Nachdem der damalige
Zwangsanmelde-Blog ja durch den NDR-Justitiar massiv zensiert wurde, habe ich vom NDR
nun wieder die Gelegenheit erhalten, erneut in einem Blog eine Zwangsanmeldung zu
dokumentieren. Damals war ich "Teilnehmer" Nr. 151 806 585,
diesmal werde ich als "Teilnehmer" Nr. 480 962 020 bezeichnet. Das Verfahren der TNNr. 151 806 585 ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Nachdem der NDR das Verwaltungsgerichtsverfahren verloren hatte, ist er in die Berufung
gegangen. Da wird es demnächst zu einer mündlichen Verhandlung vor dem
Oberverwaltungsgericht kommen. Ich melde mich, wenn es soweit ist. Außerdem war ja erst
kürzlich das Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahren
gegen mich beendet worden.
Ich möchte in diesem Zusammhang nochmal auf die allgemeinen Hinweise zum Thema Zwangsanmeldungen
hinweisen.
Nun aber zu dem neuen Verfahren gegen mich: |
Das neue Zwangsanmeldetagebuch
26. Mai 2011
Wie aus der Überschrift zu ersehen ist, spielt diesmal die
Hamburger Polizei eine ganz entscheidende Rolle dabei. Ein Polizist hat über eine
Halteranfrage herausgefunden, welches Kennzeichen mein damaliges Auto hatte. Er ist
daraufhin außerhalb seines Reviers auf die Suche gegangen und ist "fündig"
geworden. Ich bin übrigens seit Mitte Mai 2009, also seit 2 Jahren autofrei
und ein Fan von Bussen und Bahnen in Hamburg, die bekanntlich vom HVV betrieben werden. Außerdem habe ich eine
verbilligte Dauerfahrkarte als Promotionsstudent. Aber das nur nehenbei.
Hier nun das triumphale Schreiben des NDR vom letzten Dezember mit
der Ankündigung, dass man mich nun endlich wieder ins Boot holen, und als Sklave für
sich arbeiten lassen möchte. Seit meiner Abmeldung im
April 2005 bin ich ja ein freier Mann.
Leider musste ich einiges schwärzen, doch dazu mehr in der Offenen Email an den NDR-Intendanten Lutz Marmor etwas weiter
unten. |
...
Interessant, gell? Solche eigenmächtigen
"Anmeldungen" (Zwangsanmeldungen) sind im RfGebStV überhaupt nicht vorgesehen.
Man hätte ggf. über § 4 Abs. 5 RfGebStV ein Verwaltungszwangsverfahren zur Erlangung
von Auskünften durchführen können. Da ich kein "Teilnehmer" bin, auch das
nur, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vorliegen, dass ich
Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halte. Da ich seit nun 2 Jahren überhaupt kein Auto
mehr für den Einbau eines Rundfunkgerätes bereithalte und die vorliegenden Informationen
vollkommen unseriös sind, wäre ein solches Auskunftserzwingungsverfahren ohnehin mit
großen Risiken für die Anstalt verbunden. Einfach Anmelden ist da natürlich
praktischer. Und es wird eben seeehr viel Geld benötigt! Da nimmt
man es denn eben nicht so genau... Auf dieses Schreiben habe
ich gar nicht geantwortet, weil es eh sinnlos gewesen wäre. Es folgten dann drei
Briefchen von der GEZ mit "Bestätigung der Anmeldung", "Kontoauszug"
und einer "Zahlungserinnerung". Auch darauf habe ich nicht geantwortet, weil
keine Rechtsmittelbelehrung enthalten war und auf solche Beschwerden fast immer
computergenerierte, sinnnlose Antwortschreiben folgen.
Nochmal kurz was zu dem Polizisten: Eigentlich habe ich vor der
Arbeit der Polizei großen Respekt. Ich denke sogar, dass wir in Deutschland eine der
besten und zuverlässigsten Polizeien der Welt haben. Und sie sind chronisch unterbezahlt
und (normalerweise) auch chronisch überlastet (sieht man von diesem Polizisten mal ab,
der wohl mit seiner normalen Arbeit nicht richtig ausgefüllt war). Ich habe mal
ausgerechnet, wie die Relationen eines Polizistengehaltes zu dem Beuteanteil von Harald
Schmidt ist, dem der Polizist ja so gerne dienen wollte: Ein Kriminalhauptkommissar
verdient jährlich rund 45.000 Euro Brutto. Harald Schmidt kriegt für Lau jährlich 9.000.000 Euro. Hierfür könnte man 200
Kriminalhauptkommissare bezahlen (selber ausrechnen, wer's nicht glaubt)!
Am 7. Mai 2011 (also fast ein halbes Jahr nach der
Ankündigung) erhielt ich dannn endlich den rechtsmittelfähigen Bescheid: |
Die Rechtsmittelbelehrung steht übrigens auf der
Rückseite und lautet, dass man innerhalb eines Monats nach Erhalt beim NDR oder der GEZ
Widerspruch einlegen kann. Diese Frist sollte man unbedingt einhalten, sonst ist man
plötzlich "Teilnehmer" - und da kommt man nur schwer wieder raus! Der
Widerspruch ist in jedem Fall kostenfrei. Wie man im Bescheid
sieht, wird stark rückdatiert und es gibt keinen Poststempel auf dem Umschlag, sondern
nur einen Aufdruck. Früher waren es in vielen Fällen 11 Tage, jetzt immerhin noch fast
eine Woche. Auch stressig: Bereits nach 2 Wochen wird die Vollstreckung angedroht, was
mich bei meiner ersten Zwangsanmeldung noch etwas nervös gemacht hatte. Ich erkundigte
mich damals deswegen beim Verwaltungsgericht und erhielt folgende interessante Auskunft
vom Richter: |
So kann man bei der zweiten Zwangsanmeldung immerhin
auf die Erfahrungen der ersten
Zwangsanmeldung zurückgreifen, was einen Vorteil gegenüber Erstbetroffenen darstellt.
Also diesbezüglich Entspannung.Hier nun mein neues
Widerspruchsschreiben: |
Vorab per Fax: 4156-3225
Norddeutscher Rundfunk
Abteilung Rundfunkgebühren
Rothenbaumchaussee 132-134
20149 Hamburg
Hamburg, den 26. Mai 2011
Widerspruch gegen Gebührenbescheid
vom 1. Mai 2011 (Eingang 7. Mai 2011)
Sogenannte "Teilnehmernummer" 480 962 020
Begründung
Sie schrieben mir am 9. Dezember 2010, dass ein Polizist ein
Autoradio in meinem Auto gesehen habe. Meine erste Frage in diesem Zusammenhang lautet:
Haben Sie den Polizisten dazu angestiftet oder ist er selbst auf die Idee gekommen, eine
Halteranfrage durchzuführen, um sodann außerhalb seines Reviers nach einem Autoradio zu
fahnden?
Dann hat der Polizist diese "Ermittlungsergebnisse" an Sie
weitergeleitet, bzw. Ihnen zumindest indirekt zugänglich gemacht. Arbeiten Polizisten
neuerdings für Sie als Gebührenbeauftragte? Das Ausspähen von persönlichen Daten und
insbesondere die Weitergabe dieser Daten an Sie könnte möglicherweise der
Geheimhaltungspflicht eines Amtsträgers (Polizist) widersprechen. Der BGH hat hierzu eine
klare Rechtsprechung verkündet (BGH 1 StR 150/02 Urteil vom 8. Oktober 2002). Danach
unterliegen die Halterdaten der Geheimhaltung und fallen unter den Schutzbereich des §
203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StGB. Begründet wird eine besondere Sorgfaltspflicht beim
Umgang mit diesen Daten vom BGH u.a. so:
"Der Fahrzeughalter, der die Speicherung seiner Daten nach §
33 Abs. 1 StVG hinzunehmen hat, darf erwarten, daß die zuständigen Behörden
Halteranfragen gemäß § 39 Abs. 1 StVG dahin überprüfen, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunft dargetan sind. Soweit faktisch die
Möglichkeit des Mißbrauches besteht, kann dies nicht zu einer Einordnung der
Fahrzeugregister als "allgemein zugänglich" führen. Insofern ist nämlich von
der Rechtstreue desjenigen, der die Halteranfrage stellt, auszugehen."
Halterdaten sind nicht offenkundig, also nicht allgemein zugänglich
und unterstehen damit der Geheimhaltungspflicht gem. § 203 StGB. Dazu der BGH:
"Fahrzeug- und Halterdaten, die im Rahmen einer einfachen
Registerauskunft nach § 39 Abs. 1 StVG übermittelt werden, sind nicht offenkundig und
fallen damit unter den Schutz des § 203 Abs. 2 Satz 2 StGB. (...) Offenkundig im Sinne
von § 203 StGB sind solche Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen ohne
weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich jederzeit durch Benutzung allgemein
zugänglicher, zuverlässiger Quellen unschwer überzeugen können."
Diese Angaben des Polizeibeamten hätten also gar nicht in Ihre
Finger gelangen dürfen. Das ist das Eine.
Das Zweite ist, dass Sie erneut, wie in unzähligen anderen Fällen,
einfach ins Blaue hinein Gebührenbescheide verschicken und Ihrer Pflicht gem. § 24 VwVfG
nicht nachkommen. Ihr Bescheid bezieht sich auf Forderungen bis immerhin 2011, und das,
obwohl ich schon seit Juni 2009 überhaupt kein Auto mehr habe. Prüfen Sie dies bitte
jetzt nach!
Ihr Polizist kann gar kein Autoradio gesehen haben, sondern nur eine
Blende, die ein scharfkantiges Loch verschlossen hat. Die mündliche Befragung des
Polizisten als Zeugen in der öffentlichen Gerichtsverhandlung wird diese Tatsache
bestätigen.
Der Gebührenbescheid ist selbstverständlich aufzuheben.
Bernd Höcker |
Wenn ich solche Blogs
schreibe, brauche ich ein Gegenüber, mit dem ich kommunizieren kann. Das letzte mal war
es der Justitiar des NDR. Da er mir aber mit einer 50.000 Euro Abmahnung kam, weil ich
seinen Namen nicht unkenntlich gemacht hatte, und mich später vor dem Hamburger
Landgericht verklagte, wende ich mich diesmal an den Intendanten Lutz Marmor,
in der Hoffnung, bei ihm auf mehr hanseatische Gelassenheit zu stoßen. Schließlich ist
der Intendant einer Landesrundfunkanstalt eine unmittelbare Person der Zeitgeschichte und
darf, glaube ich (hoffe ich!), auch mit seinem Namen genannt werden. Irgend jemand muss
doch mit seinem Namen dafür einstehen, was der NDR macht! Ich habe ihm heute eine Offene
Email geschrieben.. Zunächst der Link auf die reine Textform der Mail zur
besseren Lesbarkeit. Hier nun die eigentliche Offene
Email mit allen CC-Empfängern, die eine Kopie erhalten haben:
|
[Reine Textform]
6. Juni 2011 Am 1. Juni hat mir der Chefjustitiar des NDR eine
Antwortmail auf meine Offene Email an den Intendanten geschickt. Dankenswerterweise hat er
auch meine CC-Empfänger mit einer Kopie seiner Mail bedacht. Das ist insofern gut, weil
in seiner Mail Sachverhalte erwähnt werden, die ich selbst aufgrund der
Gerichtsverhandlung vom 8. Dezember 2009 auf Veranlassung des Justitiars nicht mehr
erwähnen darf. Dies ist auch der Grund, warum ich seine Mail hier nicht abdrucke und
warum ich Teile des Briefes vom letzten Dezember
geschwärzt habe. Hätte ich die Mail des Chefjustitiars hier veröffentlicht, wären
dabei ja auch (vermutlich mit meinem Verschulden) wieder die Tatsachen veröffentlicht
worden, die ich nicht mehr erwähnen darf. Dann hätte man mich unter Kontrolle und
könnte mich entweder empfindlich zur Kasse bitten oder mir einen "Deal"
anbieten (z.B. "Teilnehmer" werden)... Ob das eine listige (bewusste) Strategie
von ihm war, weiß ich natürlich nicht. Vom Ergebnis her wäre das auch egal.
Ganz schön kompliziert für mich, mit so einer Zensur zu leben!
Ich schildere daher nun den Inhalt der Mail des Chefjustitiars
des NDR, Herrn Dr. Werner Hahn (ich hoffe, ich darf diesen Namen nennen!) unter Weglassung
der mir verbotenen Sachverhalte:
Zunächst stellt er fest, dass er der Justitiar des NDR sei und
nicht derjenige, der mich damals verklagt hatte. Dies sei nur ein Mitarbeiter seiner
Abteilung. Er betont dabei noch einmal, dass dieser den Rechtsstreit gewonnen habe. Dies
solle ich akzeptieren. Dann kommt er auf die Zusammenarbeit mit der Polizei zu sprechen.
Diese gebe es weder in meinem Fall noch in anderen Fällen.
Was er dann ausführlich beschreibt, darf ich wegen der
bestehenden Zensur nicht wiedergeben.
Dann kommt er auf die Zwangsanmeldung zu sprechen. Ich hätte leider
auf die "Auskunftsbitten" des NDR-Mitarbeiters nicht geantwortet. Daher erging
der Bescheid. Im Ramen des Widerspruchsverfahrens würden nun meine vorgebrachten
Argumente überprüft. Er stehe mir gern für Rückfragen zur Verfügung.
So, das wars, außer eben dem wichtigsten Teil, den ich aufgrund der
Zensur nicht erwähnen darf.
Ich habe heute eine Antwortmail an den Chefjustitiar gesendet
(we.hahn@ndr.de). Auch wieder mit Kopie an die CC-Adressaten. Hier nur die reine
Textversion: |
Sehr geehrter Herr Dr. Hahn,
auch Ihnen danke ich für Ihre Mail vom 1.6.2011 mit Ihrer Antwort
auf meine Offene Email an Ihren Intendanten, Herrn Lutz Marmor, vom 26.
Mai 2011.
Bevor ich zu unserem eigentlichen Anliegen komme, möchte ich
hiermit zwei Missverständnisse ausräumen:
Selbstverständlich habe ich wegen der Bezeichnung
"Justitiar" bezüglich Ihres Kollegen sorgfältig recherchiert. Gibt man bei
Google die folgenden Stichworte ohne Anführungszeichen ein: ndr-justitiar (und dann den
Nachnamen Ihres Kollegen), erhält man 126.000 Einträge. Grenzt man das wie folgt mit
Anführungszeichen ein: "ndr-justitiar (Vorname Nachname Ihres Kollegen)",
erhält man immerhin noch 30 Einträge, darunter Spiegel.de, Tagesspiegel.de und was ich
ganz entscheidend finde: wdr5.de! Der Eintrag bei wdr5.de ist von Januar 2011, also ein
Jahr nachdem er sich als kleinen "Referenten" bezeichnet hatte, um seine
Unterlassungsklage gegen mich durchzubekommen. Früher gab es auch noch einen
entsprechenden Eintrag bei ndr.de. Ich habe also ein paar gute Gründe, Ihren Kollegen als
Justitiar zu benennen, da er sich ja selbst so nennt. Ich denke, ohne Ihr Einverständnis
wird er so nicht in der Öffentlichkeit auftreten können. Ich hoffe, Sie sind damit
einverstanden, wenn ich künftig Sie "Chefjustitiar" nenne, um Verwechslungen zu
vermeiden. Ich habe mir auch erlaubt, Ihren Klar-Namen zu nennen. Auch hierfür erhoffe
ich mir Ihr Einverständnis.
Das zweite Missverständnis: Ich habe Ihren Kollegen nicht
"angeprangert", wie Sie schreiben. Der Verbotstenor sagt, dass ich seinen Namen
nicht nennen darf. Außerdem darf ich nicht über eine Handlung berichten, zu der ich laut
Grundgesetz berechtigt war. Dass Ihr Kollege gewonnen hat, sollte niemanden wundern: Der
Justitiar einer milliardenschweren Landesrundfunkanstalt klagt vor der Pressekammer des Hamburger
Landgerichts gegen einen freien Journalisten und Blogger. Dass ich mit meinem Einkommen
nicht gegen Sie durch die Instanzen gehen kann, wusste Ihr Kollege ja von vorn herein. So
lässt es sich natürlich komfortabel klagen! Entscheidend ist: Ich habe keine falschen
Tatsachen behauptet und auch niemanden beleidigt. Beides wurde ja auch nicht von Ihrem
Kollegen behauptet.
Nun zu den beiden wesentlichen Punkten: Zum Polizisten und zur
Zwangsanmeldung.
Zunächst zur Zwangsanmeldung: Sie schreiben, ich hätte mich auf
die "Auskunftsbitte" zum Bereithaltens eine Autoradios melden sollen. Es gab
aber gar keine "Auskunftsbitte"! Es wurden klare Feststellungen getroffen, gegen
die aus meiner Erfahrung und die vieler anderer Menschen, ein Beschwerdeschreiben
überhaupt keinen Sinn macht. Es kommen von Seiten der Landesrundfunkanstalten lediglich
computergenerierte Textbausteine, wenn man gegen Zwangsanmeldungen vorzugehen versucht,
bevor ein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt. Ich denke, die Prozedur ist Ihnen
bekannt.
Nun zur Frage der Zusammenarbeit zwischen NDR und Polizei: Wie Sie
wissen, sind mir durch das von Ihrem Kollegen erwirkte Veröffentlichungsverbot die Hände
gebunden. Selbstverständlich würde ich den gesamten Vorgang in aller Ausführlichkeit
abhandeln, wenn ich das mit schriftlicher Zustimmung Ihres Kollegen dürfte. Es bleibt in
der Tat ein übler Geschmack, wenn man bedenkt, dass aufgrund der Zensur Ihres Kollegen
nun auch dieser Fall nicht in vollem Umfang öffentlich dargelegt werden kann. Es ist eine
Zensur, die weit in die Zukunft reicht und dabei auch die Aufklärung anderer Sachverhalte
verhindert. Ist das wirklich das Ziel Ihres Kollegen und das des NDR? Zensur ist eines der
schlimmsten Feinde der Demokratie!
Es sieht fast so aus, als würde man mich zum Schweigen bringen
wollen und als ob das Verbot der Verbreitung der Tatsachen gar nicht das Ziel war.
Immerhin haben Sie selbst ja jetzt ohne Not diese Tatsachen an die 118 CC-Empfänger
verbreitet. Ich bin Ihnen aber dankbar, dass Sie mit Ihrer Mail eben auch meine
CC-Adressaten angeschrieben haben! In Ihrer Mail schildern Sie zumindest ansatzweise (zwar
allein aus Ihrer Sicht!) das, was ich nicht schreiben darf, so dass zumindest diese
Empfänger wissen, dass da "noch etwas ist", was ich nicht geschrieben haben
durfte. Da Sie nun von sich aus diese eigentlich verbotenen Tatsachen öffentlich gemacht
haben (zumindest was die Verbreitung an meine CC-Leser/innen angeht), gibt es meiner
Meinung nach keinen wirklichen Grund mehr, mir die Veröffentlichung dieser Informationen
weiterhin zu verbieten! Es ist sozusagen "in der Welt" und sollte nun auch aus
meiner Sichtweise heraus beschrieben und kommentiert werden dürfen, damit Licht in den
aktuellen Fall kommt!
Mir ist es in diesem Zusammenhang nicht wichtig, den Namen Ihres
Kollegen nennen zu dürfen. Ich möchte nur über den Sachverhalt berichten dürfen, der
die offensichtlich gute Zusammenarbeit des NDR mit der Hamburger Polizei betrifft. Ich
wäre Ihnen also dankbar, wenn Sie Ihren Kollegen davon überzeugen, dass die
Aufrechterhaltung des Verbotes der Wahrheit Schaden zufügen würde. Ich denke, die
Menschen erwarten vom NDR Offenheit!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker
|
Ich finde es nach wie vor merkwürdig, dass es beim
NDR einen Chef-Justitiar und ganz offensichtlich mit Zustimmung des Chefs
auch einen "Justitiar" gibt, der u.a. nicht nur bei WDR5.de
sondern auch sonst in den Medien unter dieser Bezeichnung seine Meinung kundtut sowie
öffentlich Vorträge hält. Ich finde es allerdings nicht nur merkwürdig, sondern auch
ziemlich mies, dass ich wegen einer solch ungenauen Leitungsstruktur innerhalb des NDR
2009 wegen der Namensnennung von dem "Justitiar" verklagt wurde, weil er sich
kurzfristig während des Prozesses als kleinen Mitarbeiter bezeichnete. Später trat er
dann wieder groß als "Justitiar" in der Öffentlichkeit auf, wie in dem Artikel
von Januar 2011 bei WDR5.de. Das hätte ihm der Chefjustitiar auch locker verbieten
können! Mich hat dieses Verwirrspiel jedenfalls einen mittleren 4-stelligen Eurobetrag
gekostet. Es ist absolut bitter, dass ich die wichtigsten
Punkte überhaupt nicht ansprechen darf! Nur dadurch könnte die ganze Wahrheit ans Licht
kommen! Immerhin sieht man an dem Schreiben des NDR vom
9.12.2010, trotz Schwärzungen, schon so einiges und man kann sich auch noch ein wenig
dazudenken (aber eben nur vermuten, nicht wissen). Wie hat der NDR diese polizeiliche
Ermittlungen in die Hände bekommen können? Wieso hat der Polizist überhaupt gegen mich
ermittelt?
...Fragen über Fragen...
Ich hoffe sehr, dass es dem Chefjustitiar gelingen wird, seinen
Kollegen von der Notwendigkeit einer Freigabe der Fakten zu überzeugen und dass mir der
"Justitiar" des NDR dann erlauben wird, dieses Schreiben ungeschwärz
abzubilden. Und dass ich die genauen Hintergründe erläutern darf, bzw. die
entsprechenden Unklarheiten ansprechen darf, ohne ihm dann komplett ausgeliefert zu sein.
Ich habe hier mal eine Statistik ausgedruckt, aus der man ersehen
kann, wie oft dieser Blog bisher vom 26. Mai bis zum 3. Juni besucht wurde: |
Ich denke 10.518 Blogbesucher in 8 Tagen zeigen wohl,
dass sich die Öffentlichkeit für den Fall interessiert. Ich finde daher, dass der NDR
nicht auf seinem Veröffentlichungsverbot beharren sollte. Wir werden sehen, wie sich der
NDR verhält! Zensur ist jedenfalls das mieseste, was man einer Demokratie antun kann! |
16. Juni 2011
Wer noch nicht den Anfang gelesen hat, sollte bitte
erstmal oben anfangen, damit klar wird, worum ich
hier mit dem NDR streite.
Herr Dr. Hahn, der NDR-Chefjustitiar, hat mir am 9.
Juni wieder eine Email geschickt. Kopien seiner Mail gingen ebenso auch an die
CC-Empfänger. Ich werde den Inhalt hier erneut kurz indirekt wiedergeben:
Er schreibt, dass er damit einverstanden sei, dass ich
seine Emails im Originalwortlaut im Blog wiedergeben darf. Er bitte sogar darum, da die
bisherige Zusammenfassung missverständlich sei. Es könnte der Eindruck entstehen, der
NDR verheimliche etwas. Der Zensurvorwurf sei nach wie vor unberechtigt. Dann wiederholt
er noch einmal ausführlich, warum sein Kollege im Recht war, mich zu verklagen.
Heute habe ich ihm geantwortet, ebenfalls mit Kopien an
die CC-Empfänger (siehe oben): |
Sehr geehrter
Herr Dr. Hahn,
vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Juni 2011!
Nach wie vor geht es ja um die Aufklärung der
Diskrepanz zwischen zwei Äußerungen des NDR:
1.) "Uns liegt ein Vermerk der Polizei
Hamburg (...) vor. Danach hat eine Besichtigung Ihres im öffentlichen Straßenverkehr
abgestellten Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen HH-FZ 197 ergeben, dass sich darin
ein Radio der Marke Blaupunkt Typ "Lübeck" eingebaut befindet. Eine Anmeldung
für Ihr Radiogerät bei der GEZ können wir nicht feststellen." NDR-Brief an
mich vom 9.12.2010."
2.) "Bei der Suche nach 'Schwarzhörern
und -sehern' gab/gibt es weder in Ihrem Einzelfall noch in anderen Fällen eine
Zusammenarbeit des NDR mit der Polizei. (...) Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie
Ihre falschen Vorwürfe bezüglich einer angeblichen Zusammenarbeit des NDR mit der
Polizei nicht länger aufrecht erhalten würden." Email von Ihnen am 1.6.2011
Ich freue mich sehr über Ihre Bereitschaft, die
Veröffentlichung Ihrer Emails zu erlauben! Es gibt dabei allerdings ein großes Problem
und das betrifft das von Ihrem Kollegen erzwungene Verbot, gewisse Dinge öffentlich zu
machen, die bei der aktuellen Sache die zentrale Rolle spielen. Ich hätte bis zu 250.000
Euro - nach billigem Ermessen Ihres Kollegen - Strafe an ihn zu entrichten, wenn ich die
zum Teil in Ihrer Email erwähnten Tatsachen auf meine Seite stelle. So wäre eine
Veröffentlichung Ihrer Email in meinem Blog vermutlich ein schuldhafter Verstoß gegen
das Verbot und damit einschlägig. Das ist der Grund, warum ich Ihre Mails (noch) nicht
veröffentlichen darf.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum ich
die Mails (noch) nicht veröffentlichen will: Nehmen wir an, Ihr Kollege
erlaubt es, dass ich speziell Ihre Mails veröffentlichen dürfe, so müsste es mir auch
möglich sein, darauf zu antworten. Solange mir von Ihrem Kollegen aber verboten wird, zu
den von Ihnen ins Spiel gebrachten Dinge selber Stellung zu beziehen, wäre das eine
ziemlich einseitige Darstellung und kaum der Wahrheit dienlich.
Sie schreiben erneut, dass der Zensurvorwurf
unzutreffend sei. Ich hätte Ihren Kollegen herabgesetzt und es sei sein gutes
Recht, sich juristisch zur Wehr zu setzen. Ich muss es nochmal betonen: Ich habe ihn zu
keiner Zeit herabgesetzt und es gibt auch in keinem der Anträge eine Forderung,
Herabsetzungen zu unterlassen. Ganz einfach, weil es keine Herabsetzungen gab!
Es gab allerdings Situationen, wo Ihr Kollege ganz schön ins Hintertreffen kam - was er
dann möglicherweise als Herabsetzung empfand: Beispielsweise, als er das
Verwaltungsgerichtsverfahren verlor. Dann, als ich seine über Monate hinweg aufrecht
erhaltenen Behauptungen mit Fotos widerlegen konnte, es gäbe in der Uni weder Scanner
noch die von mir benötigte Software. Außerdem war seine Behauptung schnell entkräftet,
die t-online.de-Adrssse sei kostenpflichtig. Dann war auch noch der ursprüngliche
Richter des 2. Verfahrens mit Schreiben vom 13.2.09 der Auffassung, die von Ihrem
Kollegen vorgetragenen angeblichen Sachverhalte seien keine ausreichenden
tatsächlichen Anhaltspunkte, um von mir Auskunft zu verlangen (für die
spätere Hauptverhandlung am 15.9.2010 wurde dieser Richter dann ja auch gegen einen
anderen ausgetauscht, der eine lupenreine NDR-Rechtsauffassung vertrat...).
Was die Nennung seines Namens angeht, hatte ich
bereits in meinem Schreiben vom 17. August 2007 an Ihren Kollegen den folgenden
Vermerk gemacht:
Ich gehe davon aus, dass Sie damit
einverstanden sind, wenn ich auch unseren Schriftwechsel abdrucke. Sollten Sie den Wunsch
haben, dass ich bestimmte Angaben in Ihren Schriftsätzen schwärzen soll, teilen Sie mir
dies bitte im nächsten Schreiben mit. Sofern dies rechtlich erforderlich sein sollte,
halte ich mich selbstverständlich daran.
Darauf hat er nicht reagiert. Mit Datum vom 17.
April 2009 (also gut einandhalb Jahre später) kam dann von Ihrer Anwaltskanzlei die
besagte Abmahnung mit einem Gegenstandswert von 50.000 Euro - ohne vorherige Warnung!
Zivilisierte Menschen sollten doch eigentlich vorher ein Gespräch suchen, bevor sie
gleich zur Waffe greifen und schießen, finde ich. Ich bin außerdem der Meinung, dass
dies insbesondere für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt gelten sollte. Über
zwei Jahre hatte er es ja immerhin seit Beginn des Blogs (am 25. Januar 2007) ausgehalten.
Die Tatsache, dass ich nicht wusste, dass Ihr
Kollege (angeblich) nur ein kleiner Referent ist (dessen Namen man nicht nennen darf), lag
daran, dass er damals wie heute in der Öffentlichkeit als Justitiar auftrat, bzw. nach
wie vor auftritt. Und auch diese andere Angelegenheit, über die ich nichts mehr berichten
darf und die jetzt bei der neuen Zwangsanmeldung eine entscheidende Rolle spielt,
ist doch wohl eher nebensächlich. Immerhin haben Sie diese ja in Ihren Mails auch
gegenüber den 118 CC-Empfängern öffentlich gemacht.
Ihr Intendant, Herr Lutz Marmor, hat etwas sehr
gutes zu diesem Thema gesagt, was ich mir hier erlaube, zu zitieren:
NDR Intendant Lutz Marmor hat an die
Journalistinnen und Journalisten in Deutschland appelliert, sich bei ihrer investigativen
Arbeit nicht von juristischen Gegenmaßnahmen einschüchtern zu lassen. Bei der
Jahrestagung Netzwerk Recherche in Hamburg wies Marmor am Sonnabend, 10. Juli, darauf hin,
dass Firmen oder Privatpersonen immer öfter versuchten, mit juristischen Mitteln
unliebsame Berichterstattung zu vereiteln. "Oft geht es dabei nicht um den Kern der
Sache, sondern um Nebensächlichkeiten", so Marmor. "
Nachzulesen ist das unter dieser Adresse bei Finanznachrichten.de.
Ich hoffe, dass wir zumindest in der
äußerungsrechtlichen Angelegenheit bald eine zufriedenstellende Lösung finden. Ich
schlage folgendes vor: Ihr Kollege nimmt das Verbot gem. des Klageantrags Nr. 1 b. vom 29.
Mai 2009 zurück. Dafür garantiere ich Ihnen, dass ich sämtliche Stellungnahmen von
Ihnen vollkommen unzensiert in dem neuen Blog veröffentliche und zwar so oft Sie dies
wollen und ohne Zeichenbegrenzung. D.h., Sie können jederzeit mit einem eigenen Kommentar
in das Blog-Geschehen eingreifen. Ich möchte nochmal betonen, dass es mir nicht darauf
ankommt, Ihren Kollegen madig zu machen. Das Verbot gem. Nr. 1 a (Namensnennung) spielt
bei dem aktuellen Blog keinerlei Rolle.
Ich hoffe sehr, dass es Ihnen möglich ist, Ihren
Kollegen von der Notwendigkeit der Offenheit zu überzeugen. Nur er selbst kann
das Verbot aufheben! Immerhin geht es um nichts geringeres, als um die
mutmaßlich enge Zusammenarbeit zwischen NDR und der Hamburger Polizei bei der Aufspürung
von sog. "Schwarzsehern und -hörern".
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker
PS: Ihr Kollege firmiert übrigens nach wie vor
u.a. bei WDR5.de als NDR-Justitiar! Das
was er dort zum Besten gibt, ist übrigens super! Das könnte ich voll unterschreiben! Nur
warum ausgerechnet jemand, der soetwas tolles schreibt, mir wegen solcher
Nebensächlichkeiten mit der Prozesskeule kam, wird mir immer unklarer! Ebenso immer
unklarer wird mir, warum Sie seine Verbote nach wie vor verteidigen... Warum erlauben Sie
die Funktionsbezeichnung "Justitiar" bei Ihrem Kollegen? Wieso musste ich für
dieses Verwirrspiel in nicht unerheblichem Maße finanziell aufkommen? Alles Fragen, die
ich nicht verstehe!
|
Selbstverständlich werde ich seine Emails, wie von
Herrn Dr. Hahn gewünscht, veröffentlichen, sobald ich über diese Angelegenheit
berichten darf und die Zensur aufgehoben wurde. Er kann jederzeit möglicherweise von mir
zu subjektiv dargestellte Sachverhalte aus seiner eigenen Sicht korrigieren u.s.w.. Nur
muss ich auch frei schreiben dürfen! |
Nach wie vor stehen sich zwei Aussagen
des NDR unversönlich gegenüber:
"Uns
liegt ein Vermerk der Polizei Hamburg (...) vor. Danach hat eine Besichtigung Ihres im
öffentlichen Straßenverkehr abgestellten Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen HH-FZ
197 ergeben, dass sich darin ein Radio der Marke Blaupunkt Typ "Lübeck"
eingebaut befindet. Eine Anmeldung für Ihr Radiogerät bei der GEZ können wir nicht
feststellen." NDR-Brief an mich vom 9.12.2010. |
und:
"Bei
der Suche nach 'Schwarzhörern und -sehern' gab/gibt es weder in Ihrem Einzelfall noch in
anderen Fällen eine Zusammenarbeit des NDR mit der Polizei. (...) Ich wäre Ihnen daher
sehr dankbar, wenn Sie Ihre falschen Vorwürfe bezüglich einer angeblichen Zusammenarbeit
des NDR mit der Polizei nicht länger aufrecht erhalten würden." Email von NDR-Chefjustitiar Dr. Hahn vom 1.6.2011 |
Mir ist jetzt von mehreren Lesern mitgeteilt worden,
dass der Chefjustitiar des NDR, Herr Dr. Werner Hahn, all denjenigen seine bisherigen
Emails zusendet, die ihn deswegen anmailen. Logischerweise mit seiner gefärbten
Darstellung. Seine Mailadresse lautet: we.hahn@ndr.de |
Es wäre lieb, wenn jemand von meinen Lesern
den Justitiar bittet,
das Verbot aufzuheben, damit ich hier endlich die ganze Wahrheit schreiben kann!
28. Juni 2011
Wer neu ist, bitte oben
anfangen zu lesen, damit klar wird, worum ich in diesem Blog mit dem NDR streite.
Am 21. Juni habe ich erneut eine Antwort des
Chefjustitiars des NDR, Herrn Dr. Werner Hahn erhalten. Da diesmal in seiner Mail keine
Tatsachen erwähnt werden, die ich aufgrund eines Verbotes seines Kollegen nicht
veröffentlichen darf, habe ich seine Mail wunschgemäß 1:1 in den Blog kopiert. Auch bei
diesem Schreiben hat er die CC-Empfänger mit berücksichtigt (Adressen
siehe weiter oben).
Hier die Mail von Herrn Dr. Hahn:
|
Betreff: Keine Zensur und
keine Zusammenarbeit mit der Polizei - Ihre Mail vom 16. Juni 2011
Sehr geehrter Herr Höcker,
leider lehnen Sie eine Veröffentlichung meiner Mails an Sie in Ihrem Blog nach wie vor
ab. Sie tun dies unter einem Vorwand, dessen juristische Unhaltbarkeit Ihnen Ihre
Rechtsanwältin sicherlich gern bestätigen wird. Damit der von Ihnen gewählte
Verteilerkreis für sich eine eigene Meinung bilden kann, habe ich das von Ihnen immer
wieder angeführte Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Januar 2010 als Anlage
beigefügt. Diesem Urteil ist unter anderem zu entnehmen, dass Sie in keiner Weise daran
gehindert waren bzw. sind, alle NDR Schriftsätze in Ihrer Gebührenangelegenheit
weiterhin zu veröffentlichen, solange Sie den Namen des unterzeichnenden NDR Mitarbeiters
"schwärzen oder auf andere Art und Weise" anonymisieren (vgl. S. 11 oben des
Urteils). Ich rege an, den Text des Urteils ebenfalls im Rahmen Ihres Blogs zu
veröffentlichen. Rechtlich sind Sie auch daran nicht gehindert.
Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich unseren Schriftwechsel als
abgeschlossen ansehe, so lange Sie sich weigern, meine Antworten jeweils auch "eins
zu eins" in Ihrem Blog zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Hahn
Justitiar
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
|
So wie ich es verstehe, ist er bereit,
bei entsprechender Anfrage das Urteil zu versenden, genauso wie auch seine bisherigen
Emails.
Ich habe ihm heute (28. Juni) ebenfalls eine Mail
geschrieben und hoffe, dass wir mit der Sache nun endlich weiterkommen und ich alles
schreiben darf, was ich weiß.... |
Betreff: Re: Keine Zensur
und keine Zusammenarbeit mit der Polizei...
Sehr geehrter Herr Dr. Hahn,
vielen Dank für Ihre Email vom 21. Juni 2011!
Diesmal habe ich Ihre Mail wortgenau veröffentlicht, da diese Mail nichts enthält, was
mir bei einer Veröffentlichung ernste Probleme hätte bereiten können. Ich hatte Ihnen
ja versprochen, auch Ihre früheren Emails ungekürzt und unverändert 1:1 abzudrucken,
sobald mir Ihr Kollege dafür grünes Licht gibt.
Es geht dabei nicht um ein durch Urteil erwirktes
Verbot, sondern um die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die ich
gegenüber Ihrem Kollegen im Gerichtssaal auf Anraten meiner Anwältin abgegeben hatte.
Demnach kann auch nur Ihr Kollege dieses Verbot wieder aufheben. Auch in dem
von Ihnen beigelegten Urteil wird der Sachverhalt beschrieben, der mir nach wie vor
verboten ist, öffentlich zu dokumentieren, sonst hätte ich das Urteil längst auf meiner
Seite publiziert. Ihr Kollege hat also ganze Arbeit geleistet.
Dieses Verbot hat in der
Tat sehr weitreichende Folgen: Damals für meinen alten Blog war es der Todesstoß, weil
eine Weiterführung des Blogs mit jeder Menge Löschungen/Schwärzungen die
Geschlossenheit des Ablaufes ins Absurde gezogen hätte. Man kann nicht in der
Vergangenheit etwas verändern, ohne dass dies Auswirkungen auf Gegenwart und Zukunft
hätte. Das hatte weder in der DDR funktioniert, als man Walter Ulbricht nachhaltig aus
den Geschichtsbüchern tilgen wollte, noch funktioniert das bei einem Blog, der an einer
Zeitachse entlang läuft. Immerhin hatte Ihr Kollege den Blog zeitlich nach diesen nun
verbotenen Schilderungen ja noch ca. einandhalb Jahre lang geduldet, bevor er seine
50.000-Euro-Abmahnung an mich absandte. Wie sollte ich denn die Schilderungen für die
Zeit danach umändern? So etwas geht journalistisch überhaupt gar nicht - und jeder
Medienkundige weiß das! Und wer wäre in diesem Fall dann der Urheber? Ich jedenfalls
nicht mehr! Wahrscheinlich der NDR! Es ist aber so: Der NDR kann mir alles mögliche
verbieten - mitgestalten kann er an meinen Werken allerdings nicht!
Außerdem wäre es für mich viel zu gefährlich
gewesen, bei den damals bereits 136 A4-Druckseiten, doch irgend eine Kleinigkeit
übersehen zu können. Ihr Kollege hat mich durch dieses Verfahren voll unter seine
Kontrolle gebracht, was die Berichterstattung über diese damaligen Ereignisse und nun
auch noch über die aktuellen Ereignisse betrifft! Daher habe ich den damaligen Blog
gelöscht und nunmehr nur eine kurze Zusammenfassung im
Netz belassen. Das war ja wohl auch so von ihm beabsichtigt, sonst hätte Ihr Kollege
dieses scharfe Schwert sicherlich nicht gegen mich eingesetzt! So wie ich es sehe, ging es
ausschließlich um die Beseitigung eines unliebsam gewordenen Blogs und die
Einschüchterung eines unliebsamen Bloggers (so wie Ihr Herr Intendant Marmor bei der
Jahrestagung Netzwerk Recherche in Hamburg höchst trefflich darauf hinwies, dass
Firmen oder Privatpersonen immer öfter versuchten, mit juristischen Mitteln unliebsame
Berichterstattung zu vereiteln.).
Da der NDR für den damaligen Angriff gegen mich
ja ziemlich offensichtlich die Strategie verfolgt hatte, dass nicht die Anstalt als
Klägerin auftritt, sondern eine natürliche Person, nämlich Ihr Herrn xxx, ist es nun
auch zwingend, dass nicht der NDR (oder Sie), sondern ausschließlich diese natürliche
Person, also Herr xxx, mir die Erlaubnis erteilen kann, die aktuelle Berichterstattung zu
vervollständigen und Ihre Mails direkt und ungeschwärzt zu veröffentlichen. Als Jurist
wissen Sie das auch. Mir ist es nämlich von Ihrem Kollegen auch verboten, die Ereignisse
von einer dritten Person verfassen zu lassen und dann zu veröffentlichen, auch wenn Sie
als Verfasser sein Chef sind. So ist der Verbotstext implizit ganz klar zu verstehen. Ich
riskiere nicht, an Ihren Kollegen nach seinem billigem Ermessen erhebliche Strafen zahlen
zu müssen.
Ihr Kollege firmiert übrigens noch immer im
Internet als NDR Justitiar, sogar immer noch bei WDR5.de, wo Sie
ja schnell Änderungen hätten vornehmen lassen können. Es geht mich wirklich nichts an,
wie Sie beim NDR mit solchen Funktionsbezeichnungen umgehen. Mich stört nur eins: Ich
musste dafür einen mittleren 4-stelligen Euro-Betrag zahlen, weil er sich plötzlich, und
für mich überraschend, als kleinen Mitarbeiter outete. Ich fühlte und fühle mich dabei
gehörig vom NDR in eine Falle gelockt!
Sie schreiben in Ihrem Betreff: Keine
Zensur und keine Zusammenarbeit mit der Polizei.... Was die Zensur angeht, habe
ich Ihnen ja soeben meinen Standpunkt noch einmal geschildert.
Auch andere freie
Medien sehen das so wie ich!
Was Ihre Zusammenarbeit (von mir aus auch Ihr
Zusammenspiel) mit der Hamburger Polizei angeht, habe ich noch kein
überzeugend begründetes Dementi von Ihnen gelesen. Ich versuche es daher noch einmal.
Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen diesen beiden Zitaten:
1.) "Uns liegt ein Vermerk der Polizei
Hamburg (...) vor. Danach hat eine Besichtigung Ihres im öffentlichen Straßenverkehr
abgestellten Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen HH-FZ 197 ergeben, dass sich darin
ein Radio der Marke Blaupunkt Typ "Lübeck" eingebaut befindet. Eine Anmeldung
für Ihr Radiogerät bei der GEZ können wir nicht feststellen." NDR-Brief an mich
vom 9.12.2010."
2.) "Bei der Suche nach
'Schwarzhörern und -sehern' gab/gibt es weder in Ihrem Einzelfall noch in anderen Fällen
eine Zusammenarbeit des NDR mit der Polizei. (...) Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar,
wenn Sie Ihre falschen Vorwürfe bezüglich einer angeblichen Zusammenarbeit des NDR mit
der Polizei nicht länger aufrecht erhalten würden." Email von Ihnen am 1.6.2011
Ich wäre wirklich sehr froh, wenn ich endlich - mit
Ihnen zusammen - mit der Aufklärung darüber beginnen könnte, was sich hier
abspielt! - Und zwar nachdem Ihr Kollege das Verbot aufgehoben hat! Nur Ihr
Kollege kann das Verbot aufheben!
Ich riskiere nicht meine Existenz!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker
|
Ich weiß viel mehr und darf es
nicht schreiben!
Mir ist es nach wie vor vom "Justitiar" verboten,
weitere Details öffentlich mitzuteilen!
1. Juli
2011
Heute gibt es nur einen Nachtrag zum Eintrag vom 28. Juni 2011. Aber einen sehr wichtigen!
Durch ein Gespräch mit einem Leser habe gestern
ich erfahren, dass noch überhaupt nicht klar geworden ist, warum ich nicht die Tatsachen
offen auf den Tisch legen kann. Die Mail von Dr. Hahn stiftet darüber hinaus noch mehr
Verwirrung.
Beim Gerichtstermin vor der Pressekammer des
Hamburger Landgerichts am 8. Dezember 2009 habe ich gegenüber dem Kollegen von Herrn Dr.
Hahn auf Anraten meiner Anwältin eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben.
Diese wird im Urteil nur knapp erwähnt und so kommentiert, dass das Gericht wohl ohnehin
die Unterlassung per Urteil beschlossen hätte.
Diese Unterlassungsverpflichtung hat nichts
mit dem Namen zu tun,
sondern betrifft etwas vollkommen anderes!
Sie geht weit darüber hinaus: Ich darf eine
bestimmte Sache - vollkommen unabhängig von einer Namensnennung - überhaupt nicht mehr
erwähnen! Ich darf auch nicht erwähnen, was ich nicht erwähnen darf! Das ist so, als
würde man verboten bekommen, das Wort "Baum" nochmal öffentlich zu verbreiten.
Dann dürfte man nämlich auch nicht erwähnen, dass man "Baum nicht mehr erwähnen
darf", weil da ja dann das Wort "Baum" vorkommt. Auch eine dritte Person,
die diese Sachverhalte darstellt, darf ich natürlich auch nicht öffentlich zitieren,
bzw. dafür ein Forum bieten. Die verbotenen Aussagen darf ich also nicht mehr in
irgendeiner Weise öffentlich machen.
Der NDR hat in der Tat perfekte Arbeit
geleistet!
Es gibt aber für die Leser zumindest eine
Möglichkeit, ein wenig Einblick zu bekommen, indem von dem Angebot des Herrn Dr. Hahn
Gebrauch gemacht wird, seine vormaligen Emails sowie das Urteil zu bekommen. Auch sollte
man sich die Unterlassungsverpflichtungserklärung zukommen
lassen. Das ist ganz wichtig! Die ist nämlich für diese Sache die einzig
Ausschlaggebende! Die Sache mit der Namensnennung hat hier überhaupt keinen Einfluss,
auch wenn Herr Dr. Hahn den Eindruck erweckt. Die Sache, die mir verboten wurde zu
erwähnen, ist aber der Schlüssel zu diesem Fall und zeigt das Zusammenspiel zwischen dem
NDR und der Hamburger Polizei! Es ist daher klar, dass der NDR jetzt abzulenken versucht
und die Sache mit dem Namen vorschiebt!
Lassen Sie sich die Unterlagen, inkl. der
Unterlassungserklärung
schicken und mailen Sie dazu an we.hahn@ndr.de
Ich möchte hier nochmal aus meiner Email zitieren, weil ich dies sehr wichtig finde:
"Man kann nicht in der Vergangenheit etwas
verändern, ohne dass dies Auswirkungen auf Gegenwart und Zukunft hätte. Das hatte weder
in der DDR funktioniert, als man Walter Ulbricht nachhaltig aus den Geschichtsbüchern
tilgen wollte, noch funktioniert das bei einem Blog, der an einer Zeitachse entlang
läuft. Immerhin hatte Ihr Kollege den Blog zeitlich nach diesen nun verbotenen
Schilderungen ja noch ca. einandhalb Jahre lang geduldet, bevor er seine
50.000-Euro-Abmahnung an mich absandte. Wie sollte ich denn die Schilderungen für die
Zeit danach umändern? So etwas geht journalistisch überhaupt gar nicht - und jeder
Medienkundige weiß das! Und wer wäre in diesem Fall dann der Urheber? Ich jedenfalls
nicht mehr! Wahrscheinlich der NDR! Es ist aber so: Der NDR kann mir alles mögliche
verbieten - mitgestalten kann er an meinen Werken allerdings nicht!" |
Das ist das Wesen von Zensur:
Sie schreit zum Himmel!
Ich will endlich wieder frei
schreiben dürfen!
Konfuzius sagt: "Nennt das Runde rund
und das Eckige eckig, dann ist der Staat in Ordnung."
Ich nenne Zensur Zensur, auch wenn es keinen Staat auf der Welt gibt, wo Zensur Zensur
genannt wird! |