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Anzeige wegen Scheinselbstständigkeit
Sein wir mal ehrlich: Das Gesetz gegen die
"Schein-"selbstständigkeit ist absoluter Schwachsinn und nimmt vielen Menschen
die Möglichkeit, überhaupt etwas Geld zu verdienen. Die einzige Alternative:
Arbeitslosigkeit! Aber für uns hat dieses Gesetz doch etwas Gutes: Es könnte verhindern,
dass wir uns von geldgierigen Stalkern jagen lassen müssen, die sich an uns dumm und
dusselig verdienen wollen und denen dazu jede Menge behördliche Rückendeckung zuteil
wird (Infos über diese sog. Gebührenbeauftragten
hier). Den Originalbrief habe ich hier der Einfachheit halber nicht eingescannt, sondern als Textversion dokumentiert. Die behördlichen Antworten werden dann als JPG-File veröffentlicht. Jetzt neuer Stand: August 2005: Die Rechtslage hat sich mittlerweile geändert, daher habe ich keine Versuche mehr gemacht, die Sache weiter zu verfolgen. |
EINSCHREIBEN Oberfinanzdirektion Köln 50733 Köln Hamburg, den 5. Juli 2004
Anzeige gegen die GEZ und die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich die GEZ und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wegen Beschäftigung von Scheinselbständigen bei Ihnen an. Gemeint sind die sog. Rundfunkgebührenbeauftragten, die als selbständige Unternehmer die Zwangsgelder für die öffentlich-rechtlichen Anstalten von der Bevölkerung eintreiben. Folgende Gründe sprechen für die Tatsache der Scheinselbständigkeit der Beauftragten: 1. Sie erbringen eine arbeitnehmertypische Arbeit. Hierzu vier Beispiele:
2. Sie beschäftigen keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer Nach der Vereinbarung (§ 4, Abs. 9) ist ihm dies sogar definitiv verboten: Der Beauftragte ist nicht berechtigt, Dritte für sich im Rahmen dieser Vereinbarung tätig werden zu lassen. 3. Sie haben kein unternehmerisches Auftreten am Markt. Vier Beispiele:
4. Ihre Möglichkeiten sich außerhalb dieser Tätigkeit zu bewegen sind zumindest eingeschränkt In § 4, Abs. 3 der Vereinbarung heißt es: Insbesondere ist die Ausübung von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Beauftragtentätigkeit im Zusammenhang stehen oder diese beeinträchtigen können, ausgeschlossen. Sie sind i.d.R. nur für einen einzigen Arbeitgeber tätig.
Ich bitte Sie, die gemachten Tatsachen zu überprüfen und in Folge die entsprechenden Konsequenzen zu veranlassen. Die Adressen der angezeigten Institutionen dürften bekannt sein. Andernfalls sende ich Ihnen eine Liste mit den Adressen. Da für diese Angelegenheit ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, werde ich den Fortgang des Verfahrens chronologisch auf meiner Website (www.gez-abschaffen.de) dokumentieren. Ich stelle daher hiermit einen Antrag auf Auskunft über den Ermittlungsstand, die Ergebnisse des Verfahrens, Einleitung von Maßnahmen oder einer möglichen Einstellung des Verfahrens und dessen Gründe. Mit freundlichen Grüßen Bernd Höcker
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Eingangsbestätigung mit Geschäftszeichen:
Am 1. September 2004
erhielt ich dieses Schreiben
(Inhalt in einem Satz: "Der Fall wird nicht weiter bearbeitet"):
Auf meine Hinweise und Argumente wird überhaupt nicht eingegangen.