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GEZ 2.0-Abwehr: "Tolle" Tipps
mit schlimmen Nebenwirkungen

 

Während meiner Kur im Oktober bekam ich vom Kopp-Verlag einen Leserbrief weitergeleitet, den ich hiermit - etwas verspätet - für die Allgemeinheit beantworten möchte. Der Leser hat mir freundlicherweise erlaubt, seinen Brief anonym zu zitieren. Hier also der Leserbrief in voller Länge:

 

Sehr geehrter Herr Höcker,

nach Ihrem Kampfbüchlein habe ich nun auch Ihr Büchlein: "Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013" bis zur Hälfte gelesen.

Nun kann ich jetzt schon nicht umhin Sie auf einen gravierender Fehler in diesem Büchlein aufmerksam zu machen: Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist kein Gesetz sondern nur eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio wie selbst schon in der zweiten Zeile des RBStV nachlesen können! (siehe Anhang). Sie aber stellen es als Gesetz dar und drucken es in Ihrem o.g. Büchlein auch noch mit der Überschrift: "Gesetzestext" ab und Ihre Argumentationen zielen auch darauf ab, gegen ein Gesetz vorzugehen. Da es sich aber um gar kein Gesetz sondern nur um eine Information handelt muß m. E. auch die Vorgehensweise dagegen zum größten Teil eine ganz Andere sein!

Indem Sie es den RBStV aber auch als Gesetz darstellen, arbeiten Sie der GEZ noch zu weil die meisten Menschen natürlich Respekt vor Gesetzen haben und sich nur ungern gegen Gesetze auflehnen. Und die GEZ möchte genau das was auch Sie den Menschen versuchen weiß zu machen, daß man diese Information als Gesetz ansieht. Gegen eine rechtlose Informationsschrift tut man sich hingegen viel leichter vorzugehen.

Ich frage mich, wie Sie diesen gravierenden Punkt übersehen konnten und freue mich auf Ihre Stellungnahme? Oder arbeiten Sie in Wirklichkeit gar nicht so sehr gegen die GEZ, wie Sie vorgeben?

Mit freundlichen Grüßen

 

Bevor ich nun konkret auf diesen Vorwurf eingehe, möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass es sehr viele weitere „Wundermittel“ im Netz gibt, mit denen man sich auf unkonventionelle Weise gegen den Rundfunkbeitrag wehren können soll. Auf einige davon werde ich weiter unten noch eingehen. Das Problem bei diesen „Wundermitteln“ ist aber vor allem, dass die Leute dazu verführt, oder sogar explizit dazu aufgefordert werden, die tatsächlich erforderlichen Rechtsmittel nicht einzulegen und dass sie damit schon zu Beginn ihr Verfahren verlieren.

 Der gesunde Menschenverstand hätte beim oben genannten Beispiel möglicherweise schon sagen müssen, dass alle möglichen großen Firmen, wie etwa Rossmann oder Sixt, gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) klagen oder geklagt haben. Deren Top-Anwälte hätten wahrscheinlich diesen vermeintlichen „Schwachpunkt“ längst entdeckt, lange bevor die „Experten“ der Internetgemeinde auf die Idee gekommen wären...

 Nun aber konkret zum Leserbrief und zu der Auffassung, der RBStV sei gar kein Gesetz.

 Also: Der RBStV und auch die anderen Rundfunkstaatsverträge sind tatsächlich zunächst noch keine Gesetze. Sie werden allesamt aber erst wirksam, wenn ihnen durch entsprechende Landesgesetze zugestimmt wurde. Es müssen also alle 16 Landtage jeweils ein Zustimmungsgesetz verabschieden. Dies gilt auch für jede Änderung der Staatsverträge und sei sie noch so klein. Dadurch haben die Staatsverträge den Charakter von Landesgesetzen.

 Dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (der u. a. den RBStV neu geschaffen hatte) wurde im Laufe des Jahres 2011 durch Zustimmungsgesetze aller Länder zugestimmt. Siehe z. B. für Hamburg Gesetz vom 15.2.2011, HmbGVBl. 2011, S. 63,

 http://www.luewu.de/gvbl/2011/6.pdf.

 Kurzum: Der RBStV ist durch die Zustimmungsgesetze aller 16 Bundesländer zum Gesetz geworden.

 Ein weiteres „Wundermittel“ ist der GmbH-Trick, wie ich ihn nenne. Ein juristischer Winkelzug, der mir fast wöchentlich per Email vorgehalten wird und der sich im Netz wie Ebola ausgebreitet hat. Man schreibt mir, warum ich mich überhaupt auf ein Verfahren einlasse. Deutschland sei doch gar kein Staat mehr, sondern eine GmbH und es sei daher auch nicht das Verwaltungsrecht, sondern das Handelsrecht und das BGB-Vertragsrecht anzuwenden. Viele Leute haben aufgrund dieser Gerüchte ganz auf Rechtsmittel verzichtet, weil die Bundesrepublik ihrer Meinung nach nicht mehr existiert. - Ich kann davor nur warnen!

 Es brüsten sich zwar einige Leute im Netz, dass sie dann nichts mehr von denen gehört haben und meinen, nun sei alles gut. Fakt ist aber, dass nach Ablauf der Fristen keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können und die GEZ 2.0 bis zum Ende der Verjährungsfrist ohne jede Mühe das Geld eintreiben kann. Durch die Verstreichung der Widerspruchsfrist, wird nämlich aus einem Bescheid ein Vollstreckungstitel - und der verjährt erst nach 30 Jahren! Die Anstalten haben also nahezu unendlich viel Zeit, in der sie erstmal die „dringenden“ Fälle abarbeiten können...! Der „Beitragsschuldner“ (wie wir gewöhnlichen Bürger von den Anstalten liebevoll genannt werden) sitzt ja sowieso schon im Netz, auch wenn er es noch gar nicht weiß und allen erzählt, dass er „nichts mehr von denen gehört“ habe.

 Im Grunde kann ja jeder glauben, was er will und meinetwegen auch, dass Deutschland kein Staat ist. Aber wenn sich dann doch die Staatsgewalt zeigt - und sei es durch die Vollstreckung von Geldforderungen -, hilft solche Argumentation dann ja auch keinem weiter. Darum meine Warnung vor solchen „Heilsversprechen“!

 Jemand, der sich an mich wandte, hatte sich tatsächlich auf diese Tipps verlassen und ist vor Gericht entsprechend keck aufgetreten. Ergebnis: Er muss nun wiederholt zum „Idiotentest“ und kämpft seitdem um seinen Führerschein! Das Ganze hat ihm bisher mehrere tausend Euro gekostet.

 Ein aus dem „GmbH-Trick“ abgeleitetes „Wundermittel“ wird in einem „10-Punkte-Plan“ aufgeführt, der im Internet bereits eine große Fangemeinde um sich scharrt. Der Tipp-Geber bezieht sich dabei auf Privatrecht, genauer: Er zitiert § 138 BGB und stellt fest: „Ein Vertrag zu Lasten Dritter verstößt gegen die Privatautonomie und ist deshalb sittenwidrig.“

 Das Dumme ist nur: Wir haben es hier nicht mit dem Privatrecht, sondern mit Öffentlichem Recht zu tun und da werden öfter mal Verträge abgeschlossen, für die wir z.B. als Steuerzahler (also als „Dritte“) einzustehen haben. Es handelt sich beim RBStV auch nicht um einen Vertrag zwischen den Bundesländern und den Anstalten, sondern zwischen den Bundesländern untereinander, der aufgrund der Zustimmungsgesetze der Länder Gesetzeskraft hat (s. o.)

 Viele der angebotenen „Heilmittel“ sind schwer zu durchschauen, weil sie tief ins Staatsrecht greifen. Es werden zwischendrin geschickt Lügen mit Wahrheiten vermischt, und weil alles scheinbar so logisch aufbereitet wurde, kann der Leser oder Betrachter eines entsprechenden Videos oft nicht widerstehen - und läuft prompt in die Falle.

 Daher zwei Tipps von mir zur Orientierung:

 Erstens: Öffnen Sie das Fenster und schauen Sie, was draußen so los ist! Sieht das da draußen wirklich aus wie eine GmbH oder vielleicht doch wie ein Staat? Wird Merkel in der Welt als Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland anerkannt oder etwa als Geschäftsführerin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Üben Steuerbeamte oder Polizisten Hoheitsrechte aus oder sind es Angestellte einer GmbH, die auf der Straße rumlungern und höflich nach neuen Kunden suchen?

 Zweitens steht in den im Leserbrief erwähnten Büchern alles, was man über den RBStV wissen muss und wie man sich adäquat dagegen wehren kann.

 Ich gebe zu, das alles klingt nicht besonders „sexy“, ist aber der Situation angemessen. Zu verkünden, man solle auf keinen Fall Widerspruch einlegen, weil man das gesamte System sonst anerkennen würde, hat demgegenüber natürlich erheblich mehr Pathos, ist aber Bullshit. Diese „Wundermittel“ sind tatsächlich der Versuch, Menschen von ihren Rechten abzuhalten. Ich kann nicht sagen, ob hier unter falscher Flagge der Beitragsservice selbst dahinter steckt, was ich ihm durchaus zutrauen würde. Ich vermute aber eher juristische Laien, die sich etwas zu viel zugetraut haben und in der Öffentlichkeit mit ihrem „Wissen“ glänzen wollen.

 Damit wir dieses totalitäre Gesetzeswerk endlich wieder los werden, sollte sich jeder Bürger dagegen wehren. Und zwar in geeigneter und erfolgversprechender Weise!