Zurück zu den Fallbeispielen                 Zurück zur Homepage

Falsch beraten - verraten und verkauft!

Aus einer Email an mich:

Vor 15 Jahren habe ich mich als Student von der Zahlungspflicht befreien lassen, was jährlich erneuert werden muß. Da viele Studenten das nicht wissen, ist auch bei mir eingetreten, was Sie wahrscheinlich schon oft gehört haben: Ich war ohne mein Wissen nach 1 Jahr wieder Teilnehmer. Inzwischen hatte ich für 7 Jahre weder Radio noch Fernseher (ehrlich!). Da ich in andere Städte gezogen bin, hat es dann bis '98 gedauert und die GEZ fand meine jetzige Adresse heraus. Es kam eine Aufforderung zur Nachzahlung von 1900DM. Nach langem schriftlichem Hin+Her beriet mich leider eine neue Beraterin bei der Verbraucherzentrale. Es hieß, daß ich durch den Status, den die GEZ genießt, die letzten 4 Jahre begleichen müße und eine Ratenzahlung beantragen solle. Die Jahre davor seien verjährt. Ich fing an, 30DM im Monat zu zahlen; daß das der größte Fehler war, weil ich damit die gesamte Forderung akzeptierte, erfuhr ich erst dieses Jahr.   Vor ein paar Jahren ging ich nochmal zur Beratung und man gab mir den Tip, einfach mit der Zahlung aufzuhören, da die Forderung bis Ende des Jahres verjährt sei. In gutem Glauben stoppte ich also die Zahlungen ohne einen Hinweis an die GEZ auf mein Recht. Vor einem halben Jahr bekam ich dann von einem Gerichtsvollzieher die Drohung, daß in 2 Wochen in meine Wohnung eingedrungen wird, um Wertgegenstände mitzunehmen, wenn ich nicht die restliche Forderung von 580EUR zahle. Ich vereinbarte auch mit ihm eine Ratenzahlung, wovon noch 200EUR offen sind. Auch das ist im Moment für mich als Selbständiger viel Geld.

Anmerkung: Zwar steht im Rundfunkgebührenstaatsvertrag tatsächlich, dass die Gebührenschuld nach vier Jahren verjährt. Diese Verjährung wurde jedoch von Verwaltungsgerichtshof München aufgehoben (Siehe im Buch Kap. 2.8).