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Versorgungsamt und GEZ - Eine starke Gemeinschaft!

Behörde versuchte Befreiung eines Schwerbehinderten zu verhindern!

Um zu verhindern, dass ein schwer körperlich behinderter Mann die Befreiung von den Rundfunkgebühren zugesprochen bekommt, ist dem Versorgungsamt Würzburg scheinbar keine Begründung zu abwegig. Folgende Erkrankungen, bzw. Behinderungen liegen erwiesener Maßen vor und ergeben in der Summe eine Behinderung von 80%:

1. Zungenkarzinom (Zungenkrebs)
2. Chronische Bronchitis
3. Schwerhörigkeit beidseitig mit Ohrgeräuschen
4. Eingepflanzte Kunstlinse beidseits

Was er beantragt hatte, war lediglich das Zeichen "RF" in seinem Behindertenausweis, das ihn zur Befreiung von RF-Gebühren berechtigen sollte.

Hier der Auszug aus dem Bescheid:

 

Spielt hier das Versorgungsamt mit der Wahrscheinlichkeit, dass sich besonders die Schwächsten in der Gesellschaft nicht wehren können und man mit ihnen alles machen kann? Meistens klappt das vermutlich auch!

In diesem Fall war aber der Betroffene geistig und mental fit genug und setzte sich mit einem brillianten Widerspruchsschreiben zur Wehr - er erhielt daraufhin tatsächlich Abhilfe bzw. sein gewünschtes "RF"...

Was ist aber mit den vielen tausend behinderten, kranken und alten Menschen, die sich gegen so eine Behördenwillkür eben NICHT zur Wehr setzen können?