GEZ 2.0-Abwehr:
"Tolle" Tipps
Während meiner Kur im Oktober bekam ich vom Kopp-Verlag einen Leserbrief weitergeleitet, den ich hiermit - etwas verspätet - für die Allgemeinheit beantworten möchte. Der Leser hat mir freundlicherweise erlaubt, seinen Brief anonym zu zitieren. Hier also der Leserbrief in voller Länge:
Bevor ich nun konkret auf diesen Vorwurf eingehe,
möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass es sehr viele weitere „Wundermittel“
im Netz gibt, mit denen man sich auf unkonventionelle Weise gegen den
Rundfunkbeitrag wehren können soll. Auf einige davon werde ich weiter unten
noch eingehen. Das Problem bei diesen „Wundermitteln“ ist aber vor allem,
dass die Leute dazu verführt, oder sogar explizit dazu aufgefordert werden,
die tatsächlich erforderlichen Rechtsmittel nicht einzulegen und dass sie
damit schon zu Beginn ihr Verfahren verlieren. Der gesunde
Menschenverstand hätte beim oben genannten Beispiel möglicherweise schon
sagen müssen, dass alle möglichen großen Firmen, wie etwa Rossmann oder
Sixt, gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) klagen oder geklagt
haben. Deren Top-Anwälte hätten wahrscheinlich diesen vermeintlichen
„Schwachpunkt“ längst entdeckt, lange bevor die „Experten“ der
Internetgemeinde auf die Idee gekommen wären... Nun aber konkret
zum Leserbrief und zu der Auffassung, der RBStV sei gar kein Gesetz. Also: Der RBStV
und auch die anderen Rundfunkstaatsverträge sind tatsächlich zunächst noch
keine Gesetze. Sie werden allesamt aber erst wirksam, wenn ihnen durch
entsprechende Landesgesetze zugestimmt wurde. Es müssen also alle 16
Landtage jeweils ein Zustimmungsgesetz verabschieden. Dies gilt auch für
jede Änderung der Staatsverträge und sei sie noch so klein. Dadurch haben
die Staatsverträge den Charakter von Landesgesetzen. Dem Fünfzehnten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag (der u. a. den RBStV neu geschaffen hatte)
wurde im Laufe des Jahres 2011 durch Zustimmungsgesetze aller Länder
zugestimmt. Siehe z. B. für Hamburg Gesetz vom 15.2.2011, HmbGVBl. 2011, S.
63, http://www.luewu.de/gvbl/2011/6.pdf. Kurzum: Der RBStV
ist durch die Zustimmungsgesetze aller 16 Bundesländer zum Gesetz geworden. Ein weiteres
„Wundermittel“ ist der GmbH-Trick, wie ich ihn nenne. Ein juristischer
Winkelzug, der mir fast wöchentlich per Email vorgehalten wird und der sich
im Netz wie Ebola ausgebreitet hat. Man schreibt mir, warum ich mich
überhaupt auf ein Verfahren einlasse. Deutschland sei doch gar kein Staat
mehr, sondern eine GmbH und es sei daher auch nicht das Verwaltungsrecht,
sondern das Handelsrecht und das BGB-Vertragsrecht anzuwenden. Viele Leute
haben aufgrund dieser Gerüchte ganz auf Rechtsmittel verzichtet, weil die
Bundesrepublik ihrer Meinung nach nicht mehr existiert. - Ich kann davor nur
warnen! Es brüsten sich
zwar einige Leute im Netz, dass sie dann nichts mehr von denen gehört haben
und meinen, nun sei alles gut. Fakt ist aber, dass nach Ablauf der Fristen
keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können und die GEZ 2.0 bis zum Ende
der Verjährungsfrist ohne jede Mühe das Geld eintreiben kann. Durch die
Verstreichung der Widerspruchsfrist, wird nämlich aus einem Bescheid ein
Vollstreckungstitel - und der verjährt erst nach 30 Jahren! Die Anstalten haben also nahezu
unendlich viel Zeit, in der sie erstmal die „dringenden“ Fälle abarbeiten
können...! Der „Beitragsschuldner“ (wie wir gewöhnlichen Bürger von den
Anstalten liebevoll genannt werden) sitzt ja sowieso schon im Netz, auch
wenn er es noch gar nicht weiß und allen erzählt, dass er „nichts mehr von
denen gehört“ habe. Im Grunde kann ja
jeder glauben, was er will und meinetwegen auch, dass Deutschland kein Staat
ist. Aber wenn sich dann doch die Staatsgewalt zeigt - und sei es durch die
Vollstreckung von Geldforderungen -, hilft solche Argumentation dann ja auch
keinem weiter. Darum meine Warnung vor solchen „Heilsversprechen“! Jemand, der sich
an mich wandte, hatte sich tatsächlich auf diese Tipps verlassen und ist vor
Gericht entsprechend keck aufgetreten. Ergebnis: Er muss nun wiederholt zum
„Idiotentest“ und kämpft seitdem um seinen Führerschein! Das Ganze hat ihm
bisher mehrere tausend Euro gekostet. Ein aus dem
„GmbH-Trick“ abgeleitetes „Wundermittel“ wird in einem „10-Punkte-Plan“
aufgeführt, der im Internet bereits eine große Fangemeinde um sich scharrt.
Der Tipp-Geber bezieht sich dabei auf Privatrecht, genauer: Er zitiert § 138
BGB und stellt fest: „Ein Vertrag zu Lasten Dritter verstößt gegen die
Privatautonomie und ist deshalb sittenwidrig.“ Das Dumme ist nur:
Wir haben es hier nicht mit dem Privatrecht, sondern mit Öffentlichem Recht
zu tun und da werden öfter mal Verträge abgeschlossen, für die wir z.B. als
Steuerzahler (also als „Dritte“) einzustehen haben. Es handelt sich beim
RBStV auch nicht um einen Vertrag zwischen den Bundesländern und den
Anstalten, sondern zwischen den Bundesländern untereinander, der aufgrund
der Zustimmungsgesetze der Länder Gesetzeskraft hat (s. o.) Viele der
angebotenen „Heilmittel“ sind schwer zu durchschauen, weil sie tief ins
Staatsrecht greifen. Es werden zwischendrin geschickt Lügen mit Wahrheiten
vermischt, und weil alles scheinbar so logisch aufbereitet wurde, kann der
Leser oder Betrachter eines entsprechenden Videos oft nicht widerstehen -
und läuft prompt in die Falle. Daher zwei Tipps
von mir zur Orientierung: Erstens: Öffnen
Sie das Fenster und schauen Sie, was draußen so los ist! Sieht das da
draußen wirklich aus wie eine GmbH oder vielleicht doch wie ein Staat? Wird
Merkel in der Welt als Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland anerkannt
oder etwa als Geschäftsführerin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
Üben Steuerbeamte oder Polizisten Hoheitsrechte aus oder sind es Angestellte
einer GmbH, die auf der Straße rumlungern und höflich nach neuen Kunden
suchen? Zweitens steht in
den im Leserbrief erwähnten Büchern alles, was man über den RBStV wissen
muss und wie man sich adäquat dagegen wehren kann. Ich gebe zu, das
alles klingt nicht besonders „sexy“, ist aber der Situation angemessen. Zu
verkünden, man solle auf keinen Fall Widerspruch einlegen, weil man das
gesamte System sonst anerkennen würde, hat demgegenüber natürlich erheblich
mehr Pathos, ist aber Bullshit. Diese „Wundermittel“ sind tatsächlich der
Versuch, Menschen von ihren Rechten abzuhalten. Ich kann nicht sagen, ob
hier unter falscher Flagge der Beitragsservice selbst dahinter steckt, was
ich ihm durchaus zutrauen würde. Ich vermute aber eher juristische Laien,
die sich etwas zu viel zugetraut haben und in der Öffentlichkeit mit ihrem
„Wissen“ glänzen wollen. Damit wir dieses
totalitäre Gesetzeswerk endlich wieder los werden, sollte sich jeder Bürger
dagegen wehren. Und zwar in geeigneter und erfolgversprechender Weise!
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