Monopolstellung
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
weitet sich aus
Monopole verderben den Markt,
das weiß fast jeder, und in der freien Wirtschaft sollen Monopole ja auch
möglichst verhindert oder zerschlagen werden. Warum gerade im
Rundfunkbereich ein starkes Monopol wie das des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks so anstandslos geduldet und sogar gefördert wird, lässt zumindest
nachdenken.
Vielfalt und Unterschiedlichkeit so wichtig wie da, wo
es um verschiedene Betrachtungsperspektiven, Meinungen und Geschmäcker geht
- also beim Rundfunk! Ausstattung mit 8 Mrd.
Euro und einer Bestands- und Entwicklungsgarantie Dieses Monopol hat viele Aspekte und ist in sich so gut abgesichert, dass man nur staunen kann. Vordergründig geht es „nur“ um die von den Bürgern an die Anstalten zu zahlenden Zwangsabgaben von momentan immerhin rund 8 Mrd. Euro (also 8.000 Millionen) jährlich. Allein damit lässt sich schon gut und sicher wirtschaften. Existenzängste gibt es sowieso keine, denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner sog. sechsten Rundfunkentscheidung dem öffentlich-rechtlichem Rundfunk eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugebilligt. Egal was also passiert, die Anstalten können nicht insolvent werden. Wer so ausgestattet ist, für den sind alle übrigen Marktteilnehmer keine wirkliche Konkurrenz - eine solche Institution ist Monopolist im buchstäblichen Sinne. Aus dieser Position der Stärke lässt sich natürlich noch mehr machen und das tun die Anstalten so gut sie es können! Mögliche
Beeinflussung der Presse und des Privatfernsehens Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Qualitätsmedien so selten und wenn, dann nur sehr sanft, kritisiert wird? Die Gründe sind schnell ausgemacht, wenn man sich die riesigen, gewinnträchtigen Inserate betrachtet, mit denen ARD und ZDF der Presse eine Menge Geld zufließen lassen. Dazu gehören etwa ganzseitige Tatort-Ankündigungen oder die „Mit-dem-Zweiten-sieht-man-besser“-Weisheiten. Was sollen aber solche teuren Anzeigen bringen, wenn man als potentieller Kunde das Produkt ohnehin „kaufen“ muss? Werbung soll doch eigentlich Käufer gewinnen, was hier aber augenscheinlich nicht der Fall sein kann. Ähnliches gilt für die Privatsender: Sie senden sogar Werbespots für die GEZ - das ist hochpeinlich, bringt aber schnelles Geld! Die Anstalten können frei wählen, wem sie diese einträglichen Werbeaufträge zukommen lassen wollen und wem nicht. Sie können mit diesem Instrument wunderbar über Wohl und Wehe einer Zeitschrift oder eines Senders mitentscheiden. Vielleicht sogar über das Bestehen ganzer Medienkonzerne! Wer geht schon gegen seinen besten Anzeigenkunden vor, der ihm sein Überleben sichert? Sog. Medienpartnerschaften, etwa mit gemeinsamen Veranstaltungen, tun ihr Übriges (so etwa das Hamburger Abendblatt mit dem NDR). Da wird kein scharfer Ton mehr angeschlagen, auch da nicht, wo es bitter nötig wäre. Man beugt sich lieber dem Monopolisten und festigt damit dessen dominante Stellung. Das Monopol bei
der Rechtsauslegung Die Justitiariate der GEZ und der Rundfunkanstalten sind gut untereinander vernetzt. Sehr gut sogar! Die Mitarbeiter kennen alle zweckdienlichen Urteile jedweder Instanz, und wenn ein Zitat aus einem Urteil benötigt wird, das einem anderen Kollegen nützt, wird es übermittelt. Gegen diesen Informationsvorsprung sind normale Anwälte machtlos. Anwälte machen ohnehin im Rundfunkgebührenrecht einen Hungerjob, weswegen man auch nur schwer als geschädigter Bürger einen Anwalt findet. Man kennt in den Anstalten also alle Urteile, mit denen man Richter beeindrucken kann, um damit neue Urteile zum eigenen Vorteil zu erwirken, die später dann als Grundlage für neue Schriftsätze dienen, mit denen man wiederum günstige Urteile herbeiführen kann... usw., usw.... Aber das ist längst nicht alles: Außerdem dominieren die Anstalten nämlich die einschlägige, juristische Kommentarliteratur! Das mit Abstand wichtigste Werk hierzu ist der Beck’sche Kommentar zum Rundfunkrecht. Es liegt auf jedem Richtertisch. Die Kommentierungen zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag haben folgende Personen verfasst: Gall, Andreas, Justitiariat des Bayerischen Rundfunks (BR). Göhlmann, Sabine, Abt. Recht bei der GEZ Naujock, Anke, Justitiariat und DS-Beauftragte des Radio Berlin Brandenburg (rbb) Ohliger, Eckhard, Abt. Recht bei der GEZ Siekmann, Klaus, Justitiariat beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) Es gibt also unter den Kommentatoren dieses Werkes zum Thema Rundfunkgebührenrecht keinen einzigen, der nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bzw. die GEZ arbeitet oder gearbeitet hat. Hier noch zwei Beispiele von Lehrbüchern: Hesse, Albrecht: „Rundfunkrecht“, Verlag Vahlen. - Dr. Albrecht Hesse arbeitet im Justitiariat des BR. Herrmann, Günter: „Rundfunkrecht“, Verlag C.H. Beck. - Prof. Dr. Günter Herrmann ist ehem. Justitiar beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) und Intendant i.R. des SFB (Sender freies Berlin; früher der öffentlich-rechtliche Sender in Berlin). Die Literatur wird also fast durchgängig von den Justitiariatsmitarbeitern aus den Anstalten geprägt. Sehr praktisch für die Durchsetzung ihrer Rechtsauffassungen bei den deutschen Gerichten. So sichert man strategisch seine Macht und zementiert sein Monopol. Das beste
Personal vom Markt anlocken Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass typische Gesichter des Privatfernsehens urplötzlich bei den Öffentlich-Rechtlichen auftauchen? Jörg Pilawa war so ein Beispiel oder Günther Jauch. Sie erhalten dort nämlich Millionengagen - notfalls auch fürs Nichtstun. Und mit diesen eingekauften „Stars“ sind die Anstalten wieder einmal konkurrenzlos gegenüber den Privaten. Das Monopol erhält zusätzliches Gewicht. Sie sind im wahrsten Sinne außer Kontrolle geraten Wussten Sie, dass die Öffentlich-Rechtlichen sich fast vollständig ganz allein selbst kontrollieren dürfen? Sie haben hauseigene „unabhängige“, sog. Datenschutzbeauftragte, die für die Einhaltung der ohnehin schon laschen Datenschutzregeln in der Anstalt sorgen sollen. Diese Datenschutzbeauftragten gehören zur Anstalt und werden von ihr auch ausgesucht und bezahlt. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass sich diese Leute in der Praxis keinesfalls „unabhängig“ benehmen, sondern ganz im Gegenteil: Wie ich recherchiert habe, gehen sie gegen die Bürger oftmals rücksichtsloser vor, als es die hauseigenen Justitiariatsmitarbeiter tun. Sie treten auch ganz offiziell als Parteivertreter der Anstalten gegen Bürger in Prozessen auf. Es gibt keine äußere Kontrolle, die wirklich massiv eingreifen darf. Die sog. „Rechtsaufsichten“ (meistens Staatskanzleien oder Ministerien) sind zahnlose Tiger - sie dürfen im schlimmsten Fall eine „Beanstandung“ aussprechen. Nur in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen und Bremen dürfen auch die Landesdatenschützer einen Blick in die Arbeitsweise der Anstalten werfen, aber auch diesen Stellen bleibt im härtesten Fall nur die „Beanstandung“. Die GEZ-finanzierten Landesmedienanstalten kontrollieren nur die privaten Rundfunkanbieter, während die Öffentlich-Rechtlichen frei agieren dürfen. Jede noch so kleine äußere Kontrolle der GEZ-Sender würde angeblich „gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen“, während sich die Privaten von allen Seiten Kontrollen gefallen lassen müssen. Ein wirklich gut organisiertes System, das nur einem einzigen Anbieter nützt: dem Monopolisten! Die
„kostenlose“ Tagesschau-App und andere Übergriffe auf die Freiheit der
Medien Was für User eine Freude ist, bedeutet für Verlage möglicherweise eine Existenzgefährdung: Die Öffentlich-Rechtlichen stellen „kostenlose“ Angebote zur freien Verfügung ins Netz! Das scheint auf den ersten Blick der Informationsfreiheit zu dienen - tut es aber nicht. Ein Beispiel dafür ist die (gebührenfinanzierte) Tagesschau-App der ARD, die jeder unentgeltlich herunterladen kann. Die Sache hat nur leider einen kleinen Haken: Nur wenige Benutzer würden nun noch eine kostenpflichtige Nachrichten-App eines anderen Anbieters abonnieren. Damit wird das Monopol auf dem Mediensektor weiter verfestigt und der Markt wird immer ärmlicher, weil die Konkurrenten ihre Angebote nicht mehr finanzieren können. Durch diese gebührenfinanzierte App wird es künftig also keine zusätzliche Informationsfülle geben, sondern sie wird geringer! Den Öffentlich-Rechtlichen wird wieder einmal das Feld überlassen. Ihr Monopol wird immer stabiler...
|