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Abmelden nur erlaubt, wenn neuer Besitzer genannt wird

Aus einer Email an mich:

nachdem ich mich meiner Rundfunkgeräte entledigt habe (TV/Radio), habe ich mich ordnungsgemäß mit dem Formular der GEZ abgemeldet. Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag muß der Abmelder einen Grund angeben (für mich schon eine Kollision mit meiner Privatsphäre und dem Datenschutz). Das habe ich auch getan, indem ich wahrheitsgemäß angab: "Wegfall der Rundfunkgeräte". Das reichte offenbar der GEZ nicht. Ich bekam nun ein Schreiben von der GEZ zugesandt mit einem Fragebogen. In dem Schreiben steht, dass die GEZ die Abmeldung nur vornehmen wird (!!!), wenn ich weitere Fragen zu den Gründen beantworten werde (was ich mit den Geräten genau gemacht habe, wer mein TV/Radio übernommen hat, mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums (!!!); ob ich denn wirklich keine Geräte mehr habe, etc...). Sicher kennen Sie schon dieses Formular. Hiermit wird jeder der sich abmelden will als Lügner diskreditiert, da die GEZ grundsätzlich davon ausgeht, dass die Angabe nicht stimmt, dass man kein Rundfunkgerät mehr hat. Das ist schon mehr als eine Unverschämtheit seitens der GEZ. Zudem halte ich diese Ausfragerei für rechtlich bedenklich und glaube nicht, das diese konform mit dem Datenschutz und anderen einhergeht. Vor allem sehe ich darin einen direkten Eingriff in die Privatsphäre.