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Kampf gegen Textbausteine und
Allgemeinplätze

Der Beitragsservice hat im Moment viel zu tun, weil es mittlerweile eine große Anzahl von Bürgern gibt, die Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag leisten. Die Mitarbeiter der GEZ 2.0 haben daher eine Strategie dafür entwickelt, wie sie lästige Widerspruchsschreiber und renitente Kläger einfach abbügeln können, ohne sich mit deren Argumenten zu beschäftigen. Ihr Trick: die Verwendung sinnfreier Textbausteine. Viele Menschen verzweifeln an diesen dümmlichen Worthülsen, die sie von den Anstalten zurückbekommen: Standardtexte, die mit dem, was man selber geschrieben hat, nicht das geringste zu tun haben. Man hat das Gefühl, mit toten Steinen zu kommunizieren oder mit ferngesteuerten Zombies, die wie Roboter die Befehle ihrer Steuereinheiten abarbeiten. Ich möchte daher zeigen, wie man diese Leute aus der Reserve locken, und ihnen vernünftige Antworten abtrotzen kann.

Hier ein Text, den Sie kopieren, und so wie er ist oder in beliebigen Abwandlungen in Ihren Schriftsätzen einfügen können....... 

Ich kritisiere, dass der Beklagte auf meine ganz konkreten Vorhaltungen lediglich mit bezugslosen Textbausteinen geantwortet hat. Dies ist ermessensfehlerhaft und führt nicht dazu, meine Argumente zu entkräften. Die Behörde kann ihr Ermessen nur ausüben, wenn sie den Einzelfall betrachtet. Und damit vertragen sich standardisierte, vorgefertigte Sätze nicht unbedingt. Es gibt allerdings in Massenverfahren natürlich viele identische Fälle, die man auch identisch behandeln kann. Aber dann muss die Behörde bei der Auswahl ihrer Textbausteine erkennen lassen, dass sie alle Aspekte des Einzelfalls gesehen und richtig gewichtet hat. In diesem Fall ignorierte der Beklagte wichtige Argumente einfach.

 Ein Zitat aus ALPMANN/BROCKHAUS „Studienlexikon Recht“ beschreibt es allgemeiner:

 „Die Behörde muss das Ermessen pflichtgemäß ausüben, d.h., entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen des Ermessens handeln, §40 VwVfG. Verstößt sie dagegen, begeht sie einen Ermessensfehler, der zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme i.S.d. §114 VwGO führt.“

 In meinem eigenen Verfahren führte der oben genannte Text übrigens dazu, dass der NDR umgehend konkret auf meinen Vortrag eingegangen ist und ich daraus weitere Erkenntnisse gewinnen konnte. Es bedeutet für die Anstalten einen ganz erheblichen Unterschied, ob sie sich konkret mit einem Schriftsatz und den darin enthaltenen Argumenten auseinandersetzen muss oder ob sie einfach irgend einen Blödtext an den Bürger zurücksenden darf. Machen Sie es den Anstalten so schwer wie irgend möglich!

 Noch ein Tipp. Da sich ein Verfahren nach erfolglosem Widerspruch ja in der untersten Instanz des Klageverfahrens, also beim Verwaltungsgericht, befindet, sollte man folgendes berücksichtigen:

 Bringen Sie Argumente, die dem Gericht klar machen, dass Sie höchst selbst in Ihren Rechten verletzt werden, falls Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssten. Versuchen Sie nicht, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als ganzes für verfassungswidrig erklären zu lassen, sonst verlieren Sie! Dieses Vorbringen von grundsätzlichen Argumenten gegen den Rundfunkbeitrag wurde bereits von Landes- und dem Bundesverfassungsgericht trotz sehr guter, umfangreicher Expertisen abgewiesen. Das Verwaltungsgericht wird sich also der Rechtssprechung der Verfassungsgerichte nicht entgegenstellen.

 Sie können also z.B. vorbringen, dass Ihr Budget für den Rundfunkbeitrag nicht reicht und Sie deshalb nach Art. 5 Abs. 1, 2. Halbsatz GG keine Möglichkeit mehr hätten, sich „aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

 Außerdem verletzt es die freie Entfaltung Ihrer Persönlichkeit gem. Art. 2 Abs. 1 GG, wenn Sie persönlich gezwungen werden sollten, für Lügenpropaganda finanziell aufzukommen (Beispiele nennen!). In dem Artikel 2 heißt es: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. - Eine Verletzung von „Rechten anderer“ als Gegenargument (nämlich die der Rundfunkfreiheit) steht Ihrer Forderung nach Erlass des Rundfunkbeitrags nicht entscheidend entgegen, da Sie den Anstalten ja nicht verbieten, das zu senden, was diese für richtig halten, sondern dass Sie lediglich nicht dafür bezahlen wollen.

 Das gezielte Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag mit allen Phasen und Aspekten habe ich in „Bernds Kampfbüchlein“ ausführlich beschrieben.