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Die Argumente
warum die GEZ abgeschafft werden muss!

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihre Repräsentanten behaupten in ihren Medien, dass nur sie selbst verantwortungsbewußt und unabhängig genug sind, freien und anspruchsvollen Rundfunk zu machen. Wenn es keine Zwangsgeldfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr gäbe, so verbreiten sie in ihrer Propaganda, bekämen wir nur noch Big Brother, Superstar-Search-Sendungen und andere Billigunterhalte vorgesetzt. Die "Privaten" seien nur geldgeil und ihre Journalisten würden sich immer so verhalten, wie es der Werbekundschaft genehm ist. Datenschützer der Länder, die die Praktiken der Gebühreneintreibung der ÖRR kritisieren, bekommen von zu hören, dass wer die Praktiken der Rundfunk(-Zwangs-)Gebühren-Eintreibung hinterfragt, sei ein Feind der Rundfunkfreiheit u.s.w.. Das genaue Gegenteil ist richtig!

Fragen Sie doch einmal einen dieser öffentlich-rechtlichen Agitatoren: "Kennen Sie die ZEIT? Das ist eine Zeitschrift (sehr großes Format und sehr, sehr dick!), die politische und kulturelle Inhalte bis ins kleinste Detail analysiert und (ausführlichst!) aufbereitet, kennen Sie den Spiegel, den Focus oder die vielen, vielen unterschiedlichen Tageszeitungen, die wir in Deutschland haben, die (na ja fast alle) gute und verantwortungsvolle Arbeit leisten? Das sind alles 'PRIVATE'! Waren Sie schon mal in einem gut sortierten Zeitschriftengeschäft und haben Sie sich da mal das Angebot angeschaut? Da gibt es zu jedem Thema jede Menge unterschiedlicher Fachzeitschriften." Zeitschriftenläden, so kann man lernen, sind ein Schlaraffenland an Information und Unterhaltung! Fernsehen dagegen ist Wüste! Und dass obwohl das Medium viel eindrucksvoller ist.

Der Printmarkt kennt keine öffentlich-rechtliche Zeitschrift, die jeder zu abonnieren hat, der einen Briefkasten zum Empfang bereit hält. Der Zeitschriftenmarkt ist frei! Die privaten Verlage werden nicht von einer monströsen Konkurrenz gegängelt, die im Gegensatz zu ihnen nie pleite machen kann, die alles Geld für sich rafft, das der Bevölkerung insgesamt für Information zur Verfügung steht. Könnten sich die Bürger frei entscheiden, wofür sie ihr Geld (das im Moment bekanntlich mehr als knapp ist!) ausgeben, würde sich ein Markt entwickeln, der durch eine echte Konkurrenz der Anbieter zu einer Meinungs- und Informationsvielfalt führen würde, wie heute schon auf dem Zeitschriften und Zeitungsmarkt.

Technisch ist es heute möglich, fast beliebig viele Kanäle für Fernsehen und Radio verfügbar zu machen. Wir könnten also ein ebenso interessantes Angebot im Rundfunkbereich haben, wie im Printbereich. ... Wenn es die GEZ nicht gäbe!!!

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte werbefreie Sendungen über Decoder finanzieren! Die GEZ ist kein Garant für Rundfunkfreiheit, sondern wie es Spiegel-Online formuliert, eine Datenkrake mit Stasi-Image! Sie schadet der Demokratie wie keine andere Institution in Deutschland!

Hier sind 32 Argumente gegen die GEZ. Wegen der wichtigen Frage, ob wir überhaupt zwangsfinanzierten Rundfunk brauchen, wurden die Facetten dieser einen Problemstellung auf die Argumente 1-3 ausgedehnt.

 

DIE ARGUMENTE FÜR DIE ABSCHAFFUNG DER GEZ im Überblick:
ARGUMENT 1: VERANTWORTUNGSBEWUSSTSEIN AUCH BEI PRIVATEN INFORMATIONS-ANBIETERN
ARGUMENT 2: UNGLEICHE CHANCEN BEI VERGLEICHEN MIT PRIVATEN
ARGUMENT 3: RUNDFUNKGEBÜHREN VERHINDERN MEINUNGS- UND INFORMATIONSVIELFALT
ARGUMENT 4: ABGEWORBENES PERSONAL ALS IMAGE-LIEFERANTEN
ARGUMENT 5: ES GIBT KEINE GEBÜHREN-GERECHTIGKEIT
ARGUMENT 6: UNLAUTERE VORGEHENSWEISEN DER GEZLER
ARGUMENT 7: VERSCHWENDERISCHER UMGANG MIT GELD
ARGUMENT 8: UMGEKEHRTES LEISTUNGSPRINZIP
ARGUMENT 9: ZWANGSGEBÜHR GESCHICHTLICH ÜBERHOLT
ARGUMENT 10: FREIWILLIGE GEBÜHREN MIT DECODER
ARGUMENT 11: SPÄRLICHE INFORMATIONEN
ARGUMENT 12: DOPPELTGEMOPPELTES PROGRAMM
ARGUMENT 13: BALD GEZ-GEBÜHR FÜR INTERNET-PCS?
ARGUMENT 14: SELBSTSTÄNDIGE MEHRFACH AUSGEPRESST
ARGUMENT 15: GEFAHR FÜR DIE WIRTSCHAFT
ARGUMENT 16: ES HERRSCHT DAS EGAL-PRINZIP
ARGUMENT 17: "Gebühren" - FALSCH DEKLARIERTES ZWANGSGELD
ARGUMENT 18: VORBILD MAFIA?
ARGUMENT 19: RECHTVERDREHTE RECHTSGRUNDLAGEN
ARGUMENT 20: KEINE GLEICHBEHANDLUNG ALLER EUROPÄER
ARGUMENT 21: UNVEREINBARKEIT MIT EG-BEIHILFERECHT
ARGUMENT 22: HINTERHÄLTIGE GEBÜHRENBEFREIUNGSVERHINDERUNGSSTRATEGIEN
ARGUMENT 23: HINTERHÄLTIGE KRITIKERVERNICHTUNGSSTRATEGIEN
ARGUMENT 24: AGITATION UND PROPAGANDA STATT INFORMATION
ARGUMENT 25: KEINE KATASTROPHEN-INFOS FÜR MITTELLOSE
ARGUMENT 26: TEURE WERBEKAMPAGNEN FÜR NIX UND WIEDERNIX
ARGUMENT 27: KEIN RECHT AUF GEBÜHRENMINDERUNG BEI MÄNGELN
ARGUMENT 28: DATENSCHUTZRECHTLICHE UNGEREIMTHEITEN
ARGUMENT 29: VERSTOß GEGEN ART. 5 DES GRUNDGESETZES
ARGUMENT 30: ANSPRUCHSVOLLE KULTURSENDUNGEN WERDEN VERNACHLÄSSIGT
ARGUMENT 31: POLITISCH NICHT UNABHÄNGIG

ARGUMENT 32: MITTELBARE DISKRIMINIERUNG VON FRAUEN
FAZIT AUS DEN ARGUMENTEN

 

Argument 1: Verantwortungsbewusstsein auch bei privaten Informations-Anbietern

In unserem Land gibt es eine sehr vielfältige Presselandschaft. Die freien Printmedien (Zeitschriften und Zeitungen) berichten ebenso verantwortungsbewusst, wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten. Die Bereiche Politik, Kultur, Umwelt und vieles andere, was man heute unter „Grundversorgung“ versteht, wird von diesen privaten Presseorganen gewissenhaft recherchiert und ausgewogen dargestellt.

Wir können als Zeitungs- und Zeitschriften-Kunden frei wählen, welche Darstellungsweise uns mehr zusagt oder welche politische Ausrichtung uns näher ist, ob wir lieber kleine Informationshäppchen konsumieren wollen oder ausführliche Abhandlungen. Wir entscheiden uns dann z.B. für die WELT oder die TAZ, für den SPIEGEL, die ZEIT oder den FOCUS oder wir wollen tiefer in spezielle Fachthemen einsteigen und kaufen uns die Bild der Wissenschaft, die INTERNET Professional oder die Freiheit für Tiere, Wirtschaftswoche, geo, VEGETARISCH GENIESSEN oder esotera (um nur einige wenige zu nennen). Die Vielfalt und das Niveau der Presseerzeugnisse in unserem Lande bietet für jeden noch so anspruchsvollen Leser die passende Lektüre.

Auf einem tatsächlich freien Markt hat jede noch so kleine Sparte also eine faire Chance. Wichtig ist: Wir müssen frei entscheiden können, von wem wir informiert werden wollen und welche thematischen und inhaltlichen Ansprüche wir an ein Medium stellen. Wenn es um den Printmarkt geht, sind wir freie Bürger - wenn es um Rundfunk geht, sind wir Sklaven.

Wir brauchen keinen durch Zwangsgelder finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk! Es gibt auch keine öffentlich-rechtlichen Zeitungen, die jeder zwangsweise zu abonnieren hat, der lesen kann. Auch im Rundfunkbereich muss es erlaubt sein, wie in einem Zeitungsladen auszuwählen, was man will. Das bezahlt man dann und bekommt es. Es geht nicht an, dass es ein paar „besondere“ Rundfunkanstalten gibt, die uns aggressive Geldeintreiber nach Hause schicken, nur weil wir ein „Gerät zum Empfang bereithalten“.

Alle Rundfunkanbieter brauchen die gleiche Chance - wie im Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt. Es gibt keinen Grund, warum sich das Niveau, das wir im Printbereich haben, nicht auf den Rundfunkbereich übertragen ließe - vorausgesetzt, die Chancen sind wirklich gleich!

Argument 2: Ungleiche Chancen bei Vergleichen mit Privaten

Ein Vergleich zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen wäre erst möglich, wenn Chancengleichheit herrscht. Es wird oft behauptet, die privaten Fernseh- und Rundfunkanbieter brächten nur niveaulose und belanglose Billigunterhalte. Das stimmt erstens so nicht pauschal, da es auch viele sehr gute und präzise recherchierte Sendungen bei den Privaten gibt, zweitens bringen leider auch die Öffentlich-Rechtlichen oft genug hirnlose Seichtberieselung. Drittens machen 6,75 Milliarden Euro zusätzlich zu Werbung und Sponsoring auf der öffentlich-rechtlichen Seite einen Vergleich mit denen unmöglich, die sich ihr Geld allein auf anständige Weise verdienen müssen. Mit „anständig“ ist hier gemeint, dass alle Geschäftspartner mit dem Geschäft einverstanden sind.

Wenn sich die Öffentlich-Rechtlichen ohne Rundfunkgebühren finanzieren müssten, wären sie gezwungen, ihre Arbeit auf das Kerngeschäft zu konzentrieren und das ist die „Grundversorgung“ mit Informationen. Der ganze Markt könnte sich konsolidieren und die privaten Sender könnten sich inhaltlich neu plazieren. Wie auf dem Printmedienmarkt können auch sie einen entscheidenden Beitrag zur Grundversorgung leisten. Man muss nur faire Voraussetzungen schaffen.

Argument 3: Rundfunkgebühren verhindern Meinungs- und Informationsvielfalt

Stellen Sie sich vor, es gäbe eine öffentlich-rechtliche Zeitung, die jeder bezahlen müsste, egal, ob er sie lesen möchte oder nicht. Im Gegensatz zu den Konkurrenz-Zeitungen hätte sie neben den Werbeeinnahmen jährlich - leistungsunabhängig - mehrere Milliarden Euro sicheres Geld. Derartige Marktvorteile eines einzelnen Anbieters nähmen jeder anderen Zeitung die Luft zum atmen. Es käme zum großen Zeitungssterben und zu einer Überflutung mit leichtkonsumierbaren, vermeintlich sicher zu verkaufenden Produkten seitens der privaten, mit vollem Risiko arbeitenden Verlage.

Im Rundfunkbereich haben wir eine solche Situation. Die öffentlich-rechtlichen Sender arbeiten hoch­subventioniert, frei von jeder Existenzangst, während die Privaten das Nachsehen haben.

„Am Markt für Bezahlfernsehen benachteiligt die öffentliche Rundfunkfinanzierung private Veranstalter, weil sie die Zahlungsbereitschaft für werbefreie Fernsehprogramme bei einer offensichtlich großen Zahl der Zuschauer so weit abschöpft, dass ein weiteres entgeltfinanziertes Programm nur noch schwer zu vertreiben ist (vgl. Schmitz 1990: 212f). Der staatliche Zwang zum ,,Abonnement öffentlich-rechtlicher Sender" behindert so in diesem Segment die Entwicklung privater Veranstalter, welche auf die Bedienung der freiwillig artikulierten Zuschauernachfrage beschränkt sind.“ (Ökonomie der Medieninhalte).

Da im Rundfunkbereich die privaten Sender wegen der vollkommenen Schieflage bei den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht so agieren können, wie auf einem freien Markt, hat eine Meinungs- und Informationsvielfalt wie bei den Printmedien bei Radio und Fernsehen keine Chance. Die Bezuschussung der Öffentlich-Rechtlichen mit z.Zt. 6,75 Milliarden Euro zerstört die gesunden Marktmechanismen und erhöht die privatwirtschaftlich zu tragenden Risiken bei der Erprobung neuer Programmformate. Die Einführung von Spartenprogrammen, wie sie im freien Zeitschriftenmarkt völlig normal sind, kann in einem so verdrehten Markt einfach nicht in ausreichendem Maße funktionieren.

Private Anbieter müssen unter diesen Umständen einfach in höherem Maße populäre Themen, seichte Unterhaltung und leicht verdaulich zusammengeschrumpfte Informationen bringen, um überhaupt überleben zu können. Gäbe es ein gleiches Recht für alle, würde nichts mehr dagegen sprechen, dass die Privaten in die zahlreichen Marktlücken springen, die Radio und Fernsehen heute noch haben: z.B. rund um die Uhr ausführliche politische und kulturelle Hintergrundsendungen, Fachprogramme, wissenschaftliche Sparten, um nur einige zu nennen.

Allein die Aussage der GEZ, „Die Gebühren stellen kein Entgelt für die Programmangebote oder gar die Nutzung bestimmter Programme dar.“, zeigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt nicht an einem fairen Wettstreit mit seinen Konkurrenten und an der eigenen Leistung interessiert ist. Er bekommt sein Geld sowieso, selbst wenn nur ein Pausenzeichen gesendet würde. Es gibt keinen einklagbaren Leistungs- oder Niveauanspruch, weil so etwas im Rundfunkstaatsvertrag auch gar nicht vorgesehen wurde.

Eine Vielfalt wie im Printbereich ist im Rundfunk nur möglich, wenn die Zwangs-Rundfunkgebühren entfallen. Die Behauptung der Lobby, wer gegen Zwangsgebühren ist, sei ein Gegner der Rundfunkfreiheit, stellt die Wahrheit auf den Kopf.

Argument 4: Abgeworbenes Personal als Image-Lieferanten

Es geht hier nicht darum, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Radios und Fernsehens schlechtzureden - im Gegenteil: Dies sind oft die qualifiziertesten Leute auf dem Markt. Leider aber auch die teuersten, die sich nur Sender leisten können, die über das nötige Geld verfügen. Und Zwangsgeld plus Werbung plus Sponsoring ermöglicht eben auch das Abwerben von Topleuten aus anderen Sendern. Das äußere Erscheinungsbild wird eben von den Moderatoren und Darstellern entscheidend mitgeprägt. Wer anderen die besten Leute einfach wegkauft, hat natürlich unbestreitbare Image-Vorteile.

Argument 5: Es gibt keine Gebühren-Gerechtigkeit

Es existiert keine Gerechtigkeit bei der Gebühren-Bezahlung. Es gilt das Prinzip "Der Ehrliche ist der Dumme". - Je weniger Menschen noch bereit sind, Zwangsabgaben an die GEZ zu leisten, desto mehr Geld müssen die "ehrlichen Dummen" bezahlen (Z.Zt. schätzt man den Anteil der sog. Schwarzhörer und -seher auf ca. 10%).

Mit rechtsstaatlichen Mitteln ist dem Problem nicht beizukommen - eine regelrechte Hausdurchsuchung ist bei einer solchen Lapalie juristisch unzulässig. Sie wäre aber der einzige Weg.

Nur mit rechtsstaatlich bedenklichen Mitteln können zahlungsunwillige Bürger „überführt“ werden. Alles, um die Rundfunkgebühren „gerechter“ zu machen und an noch mehr Geld heranzukommen. Die faktische Möglichkeit einer Aussageverweigerung (auf die die GEZ eigentlich ausdrücklich hinweisen müsste!) zeigt, wie dürftig die Möglichkeiten der Geldeintreiber in Wirklichkeit sind und wie ungerecht diejenigen behandelt werden, die brav alles angeben und zahlen. (Siehe hierzu auch Kap. 2.7)

Argument 6: Unlautere Vorgehensweisen der GEZler

Die Gebührenbeauftragten der GEZ und der Landesrundfunkanstalten sollen nichtzahlende Rundfunkteilnehmer durch eine akribische, hartnäckige und gezielte Fahndungsarbeit ausfindig machen und zur Kasse bitten. Dafür bekommen die Beauftragten viel Geld. Sogar sehr viel Geld (nämlich bis zu 50.000 DM/Monat), wie in Kap. 2.5 nachzulesen ist. - Bei Nichterfüllung der Sollvorgaben, also zu wenigen Anmeldungen, verlieren Sie dagegen ihren Job!

Damit die Fahnder an dieses viele Geld herankommen und um den Job nicht zu verlieren, müssen sie Tricks anwenden, die für rechtskundige Bürger nicht immer ganz geheuer sind: z.B. Bespitzelungen, Ausfragen von Nachbarn, Eindringen in Wohnungen unter falschem Vorwand u.s.w..

Ungeheuerlich auch: Laut Dienstanweisung ("Merkblatt für die Tätigkeit der Rundfunkgebührenbeauftragten...") dürfen die Gebührenbeauftragten sogar Minderjährige verhören und sie zur Auskunft zwingen - Kinder sollen also ihre Eltern verraten (s.a. Kap. 2.5).

Mit oft falschen Drohungen werden Bürger von den Gebührenbeauftragten zur Unterschrift genötigt, werden ungerechtfertigte Gebühren erhoben oder taktische Spielchen veranstaltet, ohne dass für den so überfallenen wie bei sonstigen Haustürgeschäften ein späteres Widerspruchsrecht besteht. - Mein Gästebuch (unter www.gez-abschaffen.de) und mein eigenes Emailfach ist mittlerweile voll von solchen Schilderungen!

Argument 7: Verschwenderischer Umgang mit Geld

Das öffentlich-rechtliche Fernsehen schmeißt die ihm durch Zwangsmaßnahmen zugeflossenen Mittel zum Fenster hinaus, wie man es nur tut mit Geld, das man nicht selbst verdienen muss.

Mehrere Hundert Millionen Euro für ein paar Fußballspiele oder andere Sportveranstaltungen, die man sich genausogut in den werbefinanzierten Privatprogrammen oder mit Dekoder ansehen könnte, sie zahlen Höchstpreise für Spielfilmsenderechte, für seichteste Unterhaltung oder nervtötendste, exzessivste Gewaltorgien, die mit „Grundversorgung“ nun wirklich überhaupt nichts mehr zu tun haben.

Geradezu unsittlich ist es, wenn mit zwangsweise abgepressten Gebühren Super-Gewinnshows finanziert werden. So etwas muss mit Werbung bezahlt werden, dann ist es amüsant - mit gegen den ausdrücklichen Willen der Zahler eingetriebenem Geld sind solche Shows verwerflich.

Warum müssen die Öffentlich-Rechtlichen 26 Rundfunkorchester, Big Bands und Chöre unterhalten. Warum brauchen wir 61 Radiosender mit immer noch steigender Tendenz? „Rein rechnerisch beglückt ein Sender alle 5 Jahre sein Publikum mit einem neuen Programm, inklusive Vollversorgung und Rundumschichtbetrieb“ (DIE ZEIT 8.1.04). Und warum muss ein Gebührenfahnder (wie in Kap. 2.5 beschrieben) 50.000 DM, also ca. 25.500 Euro/Monat verdienen...?

Argument 8: Umgekehrtes Leistungs­prinzip

Je schlechter das Programm, desto weniger Zuschauer und desto weniger Werbeeinnahmen. D.h. logischerweise auch (zumindest nach GEZ-Logik): desto größer der Ausgleich durch Gebühren - denn sparen können oder möchten die Öffentlich-Rechtlichen nicht. Unzufriedene Zuschauer äußern ihren Unmut oft durch Abmeldung des Gerätes (wie auch sonst). Am Ende zahlt wieder der "Ehrliche Dumme" alles. - Das GEZ-Prinzip lautet: Je mieser die Leistung, desto mehr Zwangsgeld wird eingetrieben von den verbleibenden Gebührenzahlern.

Argument 9: Zwangsgebühr geschichtlich überholt

Früher war Zwangsgebühr gerechtfertigt, heute nicht. Geschichtlich gesehen mag eine Zwangsgebühr vielleicht einigermaßen logisch gewesen sein, da man beim Einschalten eines Gerätes automatisch und ausschließlich einen öffentlich-rechtlichen Sender drinnen hatte. Heute sieht das bekanntlich ganz anders aus.

„Heute ist Satellitenempfang von bis zu 200 europäischen Kanälen durch eine einmalige Investition in Höhe von 100 € möglich, und im Netz der deutschen Telekom können gegen eine monatliche Gebühr von maximal 26,13 DM vierunddreißig Kabelprogramme empfangen werden. Entsprechend hoch ist die tatsächliche Versorgung (1997) der Haushalte mit Programmvielfalt: 53,3 Prozent der deutschen Wohnungen sind an das Kabelnetz angeschlossen, weitere 33,7 Prozent der TV-Haushalte betreiben eine Satellitenempfangsanlage, und nur noch 13 Prozent nutzen ausschließlich den terrestrischen Empfang. (Vgl. Bonin 1997/98; Zimmer 1998: 353)

Auch die inhaltlichen Unterschiede zwischen den privaten und den öffentlich-rechtlichen Programmen sind längst nicht mehr so deutlich. Ricker (1998) weist darauf hin, dass die privaten Programme ,,eine ständige Optimierung der weltanschaulichen Vielfalt" betreiben und ihnen die Rezipienten ,,weitestgehend weltanschauliche Neutralität bescheinigen." Auch eine durch Marktgesetze erzwungene Fixierung der privaten Anbieter auf den Massenmarkt ist nicht mehr feststellbar. Statt dessen betreiben die ,,Privaten" eine zunehmende Zielgruppenorientierung und bieten differenzierte Programmangebote an.“ (Ökonomie der Medieninhalte).

Argument 10: Freiwillige Gebühren mit Decoder

Ein werbeunabhängiges Fernsehen ist auch ohne Zwangsgeld möglich. Wenn das Programm so gut wäre, dass es die Zuschauer freiwillig empfangen und bezahlen würden, könnte man die Bezahlung, wie beim privaten Bezahlfernsehen, durch Decoder sichern. Die neuen technischen Entwicklungen, wie Digitalübertragungen, vereinfachen solche Gebühreneinzugsverfahren.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss zur Verwendung der Decodertechnik zum Erlangen von Rundfunkgebühren gezwungen werden. Nur das wäre einer Demokratie würdig. Er bekäme auf diese Weise auch die Notwendigkeit zu spüren, Geld nur für Leistung zu bekommen und nicht, weil ein „Gerät zum Empfang bereit gehalten wird“.

Argument 11: Spärliche Informationen

Die öffentlich-rechtlichen Sender kommen ihrer immer wieder beschworenen Pflicht, die Bürger umfangreich zu informieren, bzw. ihrer Grundversorgungspflicht oft nicht nach. Bestes und beeindruckendstes Beispiel war die Berichterstattung am 24. Dezember 1989 über Sturz, Verhaftung und Hinrichtung des damaligen rumänischen Diktators Ceaucescu (liegt zugegeben etwas lange zurück, zeigt aber die Unfähigkeit dieser zwangsfinanzierten Anstalten besonders plastisch): Weil Weihnachten war, wurde die Tagesschau auf insgesamt 5 Minuten heruntergekürzt und das in einer Zeit, wo ganz Osteuropa Kopf stand! Es hätte ein riesiges Raumschiff mit Außerirdischen mitten in Köln landen können - die Programm-Verantwortlichen von den Öffentlich-Rechtlichen hätte das nicht aus der Ruhe gebracht!

Noch immer dümpelt der Informationsstrom an Sonn- und Feiertagen auf diesem Niveau. Egal was in der Welt passiert: an Feiertagen senden die Öffentlich-Rechtlichen nahezu ausschließlich Schlager, Fußball, Langeweile - und das auf allen Programmen, besonders im Radio.

Auch in den Nächten herrscht bei den Öffentlich-Rechtlichen Informationsnotstand. Schaut man auf das Programm des Info-Radiosenders des NDR, „NDR Info“, findet man ab Abends statt Nachrichten fast nur noch Kinderfunk, Jazz und Schlager. Auch im Deutschlandfunk wird Nachts nicht gearbeitet, sondern geschlafen - und die Wochenenden sind komplett für eine Siesta reserviert - sie sind mit Berichtskonserven vollgestopft und sicherlich personell komplett verwaist.

Natürlich ist nichts dagegen zu sagen, dass gerade an Wochenenden oder Nachts seichte Kost gesendet wird, um den Menschen die Entspannung nach einer anstrengenden Woche oder einem anstrengenden Tag zu erleichtern. Es geht auch nicht darum, bestimmte Sendungen schlechtzureden. Kinderfunk ist wichtig, Jazz ist wichtig und alles andere, was irgend jemanden interessiert, ist auch wichtig.

Es darf aber auch der legitime Wunsch nach „ernsthaften“ Nachrichten nicht außer Acht gelassen werden. Bei z.Zt. 61 öffentlich-rechtlichen Radiosendern dürfte eine dementsprechende Aufgabenverteilung organisatorisch eigentlich kein Problem darstellen. Zu kritisieren ist, dass Nachts und Feiertags plötzlich alle öffentlich-rechtlichen Radio-Sender gleichzeitig auf seichte Berieselung umschalten, statt dass einige Sender weiterhin durchgehend aktuelle politische und gesellschaftliche Informationen bringen.

Man sollte den Programm-Machern auch einmal klar machen, dass es Menschen mit unterschiedlichen Tagesrhythmen gibt: Tagarbeiter, Nachtarbeiter, Schichtarbeiter... Auch die Arbeits- und Feiertagsverteilung ist nicht bei allen Rundfunkteilnehmern gleich: Zugschaffner, Polizeibeamte und Jetpiloten zahlen die gleichen Zwangsgebühren, wie „normale“ Büroangestellte, bekommen aber zu den Zeiten, wo sie es gerne hätten, keine Rundumversorgung mehr.

Argument 12: Doppeltgemoppeltes Programm

Statt Abwechslung zu bringen, senden ARD und ZDF oft genug zeitgleich nahezu identische Sendungen mit sogar noch fast identischen Inhalten. So etwa die beiden nachmitttäglichen Boulevard-Magazine "Brisant" (ARD) und "Hallo Deutschland" (ZDF). 17.00 Uhr gleichzeitig Tagesschau und Heute - was soll so etwas? Eine typisches Beispiel war auch das Abendprogramm vom 20. März 2004. Auf der ARD gab es um 20.15 Uhr „Deutschland singt“ und das ZDF sendete ebenfalls um 20.15 Uhr „Willkommen bei Carmen Nebel - Stars, Musik und Überraschungen“.

Gibt es tatsächlich eine destruktive Konkurrenz zwischen ARD und ZDF? Wollen die mit Hilfe unserer Zwangsgelder sich gegenseitig die Zuschauer wegluchsen? Was sollen Zuschauer machen, die sich weder für das eine noch das andere interessieren? - Die sind genauso arm dran, wie die, die sich für beides interessieren und die aber nicht gleichzeitig erstes und zweites Programm gucken können. Wie wäre es also, gleichartige Sendungen nicht gleichzeitig, sondern zeitversetzt zu senden? Dann könnte das jeweils andere Programm eine echte Alternative bieten.

Argument 13: Bald GEZ-Gebühr für Internet-PCs?

Die GEZ ist in ihrer Gier grenzenlos. Nur weil sich die Öffentlich-Rechtlichen jetzt auch im Internet mit ihren Webseiten präsentieren, sollen nach neuesten Informationen ab dem Jahre 2007 möglicherweise Gebühren für alle internetfähigen PCs gezahlt werden! Die Höhe der Gebühr für einen PC steht dagegen noch nicht fest. Für jeden in einer Firma mit Internetzugang angeschlossenem Terminal wäre dann diese Gebühr zu entrichten. Auf in Deutschland ansässige Unternehmen käme eine Kostenlawine zu, die unser Land national und international immer unattraktiver werden ließe und viele Firmen in den Bankrott treiben würde.

Argument 14: Selbstständige mehrfach ausgepresst

Selbstständige müssen für jedes einzelne Gerät, das sie in ihren vier Wänden oder im Auto haben, die Zwangsabgaben zahlen. Auch dann, wenn sie gar nicht in der Lage sind, drei Fernsehern parallel zuzusehen oder ihrem Radiowecker, der Stereoanlage und dem Autoradio gleichzeitig zuzuhören.

Argument 15: Gefahr für die Wirtschaft

Selbst dann, wenn sich ein Unternehmen am Rande des Ruins befindet, holt sich die GEZ das Geld für alle vorhandenen Geräte - ohne jede Gnade! Es gibt für Unternehmen keine Möglichkeit, sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen. Es sieht so aus, dass die GEZ bei der Eintreibung der Gebühren die Insolvenz von Unternehmen billigend in Kauf nimmt. Nicht jeder, der sich mit selbstständiger Arbeit durchschlägt, heißt Bill Gates oder Neckermann. Viele kommen gerade mal so über die Runden oder leben gar von Schulden.

Argument 16: Es herrscht das Egal-Prinzip

Rundfunkgebühren werden auch dann erhoben, wenn man seinen Drehkondensator unbeweglich auf eine der Privatsenderfrequenzen festgelötet hat! Es ist der GEZ völlig egal, ob man die Leistung der öffentlich-rechtlichen Sender in Anspruch nimmt oder nicht. „Die Gebühren stellen kein Entgelt für die Programmangebote oder gar die Nutzung bestimmter Programme dar. Sie sind vielmehr von jedem Teilnehmer zu entrichten, der »ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält«...“

Und die Mittel der Gebühreneintreibung sind entsprechend - nämlich so wie man es erwartet, wenn Menschen faktisch beraubt werden.

Argument 17: "Gebühren" - Falsch deklariertes Zwangsgeld

Sind Rundfunkgebühren eigentlich Gebühren? Das ALPMANN/BROCKHAUS „Fachlexikon Recht“ definiert „Gebühren“ wie folgt: „Gebühren: von einer öffentlichen Gebietskörperschaft festgesetzte Abgaben, die als Gegenleistung für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung zu entrichten sind. Im Unterschied zu den Steuern, die keinerlei Anspruch auf Gegenleistung begründen, und zu den Beiträgen entsteht die Gebührenpflicht erst durch die tatsächliche individuelle Inanspruchnahme oder Veranlassung der öffentlichen Leistung.“

Dazu auch „Ökonomie der Medieninhalte“: „Hierzu kann zunächst der berechtigte Zweifel geäußert werden, ob die Rundfunkgebühr überhaupt finanzwissenschaftlich eine Gebühr darstellen kann. Die dafür notwendige Bedingung, dem Äquivalenzprinzip zu entsprechen, erfüllt die Rundfunkgebühr jedenfalls nicht: Sie ist immer zu zahlen, auch wenn gar keine Gegenleistung in Anspruch genommen wird.“

Nach Ansicht der GEZ kommt es aber überhaupt nicht darauf an, „...ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen, sondern nur darauf, dass Sie es nutzen können. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu stande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.“

Argument 18: Vorbild Mafia?

Für die GEZ spielt es also überhaupt keine Rolle, ob eine Leistung gewünscht oder angenommen wird. Die GEZ fordert Geld ohne Gegenleistung. Sie tut dies erst mit freundlichen Aufforderungen, dann mit Drohungen, schließlich mit noch härteren Drohungen und mit rabiaten Eintreibern, die regelrecht Jagd auf die Menschen machen. Am Ende greift die GEZ noch zu Formen der körperlichen Gewalt, wie Beugehaft, Verwaltungszwangsverfahren, Zwangsvollstreckung und der Vernichtung der gesellschaftlichen Existenz. - Erinnert das nicht fatal an die adretten, unhöflichen und muskulösen Herren, die aufdringlich ihren Schutz anbieten, egal, ob man ihn möchte oder nicht? Nur weil man in ihrem Revier ein Geschäft oder Restaurant bereit hält?

Argument 19: Rechtverdrehte Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen auf die sich die GEZ und die Landesrundfunkanstalten zur Habhaftwerdung von Schwarzsehern und -hörern berufen, sind für den normalen Bürger teilweise vollkommen unverständlich. Selbst gestandene Juristen zweifeln oft zunächst an dem Vorhandensein der zugrundeliegenden Rechtsnormen, sofern sie nicht diesbezüglich tätig sind.

Dazu gehören z.B. die Meldedatenübermittlungsverordnung zum Zwecke der „Rasterfahndung“ nach Gebührenmuffeln, der Zwang, für etwas zu zahlen, was man nicht will, freiberufliche Fahnder, die mehr verdienen als ein Polizeipräsident, richterliche Urteile, die jeden gesunden Menschenverstand in die Verzweiflung treiben, Ablehnung der Gebührenbefreiung wegen zuwenig Einkommen, ignorieren von Abmeldungen...

Das ganze Buch ist voll von solchen verdrehten „Rechtsgrundlagen“, auf denen es sich die GEZ und die öffentlich-rechtlichen Anstalten bequem machen können.

Argument 20: Keine Gleichbehandlung aller Europäer

In fast allen europäischen Ländern ist es möglich, deutsche Programme zu hören und zu sehen. Überall in Europa werden also „Rundfunkgeräte zum Empfang bereit gehalten“ aber niemand außer uns zahlt an die GEZ! Das muss die GEZ doch zur Kenntnis nehmen: Millionen von "Schwarzsehern und -hörern" in England, Spanien, Dänemark und anderswo können unsere deutschen Ö-R-Programme empfangen ohne einen Cent zu bezahlen!

Aus Gründen der Gleichbehandlung MUSS (!) daher die GEZ tätig werden! Sie MUSS Hundertschaften eifriger Gebühreneintreiber in ganz Europa verteilen und nach Sateliten-Schüsseln Ausschau halten lassen. Sie MUSS alle Europäer gleichmäßig abkassieren - nicht nur uns! Mittlerweile gibt es ja sogar für einfache Parkknöllchen länderübergreifende Verfolgung, warum dann nicht auch für Ordnungswidrigkeiten, wie "Schwarzsehen und -hören"? Sollte die GEZ geeignete Maßnahmen gegen unsere Nachbarn unterlassen, muss eine Klage vor dem Europäischem Gerichtshof wieder Recht und Ordnung schaffen. Es gibt ein Gleichbehandlungsgebot für uns Europäer!

Man stelle sich das einmal vor: Der deutsche Rundfunkgebührenbeauftragtendienst dringt in Frankreich, Belgien oder Dänemark in die Häuser ein, um zu prüfen, ob die Bewohner Geräte zum Empfang bereit halten, die die deutschen öffentlich-rechtlichen Programme empfangen könnten...

Falls sich die Außendienstler der GEZ dieser Aufgabe nicht gewachsen fühlen, muss eine andere Lösung her, die eine Gleichbehandlung der Europäer herstellt: Die Beseitigung der Zwangsgebühr auch für uns Deutsche - die Abschaffung der GEZ!

Argument 21: Unvereinbarkeit mit EG-Beihilferecht

Die zwangsweise eingezogenen Rundfunkgebühren passen nicht in ein freies Europa. Diese sind auch nicht vereinbar mit den Regeln des europäischen Beihilferechts (Art. 87 bzw. ex Art. 92 EG-Vertrag). „Das beihilferechtlich relevante Begünstigungselement liegt immer dann vor, wenn der staatlichen Zuwendung keine marktgerechte Gegenleistung des Begünstigten korrespondiert. Es handelt sich um Maßnahmen, die der Verwirklichung solcher Ziele dienen, die in der Regel nicht ohne fremde Hilfe erreicht werden können, weil sie über den Markt nicht finanzierbar sind. Genau diese Voraussetzung erfüllt die deutsche Rundfunkgebühr.“ (Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Rostock) - Rundfunkgebühren verfälschen den innergemeinschaftlichen Wettbewerb und schaden damit letztendlich der Rundfunkfreiheit. Lesen Sie hierzu auch den genauen Wortlaut in Kap. 2.9.

Argument 22: Hinterhältige Gebührenbefreiungsverhinderungsstrategien

Theoretisch kann man sich von den Gebühren befreien lassen, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Einen solchen Antrag lehnt die Landesrundfunkanstalt aber ab, wenn das Einkommen so gering ausfällt, dass sich deren Mitarbeiter das nicht vorstellen können (was logisch ist, wenn man selbst ein so hohes Einkommen hat, wie in Kap. 2.5 angegeben). Das heißt, die GEZ, bzw. die Landesrundfunkanstalt lehnt die Gebührenbefreiung ab, weil jemand zuwenig (nicht zuviel!) verdient! Einen dokumentierten Fall, der sicherlich kein Sonderfall ist, finden Sie im Kap. 2.4.

Argument 23: Hinterhältige Kritikervernichtungsstrategien

Kritiker werden mit astronomischen Klagen mundtod gemacht. Auch wenn bestimmte Klagen nie zum Erfolg führen könnten, wären allein die vorauszuzahlenden Gerichtskosten so hoch, dass ein normaler Mensch daran finanziell zu Grunde gehen würde. Wer gegen einen Wehrdienstleistenden mit einem willkürlichen Streitwert von 200.000 Mark klagt, braucht eigentlich gar nicht mehr zu klagen, weil der Gegner allein durch die Vorabkosten in die Knie geht. 500.000 Mark Strafgeld oder 1/2 Jahr Haft drohten dem GEZ-Kritiker Sönke Pencik. Mittlerweile endete der Prozess mit einem Vergleich.

Argument 24: Agitation und Propaganda statt Information

Wenn es um die eigene Sache geht, ist spätestens Schluß mit journalistischer Ethik der Zwangsgeldsender. In der "Perspektive" - Sendung (BR vom 27. September 2001, 21:20 Uhr) wird folgendes behauptet: "Privatfernsehen erhält von jedem Haushalt in Deutschland 33,30 DM über die Werbung für gekaufte Produkte. Öffentlich-rechtliches Fernsehen erhält demgegenüber 21,18 DM an Gebühren." Nicht die Rede ist davon, dass die Öffentlich-Rechtlichen auch noch zusätzlich Werbung machen. Kein Wort auch darüber, wie man zu dieser Zahl von "33,30 DM" gekommen ist.

Jeder Ökonom (und auch fast jeder Laie) weiß, dass beworbene Produkte i.d.R. in größeren Stückzahlen hergestellt und verkauft werden und damit billiger werden. Übrigens wird auch in Zeitungen, Zeitschriften, im Radio, an Litfaßsäulen u.s.w. geworben. Woher nimmt der BR die Stirn, uns so eine Zahl aufzutischen? Wir Gebührenzahler finanzieren derartige Desinformationen und die Gehälter der Journalisten, die sich nicht dafür zu schade sind, uns so offensichtlich für dumm zu verkaufen.

Argument 25: Keine Katastrophen-Infos für Mittellose

Wer sich die Zwangsgebühren der GEZ nicht leisten kann und durch die juristischen Winkelzüge der Öffentlich-Rechtlichen (siehe Argument 22) auch keine Gebührenbefreiung erhält, bekommt bei Sirenenalarm auch keine Informationen, was er zu tun hat. Zumindest "legal" nicht. Denn wenn die Sirene heult, soll man das Radio einschalten und weitere Anweisungen abwarten. Wer keines hat, bzw. haben darf, ist vom Katastrophenschutz abgeschnitten. Die GEZ könnte so also einmal für den Tod von Menschen verantwortlich sein... oder ist es vielleicht auch schon, ohne dass jemand über diese Ursache bisher nachgedacht hätte!

Argument 26: Teure Werbekampagnen für Nix und Wiedernix

Was sollen riesige Anzeigen für das ZDF ("Mit dem Zweiten sieht man besser") bringen, wenn man das Produkt ohnehin "kaufen" MUSS? Werbung soll doch eigentlich Kunden gewinnen und nicht Ausgeraubten das Ausgeraubtwerden schmackhaft machen, oder?

Schlimm auch die Fernsehspots, in denen die Gebührenverweigerer mit Kriminellen in einen Topf geworfen werden („Angemeldet? Der ist doch noch nicht mal gekauft, man!“) oder ein fieser Gebühreneintreiber, der drohend mit dem Finger auf Menschen zeigt und sie hasserfüllt anschreit: „Duuuuu hast nicht GEZahlt!“ - und die Menschen dann demütig flehen: „Vergiiiib uns!“ - Einfach nur widerlich!

Argument 27: Kein Recht auf Gebührenminderung bei Mängeln

Bei einem Mietverhältnis oder beispielsweise einer Reise hat man die Möglichkeit, die Zahlung zu reduzieren, wenn Mängel vorhanden sind. Bringen die Öffentlich-Rechtlichen aber Falschmeldungen, verdrehte Wahrheiten, verkehrte Übersetzungen oder sonstige dilettantische und schlechte Leistungen, muss trotzdem im vollen Umfang weiter bezahlt werden. So etwas gibt es in keinem Wirtschaftszweig.

Argument 28: Datenschutzrechtliche Ungereimtheiten

Hier nur einige Beispiele, wie bei der GEZ und den Landesrundfunkanstalten mit Datenschutz umgegangen wird:

·          Die Meldedatenübermittlungsverordnung erlaubt die Weitergabe von Einwohnermeldedaten an die GEZ zum Zwecke der Abgleichung mit eigenen Daten. Eine Art „Rasterfahndung“, nur diesmal nicht gegen mögliche Terroristen, sondern gegen gefährliche „Schwarzseher“.

·          Die GEZ verstößt regelmäßig gegen §§ 55 und 136 StPO und versäumt es, die des unerlaubten zum Empfang Bereithaltens eines Rundfunkgerätes verdächtigen Personen auf das Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen (s.a. Kap. 2.7).

·          Das Anmelden der Geräte ist per Online-Formular möglich - auch ohne die Prüfung der angegebenen Adresse. So wäre es tatsächlich möglich, eine andere Person anzumelden und dieser auf diese Weise zu schaden. Ferner wäre es möglich, zum Nachteil der GEZ jede Menge Personen anzumelden, die es gar nicht gibt, wobei die Adressen nur einigermaßen plausibel sein müssen.

·          Beschwert man sich über die bedenklichen Machenschaften bei der Beschaffung von Zwangsgebühren, gerät man z.B. im Bereich des NDR an einen NDR-eigenen Datenschutzbeauftragten, der vom NDR ausgewählt wurde und bezahlt wird und Mitarbeiter der Anstalt ist (s.a. Kap. 2.6).

Argument 29: Verstoß gegen Art. 5 des Grundgesetzes

Die tatsächliche Praxis der Gebühreneintreibung verstößt aller Wahrscheinlichkeit nach gegen Artikel 5, Abs. 1 des Grundgesetzes. Dieser lautet:

„Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten...“

Dieses Grundrecht wird zumindest denjenigen vorenthalten, die sich die Rundfunkgebühren nicht leisten können und denen die Befreiung nicht genehmigt wird, weil sie z.B. ein zu geringes Einkommen haben (s.a. Argument 22 und Kap. 2.4).

Dieser Personenkreis ist in letzter Konsequenz gezwungen, sämtliche Rundfunkgeräte abzumelden und so der Möglichkeit beraubt zu sein, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert“ informieren zu können.

Der Bürger wird also von der GEZ in eine Situation gebracht, sich nur noch „illegal“ die eigentlich grundgesetzlich verbrieften Rechte verschaffen zu können, indem er Rundfunkgeräte ohne Anmeldung und Gebühren zum Empfang bereit hält. Das heißt, um an sein Grundrecht auf Informationsfreiheit heranzukommen, muss er gegen die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages verstoßen und sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen.

Argument 30: Anspruchsvolle Kultursendungen werden vernachlässigt

Kulturell hochwertige Sendungen, die nach dem eigenen Selbstverständnis eine Rechtfertigung des zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausmachen, werden viel zu selten und oft zu unattraktiven Zeiten ausgestrahlt. Die besten Sendeplätze sind dagegen den seichten Unterhaltungssendungen vorbehalten: „Wetten dass?“, Tatort-Krimis und Musikshows.

Ausgerechnet die Sender Arte und 3sat, die noch am ehesten die kulturinteressierten Zuschauer erreichen, sollen dem Sparen zum Opfer fallen: „Die Kultursender 3sat und Arte können nach dem Wunsch der Ministerpräsidenten zusammengelegt werden.“ (Spiegel Online v. 11.11.03).

Argument 31: Politisch nicht unabhängig

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Politik sind auf vielfältige Art miteinander verwoben. Beispielsweise sitzen Politiker in den Landesrundfunkräten und die Ministerpräsidenten der Länder müssen letztendlich einer Gebührenerhöhung zustimmen, die zwischen den Landesrundfunkanstalten und der von den Bundesländern eingesetzten „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) ausgehandelt wurde.

„Zwar hat das Bundesverfassungsgericht eine Rundfunkfinanzierung unmittelbar aus staatlichen Haushalten ausgeschlossen, doch unterliegt die Finanzierung durch die parlamentarische Festsetzung der Gebührenhöhe einer direkten staatlichen Kontrolle (vgl. Schmitz 1990). Ein Bemühen der finanziell abhängigen Anstalten, sich den staatlichen Instanzen gegenüber wohlgefällig gegenüber zu verhalten, kann daher prinzipiell nicht ausgeschlossen werden (vgl. Barrow 1997: 72f).“ (Ökonomie der Medieninhalte).

Argument 32: Mittelbare Diskriminierung von Frauen

Kaum jemand nimmt es wahr - so sehr haben wir uns schon daran gewöhnt: Die Öffentlichrechtlichen bringen Fußball bis zum Erbrechen - zumindest Fußballgegner müssen das so empfinden. Fußball ist in erster Linie Männersache und etwas ähnliches, vor allem in diesem Ausmaß, gibt es für Frauen im ÖRR nicht. Gerade mal ein bisschen FrauTV und MonaLisa, das war's. Ich habe dieses Argument aus einem offenen Brief von Helke Sander vom Februar 2006 an die Intendanten und Rundfunkräte von ARD und ZDF entnommen. Sie führt aus, dass Rundfunkinhalte von einer erdrückenden Majorität der Männer bestimmt wird. Was wäre, wenn Frauen sich genauso plump mit ihren Interssen durchsetzen würden, zeigt dieser Ausschnitt ihres Briefes deutlich:

"...möchte ich Sie bitten, sich mal vorzustellen, SIE SELBER würden an jedem Wochenende, an dem Sie vielleicht mal frei haben oder krank sind und sich mal was Nettes ansehen möchten, nur Strickwettbewerbe auf allen Kanälen finden. Sie könnten herum zappen soviel Sie wollen, Sie werden doch immer nur wieder und wieder und wieder auf strickende Frauen schalten, angefangen mit dem Frühstücksfernsehen, nach jeder Nachricht, d.h. alle halbe Stunde irgendwo im öffentlich rechtlichen Fernsehen oder Radio, würden SIE über die neuesten Wettbewerbe, Muster, Vorlagen, Finessen des Strickens informiert. (...)

Wehe, es kommt die Strickweltmeistertschaft. Dann gäbe es praktisch nichts Anderes mehr. Sie stiegen in Hannover aus dem Zug und sähen auf einer Säule mit Display: "Noch xy TAGE bis zum Beginn der Strick-Weltmeisterschaft". Sie lesen eine x-beliebige Zeitung und eine strickende Frau, vielleicht heisst sie Frau Beckenmauer, erzählt Ihnen rücksichtsvoll, dass sie im Jahr der Strickweltmeisterschaft dem Land nicht noch ihre dritte oder vierte Hochzeit zumuten könne und deshalb wohl erst später erneut heiraten werde. Sie würden in Sondersendungen darüber informiert, für wie viel Millionen eine Strickerin das Land wechselt wegen ihres exorbitanten Musters. Schriftstellerinnen würden über ihre Strickerfahungen sprechen - überall.Überall."

Pfarrer installierten Fernsehapparate in den Kirchen, - um das "Gemeinschaftsgefühl durch gemeinsames Strickengucken" zu steigern. Das Stricken wäre nur unterbrochen dann und wann durch Häkeln. Auch da gebe es Wettbewerbe, so wie Fussball ja auch unterbrochen ist durch Formel eins und deren wechselnde Chauffeure (was junge Männer anregt, sich mit ihrem ersten Auto bald um Bäume zu wickeln). "
Lesen Sie hier den ganzen Brief von Helke Sander

Fazit aus den Argumenten

Die GEZ passt nicht in einen demokratischen Rechtsstaat! Sie muss sofort und ersatzlos abgeschafft werden!

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sind so zu verschlanken, dass sie sich allein aus freiwilligen Gebühren (Decoder) und Werbung finanzieren können. Technisch werden hierbei die neuen digitalen Möglichkeiten helfen, Programme (un-) zugänglich zu machen.

Rechtssicherheit und eine nachvollziehbare Logik des Rechts ist eines der höchsten Güter in einer Demokratie. Dieses Gut wird durch die GEZ aufs Spiel gesetzt. Viele Menschen, die in die Fänge der GEZ geraten sind und Opfer einer unvergleichlichen Willkür wurden, verzweifeln oftmals nicht nur an dieser Institution, sondern werden zu Zynikern was die Demokratie als Ganzes angeht.

Da die Politik nicht handelt, müssen zunächst die privaten Medien und die Bevölkerung selbst etwas tun. Erst dann werden einige mutige Politiker nachziehen.

Gestalten wir unsere Medienwelt doch so, dass die Menschen frei und selbstbestimmt entscheiden können, wem sie ihre Informationen abkaufen wollen und wem nicht!

Bernd Höcker
www.gez-abschaffen.de

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