Wann ist endlich Schluss - Thomas Gottschalk erhielt
fürs Nichts-Tun 2,7 Mio. Euro! So schön können Verträge mit der ARD sein: Wie jetzt herauskam, sollte der bekannte, und bei einigen Menschen sogar beliebte Entertainer Thomas Gottschalk 2012 für 4,6 Millionen Euro Moderatorenhonorar 144 Folgen der Vorabendshow "Gottschalk live" moderieren, was schon teuer genug ist. Der Vertrag sah aber auch noch vor, dass Gottschalk selbst dann den vollen Betrag erhalten müsse, wenn die Sendung vorher eingestellt wird. Tatsächlich war bereits nach 70 Folgen wegen Mangel an Zuschauern Schluss, und Gottschalk bekam gemäß des Vertrages die restlichen 2,7 Millionen Euro buchstäblich fürs Nichts-Tun. Das wollen wir uns jetzt mal genauer ansehen. 1.) Zunächst zum Vertrag aus psychologischer Sicht: Wie verhält es sich mit der psychologischen Wirkung auf die Kreativität und die Leistungsbereitschaft eines Menschen, wenn er „auf jeden Fall“ sein Geld bekommt - also auch bei einem totalen Versagen. Viele der besten Kreativen aus den vergangenen Jahrhunderten waren bitterarm. Sie mussten um ihr Leben malen, schreiben oder komponieren und haben dabei Kunstwerke erschaffen, die alle Zeiten überdauern werden. Ich wünsche heute niemanden, dass er hungern muss, aber ein wenig Anstrengung darf es schon erfordern, wenn ein Künstler finanziellen Erfolg haben will. Im Fall Gottschalk wird aber einfach sein Nichts-Tun unterstützt - oder etwas bissiger ausgedrückt, seine Unfähigkeit belohnt, genügend Zuschauer für seine Sendung gewinnen zu können. Solche Verträge schaffen keine Anreize, sondern schmälern die Kreativität und vermindern die Bereitschaft, mit echtem Blutschweiß etwas Besonderes zu erschaffen. 2.) Als nächstes möchte ich auf die möglicherweise bestehende strafrechtliche Relevanz eines solchen Vertrages hinweisen: Es besteht bei so einem Vertrag wie dem zwischen der ARD und Gottschalk, bereits der Verdacht der Untreue gem. § 266 Strafgesetzbuch, zumal es sich um Zwangsgeld handelt, das vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk hier sinnlos an einen Mann verpulvert wird, der nichts dafür tun muss. StGB
§ 266 Untreue
(1) Wer die ihm
durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis,
über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten,
mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags,
Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde
Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen
Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dieses sollte von der Staatsanwaltschaft überprüft werden. Eine Strafanzeige wäre gegen eine oder mehrere unbekannte Personen innerhalb der ARD zu erstatten. Nicht gegen Gottschalk. Er kann ja nichts dafür, dass die Anstalten so „großzügig“ mit dem Geld der Beitragszahler umgehen. 3.) Drittens möchte ich einmal die Relation dieses gigantischen Betrages beleuchten: Für 2,7 Millionen Euro, die Gottschalk allein fürs Nichts-Tun bekam, müsste eine voll ausgebildete Krankenschwester bei einem Monatsgehalt von 2.248,86 Euro ziemlich genau 100 Jahre, oder es müssten 100 Krankenschwestern ein Jahr lang hart arbeiten. Wir wissen alle, wie unentbehrlich Krankenschwestern sind: Ohne sie könnten z.B. keine Wunden versorgt, keine Operationen durchgeführt, und keine Windeln gewechselt werden. Gäbe es keine Krankenschwestern, würde man sie sehnlichst herbeiwünschen! Was ist dagegen mit Thomas Gottschalk? Ist auch er unentbehrlich? - Wenn es ihn nie gegeben hätte, würde ihn irgendjemand vermissen? Würden die Menschen jammern, dass sie jemanden bräuchten, der ununterbrochen labern kann und leicht verständliche, blöde Witze reißt? Ich bin der Meinung „nein“, es würde gar keinem auffallen! 4.) Viertens ist auch die Art und Weise der Beschaffung der an Gottschalk ausgehändigten Millionen-„Abfindung“ für sein Nichts-Tun zu bedenken: Das Geld ist nämlich nicht ehrlich verdient! Seine „großzügigen“ Vertragspartner der ARD bedienen sich vielmehr des Prinzips und der Methodik der klassischen Schutzgelderpressung. Im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) kommt kein einziges Wort vor, das auf Rundfunkgeräte (z.B. Radio oder Fernseher) hindeutet. Eine Gegenleistung ist nicht vorgesehen. Es gilt allein das Prinzip der Angst. Bezahlen muss fast jeder, selbst die ärmsten der Armen, weil es keine Befreiung wegen geringen Einkommens mehr gibt. Wer nicht
zahlt, dem drohen: - Sach- und Lohnpfändungen, Kontopfändungen = Diebstahl, üble Nachrede, Computerbetrug - Erzwingungshaft = Geiselnahme, Freiheitsberaubung, Gewaltanwendung - Wohnungszwangsöffnung = Einbruch, Sachbeschädigung, Gewaltanwendung - Unterlagen der Einkommenssituation vorlegen = Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen - Insgesamt: Nötigung und Erpressung. Gottschalk bedient sich also dieses aggressiven Apparates, um an sein Beuteanteil zu kommen. Übrigens müssen natürlich auch die oben erwähnten Krankenschwestern von ihren Gehältern Schutzgeld in Form des sog. Rundfunkbeitrags an die Anstalten und damit auch an Gottschalk abführen. 5.) Jetzt kommen wir zum Fazit: Ich halte es für eine Bürgerpflicht, Widerstand zu leisten und sich aus diesem System herauszuklagen. Neben dieser Verschwendung von zwangseingetriebenen Beitragsgeldern gibt es zahlreiche weitere Gründe, dieses System nicht länger zu unterstützen; einer davon sind Falschmeldungen durch Verdrehungen der Wahrheit und Weglassungen von Tatsachen oder die Vermischung von Kommentar und Berichterstattung.
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