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Verschweigen - vertuschen -
verschleiern
So behindern die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten meine
Recherchen!
Um einmal zu zeigen, wie sich das
Recherchieren im Milieu des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abspielt, möchte ich kurz
darstellen, wie ich zu den "Abmeldegründen" kam. Etwas verkürzt deshalb, weil
ich Sie nicht mit der Referierung vieler Seiten Emails, Briefen und Gesprächsprotokollen
langweilen will, die für die Erlangung dieser einfachen Information erforderlich waren. Das Ziel der Recherche waren harmose(?) Informationen über die GEZ-Abmeldegründe. Nur so viel vorweg: Bekommen habe ich die "Abmeldegründe" letzendlich - und zwar vom rbb, auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und mit Hilfe des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Besonders spannend war eigentlich nur die Angst der Anstalten, mir diese Auskünfte zu erteilen. Daraus spricht mehr über die Öffentlich-Rechtlichen, als aus den Informationen selbst...! Manchmal ist der Weg das Ziel! |
"Einige
der unter den Kürzeln aufgeführten Abmeldegründe gelten in der Praxis als sehr
wahrscheinlich und werden bei einer Abmeldung nicht weitergehend geprüft. Eine
Kenntnis der Gründe und der Einteilung in bestimmte Kürzel ermöglichte
Gebührenpflichtigen daher, solche Abmeldegründe anzugeben, und dadurch für eine eigene
"Gebührenbefreiung" zu sorgen. Die Übermittlung der Aufschlüsselung der Abmeldegründe könnte zu einer massenhaften Umgehung der Gebührenpflicht durch die Gebührenzahler fürhen. Dies stellte würde zu einem nicht untererheblichen wirtschaftlichen Schaden für die GEZ und damit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk führen." Anke Naujock ("unabhängige"*, anstaltseigene Datenschutzbeauftragte des rbb; (mit allen Schreibfehlern) kopiert aus einer Email an den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wegen meiner Angelegenheit) |
Meine Anfragen nach den Abmeldegründen gehen zurück bis zum 7. Januar 2005. Bekommen habe ich sie nach endlosem hin- und her mit einem Schreiben vom 27. Mai 2005 vom rbb. Parallel zum rbb habe ich es auch über den NDR versucht, da ich im Dunstbereich dieser Anstalt wohne. Der "unabhängige"* - hauseigene - Datenschutzbeauftragte des NDR, Herr Merten, ließ mich gänzlich abblitzen und erklärte sich für nicht zuständig (nachdem er mich einige Zeit schmoren ließ). Daraufhin schrieb ich am 21. Januar einen Brief an die Intendanz des NDR und bekräftigte meine Rechtsansprüche auf die gewünschten Informationen mit Verweis auf § 4 Abs.1 des Hamburgischen Pressegesetzes. --- Wieder nur eine banale Antwort. - Tatsächlich scheint es so zu sein, dass das Pressegesetz, wonach Behörden verpflichtet sind Informationen an die Presse zu geben, beim NDR nicht greift. Er tritt zwar den Rundfunkteilnehmern gegenüber (und denen, die er dazu machen will) auf wie eine imposante Allmachtsbehörde - bei der eigenen Auskunftspflicht verwandelt er sich aber blitzschnell in ein schutzwürdiges Privatunternehmen. Übrigens hat mir der NDR noch nie irgendwelche Fragen beantwortet, die ich im Rahmen meiner Arbeit gestellt hatte: weder zur Vergütungsregelung der Beauftragten, noch zu deren Arbeitsanweisungen, noch sonst irgendetwas...! Währendessen erhielt ich eine Email von der "unabhängigen"* anstaltseigenen rbb-Datenschützerin, Frau Nxxxxx, die mir mitteilte, sie hätte meine Anfrage an die ebenfalls unheimlich "unabhängige"* Datenschützerin der GEZ, Frau Axxx, weitergeleitet. Kurze Zeit später war die unausweichliche Antwort der GEZ-Schützerin da:
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Betreff: Ihre Anfrage an den RBB vom 07.01.2005 Datum: Tue, 22 Feb 2005 14:32:12 +0100 Von: Kxx.Axxx@gez.de An: Bernd.Hoecker@t-online.de CC: anke.naujock@rbb-online.cn.ard.de Sehr geehrter Herr Höcker, bezüglich Ihrer Anfrage zur Erläuterung unserer internen Kürzel zu Abmeldegründen, die per Mail vom 15.02.2005 an uns weitergeleitet wurde, muss ich Ihnen mitteilen, dass wir diese Auskunft nicht erteilen werden, da wir einen Auskunftsanspruch nicht für gegeben erachten. Mit freundlichen Grüßen Kxxxx Axxxx |
Mittlerweile hatte ich mich auch schon mit einer
Mitarbeiterin des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin
in Verbindung gesetzt. Diese Behörde kann helfen, Informationen zu beschaffen, die nicht
freiwillig herausgegeben werden. Die Mitarbeiterin hatte keinerlei Bedenken gegen die
Herausgabe der von mir gewünschten Informationen und fragte beim rbb nach den
tatsächlichen Gründen der Ablehnung. Hier nun die etwas bizarr anmutende Antwort der "unabhängigen"*, anstaltseigenen Rundfunkdatenschutzbeauftragten des rbb an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von Berlin und von dort weitergeleitet an mich:
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Betreff: WG: Auskunftsersuchen des Herrn Höcker Datum: Wed, 13 Apr 2005 14:04:09 +0200 Von: "Anja-Maria Gardain" <gar@datenschutz-berlin.de> An: <Bernd.Hoecker@t-online.de> Sehr geehrter Herr Höcker, anbei - wie gerade telefonisch besprochen - die ablehnende Entscheidung des RBB. Mit freundlichen Grüßen Gardain Anmerkung: Hier nun die Ablehnung des rbb, bzw. der "unabhängigen"* Datenschutzbeauftragten dieser Anstalt. Die blauen Formatierungen sind von mir zur besseren Kenntlichmachung hinzugefügt. -----Ursprüngliche Nachricht----- Betreff: Auskunftsersuchen des Herrn Höcker Die von Herrn Höcker begehrte Auskunft werden wir ihm nicht erteilen. Die Übermittlung der Aufschlüsselung der Abmeldegründe
könnte zu einer massenhaften Umgehung der Gebührenpflicht durch die Gebührenzahler
fürhen. Dies stellte würde zu einem nicht untererheblichen wirtschaftlichen Schaden für
die GEZ und damit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk führen. |
So weit also das angsterfüllte Schreiben des rbb, bzw. seiner Aufpasserin.
Als Reaktion folgte eine erneute Ermahnung durch die
Mitarbeiterin des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an den rbb, die
von mir gewünschten Informationen an mich herauszugeben. Danach passierte ca. drei Wochen
nichts, dann kam das Schreiben des rbb mit den angeblich so brandgefährlichen
"Betriebsgeheimnissen". Mittlerweile hatte ich sie aber auch schon aus einer
anderen Quelle bekommen. Hier sind sie: |
G01 | TN verstorben |
G02 | TN ins Ausland verzogen |
G03 | Haushalt-/Firmenauflösung |
G04 | Veräußerung der Geräte |
G05 | sonstige Gründe |
G06 | (intern) Abmeldung nach "unbekannt verzogen und Adressaufklärung erfolglos" |
G07 | (intern) Abmeldung nach "unbekannt verzogen und Adressaufklärung erfolglos bei Status 'befreit'" |
G08 | (intern) ruhende Teilnehmerkonten (Anmerkung: Bekannt aus SPIEGEL-Bericht "Endstation G08") |
G09 | Interne Abmeldung o. Erstattung / Interne Bereinigung |
G10 | Abmeldung wegen Doppelzahlung / Mehrfachführung |
G11 | (intern) Insolvenz ohne Anmeldung zur Insolvenztabelle |
G12 | (intern) Insolvenz mit Anmeldung zur Insolvenztabelle |
G13 | Abmeldung wegen Heirat oder eheähnlicher Gemeinschaft |
Ich frage mich, was haben die Anstalten zu verbergen, wovor haben sie solche Angst? Warum darf der Bürger nicht wissen, was mit seinen Daten passiert? Haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tatsächlich jetzt endlich ein Unrechtsbewußtsein entwickelt und rücken deswegen nicht mit Informationen über ihre Arbeitsweise bei der Gebührenerhebung heraus? Ähnliche Erfahrungen wie in diesem Fall habe ich auch z. B. bei meiner Anfrage nach der Honorarvereinbarung zwischen Rundfunkanstalt und Gebührenbeauftragten gemacht. Damals kam immerhin heraus, dass die Gebührenbeauftragten runde 50% der Beute behalten dürfen, wenn sie Bürgern Nachzahlungen abverlangen. |
Nachdem dieser Vorgang mit den
Kürzeln eigentlich abgeschlossen war, versuchte der rbb erneut, mir die freie
Berichterstattung zu verbieten. Die "unabhängige", anstaltseigene
Datenschutzbeauftragte des rbb* schrieb an den Berliner Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit mit dem dringenden Anliegen, dass dieser mir die Veröffentlichung
aller mir aufgrund meiner IFG-Recherchen gewonnenen Erkenntnisse zu untersagen habe.
(IFG=Informations-Freiheits-Gesetz) Inzwischen wurde mir auch dieses skurrile Schreiben des rbb zur Kenntnis gebracht: |
"Da Sie die Herausgabe der Daten an Herrn Höcker veranlasst haben, erwarte ich, dass Sie dafür Sorge tragen, dass Herr Höcker die Veröffentlichung der auf der Grundlage des IFG gewonnenen Daten ab sofort unterlässt." Anke Naujock, rbb |
Auch die Antwort des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an den rbb liegt mir inzwischen vor: |
Der Vorgang meiner Anfrage zum Thema
"Abmeldekürzel" ist auch im "BERICHT des Berliner
Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 31. Dezember 2005" auf
den Seiten 220-221 erwähnt worden. Den gesamten Datenschutz-Bericht von 230 Seiten
können Sie auf der Webseite http://www.datenschutz-berlin.de
herunterladen. Darin enthalten sind auch die Ergebnisse einer GEZ-Überprüfung. Hier nun der Auszug (S. 220-221): |
* Zum Begriff der
"unabhängigen" anstaltseigenen Rundfunkdatenschutzbeauftragten: Sie werden von den Anstalten ausgewählt, eingestellt und bezahlt, sie arbeiten räumlich mit den anderen Anstaltsmitarbeitern eng zusammen, sie leben wie Kollegen unter Kollegen mit ihnen. Trotzdem wird frech behauptet, diese Leute seien eine unabhängige Instanz zur Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihrer Teilnehmerdaten. Absurd! Zu leiden hat letztendlich der Bürger darunter, dass sich der größte Propaganda-Aparat aller Zeiten mit seiner unvergleichlichen Datensammelwut selber kontrollieren darf! Und zwar ganz alleine! (Ausnahmen: Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen). Was die journalistische Arbeit angeht, ist das okay, aber gerade bei der Erhebung und -verarbeitung der Teilnehmerdaten muss eine wirklich unabhängige Instanz kontrollieren! "Manche
Rundfunkdatenschutzbeauftragte verstehen sich demgegenüber gegenwärtig eher als
Beauftragte zur Hebung des Gebührenaufkommens denn als unabhängige
Kontrollinstanz." Alexander Dix, in DuD (Datenschutz und Datensicherheit) 29 (2005),
S. 89 f.. |