Zurück zu den Fallbeispielen                 Zurück zur Homepage

Gebührenbefreiungsverhinderungsstrategien
Die perfiden Methoden der GEZ und des NDR

 

Die Initialzündung: Dies ist mein Fall, der mich wegen der totalen Ungerechtigkeit des Urteils dazu gebracht hat, bis heute gegen die Rundfunkgebühr und ihres Nachfolgers "Rundfunkbeitrag" zu kämpfen!

 

Der Fall

Ein Selbstständiger, mit Namen Bernd Höcker,  mit ziemlich wechselhaftem Einkommen hat zwei Jahre lang wenig verdient und beantragte daher beim NDR im Januar 1999 die Befreiung von den Rundfunkgebühren. Als Beleg für sein Einkommen fügt er den Steuerbescheid des Jahres 1997 bei und für die fälligen Ausgaben den Mietvertrag. Der NDR lehnt den Antrag ab mit der Begründung, daß man es sich nicht vorstellen könne, daß ein Mensch von so wenig Geld leben kann. Der Antragsteller erklärte daraufhin in seinem Widerspruch, daß ihm seine Eltern in schlechten Jahren Geld liehen, das er in guten Jahren wieder zurückzuzahlen habe. Dies nahm der NDR jedoch nicht zur Kenntnis, sondern verlangte vom Antragsteller stattdessen, die Offenlegung sämtlicher Ausgaben bis hin zum kleinsten Einkauf, was der Antragsteller ablehnte. Der Widerspruch wurde daraufhin erneut abgelehnt und der Antragsteller reichte Klage beim Verwaltungsgericht ein.

Der gesamte Schriftverkehr inkl. der Klageerwiderung des NDR bezog sich auf das Einkommen des Jahres 1997, da dies das neueste zum Zeitpunkt der Antragstellung belegbares Einkommen darstellte. Der NDR verlangte jeweils detailierteste Angaben über sämtliche Ausgaben im fraglichen Jahr 1997.

Das Gerichtsverfahren

Das hamburger Verwaltungsgericht brauchte zwei Jahre, bis es einen Termin für eine mündliche Verhandlung einberaumte. 14 Tage vor der Verhandlung bekam der Antragsteller vom Gericht die Aufforderung, sämtliche Unterlagen bei der Verhandlung vorzulegen, die Einnahmen und Ausgaben - nicht des Jahres 1997 - sondern des Jahres 1999 betrafen. In diesem Jahr hatte der Antragsteller jedoch mehr verdient, als für die Befreiung erlaubt gewesen wäre. Das Gericht vertrat die Auffassung, daß nun, da nach den verflossenen  mehr als zwei Jahren, die zwischen Antragstellung und Verfahren gelegen haben, die neuesten Zahlen zu berücksichtigen wären. Im Verfahren wurde zwar der Zweifel ausgeräumt, daß es nicht möglich gewesen wäre von dem Einkommen 1997 zu leben - dieses wurde aber im Urteil nicht mehr berücksichtigt. Die Klage wurde abgewiesen, die Befreiung war damit hinfällig. (Aktenzeichen 5 VG 3283/99)

Die Strategie des NDR

  1. Es war dem NDR offensichtlich vollkommen egal, ob er mit der Ablehnung wegen des "zu geringen" Einkommens vor Gericht durchkommen würde. Es ist allgemein bekannt, daß in Hamburg Gerichtsnotstand herrscht und sich Verfahren über Jahre hinstrecken. Er konnte also hoffen, daß ein späteres Einkommen zu hoch sein würde, um die Gebührenbefreiung zu erhalten. Da ein Antrag aber nur mit echten Einkommens-Belegen begründet werden kann, ist für ein gerade angefangenes Jahr noch nichts vorzuweisen. Ein Selbstständiger kann also faktisch nie Gebührenbefreiung erhalten.
  2. Für Anwälte ist so ein Verfahren absolut unlukrativ. Man bekommt einfach keinen, der sich damit auseinandersetzen will - es sei denn zu einem erheblich höheren Tarif, der dann in jedem Fall vom Mandanten zu zahlen wäre, auch dann, wenn dieser den Prozess gewinnt. Ein Widerspruch vor dem Oberverwaltungsgericht wäre daher in jedem Fall teurer und mit zusätzlichem Risiko verbunden als die Gebühren notgedrungen doch zu zahlen. Das Urteil selbst wurde von einem befragten Anwalt als "gelinde gesagt schlampig" bezeichnet. - Die hohen Kosten hielten den Antragsteller aber von einem Widerspruch ab, obwohl nach anwältlicher Auskunft gute bis sehr gute Chancen für einen Sieg bestanden hätten. Der NDR weiß: wer sowieso kein Geld hat, wird diesen Weg gar nicht bestreiten können, denn was wäre selbst ein sicherer Sieg wert, wenn er teurer käme, als einfach zu kuschen?
  3. Die Logik bei einer solchen Ablehnung wegen zu geringem Einkommen kann nur sein, dass dem Antragsteller unterstellt wird, beim Finanzamt Einkommen unterschlagen zu haben, also von Schwarzgeld zu leben. Selbst bei Schwerstkriminellen müsste dies aber nachgewiesen werden. Nicht so bei Antragstellern auf Gebührenbefreiung: hier gilt die Beweislastumkehr. Warum? Weil die Rundfunkanstalten und die GEZ genau wissen, dass ein solches Vorgehen vorraussichtlich nie vor deutschen Gerichten über mehrere Instanzen hinweg durchverhandelt werden wird. Wer so wenig verdient ist halt ein gefundenes Fressen, ein Opfer, das sich nicht wehren kann. Unrecht wird zur Regelprozedur, weil den Betroffenen die Prozesskraft fehlt.

 

Nachtrag: Nach dem neuen Gesetz gibt es überhaupt keine Befreiungsmögliichkeit wegen geringen Einkommens.

 

Nach oben