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[Weitere Ausweirkungen des RfGebStV]
Die wichtigsten Änderungen
des Rundfunkgebührenstaatsvertrages
zum 1. April 2005
Gegenüber den bisherigen Regelungen gibt es die folgenden wesentlichen Änderungen:
1. | Gebührenerhöhung. Die Rundfunkgebühr wird um 88 Cent pro Monat erhöht. Die jährliche Rundfunkgebühr beträgt ab April 204,36 Euro. (Diese Änderung ist Bestandteil des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages) |
2. | PCs werden gebührenpflichtig. PCs mit Internetanschluss heißen seit April 2005 "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" und werden mit der Gebührenpflicht eines Radios belastet (also 66,24 Euro/Jahr). Es galt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2006, in der keine Gebühren erhoben wurden. Seit dem 1.1.07 lesen Sie diese Seite also mit einem "Neuartigem Rundfunkempfangsgerät". |
Privatleute: Im privaten Bereich werden nur dann Gebühren für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" fällig, wenn nicht ohnehin schon für ein RF-Gerät bezahlt wird. | |
Firmen etc.: Im nicht ausschließlich privat genutzten Bereich gilt: es muss nur für ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" pro Grundstück Rundfunkgebühren bezahlt werden, wenn nicht bereits für ein RF-Gerät bezahlt wird. | |
3. | Datensammel-Ermächtigungsparagraf: Die GEZ und die Landesrundfunkanstalten dürfen jetzt völlig "legal" Daten für ihre Rasterfahndung nach Schwarzsehern auch von privaten Adresshändlern erwerben. |
4. | Gebührenbefreiung.
Die Beantragung der Gebührenbefreiung erfolgt jetzt nicht mehr beim Sozialamt, sondern
direkt bei der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt. Die Befreiungsvoraussetzungen haben
sich ebenfalls geändert. Unter Punkt 5 finden Sie ein Beispiel dieser Neuregelungen. Die kompletten Regelungen gibt's unter www.gez.de |
5. | Wegfall von Befreiungsmöglichkeiten. Das Tatbestandsmerkmal des geringen Einkommens ist nun weggefallen. Nur noch Antragsteller, die den Erhalt staatlicher Leistungen vorweisen können, können von der Gebührenpflicht befreit werden (z.B. BAföG- oder ALG II-Empfänger etc.). Wer dagegen wenig oder nichts verdient, aber auch sonst nichts vom Staat bekommt, muss zahlen (paradox und unlogisch, aber so gewollt). |
6. | Ungerechte Verjährungsfristen. Wenn der Bürger zuviel oder unnötig Rundfunkgebühren entrichtet hat, kann er diese nun nicht mehr wie bisher für vier Jahre zurückverlangen, sondern nur noch für drei Jahre. Umgekehrt kann die GEZ von den Bürgern, nach gültiger Rechtsprechung des VGH München, von den Bürgern zeitlich unbegrenzt die Rundfunkgebühren nachfordern. |
Kommentar zur Änderung des RfGebStV
(und des Rundfunkänderungsstaatsvertrages) (Achtung: dies ist KEIN Aufruf zum Boykott) Überall im öffentlichen wie im privaten Bereich wird gespart, die Bevölkerung wird immer ärmer, die Menschen überlegen sich jede Ausgabe ganz genau, bei fast allen staatlichen Dienstleistungen wird gekürzt...! Nur die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen das Geld, das sie von den Bürgern unter Androhung von Strafe eintreiben (Ordnungswidrigkeitenrecht), mit vollen Händen zum Fenster hinauswerfen. Und sie dürfen ihre Zwangsforderungen gegenüber den Bürgern sogar noch erhöhen und ihre Rasterfahndungs-Methoden weiter perfektionieren. Jetzt haben sie erneut per Gesetz eine Gebührenanhebung zugestanden bekommen. Sie kassieren von ihren "Teilnehmern" seit April 2005 den Betrag von 204,36 Euro (in DM sind das über 400,-) pro Jahr für ein immer schlechter werdendes Programm, für ein immer pompöser und teurer werdendes "Wetten dass...?" und für andere Massenunterhaltungsprodukte, die keiner wirklich zum Leben braucht. Wollen wir uns das gefallen lassen? Schulfunk, Telekollegs und Sprachkurse haben die ÖRR schon vor Jahren abgeschafft. Wir zahlen unsere Zwangsabgaben fast nur noch für die Villen und Schlösser der Showmaster, Intendanten und anderer Rundfunkfeudalisten. Ein Internet-Benutzer, der ganz bewusst keinen Fernseher haben möchte, muss ab Januar 2007 trotzdem die volle Gebühr an die GEZ bezahlen. Wieso eigentlich? Weil PCs mit Internetanschluss nun vom Gesetzgeber in "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" umgetauft worden sind. Wer einen PC hat, mit dem er Emails schreiben und empfangen kann, will aber normalerweise gar nicht im Internet fernsehen. Und schon gar nicht ARD und ZDF. Mit einem normalen Modem wäre dies auch gar nicht möglich. An den Rundfunkgebühren für PCs zeigt sich sehr deutlich, wie anmaßend und feudalherrisch die Anstalten mittlerweile geworden sind und wie absurd sie ihre Forderungen begründen. Doch mit dieser Maßlosigkeit ist es nicht genug: Wer im Internet ist, hat auch einen Provider. Und wer einen Provider hat, lässt sich sehr schnell und sicher über die privaten Adresshändler ermitteln. Und das dürfen die ÖRR und die GEZ jetzt ganz offiziell. Damit ist der Datenschutz in diesem Bereich abgeschafft worden. Dazu kommt noch, dass alte Mißstände nicht beseitigt, sondern teilweise noch verschärft wurden; dass die sog. "Gebührenbeauftragten" mit Brachialgewalt und miesen Tricks gegen die Menschen in unserem Lande vorgehen, um ihnen die Beute zu entreißen, von der sie dann rund die Hälfte in ihre eigene Tasche stecken dürfen. Es bleibt auch die Tatsache, dass vollkommen mittellose Bürger Jahre- oder gar Jahrzehnte lange Nachzahlungen leisten müssen, nur weil sie Formfehler gemacht haben. Sie vergaßen z.B. ganz einfach, einen Befreiungsantrag zu stellen, weil sie vielleicht dachten, dass Mittellose per se befreit seien - Irrtum (siehe diverse Fälle hier dokumentiert).All diese Mißstände werden durch den neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht behoben, im Gegenteil. Allein der Wegfall der Gebührenbefreiung für Geringverdiener (s. Punkt 5) ist geradezu eine Kriegserklärung an die betroffenen Personen. Ihnen wird buchstäblich das letzte Hemd vom Leibe gerissen, ihre wirtschaftliche Existenz kann jetzt durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten komplett vernichtet werden. Einziger legaler Ausweg für die Betroffenen wäre: Sie müssten alle ihre Rundfunkgeräte aus dem Hause schaffen und sie dann abmelden. Die Inanspruchnahme des Artikels 5 GG (Meinungs- und Informationsfreiheit) wäre ihnen so aber verwehrt. Unsere Grundrechte werden uns eines nach dem anderen genommen. Wir Bürger werden zu ohnmächtigen Sklaven eines aggressiven Verwaltungsapparates, der sich immer mehr gegen die Menschen in unserem Lande richtet. Viele Menschen verlieren das Vertrauen in den Rechtsstaat. Sie kündigen innerlich mit diesem Staat auf...! Nach Art. 20 Abs. 4 GG ist es das Recht des Bürgers, Widerstand gegen jeden zu leisten, der sich gegen die demokratische Grundordnung stellt. - Wie gesagt, ich habe abgemeldet! Bernd Höcker |