Zurück zu den Fallbeispielen Zurück zur Homepage
Gebührenbefreiungsverhinderungsstrategien
Die perfiden Methoden der GEZ und des NDR
Die Initialzündung: Dies ist mein Fall, der mich wegen der totalen Ungerechtigkeit des Urteils dazu gebracht hat, bis heute gegen die Rundfunkgebühr und ihres Nachfolgers "Rundfunkbeitrag" zu kämpfen!
Der Fall
Ein Selbstständiger, mit Namen Bernd Höcker, mit ziemlich wechselhaftem Einkommen hat zwei Jahre lang wenig verdient und beantragte daher beim NDR im Januar 1999 die Befreiung von den Rundfunkgebühren. Als Beleg für sein Einkommen fügt er den Steuerbescheid des Jahres 1997 bei und für die fälligen Ausgaben den Mietvertrag. Der NDR lehnt den Antrag ab mit der Begründung, daß man es sich nicht vorstellen könne, daß ein Mensch von so wenig Geld leben kann. Der Antragsteller erklärte daraufhin in seinem Widerspruch, daß ihm seine Eltern in schlechten Jahren Geld liehen, das er in guten Jahren wieder zurückzuzahlen habe. Dies nahm der NDR jedoch nicht zur Kenntnis, sondern verlangte vom Antragsteller stattdessen, die Offenlegung sämtlicher Ausgaben bis hin zum kleinsten Einkauf, was der Antragsteller ablehnte. Der Widerspruch wurde daraufhin erneut abgelehnt und der Antragsteller reichte Klage beim Verwaltungsgericht ein.
Der gesamte Schriftverkehr inkl. der Klageerwiderung des NDR bezog sich auf das Einkommen des Jahres 1997, da dies das neueste zum Zeitpunkt der Antragstellung belegbares Einkommen darstellte. Der NDR verlangte jeweils detailierteste Angaben über sämtliche Ausgaben im fraglichen Jahr 1997.
Das Gerichtsverfahren
Das hamburger Verwaltungsgericht brauchte zwei Jahre, bis es einen Termin für eine mündliche Verhandlung einberaumte. 14 Tage vor der Verhandlung bekam der Antragsteller vom Gericht die Aufforderung, sämtliche Unterlagen bei der Verhandlung vorzulegen, die Einnahmen und Ausgaben - nicht des Jahres 1997 - sondern des Jahres 1999 betrafen. In diesem Jahr hatte der Antragsteller jedoch mehr verdient, als für die Befreiung erlaubt gewesen wäre. Das Gericht vertrat die Auffassung, daß nun, da nach den verflossenen mehr als zwei Jahren, die zwischen Antragstellung und Verfahren gelegen haben, die neuesten Zahlen zu berücksichtigen wären. Im Verfahren wurde zwar der Zweifel ausgeräumt, daß es nicht möglich gewesen wäre von dem Einkommen 1997 zu leben - dieses wurde aber im Urteil nicht mehr berücksichtigt. Die Klage wurde abgewiesen, die Befreiung war damit hinfällig. (Aktenzeichen 5 VG 3283/99)
Die Strategie des NDR
Nachtrag: Nach dem neuen Gesetz gibt es überhaupt keine Befreiungsmögliichkeit wegen geringen Einkommens.