Neue
Emails (Anfang 2009)
Aktuelle Fälle (unkommentiert)
Früher war der öffentlich-rechtliche
Rundfunk in der Bundesrepublik einmal dazu da, den Menschen Freude zu bringen - heute
verbreitet er Angst und Schrecken. Wie bei den "Potemkinschen Dörfern" im
früheren Ostblock ist die Fassade glänzend, aber eben nur Fassade! In den Hinterzimmern,
bzw. in den Gebührenabteilungen, bei den Justiziaren und den
Rundfunkgebührenbeauftragten existiert eine ganz andere Welt! Die Welt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entwickel sich
immer mehr zu einem verhassten System! Ich habe hier mal einen kleinen Ausschnitt von dem abgebildet, was ich täglich an Emails bekomme. Dies ist nur ein Ausschnitt der letzten Tage und Wochen... (vom 14. Februar rückwirkend bis Anfang Januar 2009). Ich bitte nochmal dafür um Verständnis, dass ich nicht alle Emails beantworten kann. Persönlichen Rat darf ich sowieso nicht geben, da mir dies das Rechtsberatungsgesetz (und meine knappe Zeit) verbietet. Rechtsrat darf ich nur ganz allgemein in meinen Büchern und auf dieser Website erteilen. Ich habe die Emails über die Zwischenablage in die Tabelle kopiert ohne irgendwelche Korrekturen, außer einigen Kürzungen wegen der Länge. Die Namen sind anonymisiert (ich habe dabei hoffentlich nichts übersehen). |
14.2.09: Mein Name ist Xxxx Xxxx, ich bin Hartz IV-Empfänger und wohne in Xxxx, Schleswig-Holstein. Mit Datum 12.02.2009 erhielt ich ohne Vorwarnung eine Vollstreckungsankündigung durch die Stadt Xxxx - der Bürgermeister - Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde. Mir wird eine Frist von 7 Tagen zur Zahlung der GEZ-Gebühren 08/07 bis 07/08 in Höhe von 260,20 EUR incl. Vollstreckungsgebühr gegeben. Vorher habe ich die bekannten Androhungsschreiben erhalten, aber alle ignoriert, weil NIEMALS eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei war. Darauf habe ich immer geachtet!! Nun meine Frage. Muss ich dieses Schreiben jetzt Ernst nehmen, oder ist es nur eine weitere perfide Methode der GEZ-Abzocker? Herr Höcker, ich bin völlig verunsichert jetzt, weil in dem Schreiben inzwischen mit richterlicher Durchsuchungsanordnung gedroht wird und von zwangsweiser Öffnung von Türen und Behältnissen auf meine Kosten die Rede ist! Wie Ernst ist die Lage und was kann / soll ich tun? Wie bereits erwähnt, habe ich keinerlei Schreiben per Zustellungsurkunde erhalten, auch nicht diese Ankündigung! Leben wir nicht in einem Rechtsstaat mit entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrungen, oder trifft das auf diesen Gaunerverein GEZ alles nicht zu?
14.2.09: Bei mir ist es so dass ich keine Anmeldung bekommen habe, jedoch inzwischen schon die 2. Rechnung nach zweimaligem Umzug. 1. Umzug war im März 2008, 2. Umzug November 2008. Die GEZ geht einfach davon aus dass ich Geräte hätte und schickt mir eine Rechnung. Ohne irgendetwas sonst. Sie schreiben dass ich Geräte abmelden müsste, hierauf bin ich leider letztes Jahr reingefallen, habe geantwortet dass ich keine Geräte habe, dass ich in der neuen Wohnung zusammen mit meinem Partner wohne der die Gebühren für seine Geräte bezahlt und geschreiben dass ich keine Geräte, weder im Auto noch in der Wohnung habe. Danach kam keine Antwort. Doch nach neuem Umzug kam heute ein Brief ich hätte noch von März bis Juni 2008 Gebühren nachzuzahlen. Ich stehe hier und denke "häh, für was, hab keine Geräte". Die GEZ möchte, da ich mich auf ihren Brief von Juni 2008 geantwortet habe, bis Juni 2008 Gebühren von mir. Ich frage mich was das soll, habe Ihre Musterklage durchgelesen und werde der GEZ in der Art antworten, dass ich dies von der Verbaucherzentrale erfahren hätte, sonst gehen die noch davon aus ich habe einen PC für den sie Geld verlangen können - die juckt es nicht dass ich aus´m Internet-Cafe schreibe- und mir auch einen Klage vorbehalte. Mal sehen was sie draus machen. Ich sehe es nicht ein für Geräte die ich nicht habe Geld zu bezahlen. Seit ich mich von meinem Mann getrennt habe, bin inzwischen geschieden, denken sie ich hätte eigene Geräte. Es kann natürlich sein - das fällt mir jetzt ein da ich von der Scheidung schreiben - dass mich mein Ex- Mann angemeldet hat. Äh, darf er das? 12.2.09: da ich das vorgehen der gez absolut widerwärtig finde, suche ich einen weg, gegen dieses system anzugehen. ich dachte da so an volksentscheide, sammelklagen, verbandsklagen etc. sammelklagen gibt es so ja nicht in deutschland. aberes muss doch einen weg geben, dagegen ankämpfen zu können. ich wende mich an sie, weil ich meine, das sie als jounalist sehr wohl die geeignete person sein können, mit welcher man solche dinge auf die beine stellen könnte. zwar weiß ich noch nicht, ob mein vorhaben überhaupt etwas bringt, aber schliesslich muß ich ja irgendwo anfangen. 7.2.09: Wohne mit meiner Mutter(81 jahre)auf einem Bauernhof und habe mich (40 jahre) noch nie wirklich drum gekümmert GEZ Gebühren zu zahlen da ich immer dachte für den Haushalt zahlt meine Mutter ja !! wohl falsch gedacht..!???vor ein paar Tagen stand eine Frau vor der Tür und fragte ob hier noch jemand wohne und meine Mutter kam es alles eigenartig vor und sagte mein Sohn, und er würde Abends wieder erreichbar sein! Sie erzählte es mir später und sagte jemand vom RWE wäre hier gewesen!!! Abends wo ich Zuhause war kam sie erneut und meine Mutter ließ sie rein und sie erzählten einige Minuten bis ich dazu kam!Da wußte diese Frau aber schon alles über mich !!Dann stellte Sie sich mir vor und drohte direkt mit Nachzahlungen von 10 jahren für tv und Radio !Sprach sogar von Rückrechnungen bis zu meinem 18 Lebensjahr!! Völlig Überrumpelt ließ ich mich auf Rückanmeldung von Tv für 5 und radio für 7 Jahre ein-da sie mir drohte wenn ich nicht direkt unterschreiben würde müßte ich zusätzlich noch eine Strafe von 1000 Euro zahlen! Ich ließ mir Ihren Ausweiß zeigen und unterschrieb diese Anmeldung +eine 4 malige Ratenzahlung von ca.1200 Euro Gesammtbetrag !! Beim verlassen des Hauses bat Sie noch keinem davon zu erzählen-da sei ja noch bei anderen kassieren wolle!! können Sie mir einen Tip geben wie ich mich verhalten soll!?? 30.1.09: Kurz Gefasst: -Ich habe kürzlich, ohne das ich mich bei der GEZ Angemeldet habe eine Zahlungseinforderung über 879,93 Euro erhalten (Bayerischer Rundfunk, Abteilung Rundfunkgebüren) -Nachdem ich die GEZ per E-mail darüber informiert hatte, dass ich micht nicht angemeldet habe und keinerlei der angeblichen Geräte besitze, wurde mir heute eine Kopie meiner angeblichen Anmeldung geschickt. MEINE UNTERSCHRIFT IST OFFENSICHTLICH GEFÄLSCHT und weitere Angaben über Geräte und Datum sind schlicht erfunden. Ich kann bei Interresse gerne die betreffenden Dokumente bereitstellen und meinen Fall detaillierter erläutern. Prinzipiell ist das ein Vergehen gegen das ich Anzeige erstatten möchte und würde gerne wissen, ob es soetwas wie eine Sammelklage gibt, in der Hoffnung auch langfristig etwas zu bewirken. 25.1.09: Seit heute liegt uns ein Zwangsvollstreckungsbescheid der Stadt Lage über die Forderung "Gebühren der GEZ Köln" in Höhe von 64,50? gerichtet an meine Lebensgefährtin vor. Meine Lebensgefährtin und ich leben gemeinsam in Bielefeld und zahlen brav unsere GEZ-Gebühr (für neuartige Rundfunkempfangsgeräte) an unserem Erstwohnsitz. Die Geräte gehören alle meiner Freundin, u.a auch das Autoradio (das Auto gehört ihr und sie ist auch Halterin), ich habe dies der GEZ angezeigt; alles kein Problem. Nun scheint sich der Zwangsvollstreckungsbescheid auf den Zweitwohnsitz (in der Stadt Lage) zu beziehen, wie Studenten ihn üblich bei den Eltern angemeldet haben. Eine Anmeldung dieses Zweitwohnsitzes bei der GEZ hat nie stattgefunden. Auch bestehen tatsächlich dort keine Geräte meiner Lebensgefährtin, dass ehemalige Jugendzimmer steht seit Jahren leer und wird nicht mehr genutzt. Auch hat Sie nie einen Bescheid über eine Zwangsanmeldung bzw daraus resultierend einen Gebührenbescheid bekommen. Dennoch muss ja eine ZWANGSANMELDUNG stattgefunden haben. Ohne diese würde ja gar keine Forderung bestehen, da durch uns keine Anmeldung stattgefunden hat. Höchst seltsam!!! Werd morgen erstmal auf Gesprächsbereitschaft bei der GEZ setzen. Was wir bei einer mehr als wahrscheinlichen Absage unternehmen werden, sind wir uns noch nicht ganz im klaren. Vor allem ist uns kein Festsetzungbescheid, Gebührenbescheid oder ähnliches bekannt, gegen den wir uns wehren könnten (dies können auch die Eltern bezeugen, da an deren Adresse ja ein solcher Bescheid gerichtet gewesen wäre). Eine Klage gegen die Forderung selbst ist nicht statthaft, und die Vollstreckung lediglich durch Zahlung innerhalb einer Woche abwendbar. ALso was tun ohne Rechtsschutz? 18.1.09 ich möchte Ihnen einen Fall von Zwangsanmeldung durch den Südwestrundfunk vorstellen: Meine Lebensgefährtin betreibt einen "Tante-Emma"-Lebensmittel- und Gemischtwarenladen, in welchem sie keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält. Im Frühjahr 2008 bekam sie in ihrem Geschäft Besuch von einem Hausierer, welcher sich als Mitarbeiter des SWR bzw. der GEZ vorstellte. Dieser wollte ihr einreden, dass sie als selbständig Gewerbetreibende in jedem Fall verpflichtet sei, ihr Autoradio zusätzlich zu ihren privaten Geräten (hat sie angemeldet) als gewerblich genutzt anzumelden. Sie hat dies abgelehnt mir der Begründung, dass sie ihren Pkw ausschließlich privat nutzt. Tut sie auch - ihre Waren werden angeliefert, die Kunden kommen ins Geschäft um einzukaufen, geschäftlich begründete Fahrten fallen nicht an. Kurzum: Dieser Herr hat sie zwangsangemeldet, unterschrieben hatte sie nichts. Mit Datum vom 01.08.2008 bekam sie vom SWR einen rechtshilfefähigen Gebührenbescheid, gegen welchen sie fristgerecht Widerspruch einlegte. Dieser wurde ignoriert und auch nicht beschieden! Sie erhielt lediglich einen Brief mit der Mitteilung, dass ihr Kraftfahrzeug schon dann zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit genutzt wird, wenn sie diesen zwischen Wohnung und Geschäft benutzt. Zur Begründung wird ein Urteil des VG Mainz vom 25.11.1998, Az. 7 K 32/98.MZ erwähnt. Nun habe ich aber einUrteil des VG Göttingen vom 26.04.2007, Az. 2 A 394/06, "ausgegraben" (also runde 9 Jahre jünger!), in welchem ein vergleichbarer Fall gegenteilig entschieden wurde. Eine selbständige Ärztin (Gynäkologin) hatte geklagt. Dort heißt es: "Die Erwerbstätigkeit beginnt erst nach der Ankunft am Arbeitsplatz und endet mit dessen Verlassen. Die Fahrt zum Arbeitsplatz und die Rückfahrt zur Wohnung sind somit nicht Bestandteil der beruflichen Tätigkeit, sondern Privatsache eines Jeden. Insoweit ist nicht zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen zu unterscheiden. Die Fahrt zum Arbeitsplatz ist weder für die eine noch für die andere Fallgruppe schon Bestandteil der ausgeübten Berufstätigkeit." Dies wurde dem SWR im Widerspruch selbstverständlich mitgeteilt. Die unberechtigte Gebührenerhebung wurde dennoch durch Zusendung von Rechnungen und Mahnungen weiter betrieben und gipfelte schließlich am 16.01.2009 im Besuch des Gerichtsvollziehers, der den angeblich inzwischen ausstehenden Betrag eintrieb. Ich habe im Auftrag meiner Lebensgefährtin Klage beim VG Stuttgart eingereicht und die beteiligten Personen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Verdacht des Betruges, Mittelbarer Falschbeurkundung und Gebührenüberhebung zur Anzeige gebracht. Sollten Sie den Schriftverkehr zur Veröffentlichung brauchen, sind meine Lebensgefährtin und ich gerne bereit, Ihnen diesen zur Verfügung zu stellen. 15.1.09: ich bin am 01.09.2007 mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Seit dieser zeit zahlt meine Freundin unsere Gebühren. Ich selber habe die Zahlung eingestellt und der GEZ dies auch mitgeteilt. Es kamen trotzdem immer weiter Briefe mit Zahlungsaufforderungen. Ich habe mich nicht weiter darum gekümmert, was sich als Fehler rausstellen sollte, da ich mich nicht ordnungsgemäß abgemeldet habe. Heute nun der Hammer, ich bekam einen Brief der GEZ mit der Anmerkung, das mein Fall an die Vollstreckungsbehörde meiner Stadt abgegeben würde. Ich rief darauf hin bei der GEZ an und man sagte mir, das ich den Betrag rückwirkend bis zum 01.09.2007 zahlen müsse, obwohl meine Freundin schon gezahlt hat. Ich sagte der jungen Frau, dass ich aber ja nachweisen könne, dass ich seit dem besagten Zeitpunkt mit meiner Freundin zusammenwohne und sie bestätigte mir auch, dass meine Freundin zahlen würde und das der GEZ auch bekannt wäre, das wir zusammen wohnen. Auf meine Frage, warum ich denn dann noch zahlen müsse sagte man mir, das der Gesetzgeber nicht vorsehen würde einen solchen Fall rückwirkend zu kündigen und ich müsse jetzt dann eben doppelt zahlen. Es ist der GEZ also bewusst, das ich meine Gebühren doppelt und somit zuviel bezahle, aber da der Gesetzgeber das nicht vorsehen würde kann man da leider nichts machen. Die Vollstreckungsbehörde hat sich dann natürlich auch gleich mit mir in Verbindung gesetzt und so kann i9ch jetzt 356@ zahlen.
Ich weiß nicht ob sie mir helfen könne oder sie einen Tipp, wenn nicht dann ist dies nur einen weiteren Auszug aus der irren Sammlung von Unmöglichkeiten die der deutsche Statt und die GEZ sich immer wieder erlauben. 14.1.09: mit Vergnügen serve ich auf Ihrer Webseite und habe auch gierig Ihre Bücher gelesen. Ich bin ganz Ihrer Meinung, die GEZ schleunigst abzuschaffen! Kurz zu meinem Fall: ich habe im April 2008 Rundfunkgeräte bei o.g. Institution angemeldet. Diese Anmeldung wurde von denen natürlich gerne bestätigt. Kurze Zeit nach eingegangener Bescheinigung erhielt ich ein weiteres Schreiben, aufgrund dessen mein abgemeldetes Teilnehmerkonto aus 2006 immer noch existent sei. Mittlerweile sind dort insgesamt über 400,00 aufgelaufen. Meine Geräte habe ich wuntentbrannt zum September 2008 wieder abgemeldet (Geräte verschenkt). Letzte Woche erhielt ich vom zuständigen Finanzamt hier in Bremen die Androhung einer Zwangsvollstreckung, auf die ich Einspruch erhoben habe. Nach einigem Schriftwechsel im vergangenen Jahr wurde mir von der GEZ mitgeteilt, dass der Schuldner beweispflichtig ist, zum einen keine Geräte mehr im Haushalt, zum anderen die Abmeldung durchgeführt zu haben. Die Abmeldebescheinigung habe ich natürlich nicht mehr. Zwischenzeitlich bin ich umgezogen. Und: wer ahnt, dass dem Verein nach anderthalb Jahren auffällt, dass ihre Unterlagen nicht korrekt sind. Ich hoffe mein Einspruch verläuft erfolgreich. Jetzt will ich u. a. die Presse informieren. Haben Sie evtl. einen Tipp, an wen man sich am Besten wendet? Und: wohin schicke ich eine offizielle Beschwerde gegen die Vorgehensweise der GEZ? Ich danke bereits für Ihre Mühe meine Mail zu lesen und hoffe auf einen Antwort. 11.1.09: habe Ihr Buch "GEZ abschaffen" aus aktuellem Anlass gekauft und gelesen und bin jetzt, wie das Beispiel auf Ihrer Webseite, soweit, dass ich von GEZ eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit der Androhung mein Konto zu pfänden oder mich zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung vorladen zu lassen. Es geht dabei um inzwischen aufgelaufene 219,69 uro, wobei mir die GEZ auch Ratenzahlung anbietet. Allerdings nur, wenn künftige Raten und Gebühren per Einzugsermächtigung bezahlt werden (was ich nicht zu tun gedenke). Zudem fürhrt die GEZ in Ihrem "Drohbrief" an, dass sie in Kürze den für meinen Wohnsitz zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung des genannten Betrages beauftragen wird. Ein Datum für die nunmehr späterstens zu erfolgenden Zahlung bzw. des Beginnes der Zwangsmassnahmen wird in dem Brief, den ich gestern erhielt, nicht genannt. Voran gegangen sind dieser Sache zig Mahnschreiben (deren Zahlung ich schriftlich abgelehnt habe) und am 5.12.08 eire Mahnung mit Ankündigung von den vorgenannten Massnahmen sowie Ordnungswidrigkeitsanzeigen wenn die Gesamtsumme bis spätestens 19.12.08 nicht bezahlt ist. 10.1.09: auf Ihrer Website habe ich einiges sehr Interessantes gelesen - aus gegebenem Anlass: Seit heute bin ich offenbar auch im erlauchten Kreis der Zwangsangemeldeten vertreten. Ich erhielt das erste Schreiben, recht ähnlich dem Ihrigen. Folgende Unterschiede sind augenfällig: 1. Die Hausnummer ist falsch und der Vorname wird nicht ausgeschrieben (ich bin dort nur "X. Xxxx"). Leider hat die DP AG den Brief trotzdem bei mir eingeworfen. Ländliche Gegend eben... 2. Das Schreiben unterstellt mir seit 01/05 (!) das Bereithalten eines Radios und eines TV-Geräts. Ein neuartiges Empfangsgerät haben wir offensichtlich alle erst seit 01/07.... 3. Zahlungsrhytmus jährlich im Voraus (!) Ich gehe dabei von einer Zwangsanmeldung seitens eines GEZ-Kontrolleurs (weitere bekannte Synonyme erspare ich mir besser) aus, wofür die hier behauptete weit in die Vergangenheit zurückgehende Bereithaltung eines Radio/TV spricht (daraus folgende Provisionshöhe), allerdings wundert mich die Unfähigkeit, die Anschrift richtig zu erfassen.... In meinem Bundesland (Sa-Anh) geben die Meldebehörden m.W. keine Daten an die GEZ weiter, so dass der Abgleich wohl manuell erfolgt sein müsste?! Wie sollte ich vorgehen? Da ich mich auf Ihrer Site schon etwas umgesehen habe, würde ich mich zunächst passiv verhalten, bis ein Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung ins Haus flattert. Dann jedoch heißt es wohl kämpfen, da der Bescheid wohl eine beachtliche Forderung enthalten wird. Was meinen Sie zu "meinem" Fall?? 6.1.09: durch einen aktuellen Fall im Verwandten/Bekanntenkreis (*Oma der Freundin, 93 Jahre alt, taub und schon halb erblindet) bin ich heute auf Ihre sehr interessante Seite gestoßen und habe unter anderem nun nach 2,5h den Beitrag zur Zwangsanmeldung fertig gelesen. Dazu muss zuerst mal meinen Hut ziehen vor Ihrem Enthusiasmus, Ihrem Durchhaltevermögen und Engagement so etwas durchzustehen. (......) Aber nun zum eigentlichen Anlass der *Oma (siehe oben): Bisher zahlte sie, wie es sich gehört für ihren Fernseher GEZ Gebühren in Ihrer Wohnung. Da ein selbständiges Leben nun aber mit 93 Jahren nicht mehr möglich war, wurde ihre Wohnung gekündigt und in ein betreutes Wohnen umgesiedelt. Im gleichen Zuge wurde der GEZ frist gerecht gekündigt (leider ohne Einschreiben). Die neue Adresse wurde allerdings nicht angegeben, da sie im betreuten Wohnen weder Radio noch ein TV Gerät hat. Wie sie schon vermuten erhielt sie vor kurzem an die neue Adresse (woher hat die GEZ diese?) einen neuen Gebührenbescheid und jetzt ist guter Rat teuer.
|