Anmeldung einer "Neuartigen Rundfunkanstalt"
Der tiefere Sinn dieses Projektes liegt darin, ein Zulassungsverfahren gem. § 20 ff. des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) einzuleiten, um so als zugelassene private Rundfunkanstalt auftreten zu können. Dies ist bisher für reine Internet-Sender nicht durchgeführt worden. Nun hat sich der Gesetzgeber ja bekanntlich jüngst den Begriff der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" (z.B. internetfähige PCs) ausgedacht und unter § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RfGebStV) normiert. Da ergibt sich für mich die Frage, ob es dann nicht analog hierzu auch "neuartige Rundfunkanstalten" geben darf... Dies dürfte zwar ein steiniger, hürdenreicher Weg werden, aber ein lohnender! Hintergedanke: Nach § 5 Abs. 5 RfGebStV sind auch zugelassene, private Rundfunkanstalten von der Rundfunkgebühr befreit. Sollte mir das also gelingen, gäbe es sicherlich bald sehr viele private neuartige Rundfunkanstalten in Deutschland, die allesamt per se von der Rundfunkgebühr befreit sind! Das schriftliche Zulassungsverfahren für H.A.S.E.L.-TV kann hier künftig verfolgt werden. Im Folgenden mein Anschreiben an die zuständige Landesmedienanstalt vom 29. Juli 2008, in dem ich erstmal nachfrage, welche erleichterungen es für private Anbieter gibt, die aussschließlich über das Internet "senden":
Wer schon jetzt einmal einen Blick in die
Zukunft des "neuartigen Rundfunks" werfen will - hier ist....
Also, dann erstmal bis bald...
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