vorgetragene/vorliegende Formulierungen, wie etwa:

Originalzitat aus einem Schriftsatz des SWR: "Etwas irritiert sind wir darüber, dass Sie nicht bereit waren, diesen Besuchsbericht zu unterschreiben/bestätigen. (...) Aus diesen Gründen nehmen wir den Besuchsbericht unseres Gebietsbeauftragten als Grundlage unserer Entscheidung."

Eine solche Ansprache an die Bürger scheint Ihnen also vollkommen akzeptabel zu sein und braucht in Ihrem Petitionsbericht deshalb überhaupt nicht erwähnt zu werden. Was für ein Demokratieverständnis haben Sie eigentlich? Mich erinnert das fatal an DDR-Methoden zur Zersetzung der Persönlichkeit missliebiger Bürgerinnen und Bürger. Lesen Sie sich diesen Satz des SWR noch einmal unter diesem Aspekt in aller Ruhe durch!

Staatliches Handeln in einer Demokratie muss sich an Recht und Gesetz halten. Dieses im Art. 20 III GG genannte Rechtsstaatsprinzip gilt auch für das Verwaltungshandeln der Rundfunkanstalten! Sie finden es aber überhaupt nicht zu beanstanden, dass hier eine Bürgerin aufs schlimmste eingeschüchtert und in ihren elementarsten Rechten verletzt werden sollte. Stattdessen demonstrieren Sie in Ihrer Drucksache, wie dieser Staat mittlerweile mit seinen Bürgern umzugehen pflegt, wenn es um die Eintreibung der sog. "gesetzlichen Rundfunkgebühr" geht (welche meiner Meinung nach in Wirklichkeit sowohl deren Sinn nach, als auch in der Methodik des Eintreibens nichts anderes als Schutzgeld ist).

Schlimm ist auch, dass mit dem Einsatz von provisionsabhängigen, privaten Rundfunkgebührenbeauftragten offenbar eklatant gegen Art. 33 Abs. 4 verstoßen wird, was im übrigen auch vom OVG Niedersachsen problematisiert wird:

"Ob das zum Tätigkeitsbereich eines Rundfunkgebührenbeauftragten gehörende ‚Vornehmen bisher versäumter Anmeldungen' (http://www.ndr.de /info/stellenangebote/freigeb.html) im Zusammenspiel mit den in Aussicht gestellten ‚attraktiven Einnahmen auf Provisionsbasis' in freiberuflicher Tätigkeit (ebenda) - auch unter dem Blickwinkel des Art. 33 Abs. 4 GG - mit dem öffentlich-rechtlichen Charakter des Gebühreneinzugsverfahrens vereinbar ist, bedürfte gegebenenfalls weiterer Klärung in einem Hauptsacheverfahren." (Az: 10 PA 118/05)

(Vgl. hierzu auch: Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 8. Auflage, München 2006, Art. 33 GG Rn 40, 42)

Was ich aus diesem Fall gelernt habe, ist, dass Sie nicht nur eine wirklich katastrophale Rundfunkgebührengesetzgebung erdacht und verabschiedet haben, sondern dass Sie hilfesuchenden Bürgern auch noch mit überheblichem Gehabe begegnen und sie damit entmutigen. Kein nicht eingeweihter Leser Ihrer Beschluss-Empfehlung erkennt, dass Sie die entscheidendsten Punkte der Eingabe verheimlicht haben. Man denkt: "Na ja, wer sich so aufsässig verhält, der hat eben selbst Schuld."

Was mich jetzt aber noch ernsthaft interessieren würde: Haben Sie eigentlich wirklich alle die Petition von Frau Burgmaier-Münchbach gelesen und bewusst so abgestimmt oder haben Sie sich ganz auf einen einzigen Gutachter verlassen und (z.B. aus Zeitgründen) die Beschlussempfehlung einfach abgenickt?

Ich bekomme täglich Emails von betroffenen Bürgern, die sich ebenso wie Frau Burgmaier-Münchbach vom SWR oder anderen ÖRR drangsaliert fühlen. Hätten Sie etwas dagegen, wenn ich eine Adressbuchdatei mit Ihren Adressen ins Netz stelle, damit künftig nicht ich (denn ich kenne die Problematik mittlerweile zur Genüge!), sondern Sie, die Damen und Herren verantwortlichen Politiker, von den tatsächlichen Auswirkungen IHRES Rundfunkgebührenstaatsvertrages Kenntnis nehmen können? Ich glaube, dass Sie sich von Potemkinschen Dörfern blenden lassen: Auf den Mattscheiben die glänzende Fassade, nur wie es hinten aussieht, wollen Sie lieber nicht sehen!

Auch wenn der Fall mittlerweile zugunsten von Frau Burgmaier-Münchbach ausgegangen ist (woran Sie nicht den allergeringsten Anteil haben!), bleibt - wie man bei Ihnen sagt - ein "übles Gschmäckle". Um die Sache doch noch irgendwie zu wenden, schlage ich Ihnen folgendes vor:

1. Sie schicken eine Entschuldigung an Frau Burgmaier-Münchbach (ihre Privatadresse kennen Sie ja - oder zur Weiterleitung an sie an mich per Mail),
2. Sie klären mich darüber auf, ob Sie persönlich von der Akte Kenntnis genommen oder blind (z.B. aus Zeitnot) dem Gutachter geglaubt haben (letzteres wäre m.E. zumindest zum Teil verzeihlich, wenn Sie die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen...),
3. Sie bestimmen, ob ich Ihre Email-Adresse auf meiner Seite mit Ihrer Zustimmung in einer leicht zu handhabenden Adressbuchdatei veröffentlichen darf. Falls Sie dem widersprechen, bitte ich um eine entsprechende Begründung.
4. Bitte finden Sie heraus, ob etwas dagegen spricht, dass ich Ihre Beschlussempfehlung auf meiner Webseite veröffentlichen darf, um sie als geschichtliches Lehrstück vor Löschung zu schützen.

Um Ihre Stellungnahme bitte ich bis Ende Januar 2008. Ich habe auf meiner Webseite für den Vorgang der Petition von Frau Burgmaier-Münchbach und für Ihre Stellungnahmen eine Extrarubrik eingerichtet. Einen Überblick über den zugrunde liegenden "Fitnessfall" finden Sie [hier].

Ich hoffe sehr, dass Sie zumindest über meine Kritikpunkte nachdenken werden und Sie nicht versuchen, die Veröffentlichung dieser offenen Email durch wie auch immer geartete Verbotsdrohungen zu stoppen. Die Email und hoffentlich auch später Ihre Antworten finden Sie [hier].

Auch eine offene Diskussion über den RfGebStV mit Ihnen würde ich begrüßen. Denn der ist die Wurzel allen Übels.

Mit freundlichen Grüßen Bernd Höcker

PS: Ich habe speziell für Sie einmal kurz und schnell einen kleinen Ausschnitt aus den Emails der letzten Tage zusammengestellt, damit Sie sich einmal mehr davon überzeugen können, wie die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten mit der Bevölkerung in diesem Lande mittlerweile umspringen. [Viel Spaß beim Lesen!]

 

 

Und hier die eingescannte Original-Version:

Antwort1.jpg (169254 Byte)

Antwort2.jpg (142073 Byte)

Antwort3.jpg (164247 Byte)

Antwort4.jpg (161413 Byte)

Antwort5.jpg (164787 Byte)

Antwort6.jpg (79368 Byte)

 

 

......

Da bisher nichts kam, habe ich am 23.2.09 noch eine Email an die Mitglieder des Petitionsausschusses gesandt; nur so zur Erinnerung, dass ich sie nicht vergessen habe:

 

Sehr geehrter Herr Behringer, sehr geehrter Herr Döpper, sehr geehrte Frau Krüger, sehr geehrter Herr Mack, sehr geehrter Herr Nehmeth, sehr geehrte Frau Razavi, sehr geehrter Herr Schätzle, sehr geehrter Herr Scheffold, sehr geehrte Frau Schütz, sehr geehrter Herr Schwehr, sehr geehrter Herr Zimmermann, sehr geehrter Herr Buschle, sehr geehrte Frau Grünstein, sehr geehrter Herr Haas, sehr geehrte Frau Haller-Haid, sehr geehrter Herr Sakellariou, sehr geehrter Herr Zeller, sehr geehrte Frau Neuenhaus, sehr geehrter Herr Oelmayer, sehr geehrter Herr Woelfle, sehr geehrter Herr Ehret, sehr geehrte Frau Fauser, sehr geehrter Herr Wetzel,

sicher erinnern Sie sich noch an Frau Burgmaier-Münchbach und an ihre Petition, mit der sie sich Hilfe von Ihnen erhofft hatte. In Ihrer Drucksache 14 / 1147 haben Sie es - statt Hilfe zu leisten - vorgezogen, Frau Burgmaier-Münchbach als Querulantin hinzustellen und die vorhandenen Tatsachen so zu entstellen, dass keinerlei Bezug zur traurigen Wirklichkeit mehr bestand.

Ich habe Ihr Verhalten mittlerweile in meinem Buch „Die rechtliche Stellung von Rundfunkgebührenbeauftragten - Eine Handreichung für Anwälte und Richter“ im Unterkapitel „Versagen des Petitionsausschusses“ entsprechend *gewürdigt*.

Mittlerweile habe ich ein neues Buch geschrieben. Diesmal geht es um die verheerenden Auswirkungen der von Ihnen mitzuverantwortenden Rundfunkgebührengesetzgebung. Diesmal allerdings unter Verwendung von Klarnamen. Das Buch heißt „Blockwart-TV- Wie sehr uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk schadet“. Vielleicht wäre es eine sinnvolle Lektüre für Sie, *bevor* Sie das nächste Mal wieder im Parlament Ihren Finger heben und ein Gesetz verabschieden, das die Menschen demütigt, schröpft und leider allzu oft ruiniert.

Aber es sind nicht nur Sie allein, die dieses Unrecht zu vertreten haben, es sind auch Exekutive und Judikative. Um zu verdeutlichen, wie *kooperativ* sich die drei Gewalten in Sachen Rundfunkgebührenrecht verhalten, möchte ich hier ein Beispiel bringen:

Der Gesetzgeber (also *Sie*) hat mit Wirkung von April 2005 den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RfGebStV) dahingehend verändert, dass eine Gebührenbefreiung wegen geringen Einkommens nicht mehr zulässig ist. Stattdessen wird auf eine sog. „Härtefallregelung“ verwiesen.

Die Rundfunkanstalten (also die *Exekutive*) erkennen ein geringes Einkommen jedoch nicht als Härtefall an und verlangen auch dann die volle Rundfunkgebühr, wenn eine Person erwiesenermaßen kein Geld hat. Zitat aus einem Kommentar: „Die Behauptung und gegebenenfalls der Nachweis, nicht über genügend finanzielle Mittel zu verfügen, ist nicht allein ausreichend, um einen besonderen Härtefall zu begründen.“

Nun könnte man annehmen, dass zumindest doch die Rechtsprechung der Gerichte in diesem Lande (also die *Judikative*) die Menschen vor dem Verhungern bewahrt. Irrtum. Zitat aus einem Urteil „Ein geringes Einkommen, hohe Schulden und der Umstand, dass die zum Haushalt gehörende Tochter mit einem Grad von 100 schwerbehindert ist und der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF enthält rechtfertigen weder einzeln noch in der Gesamtschau die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht“ - Und weiter im Urteilstext: Sie ist alleinstehend und hat zwei Kinder. Ihre Tochter M. lebt mit in ihrem Haushalt. M. ist schwerbehindert mit einem anerkannten Grad von 100. Ihr sind die Merkzeichen RF, G, H und B zuerkannt. Tagsüber hält sich die Tochter im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim auf und kommt abends nach hause. Nach Angaben der Klägerin sieht ihre Tochter viel fern. Die Klägerin hat einen Nettoverdienst aus unselbständiger Tätigkeit in Höhe von ca. 600,00 Euro; zugleich hat sie hohe Schuldverpflichtungen. Diese Frau wurde zur Zahlung der vollen Rundfunkgebühren verurteilt. Die Befreiung wurde abgelehnt!

Bei so einer perfekten Zusammenarbeit der drei Gewalten genügt eigentlich auch *eine einzige*, was zumindest ehrlicher und billiger wäre. Denken Sie mal drüber nach, das wäre doch ein toller Spartipp für unseren gebeutelten Staat!

Ich frage mich, ob Sie sich tatsächlich vor der Verabschiedung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages einmal die Mühe gemacht haben, sich den Abschnitt zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag zumindest flüchtig durchzulesen. Bei Ihrem ablehnenden Beschluss bezüglich der Petition von Frau Burgmaier-Münchbach habe ich mich dies übrigens damals ebenfalls gefragt. Wahrscheinlich hat Ihr Gutachter alles allein gemacht und Sie haben bloß artig genickt. Wahrscheinlich gar nicht aus böser Absicht, sondern aus blanker Zeitnot! Es sind ja alle Parteien betroffen, also klage ich auch nicht irgend eine bestimmte Partei oder politische Richtung an. Sie sollten aber eines künftig bitte etwas mehr bedenken: Sie tragen *Verantwortung*! Verantwortung für *Menschen*!

Ich habe in dem Buch aber nicht nur allein die Rundfunkgebührengesetzgebung aufgegriffen, sondern das gesamte System analysiert und u.a. folgende Aspekte aufgearbeitet:

· Die nicht vorhandene staatsferne,

· den katastrophalen Datenschutz,

· die Strategie der Zwangsanmeldungen,

· die exorbitanten Einkommen der öffentlich-rechtlichen TV-Mitarbeiter,

· die Behinderung der Rundfunk-, Presse- und Redefreiheit,

· die Vereinnahmung aller gängigen medialen Bereiche,

· die Konfiszierung von Universitäts- und Krankenhausvermögen,

· die Außerkraftsetzung von Verfassungsrechten,

· die willkürliche Festlegung von Gebührentatbeständen,

· die Inzucht bei der Rechtsauslegung,

· die Strukturelle Überlegenheit der Rundfunkjustitiare,

· die menschenverachtenden Urteile der Gerichte,

· den katastrophalen Zustand der Rechtspflege in Sachen RfGebStV,

· die neu ersonnene sog. „Medienabgabe“,

· die strenge Geheimhaltung des Gebühreneinzugs,

· die Bedrohung von Journalisten,

· und nicht zuletzt das Radio- und Fernsehprogramm, das mittlerweile so erbärmlich geworden ist, dass es zumindest keinen Mehrwert gegenüber dem der privaten Veranstalter bietet, welcher die hohen Rundfunkgebühren rechtfertigt.

Im Buch habe ich so gut wie alle handelnden Personen mit ihren Klarnamen benannt. Vielleicht finden Sie sich ja darin wieder...!

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

 

 

Vielleicht kann ich die Herrschaften ja zumindest dazu animieren, mal in mein Buch zu gucken...

 

 

 

Bin mal gespannt, ob und was für eine Antwort kommt...

 

Nach oben