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Erste Hilfe gegen den neuen Rundfunkbeitrag

In den nächsten Tagen werden auch noch die letzten bisher vergessenen Bürger Post bekommen, denn der neue Rundfunkbeitrag steht vor der Tür und der frischgebackene „Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio“ - (früher GEZ) - will an unser Geld. Geld für nichts. Einfach nur weil wir am Leben sind und eine Wohnung oder einen Betrieb haben. Gottschalk, Jauch und Jörg Pilawa können anscheinend nicht genug bekommen.

Bitte nicht nachmachen...

Das neue System ist so teuflisch ausgeklügelt, dass viele Menschen glauben, wir könnten uns nun endgültig nicht mehr gegen diesen Wahnsinn wehren. Es besteht von Seiten des Gesetzgebers offensichtlich die Absicht, ein System zu retten, das nicht mehr zu retten ist.

Doch wir können uns wehren und je stärker wir mit totalitären Methoden drangsaliert werden, desto notwendiger ist der Widerstand! Es ist vor allem die Ungerechtigkeit und der Angriff auf Geringverdiener und Behinderte, der die Solidarität Aller notwendig macht! Aber auch der Verlust der Vielfalt an Informationen und Meinungen, der durch ein immer mächtiger werdendes Medienmonopol zu spüren ist, erfordert ein entschiedenes Gegenengagement!

Mein eigenes Verfahren können Sie in diesem [Blog] verfolgen. Hier nun aber wegen der Dringlichkeit zunächst eine kurze Erste Hilfe gegen die akute Bedrohung durch den neuen sog. Beitragsservice. Unser Ziel muss es sein, den Beitrag definitiv und endgültig nicht zu bezahlen.

Um der neuen Situation gerecht zu werden, sollte man umgehend seine ggf. erteilte Einzugsermächtigung oder den Dauerauftrag bei der Bank kündigen und dies der zuständigen Rundfunkanstalt mitteilen. Ansonsten wird abgebucht und man kann seinem Geld später hinterherlaufen. Alle Anschreiben in dieser Sache sollten an die Rundfunkanstalt gehen und nicht an die nicht rechtsfähige Institution „Beitragsservice“. Wählen Sie immer die Form Brief plus Fax oder Einschreiben mit Rückschein.

 Phase 1: Geplänkel

Schmeißen Sie niemals Briefe des Beitragsservice weg (das brennende GEZ-Schreiben im obigen Foto ist nur symbolisch gemeint)! Legen Sie sich einen Ordner an, in dem Sie die Korrespondenz sammeln. Die ersten Schreiben sind in der Regel harmlos. Sie mögen aber durchaus aggressive oder freche Hinweise enthalten, wie etwa die Androhung einer Mahngebühr oder der Dank für die Anmeldung. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Es ist zu erwarten, dass mehrere Zahlungserinnerungen und weitere Drohungen folgen werden. Wir können aber erstmal entspannen und die Briefe sammeln. Bis Phase 2.

 Phase 2: Beitragsbescheid

Irgendwann wird uns der Beitragsservice den eigentlichen "Gebühren-/Beitragsbescheid" zusenden. Dieser ist deutlich als Bescheid gekennzeichnet und muss unbedingt ernst genommen werden. Im Gegensatz zu den vorher genannten Briefen enthält der Beitragsbescheid neben der Zahlungsaufforderung eine Rechtsmittelbelehrung. Lesen Sie sich diese ganz genau durch und achten Sie darauf, ob Sie wie in den meisten Bundesländern Widerspruch gegen den Bescheid einlegen müssen oder ob der direkte Weg zum Verwaltungsgericht vorgesehen ist (s. jeweils landeseigene Ausführungsgesetze zur VwGO). Sie haben nun einen Monat Zeit, um gegen den Bescheid vorzugehen, so wie es in der Rechtsmittelbelehrung steht. Nutzen Sie die Frist, aber überziehen Sie diese nicht, sonst haben Sie verloren.

 Ich gehe im folgenden davon aus, dass Sie in einem Bundesland leben, in dem Sie gegenüber der Rundfunkanstalt Widerspruch einlegen können.

 Phase 3: Widerspruch

Widersprüche sind gebührenfrei. Mit Einreichung des Widerspruchs haben Sie das Verfahren in Ihre Hände gelegt und es kann bis zum Abschluss des Verfahrens keine Zwangsvollstreckung erfolgen, sofern Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben (siehe Buch) und dieser akzeptiert wurde. Sie müssen den Widerspruch nicht sofort begründen; fordern Sie stattdessen eine rechtliche Begründung bei der Rundfunkanstalt dafür an, warum gerade Sie persönlich rundfunkbeitragspflichtig sein sollen. Spielen Sie auf Zeit. Schreiben Sie, dass eine Begründung folgt und bitten Sie um einen Termin, bis wann man die Begründung von Ihnen wünscht. Das kann ein paar mal hin und her gehen. Irgendwann folgt dann der ablehnende Widerspruchsbescheid mit einer erneuten Rechtsmittelbelehrung. Jetzt ist es Zeit zu klagen.

Phase 4: Klage

Haben Sie keine Scheu, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen! Sie brauchen dafür keinen Anwalt und Sie müssen auch kein Jurist sein, um Erfolg haben zu können. Die Richter des Verwaltungsgerichtes sind gem. § 86 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) dazu verpflichtet, selbst die rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten des zu behandelnden Falles zu untersuchen. So können auch Schriftsätze von  juristischen Laien mit falsch formulierten Klageanträgen vom Gericht korrigiert werden. Auch vor den Prozesskosten brauchen Sie keine Angst zu haben, sofern Sie keinen Anwalt beauftragen.

Eine Klage muss einen „Antrag“ und eine „Begründung“ enthalten und sie muss selbstverständlich fristgerecht auf sicherem Wege bei dem im Rechtsmittelbehelf vorgegebenen Gericht eingereicht werden. Beispiel für eine Klage inkl. Klageantragfinden Sie im Buch.

Erst dann folgt die Begründung. Einige Beispiel hierfür finden Sie in meinen beiden Büchern (siehe unten).

Frist verpasst?

Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch gar keinen Bescheid erhalten haben. Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen. Um die Beweispflicht der Rundfunkanstalt deutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen: Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).

 

Alles bereits verloren

Merke: Niemand muss lebenslänglich Beitragszahler sein! Wir beginnen einfach von vorn uns zu wehren! Jede neue Forderung, jeder neue Bescheid ist eine neue Chance! Selbst wenn ein Verfahren bereits unwiederbringlich verloren ist, beginnen wir den Kampf beim nächsten Beitragsbescheid ganz von vorn - mit dem neu erworbenen Wissen und diesmal richtig!

 

Für Ängstliche

Dies ist nur der Anfang einer gezielten Gegenwehr. Wir brauchen also keine Angst vor schlimmen Konsequenzen zu haben. Sollten Sie trotzdem lieber zahlen, um Ihre Ruhe zu haben, können Sie auch einen Ratenzahlungsantrag bei der Rundfunkanstalt stellen. Ebenfalls mit Bescheid, Widerspruch, Widerspruchsbescheid und Klagemöglichkeit.

Senden Sie per Post einen Verrechnungsscheck an die Beitragsabteilung Ihrer Anstalt und warten Sie ab, dass dieser Scheck eingelöst wird. Eigentlich ist diese Zahlungsart nach der Satzung nicht vorgesehen, aber wenn's darum geht, irgendwie an Geld zu kommen, wird die Anstalt zugreifen. Probieren Sie es aus! Falls er nicht eingelöst wird, haben Sie auch nichts verloren!

Nur eines dürfen wir nicht tun: Wir dürfen es nicht durchgehen lassen, dass die Rundfunkanstalten uns unser Geld unwidersprochen abnehmen, nur weil wir eine Wohnung haben...!

 

Literatur

In diesen beiden Büchern finden Sie umfangreiche Informationen über die rechtliche und strategische Vorgehensweise gegen den neuen Rundfunkbeitrag..

Alles, was Sie wissen müssen ist ganz ausführlich und verständlich erklärt!

 

Bitte Buch anklicken für mehr Informationen

 

 

Gratis-Poster oder Aufkleber!

Die beiden Fotos können
in voller Auflösung kostenlos runtergeladen werden.

Geeignet als Wandschmuck oder Aufkleber!

GEZ-Feuer-mn-Internet.jpg (31188 Byte)              GEZ-Feuer-on-Internet.jpg (73035 Byte)

 

Hier noch ein früherer Aufkleber im PDF-Format:

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